EU Fluggastrechte / Annullierung

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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.854
11.004
Zum einen habe ich zweimal nachgefragt, ob es einen Code Share gibt oder nicht. Mangels Antwort muss ich dann auch irgendwas annehmen bzw. selber recherchieren. Und zum anderen finde ich keinen SU-Flug, der ausgeführt wird von FV und auch eine FV-Flugnummer trägt.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Zum einen habe ich zweimal nachgefragt, ob es einen Code Share gibt oder nicht. Mangels Antwort muss ich dann auch irgendwas annehmen bzw. selber recherchieren. Und zum anderen finde ich keinen SU-Flug, der ausgeführt wird von FV und auch eine FV-Flugnummer trägt.
Drei Sekunden Recherche, beginnend mit dem vom Betreffenden in den Raum gestellten Flug.
 

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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.854
11.004
Ich stalke den Fragesteller nicht, daher kann ich nur nach seinen Angaben hier im Thread gehen ;)

Nur weil man aus irgendwo aus der Tiefe der Systeme irgendwelche "Schattenflugnummern" ziehen kann, macht das noch lange nicht Lufthansa CityLine, Malta Air oder Rossiya zur ausführenden Airline. Gretchenfrage ist doch: Kann man unter der Flugnummer der technisch ausführenden Airline einen Flug buchen, nur dann ist sie auch die ausführende Airline im fluggastrechtlichen Sinne. Kann man dies bei dem Rede stehenden Flug? Ich meine - nach mehr als drei Sekunden Recherche - nein.

Dass wir allerdings über diese Frage überhaupt reden, illustriert (leider), dass auch ein Amtsrichter ähnlichen DIskussionsbedarf haben könnte.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Ich stalke den Fragesteller nicht, daher kann ich nur nach seinen Angaben hier im Thread gehen ;)

Nur weil man aus irgendwo aus der Tiefe der Systeme irgendwelche "Schattenflugnummern" ziehen kann, macht das noch lange nicht Lufthansa CityLine, Malta Air oder Rossiya zur ausführenden Airline. Gretchenfrage ist doch: Kann man unter der Flugnummer der technisch ausführenden Airline einen Flug buchen, nur dann ist sie auch die ausführende Airline im fluggastrechtlichen Sinne. Kann man dies bei dem Rede stehenden Flug? Ich meine - nach mehr als drei Sekunden Recherche - nein.

Dass wir allerdings über diese Frage überhaupt reden, illustriert (leider), dass auch ein Amtsrichter ähnlichen DIskussionsbedarf haben könnte.
Man muss nicht stalken, sondern nur den Ausgangspost des Fragestellenden lesen, denn da stehen genau die Angaben, derer es bedarf. Und nein, es sind auch nicht die „Tiefen der Systeme“, sondern die frei verfügbaren Informationen in der App des Flughafens BER. Und ich denke nicht, dass irgendein Amtsrichter Diskussionsbedarf hätte, wenn er sähe, dass der Pax bei SU einen Flug „operated by“ FV gebucht hat, den SU ausdrücklich auf der eigenen Homepage als „Code Share“ bezeichnet und der offenbar im Flugplan des BER (auch) eine SU Flugnummer trägt.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Andere Meinung: Aeroflot, die BER-LED ausdrücklich als Code Share mit Roosiya ausweist, so wie einen Haufen anderer Flüge - und niemand wird wohl Prag, Wien oder Paris als „Warmwasserziele“ bezeichnen wollen.


Zunächst mal eine naive Frage: Was bedeutet "Warmwasser" in dem Zusammenhang? Ich kenne mich bei den Terms nicht so aus.

Außerdem hat mir Rossiya das Code Sharing bereits längst per E-Mail bestätigt:

"JSC “Rossiya Airlines” is the operator of the flights SU6001-6999, and PJSC “Aeroflot” is a marketing partner with the right of selling tickets under its own code. Flights with numbers SU6001-6999 makes under code-sharing with an “Aeroflot”."

Insofern wäre es für die Jungs schwer, anschließend zu behaupten, es wäre kein Code Sharing.
 

Xero

Aktives Mitglied
23.04.2017
192
360
BER/FRA
Empfehlung, wann man LH mal etwas Druck machen sollte?

Habe zwei Anfragen wegen Verspätung noch aus Oktober laufen, jeweils bislang nur eine Feedback ID erhalten.
In der Mail steht ja, man soll keine Nachfragen stellen wegen extrem hohem Aufkommen, aber nach 3 Monaten noch?

Per E-Mail wüsste ich jetzt auch nur die Standard-Adresse, also besser per Post oder Hotline?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.669
2.481
Ich kenne den Begriff Warmwasserziele aus dem Reisebüro, und damit waren Ziele im Mittelmeerraum gemeint, mit Bademöglichkeit am Strand.

