EY: Etihad streicht Flug und verweigert Umbuchung auf andere Airline

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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
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Nun ok, letzten Endes ist das dann aber eine indirekte PCR Pflicht für EY Flüge, als "Staatscarrier" muss EY halt via AUH. Der einzige Fifth Freedom Flight war NGO-PEK, und der wird wohl derzeit nicht bedient.

Same same but different ;-)

Auch hier zu kurz gedacht:

Fliegt man AUH-FRA (also Ausgangspunkt AUH!) und ist geimpft, kein Test notwendig
 

doc7austin2

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10.03.2021
4.200
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Pinatubo

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03.01.2022
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22
Auch hier zu kurz gedacht:

Fliegt man AUH-FRA (also Ausgangspunkt AUH!) und ist geimpft, kein Test notwendig
Doch, auch bei AUH-FRA bräuchte man lt. der Etihad-Homepage einen PCR-Test.
Original-Wortlaut auf der Hoempage:
"Um alle an Bord zu schützen, müssen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und vor jedem Etihad Airways-Flug einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen."
Also: vor JEDEM Etihad-Flug !!!
Die Forderung stammt also sehr wohl von Etihad, denn im Fall AUH-FRA kann sie nichts mit behördlichen Vorgaben zu tun haben.
 
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rcs

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06.03.2009
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München
Ja, Etihad hat als Airline definitiv eine Testpflicht. Seit August 2020.

Diverse Beiträge zuvor sind leider komplett falsch.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Chrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr

MEX-BCN-DUB war wohl zu heavy, hm?
Da steht die Antwort noch aus. Ich habe einen Videobeweis, Ihr nur vage Vermutungen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ja, Etihad hat als Airline definitiv eine Testpflicht. Seit August 2020.

Diverse Beiträge zuvor sind leider komplett falsch.
Genauso wird woanders geschrieben, dass die Testpflicht für alle Ankünfte in AUH (auch im Transit) verlangt wird.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
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1.959
HAM, LBC
Da steht die Antwort noch aus. Ich habe einen Videobeweis, Ihr nur vage Vermutungen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Genauso wird woanders geschrieben, dass die Testpflicht für alle Ankünfte in AUH (auch im Transit) verlangt wird.
1. Falsch, die Antwort hatte sowohl der TO als auch Emirates mehr als deutlich gegeben – die Paxe bleiben in BCL sitzen, es gibt keine SiKo (warum auch). Noch mal lesen?
2. Etihad fliegt ja nicht nur nach AUH...
 
Zuletzt bearbeitet:

JohnDoe52

Reguläres Mitglied
18.07.2016
69
16
Hallo zusammen,
Stehe vor dem identischen Problem.
16 Tage vor Abflug hat Ey die Flüge BKK-AUH-FRA gestrichen. Wobei „nur“ das Segment AUH-FRA tatsächlich gecancelt wurde, der Flug BKK-AUH findet statt.
Umbuchungen auf andere Airlines wurden strikt abgelehnt. Nur entsprechend des EY Commercial Waiver Umbuchungen auf andere Flüge von EY in Europa.

Fliegen jetzt BKK-AUH-BRU und nehmen einen Minibus (auf eigene Kosten) zurück nach Deutschland.
Gibt es hier Erfahrungen, wie kulant EY hier ist bei der Erstattung der Folgekosten durch deren Flugstreichung?
Danke!
 

Pinatubo

Reguläres Mitglied
03.01.2022
36
22
Hallo zusammen,
Stehe vor dem identischen Problem.
16 Tage vor Abflug hat Ey die Flüge BKK-AUH-FRA gestrichen. Wobei „nur“ das Segment AUH-FRA tatsächlich gecancelt wurde, der Flug BKK-AUH findet statt.
Umbuchungen auf andere Airlines wurden strikt abgelehnt. Nur entsprechend des EY Commercial Waiver Umbuchungen auf andere Flüge von EY in Europa.

Fliegen jetzt BKK-AUH-BRU und nehmen einen Minibus (auf eigene Kosten) zurück nach Deutschland.
Gibt es hier Erfahrungen, wie kulant EY hier ist bei der Erstattung der Folgekosten durch deren Flugstreichung?
Danke!
Wenn du den Flug selber (freiwillig) auf BRU umbuchst, wird sich Etihad davon im Nachhinein ganz sicher nichts annehmen. Auf den Folgekosten dürftest du also wohl sitzen bleiben. Aber welche brauchbare Verbindung BKK-AUH-BRU hast du denn gefunden?
 

Mythbuster2007

Erfahrenes Mitglied
20.02.2015
758
1.161
Im wilden Süden..
Hallo zusammen,
Stehe vor dem identischen Problem.
16 Tage vor Abflug hat Ey die Flüge BKK-AUH-FRA gestrichen. Wobei „nur“ das Segment AUH-FRA tatsächlich gecancelt wurde, der Flug BKK-AUH findet statt.
Umbuchungen auf andere Airlines wurden strikt abgelehnt. Nur entsprechend des EY Commercial Waiver Umbuchungen auf andere Flüge von EY in Europa.

