Dass das sogenannte unsägliche "Streikrecht" als primitives Relikt aus unseligen Klassenkampf-Zeiten vor über 100 Jahren überhaupt bis heute fortexistiert, und es es etwas antiquiertes und schädliches wie Streiks überhaupt noch gibt, ist schon grotesk, vor allem vor dem Hintergrund, dass sich dieses Überbleibsel sozialistischer Gewalt auch anders lösen liesse.
Denn meistens dreht sich der Streik ja um mehr Geld, das die Streikenden sich erstreiten wollen, teilweise berechtigt, wenn / weil das ursprüngliche im Arbeitsvertrag zugesicherte Gehalt durch Inflation nicht mehr die usprüngliche Kaufkraft hat.
Man könnte daher ganz einfach einen Paragraphen im BGB einfügen, wonach jeder Arbeitnehmer das Recht hat, vom Arbeitgeber eine Vertragsanpassung der Lohnhöhne hin zum Inflationsausgleich zu fordern. Und um zu verhindern, dass sich Arbeitnehmer dies im Abhängigkeitsverhältnis aus Furcht vor Nachteilen am Arbeitsplatz oder Kündigung nicht trauen, könnte man dort auch festschreiben, dass entsprechende Ansprüche noch bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachträglich geltend gemacht werden können.