Idiotischste coronabedingte Maßnahmen (mit Bezug zu Reisen)

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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.106
6.010
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Wie oft muss man eigentlich noch wiederholen, dass die anekdotische Evidenz absolut nichts aussagt? In gefühlt jedem dritten Beitrag (von beiden Lagern!) werden eigene Beobachtungen angeführt und das zum Maßstab erhoben. Hört doch bitte endlich mal auf damit. Ja, ich weiß dass das schwer fällt.

Stand der Wissenschaft ist meines Wissens aber immer noch, dass aus den (wenigen) vorliegenden Feldstudien hervorgeht, dass die Ansteckungen da am Häufigsten sind wo man sich am Längsten aufhält. Im Supermarkt waren die Ansteckungen im unteren einstelligen Prozentbereich. Eine Maske kann(!) das Risiko reduzieren - wenn die Parameter stimmen. Fakt ist aber auch, dass die Länder mit strenger Maskenpflicht keineswegs deutlich besser dastehen als Länder ohne.

Wie gesagt: das wurde alles schon mal längs und breits hoch und runter diskutiert. Ich sehe nicht was die x-te Schleife hier noch bringen soll.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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Wie gesagt: das wurde alles schon mal längs und breits hoch und runter diskutiert. Ich sehe nicht was die x-te Schleife hier noch bringen soll.
Und wieso bewegst Du Dich dann noch in dieser Schleife? Fakt ist, dass bei den aktuellen Zahlen (siehe Beispiel oben), die Wahrscheinlichkeit mit Infizierten in Kontakt zu kommen höher ist, als je zuvor. Derzeit ist jeder 20. in Deutschland infiziert, da kann sich jeder ausrechenen, wie viele Leute an verschiedenen Orten statistisch gesehen infiziert wären. Wenn man keinen Bock auf eine Infektion hat, weil das zum Beispiel die weitere Reiseplanung beeinträchtigt oder weil man zu vulnerablen Personengruppen Kontakt hat, scheint eine Maske in Innenräumen und in grösseren Menschenansammlungen auch weiterhin sinnvoll. Da aber eine Maske weniger dem Selbstschutz als vielmehr dem Schutz anderer dient, sind viele Beiträge in diesem Fred einfach nur traurig.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.523
6.387
Da aber eine Maske weniger dem Selbstschutz als vielmehr dem Schutz anderer dient, sind viele Beiträge in diesem Fred einfach nur traurig.
Das galt früher. Omikron nistet sich weniger in der Lunge sondern in den oberen Atemwegen ein. Die Aerosole sind größer, und eine FFP2 schützt den Träger vortrefflich. Auch dann, wenn das Gegenüber keine Maske trägt.

Eine Sache darf man allerdings nicht vergessen, und da fehlt es den meisten an Verständnis. Wenn ich mich 5 Stunden auf engem Raum mit anderen Personen aufhalte, und von den 5 Stunden 15 Minuten die Maske abnehme, dann beträgt mein Schtutz keine 95% sondern nur 0%. Das gilt auch für die Maske unter der Nase oder andere Alibiaktionen.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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PIX, BER, ZRH
Das galt früher. Omikron nistet sich weniger in der Lunge sondern in den oberen Atemwegen ein. Die Aerosole sind größer, und eine FFP2 schützt den Träger vortrefflich. Auch dann, wenn das Gegenüber keine Maske trägt.

Danke für den Hinweis, dass ich da nicht auf dem aktuellen Stand war. An der Konsequenz ändert es aber auch mit meinem "veralteten" Kenntnisstand letzendlich nichts.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.523
6.387
Das Pandemiegeschehen ist eben dynamisch. Die FFP2 schützt den Träger mehr als das Gegenüber, und für die Impfung gilt spätestens seit Omikron dasselbe. Jeder kann sich selbst schützen, Fremdschutz ist hingegen schwierig. Und genau deswegn ist höchste Zeit, dass der Wahnsinn beendet wird.
 

Flurian

Aktives Mitglied
29.10.2017
173
31
MUC
Die Bahn und die Lufthansa machen da gar nichts, der Bund hat die 3G-Pflicht für beide abgeschafft. Man müsste jetzt nachsehen, ob einzelne Länder noch 3G-Pflichten in Verkehrsmitteln festschreiben (ich vermute aber nicht), aber ab 3.4.22 ist auch das vorbei. Dann bleibt auch da wieder nur die Hotspot-Regel.
Na die Bahn hat es kommuniziert, die Lufthansa nicht. Und die ist für die Kontrollen zuständig.
Inzwischen hat der ADAC die Info aktualisiert.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Woher hast du das mit der Inzidenz >200?