Fliegen jetzt BKK-AUH-BRU und nehmen einen Minibus (auf eigene Kosten) zurück nach Deutschland.
Gibt es hier Erfahrungen, wie kulant EY hier ist bei der Erstattung der Folgekosten durch deren Flugstreichung?
Danke!
Wenn man das liest, fragt man sich, ob Etihad überhaupt noch fliegt…

bei mir haben sie eine ursprüngliche Buchung MUC-BKK vom 4.2. und return am 25.2. mehrmals storniert und jeweils umgebucht, zuletzt auf Abflug 5.2 (24 Stunden später) und Rückflug 48 Stunden später als der zuletzt eh schon umgebuchte Flug. Habe am Anfang gedacht, naja, wird halt bisschen schwierig, das jetzt wieder so über die Hotline hinbiegen zu lassen, dass es paßt, wäre auch BKK-FRA geflogen oder HKT-MUC oder HKT-FRA. .. jetzt bin ich froh, dass ich letztendlich bei Singapore Airlines komplett neu gebucht habe und bei Etihad die Tickets erstatten lassen, bin gespannt, ob das klappt. Oder ob ich eine lustige Mail von denen bekomme, dass sie die 3600 Euro jetzt auf die Etihad Bank oder diesen Travel Credit buchen oder wie immer das heißt. Man müßte ja annehmen, das Wort Erstattung beschreibt klar und deutlich, was man will, aber man liest in diversen Foren, dass Etihad sehr kreativ sein kann in der Vermeidung der einer solchen. Zum Glück über CC bezahlt und zur Not gibt es eben ein ChargeBack verfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
"Erstattung" bzw. "refund" bedeutet in Pandemiezeiten i.d.R. die Erzeugung eines Vouchers.

und bei Etihad die Tickets erstatten lassen, bin gespannt, ob das klappt.

Es kommt darauf an, was in der Erstattungsemail so steht.
 

Mythbuster2007

Erfahrenes Mitglied
20.02.2015
758
1.161
Im wilden Süden..
"Erstattung" bzw. "refund" bedeutet in Pandemiezeiten i.d.R. die Erzeugung eines Vouchers.
Nein, das ist das, was die Airlines meinen, was es bedeutet…😬 und der unwissende Kunde meint, sich darauf einlassen zu müssen. Erstattung bedeutet „ich will mein Geld zurück“. Das wurde ja schon zu Beginn der Pandemie und den damit verbundenen Stornierungen Frühjahr 2020 schon sehr ausgiebig durchgespielt und gerichtlich geklärt. Ich kenne das Spiel schon von der Lufthansa, bin da also nicht unerfahren und sehe das ganz nüchtern.
Edit: Bei Etihad führt das sogar soweit, dass man den Voucher automatisch erstellen kann oder auch diesen Transfer auf diese Bank.. geht alles über die Webseite mit nur einem Klick. Aber wenn man eine Erstattung will, dann muß man das ServiceCenter anrufen. Merkwürdig, was? Ein Schelm, der böses dabei denkt…
 
Zuletzt bearbeitet:

Mythbuster2007

Erfahrenes Mitglied
20.02.2015
758
1.161
Im wilden Süden..
"Erstattung" bzw. "refund" bedeutet in Pandemiezeiten i.d.R. die Erzeugung eines Vouchers.



Es kommt darauf an, was in der Erstattungsemail so steht.
Ich dachte immer, es kommt darauf an, was die Rechtssprechung zu so einem Fall sagt 😀 - die Fluggesellschaften können sehr viel in ihren Mails schreiben, aber ob das so stimmt, was da drin steht? Ich darf in dem Zusammenhang mal darauf hinweisen, was die Verbraucherschützer gerade zu den Mails sagen, die Lufthansa so verschickt…

Wahrscheinlich steht in der Mail von Etihad drin „der Scheich sagt vielen Dank für die finanzielle Unterstützung und bitte beehren Sie uns bald mal wieder“😀🙈. Ich werde jetzt ja erstmal abwarten müssen, was da kommt. Vorzugsweise eben das Geld zurück aufs Konto.
 
Zuletzt bearbeitet:

Schoizi

Aktives Mitglied
28.04.2016
129
243
52
Hamburg
Ich hab das Thema eben mit Flügen nach Male durch.
Hab die per Twitter angeschrieben (Etihad Help) und um refund gebeten. Reaktion kam immer binnen weniger Stunden, und in meinem Fall war das Geld inklusive der Gebühren für Sitzreservierung nach drei Tagen wieder auf der Kreditkarte.
Kann mich dahingehend nicht beschweren.
 
