Maskenpflicht bei Lufthansa ab 04MAY20, kein freier Mittelsitz mehr

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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.049
3.294
FRA
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Also hier Mal einfach aus dem Leben. Ohne Studien,Statistiken und anderem Ballast. Trage seit Monaten durchgehend auf meinen wöchentlichen FLUGREISEN von Parkhaus|Hotel über Taxi,Flughafen,Flieger bis wieder eigenes Auto/Hotel durchgehend FFP2 Masken ohne jegliche Probleme. Benutzung von Aufzügen nur in Ausnahmen. Heißt ich laufe damit auch wenn möglich im Hotel mit Gepäck etliche Etagen hoch und runter. Masken werden regelmäßig gewechselt. Tragezeit auch Mal bis zu 12h und mehr am Stück. Und ich lebe noch, habe mich daran gewöhnt und bisher keinerlei Schäden festgestellt. Und werde das auch jetzt nach meiner erfolgten Durchimpfung weiter so handhaben bis definitiv geklärt ist ob ich Corona trotzdem weiter verbreiten kann oder nicht. Die Entscheidung ist überfällig und ich hätte FFP2 Pflicht eingeführt. Die chirurgischen Masken sind teils ein Witz. Locker sitzend und an allen Ecken undicht. Aber zumindest besser wie nix.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.958
6.639
Man koennte sich viel eher darueber unterhalten, dass eine im Staatsbesitz befindliche Airline (-> Grundrechtsbindung), die regelmaessige Linienfluege inkl. Befoerderungszwang anbietet, per AGB die Coronaverordnungen, die Gesetzesrang haben, aushebelt. Und das waere sogar on topic ;)

Kannst du einmal erklären, worauf genau du hinaus willst?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.943
16.090
LH verlangt Masken von Personen, die keiner (gesetzlichen) Maskenpflicht unterliegen. Das darf sie nicht. Eine Disco darf das (die darf ihre Kunden ja auch nach den Schuhen auswaehlen), ein Supermarkt schon nicht mehr, und ein Staatsunternehmen mit Befoerderungspflicht erst recht nicht.
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
1.770
Die ganze Arbeitsschutzdiskussion ist doch komplett am Thema vorbei. Weder der Passagier, noch der Kunde im Supermarkt, noch wer auch immer jetzt eine spezielle Maske verordnet bekommt, unterliegt dem Arbeitsschutz.

Das ist eine eigenartige Argumentation. Wenn der Kontext die Anwendbarkeit einer Regel ausschließt, wird dadurch der Sinn (Gesundheitsschutz für den Träger) nicht plötzlich irrelevant. Die 30 min im Supermarkt mal außen vor.

Ergänzend muss ich natürlich hinzufügen, dass die ganzen technischen Regeln immer auch ein bisschen Regulierungswut beinhalten. Da schreiben Gremien, die zumindest zum Teil Selbstzweck haben, dran herum. In solchen Gremien sitzen Gewerkschaften (Au ja Tragepause, geil!), Hersteller (Au ja 4x täglich Maske wechseln, geil!), Versicherungen (lieber Pause machen als Geld bezahlen müssen) und i.d.R. gestandene Biertrinker (womit wir wieder beim Selbstzweck wären).

Ohne Studien, Statistiken und anderem Ballast.

Wie gesagt, kann jeder freiwillig für sich entscheiden. Ich trage die FFP2 auf Reisen auch länger als empfohlen. Für die meisten Träger dürften die Gefahren marginal sein und wahrscheinlich geringer als die einer Corona-Infektion. Ich würde trotzdem niemandem aktiv dazu raten ohne den Gesundheitszustand zu kennen.

Wer so etwas verordnet, muss sich aber um den blöden "Ballast" Gedanken machen.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.958
6.639
LH verlangt Masken von Personen, die keiner (gesetzlichen) Maskenpflicht unterliegen. Das darf sie nicht. Eine Disco darf das (die darf ihre Kunden ja auch nach den Schuhen auswaehlen), ein Supermarkt schon nicht mehr, und ein Staatsunternehmen mit Befoerderungspflicht erst recht nicht.