Einfach nach Hotspot Definition googeln. Zumindest in Bayern ist der mit Inzidenz > 300 (sorry, 200 war wohl bis November 2021) festgelegt worden. Seit dem hat sich an der Definition nichts geändert



Abgesehen davon, kann jeder Ministerpräsident beliebig eine Stadt, Region oder das gesamte Bundesland zum Hotspot erklären, ohne dass es einer Inzidenzschwelle oder Krankenhausbelegung bedarf. Also nach Gutdünken. Siehe Süddeutsche Zeitung vom 09.03.2022
 
Zuletzt bearbeitet:

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.106
6.010
Und wieso bewegst Du Dich dann noch in dieser Schleife?
Umgekehrt wird ein Schuh draus: es wird einem von beiden Fraktionen in verschiedensten Threads immer wieder aufgezwungen. Offensichtlich reicht auch bei dir kein Verweis darauf, dass die Diskussion hier fehl am Platze ist. Es wird einfach munter weiter gemacht. Dann musst du halt auch aushalten wenn man nochmal aufzählt was der aktuelle Wissensstand ist. An weiteren Diskussionen zu diesem OT Thema bin ich nicht interessiert und schweige ab sofort dazu.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.959
11.237
kann jeder Ministerpräsident beliebig eine Stadt, Region oder das gesamte Bundesland zum Hotspot erklären, ohne dass es einer Inzidenzschwelle oder Krankenhausbelegung bedarf. Also nach Gutdünken.
Das ist so nicht richtig.

Zum einen stellt das nicht der Ministerpräsident fest, sondern das Landesparlament. Und zum anderen braucht es "die Ausbreitung einer Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wird, die eine signifikant höhere Pathogenität aufweist, oder auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten." Es ist also ganz zentral an die Überlastung der Krankenhäuder geknüpft.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.106
6.010
Das ist so nicht richtig.
Danke, ich wollte es gerade auch schon schreiben. Damit wäre ja sonst Willkür Tür und Tor geöffnet. Und die Landesfürsten würden auch kein solches mimimi anstimmen wenn es so einfach wäre.
Ich bin wie gesagt gespannt wie sie Hotspots begründen wollen. Überlastung der Krankenhäuser ist von mehreren Seiten in den kommenden Monaten quasi ausgeschlossen worden. Hoffentlich setzt es saftige Ohrfeigen von den (O)VGs wenn sie es dennoch probieren…
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.523
6.387
oder auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten
Hier wäre noch interessant, wie diese Krankenhauskapazitäten definiert sind. Geht es um die physisch vorhandenen Betten, die Omikron niemals füllen kann? Oder um die mit dem aktuellen Personalstand unter Einhaltung des Personalschlüssels betreubaren Betten? Wenn 20%-30% der eh schon knappen Belegschaft mit Schnupfen zuhause liegt, dann kann's schon mal knapp werden.

Diese Frage ist naürlich rein theoretisch. Die Welle ist vorbei, bevor das erste Gericht den Hotspot für unrechtmäßig erklärt hat. So läuft's leider schon seit 2 Jahren, kein Ende absehbar.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.959
11.237
Hier wäre noch interessant, wie diese Krankenhauskapazitäten definiert sind. Geht es um die physisch vorhandenen Betten, die Omikron niemals füllen kann? Oder um die mit dem aktuellen Personalstand unter Einhaltung des Personalschlüssels betreubaren Betten? Wenn 20%-30% der eh schon knappen Belegschaft mit Schnupfen zuhause liegt, dann kann's schon mal knapp werden.

Das dürften ziemlich sicher die Betten sein, die auch tatsächlich "bespielbar" sind.

Die Welle ist vorbei, bevor das erste Gericht den Hotspot für unrechtmäßig erklärt hat. So läuft's leider schon seit 2 Jahren, kein Ende absehbar.

Hoffentlich setzt es saftige Ohrfeigen von den (O)VGs wenn sie es dennoch probieren…

Vorbehaltlich genauerer Prüfung sehe ich ehrlich gesagt nicht, wie ein OVG an die Prüfung kommen sollte. Das OVG prüft, ob die (dann weitergehenden) Maßnahmen rechtmäßig sind. Das sind diese dann, wenn das Landesparlament das Bestehen der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage festgestellt hat. Und an diese Feststellung kommt das OVG m.E. nicht ran; da müsste man wohl wenn überhaupt den Weg über ein Verfassungsgericht gehen.
 