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Mythbuster2007

Erfahrenes Mitglied
20.02.2015
758
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Im wilden Süden..
Ich hab das Thema eben mit Flügen nach Male durch.
Hab die per Twitter angeschrieben (Etihad Help) und um refund gebeten. Reaktion kam immer binnen weniger Stunden, und in meinem Fall war das Geld inklusive der Gebühren für Sitzreservierung nach drei Tagen wieder auf der Kreditkarte.
Kann mich dahingehend nicht beschweren.
Die Antwort gefällt mir jetzt sehr gut👍🏼.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Nein, das ist das, was die Airlines meinen, was es bedeutet…😬 und der unwissende Kunde meint, sich darauf einlassen zu müssen. Erstattung bedeutet „ich will mein Geld zurück“. Das wurde ja schon zu Beginn der Pandemie und den damit verbundenen Stornierungen Frühjahr 2020 schon sehr ausgiebig durchgespielt und gerichtlich geklärt. Ich kenne das Spiel schon von der Lufthansa, bin da also nicht unerfahren und sehe das ganz nüchtern.

Was juckt es die Airline? Uns wurde doch hier auf VFT erklärt, dass man eine Klage auf Arabisch in Abu Dhabi einreichen müsse, um seinen EC261/2004 Artikel 8 Anspruch durchzusetzen.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
1.959
1.959
HAM, LBC
Aus EC 261/2004: "Wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz nicht in einem EU-Land hat, können Sie die Gerichte des EU-Landes befassen, in dem Ihr Flug angekommen oder abgeflogen ist oder in dem Sie Ihren Anschlussflug genommen haben."
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Ist halt nur doof, wenn die EY-Flugstreichung den Rückflug nach Europa betrifft, bei dem die EU-Fluggastrechte nicht anwendbar sind.

Und genau dort kommen ja gerade diese unsäglichen Probleme mit den Flugplankürzungen zum Tragen...
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Aus EC 261/2004: "Wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz nicht in einem EU-Land hat, können Sie die Gerichte des EU-Landes befassen, in dem Ihr Flug angekommen oder abgeflogen ist oder in dem Sie Ihren Anschlussflug genommen haben."
Ja mei!
Wer hat denn hier auf VFT erzählt, dass eine EC261/2004-Klage gegen Rossiya in russischer Sprache verfasst sein und in Russland über das entsprechende Ministerium zugestellt werden müsse?
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
1.959
1.959
HAM, LBC
Ist halt nur doof, wenn die EY-Flugstreichung den Rückflug nach Europa betrifft, bei dem die EU-Fluggastrechte nicht anwendbar sind.

Und genau dort kommen ja gerade diese unsäglichen Probleme mit den Flugplankürzungen zum Tragen...
Klar, aber ging es nicht um eine Flugverschiebung vor Reiseantritt aus D/EU?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Ist halt nur doof, wenn die EY-Flugstreichung den Rückflug nach Europa betrifft, bei dem die EU-Fluggastrechte nicht anwendbar sind.

Und genau dort kommen ja gerade diese unsäglichen Probleme mit den Flugplankürzungen zum Tragen...
Gebucht war für den 30.01.2022 ein Flug mit Etihad über Abu Dhabi nach Colombo (FRA-AUH mit EY2, AUH-CMB mit EY264).
Soeben erhalte ich die Info von Etihad, dass der Flug nicht stattfinden wird (da der Flug EY2 wohl gestrichen wurde) und ich auf den 01.02.2022 umgebucht wurde (Flüge wie ursprünglich gebucht, eben nur 2 Tage später).
Die EY-Flugstreichung fand für FRA-AUH statt. Da gilt EC261/2004 uneingeschränkt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Klar, aber ging es nicht um eine Flugverschiebung vor Reiseantritt?
Ja, und da gilt auch EC261/2004 Artikel 8.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
1.959
1.959
HAM, LBC
Ja mei!
Wer hat denn hier auf VFT erzählt, dass eine EC261/2004-Klage gegen Rossiya in russischer Sprache verfasst sein und in Russland über das entsprechende Ministerium zugestellt werden müsse?
Ein Widerspruch in sich – eine Klage nach EC261/2004 kann imho immer in der EU eingereicht werden...
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
1.959
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HAM, LBC
Klar, aber ging es nicht um eine Flugverschiebung vor Reiseantritt?

Ja, und da gilt auch EC261/2004 Artikel 8.
Du solltest Originalzitate nicht kürzen, nur um ein weiteren Kommentar loswerden zu können! Peinlich...

Da stand "Klar, aber ging es nicht um eine Flugverschiebung vor Reiseantritt aus D/EU?" Und damit ist ja klar, dass EC261 gilt...
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Ein Widerspruch in sich – eine Klage nach EC261/2004 kann imho immer in der EU eingereicht werden...
deecee bitte -> Wir hatten doch im anderen Thread genau diese Diskussion bzgl. Rossiya. Und dort hat ein Mitforist immer und immer wieder behauptet, dass eine EC261/2004 Klage (z.B. bei Rossiya) in russischer Sprache verfasst und über ein russisches Ministerium zugestellt werden müsse.
Und da bist Du mir leider nicht zur Seite gesprungen, sondern ich war derjenige, der keine Ahnung hätte.
Natürlich stimme ich Dir zu 100% zu.
Ein Widerspruch in sich – eine Klage nach EC261/2004 kann imho immer in der EU eingereicht werden...
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Bei @JohnDoe52 war es BKK-AUH-FRA, da gelten die EU-Fluggastrechte entgegen Deiner Aussage nicht.
? Wir reden doch hier über den Fall von Pinatubo.