Ist das Problem nicht damit gelöst, dass man sich mit einem negativen Test von der Maskenpflicht befreien kann? An der Regelung scheinen sie ja nichts zu ändern.
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
1.770
Ist das Problem nicht damit gelöst, dass man sich mit einem negativen Test von der Maskenpflicht befreien kann? An der Regelung scheinen sie ja nichts zu ändern.

Rein bezogen auf die Aussage von Airsicknessbag zur Beförderungspflicht sehe ich rechtlich keinen Unterschied, ob LH Beförderung an eine Maske oder einen Test knüpft. Die Testpflicht dürfte sogar noch einen größeren Eingriff in die Rechte des Probanden darstellen.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.161
Aufregung kann beendet werden - liest denn keiner die PM der Lufthansa?

entweder eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske

Niemand wird gezwungen, eine FFP2-Maske zu tragen.

Die rechtlichen Betrachtungen halte ich für interessant, aber theoretisch. Lufthansa-Personal wird sich auf kein juristisches Proseminar an der Flugzeugtür einlassen, das läuft also auf Nicht-Fliegen und "dulde und liquidiere" hinaus. Die paar Hanseln, die es aus Prinzip wirklich durchziehen und sich ausladen lassen (weil sie anscheinend keinen wichtigen Reisegrund haben), wird man gerne nach einem Gerichtsurteil in 2022 oder 2023 abfinden.

PS: Den Ansatz mit der unmittelbaren Grundrechtsbindung hätte ich übrigens gerne mal vertieft. Lufthansa müsste dafür staatlich beherrscht sein. Nach der mir bekannten Rspr. des BVerfG wird das streng eigentumsrechtlich beurteilt, erfordert also einen Anteil von mehr als 50%, an dem es hier fehlt. Gibt es das was Neueres, dass relativ geringe Minderheitsbeteiligungen ausreichen?
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.567
9.924
BRU
Die Entscheidung ist überfällig und ich hätte FFP2 Pflicht eingeführt. Die chirurgischen Masken sind teils ein Witz. Locker sitzend und an allen Ecken undicht. Aber zumindest besser wie nix.

Also so, wie die meisten die FFP2-Maske tragen, würde ich die auch nicht als wirklich dicht bezeichnen. Wenn man sich da im Flugzeug so umschaut (wo mittlerweile viele mit FFP2-Maske fliegen) sitzt die bei kaum einem wirklich eng anliegend an Nase, Wangen und Kinn. Sprich: Da geht genauso Luft daneben raus wie bei den OP-Masken bzw. möglicherweise sogar noch mehr, da der Luftwiderstand durch die Maske selber größer.

Merke das bei mir: Bei nicht wirklich ganz dicht sitzender FFP2-Maske läuft die Brille mehr an als bei gut sitzender OP-Maske. Genauso geht unten am Kinn Luft raus. Und die so aufzusetzen, dass nirgends mehr am Rand Luft durchkommt, erfordert doch etwas mehr Mühe als "einfach aufsetzen", wie es die meisten wohl tun.

Ich verwende auf Flügen nach wie vor größtenteils OP-Masken, FFP2-Masken v.a. in öffentlichen Verkehrsmitteln (mit deutlich mehr Gedrängel). Stoffmasken verwende ich eigentlich nur noch zum Spazierengehen im Park o.ä., wo ich nicht wirklich ein Risiko sehe, aber die Masken halt Pflicht sind....
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.943
16.090
Das ist eine eigenartige Argumentation. Wenn der Kontext die Anwendbarkeit einer Regel ausschließt, wird dadurch der Sinn (Gesundheitsschutz für den Träger) nicht plötzlich irrelevant.

Es ist voellig normal, dass jemand, der etwas oft, intensiv und/oder professionell tut, ein anderes Schutzniveau zukommt als jemandem, der es selten und in seiner Freizeit tut.

Prostituierte unterliegen einem Kondomzwang, Private nicht.

Wer taeglich acht Stunden die Maske aufhat, muss (arbeitsschutzrechtlich) geschuetzt werden, wer alle Jubeljahre einen Langstreckenflug macht, nicht.
 