Generell sind das touristische Ziele in wärmeren Gegenden. Dazu gehört auch Florida (vor allem Westküste), Karibik, Seychellen, Mauritius usw.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.460
5.479
LEJ
Eine Frage theoretischer Natur: kann die Airline verantwortlich gemacht bzw. auf Unterstützungsleistungen (Taxi, Hotel, ...) verdonnert werden, wenn ein Flug später als geplant am Endziel ankommt und die letzte ÖPNV Verbindung vom Flughafen zur Heimatadresse des Passagiers weg ist?

Mein Gefühl sagt mir, dass die Airline nur "bis zum Flughafen" liefern muss und alles andere auf die Kappe des Passagiers geht. Das wäre natürlich unschön (aus Sicht des Passagiers), aber verständlich.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.460
5.479
LEJ
Aus der VO: Mit der pauschalen Entschädigung.
Und das gilt auch bei nur einer Stunde Verspätung? Mein Beispiel: LH2200 (MUC-BRE) kommt planmäßig um 23 Uhr in BRE an (letzter Flieger des Tages), die letzte Bahn Bremen-Oldenburg fährt um 0:15 Uhr, dann erst wieder um 4:15 Uhr. Landet LH2200 nun eine Stunde zu spät, schafft ein in Oldenburg wohnender Passagier den 0:15 Uhr Zug nicht und muss bis 4:15 Uhr am Hbf ausharren (oder sich ein Hotel / Taxi nehmen).
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.460
5.479
LEJ
Dachte ich mir schon, danke dir! :) Bedeutet für mich: niemals LH2200 nehmen, außer man organisiert sich einen privaten Transfer für den Fall der Fälle.
 

Fleric

Reguläres Mitglied
22.08.2018
96
30
Folgender Fall:
AF Flug CDG-VIE (2055-2255) wurde storniert. Eine Umbuchung wird angestrebt.

AF bietet folgende Alternativen an:
1) AF CDG-VIE 0920-1120
2) AF CDG-VIE 1500-1700
3) KL via AMS 1840-2000/2055-2240

Ebenfalls fliegt OS CDG-VIE (2010-2205). Diese Option wurde nicht angeboten.
Hat AF durch die drei angebotenen Flüge ihre Pflicht erfüllt oder kann ich auf Umbuchung auf den OS Flug bestehen?
(Stichwort: re-routing, under comparable transport conditions (Umstieg via AMS comparable?), to their final destination at the earliest opportunity;


Danke für euren Input.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.669
2.481
Folgender Fall:
AF Flug CDG-VIE (2055-2255) wurde storniert. Eine Umbuchung wird angestrebt.

AF bietet folgende Alternativen an:
1) AF CDG-VIE 0920-1120
2) AF CDG-VIE 1500-1700
3) KL via AMS 1840-2000/2055-2240

Ebenfalls fliegt OS CDG-VIE (2010-2205). Diese Option wurde nicht angeboten.
Hat AF durch die drei angebotenen Flüge ihre Pflicht erfüllt oder kann ich auf Umbuchung auf den OS Flug bestehen?
(Stichwort: re-routing, under comparable transport conditions (Umstieg via AMS comparable?), to their final destination at the earliest opportunity;


Danke für euren Input.

Nein. Die Alternativen sind alle > 2h vor dem ursprünglichen Abflug. OS aber leider auch 45min.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
3) KL via AMS 1840-2000/2055-2240
Was ist an dieser Alternative falsch?

Es sollte sicherlich auch kein Problem sein, früh am kommenden Tag zu fliegen (direkt mit AF).

Hat AF durch die drei angebotenen Flüge ihre Pflicht erfüllt oder kann ich auf Umbuchung auf den OS Flug bestehen?
Nein, da AF genügend zumutbare Alternativen angeboten hat. Du kannst auch auf eine vollständige Erstattung in Form von Geld bestehen.
AF müsste den OS-Flug (z.B.) zahlen, wenn am gleichen Abend keine Alternativen angeboten wurden. Das wurde es aber.
 
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Fleric

Reguläres Mitglied
22.08.2018
96
30
Was ist an dieser Alternative falsch?
Ich habe am späten Nachmittag noch einen Termin, den ich verschieben müsste. Natürlich wird das irgendwie gehen, der späte Heimflug wurde allerdings schon bewusst gewählt.

AF müsste den OS-Flug (z.B.) zahlen, wenn am gleichen Abend keine Alternativen angeboten wurden
Ich als juristischer Laie war mir nicht sicher, ob ein Flug mit Umstieg gute 2h vor eigentlicher EOBT des ursprünglich gebuchten nonstop Fluges als "re-routing under comparable transport conditions" fällt.


Danke für eure Antworten.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.862
1.249
Du hast Anspruch auf den nächsten Verfügbaren Flug. Das wäre wahrscheinlich am nächsten Tag. Das ist die rechtlich einfache Möglichkeit (plus Erstattung der Übernachtung).
 
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