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epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.047
40
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Nein, die Duldungsvollmacht ist auch eine Rechtsscheinsvollmacht (so die Rechtsprechung und h.M.). Du musst zwischen dem Innenverhältnis Frau-LH und dem Außenverhältnis zu dem Mann unterscheiden. Wenn der Mann also bösgläubig war und wusste, dass die Frau keine Vertretungsmacht hatte, was hier ja gerade zu klären ist, kann er sich nicht auf den Rechtsschein berufen. Wenn er allerdings gutgläubig war, kann die LH die Duldungsvollmacht als Rechtsscheinsvollmacht nicht anfechten.

Das habe ich anders in Erinnerung. Danach wäre die Duldungsvollmacht ein synonym für eine "konkludent erklärte Vollmacht durch "Duldung".
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Hat sich eigentlich schon mal einer gefragt, wie die ganzen Details in den Artikel kamen?

Für mich sieht das nach einer halbwegs geschickt gesteuerten Kampagne des Filmemacher-Anwalts aus. Denn der Filmmensch kommt vergleichsweise gut, seine Freundin vergleichsweise therapiepflichtig weg.

Die Geschichte gibt sich große Mühe, den Kerl als maximal ahnungslos dar zu stellen.
Sowas wird einem Richter im Zweifel egal sein (hoffe ich). Aber ganz entziehen kann sich auch ein Gericht einer solchen Stimmungsmache nicht.
 
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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Hat sich eigentlich schon mal einer gefragt, wie die ganzen Details in den Artikel kamen?

Für mich sieht das nach einer halbwegs geschickt gesteuerten Kampagne des Filmemacher-Anwalts aus. Denn der Filmmensch kommt vergleichsweise gut, seine Freundin vergleichsweise therapiepflichtig weg.

Die Geschichte gibt sich große Mühe, den Kerl als maximal ahnungslos dar zu stellen.
Sowas wird einem Richter im Zweifel egal sein (hoffe ich). Aber ganz entziehen kann sich auch ein Gericht einer solchen Stimmungsmache nicht.

Darüber hab ich auch nachgedacht.

@ epericolososporgersi:

Das was Du in Erinnerung hast, ist die Mindermeinung in der Literatur (z.B. Flume: konkludent, anfechtbar). Entscheidend ist aber die Rechtsprechung...
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.131
Zumal er doch überall einfach so rein kam, um am Flughafen, im Flieger usw. filmen zu können. Oder habe ich das falsch verstanden und er hat nur die Städte gefilmt?

Zudem, der ist doch nicht sicherlich First-Class auf eigene Kosten geflogen, sondern mit dem Segen von LH. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sein Team auch in First Class mit dem Lebenspartnerrabatt geflogen ist.

Das hat mich auch gewundert, und zwar auch im Hinblick darauf, daß den Rechnungsprüfern nicht einmal aufgefallen sein soll, daß - nach der Darstellung in der SZ - eine Abteilung aus dem Bereich Ground Handling in großem Umfang PR-Projekte in Auftrag gegeben hat.

Was mir auffiel, die Beschreibung der Tätigkeit der Frau in dem Artikel in der SZ und einem Artikel in der FR unterscheidet sich deutlich:

sueddeutsche.de meinte:
Ihre Abteilung schließt Verträge mit Dienstleistern ab, die Lufthansa-Maschinen abfertigen, sie handelt mit den Flughäfen die Landegebühren aus.

fr-online.de meinte:
Sie war Chefassistentin in einer Kommunikations-Abteilung. [...] Der Filmemacher hält es auch für kaum glaublich, dass der Chef der Kommunikations-Abteilung, dessen Assistentin seine ehemaligen Lebensgefährtin war, nichts von den Aufträgen mitbekommen habe.

Quelle: Lufthansa: Verdrehte Millionen | Frankfurt

Das könnte einiges erklären.
 
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Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
8
MUC
Naja...

Als Beweis legt er eine E-Mail mit der Lufthansa-Dependance in Barcelona vor.

Also eine Mail an den Station Manager in Barcelona, ob er da mal filmen darf. Kontakt hergestellt durch die Freundin mit @lufthansa.com Adresse. Das ist ja wohl ein lächerlicher Beweis.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.131
Aber ganz entziehen kann sich auch ein Gericht einer solchen Stimmungsmache nicht.

Doch, das kann der. Die meisten können das.

Und wenn es ganz dumm läuft, dann geht der Schuss in die verkehrte Richtung los.

Genau. Sich an die Medien zu wenden, um dort die eigene Sicht der Dinge kundzutun, halte ich sogar für ein legitimes Recht einer Prozeßpartei. Sicherlich ist das auch eine Form der Stimmungsmache, aber m.E. so ziemlich die harmloseste. Da gibt es ganz andere Sachen, mit denen man aber sehr gut umgehen kann, wenn man sich vergegenwärtigt, daß das alles keinen Einfluß auf die Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung hat.
 

mamb0

Aktives Mitglied
12.03.2010
172
0
Wie in jedem großen Unternehmen gilt auch bei LH das zwei paar Augen Prinzip: es ist mir Schleierhaft das ohne 2. Instanz die Bestellungen ausgezahlt wurden. Das rumreisen an die '200 Orte' in F geht mit ID Tarifen.

Wenn sie Auftraggeberin ist, waere sie die erste Instanz, sollte sie fuer ihren Chef freizeichnen koennen (Stellvertreterregulung oder SAP Passwort geshared wg haeufiger Dienstreisen), waere das dann die zweite. Und sollte sich der Vorgesetzte so gar nicht fuers "Infocockpit" interessieren...
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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5.353
51
MUC
www.oliver2002.com
he he... habe ich auch mal gemacht: mit der Chefsekretärin und Chef's Passwort mal eben eine 170 000 € Zahlungsanforderung im SAP freigegeben weil er keinen Bock hatte sich damit im Detail zu beschäftigen. Am Monatsende bei der Kostenstellenabrechnung ist dies dann aber recht flink auf den Radar vom Controlling gekommen :)
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
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300x250
Bleibt ihm zu wünschen, daß er die Filme noch in irgendeiner Form zu Geld machen kann. Die Rechte daran sollte er ja haben.