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longhaulgiant

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22.02.2015
8.106
6.010
Weil hat in einem Interview vor 2 Tagen (oder so) erkannt, dass sein vorheriger Plan (Niedersachsen = Hotspot) nicht aufgeht.
Kretschmann (der für mich Maßgebende, weil in BW lebend) traue ich so viel Weitsicht leider nicht zu. Oder sagen wir besser: ich bin mir relativ sicher, dass er sich um ein paar Wochen zu erkaufen gegen diejenigen im eigenen Hause stellen wird die ihm juristisch davon abraten.

Und an diese Feststellung kommt das OVG m.E. nicht ran; da müsste man wohl wenn überhaupt den Weg über ein Verfassungsgericht gehen.
Das heißt dann im Umkehrschluss: wenn man nicht direkt zu den Verfassungsgerichten kann muss man den Weg über die Verwaltungsgerichte gehen. Bis das durch ist, ist Sommer 2025 - bestenfalls…
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Wie man sich so naiv in scheinbarer Sicherheit wiegen kann ... ?
Die drohende Überlastung gab es nie (wie inzwischen neben Telegram-Gruppen auch offizielle Behördenstellen verlautbaren liessen) - und dennoch zog diese Argumentation immer zuverlässig.
Und eine besonders schlimme Variante (die strölfunddreissigste) haben wir derzeit auch; nennt sich BA2 und darin sind viele Experten und Gesundheitsminister auch einig.
Brauchts dazu noch ein linksgrün versi... äh dominiertes Landesparlament ...
... und der Drops ist für eine Weile gelutscht, bevor ein fleissiger Verfassungsrichter vom Diner zurück ist.
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.339
4.585
BSL
Kretschmann (der für mich Maßgebende, weil in BW lebend) traue ich so viel Weitsicht leider nicht zu. Oder sagen wir besser: ich bin mir relativ sicher, dass er sich um ein paar Wochen zu erkaufen gegen diejenigen im eigenen Hause stellen wird die ihm juristisch davon abraten.
Andererseits konnte er ja nicht einmal die Ausbreitung des Virus im engsten Arbeitsumfeld eindämmen. Ist nun die Frage, wie sehr ihn das für die zukünftige Bewertung der Lage beeinflusst.
 

Biohazard

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29.10.2016
6.515
5.681
LEJ
Weil hat in einem Interview vor 2 Tagen (oder so) erkannt, dass sein vorheriger Plan (Niedersachsen = Hotspot) nicht aufgeht.
Habe das Interview erst jetzt gefunden:
Ministerpräsident Weil erklärte am Freitag, dass die Voraussetzung, das gesamte Land zum Hotspot zu erklären, derzeit nicht gegeben sei.
 
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freddie.frobisher

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23.04.2016
6.523
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Die drohende Überlastung gab es nie (wie inzwischen neben Telegram-Gruppen auch offizielle Behördenstellen verlautbaren liessen) - und dennoch zog diese Argumentation immer zuverlässig.
Die Überlastung gab es gebietsweise, hätte man alles frei laufen lassen wäre sie bundesweit eingetreten. Was nicht bedeutet, dass der Lockdown zwangsläufig als geringeres Übel anzusehen ist. Und auch jetzt mit Omikron droht eine Überlastung in vielen Bereichen, allerdings unter ganz anderen Vorzeichen. Damals waren die Intensivstationen voll mit Menschen, die wegen Corona kaum atmen konnten. Heute ist die Belastung von Intensiv- und Normalstationen unwesentlich über dem Durchschnitt, es fehlt aber einfach das Personal um die vielen Kranken zu betreuen. Das liegt vor allem am Testwahnsinn, und der verpflichtenden Absonderung von arbeitsfähigen und arbeitswilligen Mitarbeitern, im medizinischen Bereich wie anderswo. In Ländern, wo man mittlerweile auf Corona pfeift, ist eine derartige Situation nicht erkennbar.
 
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Flurian

Aktives Mitglied
29.10.2017
173
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MUC
Danke, ich wollte es gerade auch schon schreiben. Damit wäre ja sonst Willkür Tür und Tor geöffnet. Und die Landesfürsten würden auch kein solches mimimi anstimmen wenn es so einfach wäre.
Ich bin wie gesagt gespannt wie sie Hotspots begründen wollen. Überlastung der Krankenhäuser ist von mehreren Seiten in den kommenden Monaten quasi ausgeschlossen worden. Hoffentlich setzt es saftige Ohrfeigen von den (O)VGs wenn sie es dennoch probieren…

Willkür haben wir doch die ganze Zeit :-D

Nichtsdestotrotz: https://www.sueddeutsche.de/politik...chutzgesetz-laender-karl-lauterbach-1.5544441