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floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
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Es ist voellig normal, dass jemand, der etwas oft, intensiv und/oder professionell tut, ein anderes Schutzniveau zukommt als jemandem, der es selten und in seiner Freizeit tut.

Prostituierte unterliegen einem Kondomzwang, Private nicht.

Wer taeglich acht Stunden die Maske aufhat, muss (arbeitsschutzrechtlich) geschuetzt werden, wer alle Jubeljahre einen Langstreckenflug macht, nicht.

1. Die Regeln sind unabhängig davon, wie häufig jemand Atemschutz trägt. Ich gebe dir aber insofern recht, dass die Regeln natürlich mit dem "Poweruser" im Hinterkopf entstanden sind.
2. Vergleich mit Kondomen ist sinnlos, hier wird Eigenschutz, Fremdschutz und Schutz vor unerwünschten Nebeneffekten des Eigenschutzes durcheinander geworfen.
3. Niemand prüft, wer wie häufig Langstrecke fliegt. Schau dir die Einlasssungen hier im Thread an, ich muss nicht lange suchen um jemanden zu finden der offensichtlich regelmäßig 12h am Stück FFP2 trägt. Da wäre es dann angebracht sich selbst Gedanken zu machen, ob die Regeln für den Arbeitsschutz nicht eigenverantwortlich selbst eingehalten werden sollten. Und dann sind wir wieder bei meiner Aussage, über den Sinn der Anwendbarkeit einer Regel nach Kontext und nicht nach Wortlaut zu entscheiden.

Lustig finde ich, dass oliver2002 den Beitrag liked obwohl er eben noch der Meinung war dass die Regeln für den Arbeitsschutz problemlos nach kurzer Rücksprache umgangen werden können...
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.943
16.090
Aufregung kann beendet werden - liest denn keiner die PM der Lufthansa?

"entweder eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske"

Niemand wird gezwungen, eine FFP2-Maske zu tragen.

Gesetzgeber: Maske, "Alltagsmaske" oder Schal. Kranke gar nicht.
LH: Maske. Kranke nur unter weiteren Voraussetzungen nicht.


Die rechtlichen Betrachtungen halte ich für interessant, aber theoretisch. Lufthansa-Personal wird sich auf kein juristisches Proseminar an der Flugzeugtür einlassen, das läuft also auf Nicht-Fliegen und "dulde und liquidiere" hinaus. Die paar Hanseln, die es aus Prinzip wirklich durchziehen und sich ausladen lassen (weil sie anscheinend keinen wichtigen Reisegrund haben), wird man gerne nach einem Gerichtsurteil in 2022 oder 2023 abfinden.

Das ist klar. Entscheidend is' auf'em Platz. Wir (ich :D) betreiben hier ein Stueckweit juristisches Glasperlenspiel. Macht auch Spass.

Den Ansatz mit der unmittelbaren Grundrechtsbindung hätte ich übrigens gerne mal vertieft. Lufthansa müsste dafür staatlich beherrscht sein. Nach der mir bekannten Rspr. des BVerfG wird das streng eigentumsrechtlich beurteilt, erfordert also einen Anteil von mehr als 50%, an dem es hier fehlt. Gibt es das was Neueres, dass relativ geringe Minderheitsbeteiligungen ausreichen?

Bzgl. der unmittelbaren Grundrechtsbindung hast Du dahingehend recht, dass das BVerfG nur ein kleines Hintertuerchen offengelassen hat: Nur oeffentlich beherrschte Unternehmen unterliegen der unmittelbaren Grundrechtsbindung, und die Beherrschung folgt in der Regel (aber eben auch nur in der Regel) den Eigentumsverhaeltnissen, BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011, 1 BvR 699/06, Rn 53. Ggf. koennte man hier die Abweichung von der Regel durch die oeffentlich-rechtliche Befoerderungspflicht verargumentieren.

Darauf wollte ich aber gar nicht hinaus, sondern auf die mittelbare Grundrechtsbindung Privater (Disco, Supermarkt, Airline), die insoweit das Hausrecht beschraenkt, dass es nicht willkuerlich ausgeuebt werden darf (BVerfG, Beschluss vom 11. April 2018, 1 BvR 3080/09, Rn. 44). Daraus folgt, dass LH selbstaendig keine Maskenpflicht anordnen kann, sondern nur dafuer sorgen darf, dass sich ihre Vertragspartner an die gesetzliche Maskenpflicht halten.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.161
OK, mit dem Ansatz kommt es auf das Thema "Staatsunternehmen" dann aber nicht wirklich an ;)

Mein Hinweis FFP2/OP-Maske bezog sich auf die Paralleldiskussion, ob das Tragen einer FFP2-Maske auf einem Langstreckenflug überlebbar ist. Davon mal abgesehen - ich habe das nicht so verfolgt - wenn der Gesetzgeber Schals erlaubt, erlaubt das auch Lufthansa? Ich dachte, da müssten Minimum Alltagsmasken getragen werden. Wäre dann ja das selbe Problem in grün, nur quasi eine Stufe niedriger.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.413
2.006
Maskenpflicht am Airport aufgehoben, aber man wird bereits am Gate (bei der BP-Kontrolle) darauf hingewiesen, dass "ab jetzt Maskenpflicht besteht"... ach ja? Steht in der Verordnung denn wirklich Airport freiwillig aber nach dem BP-Kontrolle = Flugzeug?

letzte Woche sass morgens um 6 eine Amerikanerin im Flieger (innen im Flugzeug am Platz) neben mir, die hat erst nach Durchsage der Regeln die Maske ausgepackt..... keine Ermahnung - aber der Fuzzi am Gate macht sich wichtig?
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.452
9.581
FRA / FMO
Maskenpflicht am Airport aufgehoben, aber man wird bereits am Gate (bei der BP-Kontrolle) darauf hingewiesen, dass "ab jetzt Maskenpflicht besteht"... ach ja? Steht in der Verordnung denn wirklich Airport freiwillig aber nach dem BP-Kontrolle = Flugzeug?
Warum muss das in einer Verordnung stehen? Es gilt ja zum Glück noch das Hausrecht.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Warum muss das in einer Verordnung stehen? Es gilt ja zum Glück noch das Hausrecht.

Wurde hier schon mehrfach ausgeführt: ist in Gebäuden eines Unternehmens im öffentlichen Eigentum ohne Rechtsgrundlage nicht per Hausrecht darstellbar bzw. anderenfalls schlicht rechtswidrig. Das hindert Maskenfans ja nicht daran, trotzdem einen Spahnlappen zu tragen (von daher hat das auch nichts mit „zum Glück Hausrecht“ zu tun).
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.704
865
Wurde hier schon mehrfach ausgeführt: ist in Gebäuden eines Unternehmens im öffentlichen Eigentum ohne Rechtsgrundlage nicht per Hausrecht darstellbar bzw. anderenfalls schlicht rechtswidrig. Das hindert Maskenfans ja nicht daran, trotzdem einen Spahnlappen zu tragen (von daher hat das auch nichts mit „zum Glück Hausrecht“ zu tun).
ok, der erste Satz war ja halbwegs annehmbar, aber der zweite...naja, Niveau ist anders
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.567
9.924
BRU
Unabhängig von der Frage, was ich persönlich von der Maskenpflicht halte: spielt das wirklich irgendeine Rolle, ob ich die paar Meter im Finger die Maske schon aufsetze oder nicht?

Und wenn am Gate schon auf die Maskenpflicht hingewiesen wird, dann eher nicht, weil die sich wichtig machen wollen. Sondern weil es in der Praxis halt einfacher ist, bereits am Gate darauf hinzuweisen, so dass die Paxe ihren Masken rausholen, als wenn die Crew dann jeden einzeln beim Einsteigen auf die Maskenpflicht hinweisen muss, die Leute vielleicht noch stehenbleiben, um ihre Maske rauszukramen usw.

Aber manche Leute suchen wirklich krampfhaft nach Anlässen, um sich über irgendwas oder irgendjemanden aufzuregen....
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.409
652
Genau das halte ich für das eigentliche Problem. Dass man bestimmte Maßnahmen offenbar nicht mehr sachlich diskutieren, oder zumindest mal als "gegeben" akzeptieren kann, sondern dann nur noch Polemik kommt.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Genau das halte ich für das eigentliche Problem. Dass man bestimmte Maßnahmen offenbar nicht mehr sachlich diskutieren, oder zumindest mal als "gegeben" akzeptieren kann, sondern dann nur noch Polemik kommt.
Ist jedoch eine logische Konsequenz der staatlichen Vorgehensweise und deren fehlender Aufarbeitung.

Vorgaben zum Maskentragen erfolgten nicht nach Schutzwirkung, sondern nach Verfügbarkeit der jeweiligen Maskenmodelle. Denn natürlich bieten FFP2-Masken einen hohen Schutz und ebenso natürlich schützen OP- oder Stoffmasken nicht im relevanten Umfang.

Beim Impfangebot war es ähnlich. Es war bekannt, dass unsere Impfstoffe 3-fach-Impfstoffe sind. Dennoch wurde von einer 2-fach Impfung geredet und das sich daraus ableitende zwingende Boostern lange als nicht erforderlich/empfehlenswert bezeichnet, weil nicht genügend Impfstoff für alle zum Bosstern da war, auch weil man das ausreichende Bestellen verpasst hatte.

Homeoffice-Pflicht wurde bei einem Vielfachen der Inzidenz abgeschafft zur der sie eingeführt wurde. Bei einer Inzidenz von unter 10 gab es den ersten Lockdown, bei einer von deutlich über 1.000 wurde auch leichtere Corona-Maßnahmen abgeschafft. Und nein, der Wildtyp war im März 2020 nicht über 100 Mal gefährlicher als Omicron heute. Bei niedrigen Inzidenzen wurden Menschen verfolgt und bestraft, die alleine im Wald spazieren gingen, während sich viele Menschen entsprechend dem Leitmotiv „Bleib‘ zuhause“ zuhause trafen und fleißig ansteckten.

Kurzum: Die „gegebenen Maßnahmen“ waren mehrheitlich falsch - und das war den meisten Experten und Entscheidern bekannt. Die Schwurbler lagen sachlich ohnehin falsch, hatten aber den richtigen Instinkt, dass der Staat Unsinn verzapft und Politiker/Experten sie anlügen.

Daraus ist das Phänomen entstanden, dass deutlich über 80% der Bevölkerung in Sachen Corona vor allem falsch lagen und weitgehend immer noch falsch liegen. Wer an die staatlichen Maßnahmen glaubte, sitzt ebenso im Glashaus wie derjenige, der die staatlichen Maßnahmen grundsätzlich ablehnte. Die meisten Menschen sitzen aber nicht gerne im Glashaus, weil sie gerne Steine werfen.

Die überwältigende Mehrheit unserer Bevölkerung leidet daher unter erheblicher kognitiver Dissonanz. Deshalb fällt es den meisten schwer, das Stammhirn aus den Diskussionen rauszuhalten.
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
1.770
Bei einer Inzidenz von unter 10 gab es den ersten Lockdown, bei einer von deutlich über 1.000 wurde auch leichtere Corona-Maßnahmen abgeschafft.

Ich bin positiv überrascht, dass trotz der ganzen Inkonsistenzen (lass mal Läden um 19 Uhr schließen damit die Kunden sich vorher stapeln, wer erinnert sich?) und des Worthülsen-Dauerfeuers - das Erreichte nicht gefährden, Werkzeuge nicht aus der Hand geben, bla... - weder ein Vergleich mit der Inzidenz von 2020 noch die über das Ziel hinausschießenden Maßnahmen von damals jetzt die Aufhebung der allermeisten Maßnahmen verhindert haben.
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.277
1.738
TXL
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Ich habe irgendwie derzeit das Gefühl, dass die Flugbegleiter wegen der Maskenpflicht nicht mehr so streng sind, als vor ein paar Monaten noch. Ich saß gestern in C von MUC nach BER und der Herr neben mir hatte während der Zeit, wo die Anschnallzeichen aus waren, keine Maske auf und hat auch mit den FB ohne Maske gesprochen.

Ich kann mich daran erinnern, dass in den früheren Ansagen darauf hingewiesen wurde, dass man expliziert eine Maske tragen muss, wenn man mit den FB spricht, auch wenn man gerade am Essen oder Trinken ist.
 
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Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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