Zitat: "Ob eine Region in Not ist, ist damit wohl stark davon abhängig, ob der jeweilige Ministerpräsident oder die jeweilige Ministerpräsidentin eher mit Lauterbach'scher Vorsicht oder mit Buschmann'schem Freiheitsdrang auf die Pandemieentwicklung blickt. Die Macht über die Corona-Politik geht damit in großem Maß zurück an die Länder"
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.959
11.237
Das heißt dann im Umkehrschluss: wenn man nicht direkt zu den Verfassungsgerichten kann muss man den Weg über die Verwaltungsgerichte gehen. Bis das durch ist, ist Sommer 2025 - bestenfalls…

Nee, genau umgekehrt: Man kommt gar nicht mehr an die Verwaltungsgerichte (wo man die Entscheidung in einer Woche bekommt, und nochmal zwei Wochen später die vom OVG), sondern ist auf die Verfassungsgerichte angewiesen - und da dauert es Jahre.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
19.959
11.237
Weil hat in einem Interview vor 2 Tagen (oder so) erkannt, dass sein vorheriger Plan (Niedersachsen = Hotspot) nicht aufgeht.

Herr Weil fasst es hier sehr schön zusammen:

Am Ende hat er dann aber nicht mehr recht, wenn er ab 1:04 sagt, der Landtag müsste für die betroffene Gebietskörperschaft die Maßnahmen festlegen. Nein, der Landtag muss feststellen, dass die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in der Gebietskörperschaft besteht. Anschließend können weitere Maßnahmen in Gestalt einer Landesverordnung oder einer Allgemeinverfügung individuell verhängt werden.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.959
11.237
https://www.sueddeutsche.de/politik...chutzgesetz-laender-karl-lauterbach-1.5544441

Zitat: "Ob eine Region in Not ist, ist damit wohl stark davon abhängig, ob der jeweilige Ministerpräsident oder die jeweilige Ministerpräsidentin eher mit Lauterbach'scher Vorsicht oder mit Buschmann'schem Freiheitsdrang auf die Pandemieentwicklung blickt. Die Macht über die Corona-Politik geht damit in großem Maß zurück an die Länder"

Und dann lese ich, dass Mecklenburg-Vorpommern zum Hotspot erklärt werden soll.

Zur Erinnerung: "Eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, wenn auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft droht."

Nordwestmecklenburg: 2 Covidisten auf Intensiv, - 33 % gegenüber Vorwoche, 7/17 Betten frei
Ludwigslust-Parchim: 27 Covidisten auf Intensiv, + 80 % gegenüber Vorwoche, 15/115 Betten frei
Schwerin: 4 Covidisten auf Intensiv, + 33 % gegenüber Vorwoche, 12/72 Betten frei
Rostock-Stadt: 11 Covidisten auf Intensiv, - 8 % gegenüber Vorwoche, 29/106 Betten frei
Rostock-Land: 2 Covidisten auf Intensiv, - 67 % gegenüber Vorwoche, 14/51 Betten frei
Vorpommern-Rügen: 11 Covidisten auf Intensiv, - 15 % gegenüber Vorwoche, 12/56 Betten frei
Mecklenburgische Seenplatte: 9 Covidisten auf Intensiv, -10 % gegenüber Vorwoche, 19/83 Betten frei
Vorpommern-Greifswald: 27 Covidisten auf Intensiv, + 8 % gegenüber Vorwoche, 37/173 Betten frei

Da überhaupt die Hotspotregel zu ziehen, geschweige denn flächendeckend, ist rechtlich schlicht unmöglich. Es ist offensichtlich, dass der Bund nachsteuern muss und den Ländern dieses zum Missbrauch animierende Instrument aus der Hand nehmen muss.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.365
5.469
Da überhaupt die Hotspotregel zu ziehen, geschweige denn flächendeckend, ist rechtlich schlicht unmöglich. Es ist offensichtlich, dass der Bund nachsteuern muss und den Ländern dieses zum Missbrauch animierende Instrument aus der Hand nehmen muss.

Mein herzliches Beileid an die Einwohner aller Bundesländer, die von der "großen Maßnahmenkoalition" Schwarz-Rot-Grün regiert werden. Hier in NRW wird die FDP im Landtag dem faulen Zauber mit der Maske wohl ein Ende setzen.
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Hier im Saarland gilt seit vorgestern: wenn in Innenräumen 3G, dann keine Maskenpflicht. Studioleitung im Gym (3G): "wir wissen von nichts, bis 2.4. gilt bei uns weiterhin Maskenpflicht" :doh: