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Wann war das? Vor zwei Wochen war FRA-ZRH auf LX definitiv noch mit Maske.Kann nur von der Praxis sprechen: Richtung DE: Maskenpflicht. Richtung Schweiz (auch ex DE) keine Maskenpflicht.
Wann war das? Vor zwei Wochen war FRA-ZRH auf LX definitiv noch mit Maske.Kann nur von der Praxis sprechen: Richtung DE: Maskenpflicht. Richtung Schweiz (auch ex DE) keine Maskenpflicht.
Gestern, auch auf FRA - ZRH.Wann war das? Vor zwei Wochen war FRA-ZRH auf LX definitiv noch mit Maske.
Das ist im Kern die Frage, wo der Geltungsbereich des IfSG ist. Ich bin ja einfach gestrickt (weshalb ich, s.o., nur Hundekotsatzungen mache [und diese durch die Gegend faxe]), und würde einfach mal stumpf auf den deutschen Luftraum gehen. Will das aber nicht abschließend entscheiden; Kollege meilenfreund hat z.B. mal das Tokioter Abkommen in den Raum gestellt.
Ich werde das in den nächsten Tagen nochmal näher betrachten und das Ergebnis hier vorstellen.
(Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/1377_1378_1381/de)Die Gesetze und Vorschriften eines Vertragsstaates über den Einflug oder Ausflug von Fluggästen, Besatzung oder Fracht in Luftfahrzeugen in sein oder aus seinem Hoheitsgebiet, wie Einflug, Abfertigungs‑, Einreise‑, Pass‑, Zoll‑ und Quarantänevorschriften, sind von den Fluggästen oder der Besatzung oder in deren Namen und hinsichtlich der Fracht beim Einflug oder Ausflug sowie innerhalb des Hoheitsgebietes dieses Staates zu befolgen.
Übrigens nach dem Chicagoer Abkommen gilt die Hoheitsgewalt von Deutschland nur im eigenen Luftraum. Daher ist es außerhalb egal bei welcher Registrierung die Hoheitsgewalt nicht mehr, egal was KL oder das BGM veranlasst. LH könnte einfach auf eigene Kappe sagen: "so jetzt sind wir nicht mehr im Luftraum von Deutschland, die Maske ist optional."
Also es liegt nicht nur am BGM. Lufthansa hat nicht die Eier das so durchzuziehen.
(Quelle: s.o.)Die Vertragsstaaten anerkennen, dass jeder Staat im Luftraum über seinem Hoheitsgebiet volle und ausschliessliche Lufthoheit besitzt.
Nach meiner Ansicht ist hier Art. 13 des Chicagoer Abkommens von Bedeutung:
(Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/1377_1378_1381/de)Die Gesetze und Vorschriften eines Vertragsstaates über den Einflug oder Ausflug von Fluggästen, Besatzung oder Fracht in Luftfahrzeugen in sein oder aus seinem Hoheitsgebiet, wie Einflug, Abfertigungs‑, Einreise‑, Pass‑, Zoll‑ und Quarantänevorschriften, sind von den Fluggästen oder der Besatzung oder in deren Namen und hinsichtlich der Fracht beim Einflug oder Ausflug sowie innerhalb des Hoheitsgebietes dieses Staates zu befolgen.
Die Begriffe "Einflug" und "Ausflug" sind im Abkommen nicht definiert. Ich verstehe sie aber dahingehend, dass damit der Flug aus einem anderen Staat bzw. in einen anderen Staat und nicht nur das Erreichen/Verlassen des Luftraums des Vertragsstaates gemeint ist. Anderenfalls wäre die Aufzählung der Beispiele sinnentleert.
Das passt mE nicht, da es sich nur auf Ein- und Ausreise (-> Ein-/Ausflug) bezieht. Aber nicht auf das Geschehen an Bord. Sprich: 3G-Regel für die Einreise und damit auch für den Einflug ist ok, Maskenpflicht nicht.
Also doch über 5 OWiG? Ich bin jetzt echt gerade etwas überfragt. Denn ob es sich um eine zu ahndende OWi handelt, bemisst sich doch danach, ob das IfSG an Bord gilt, und nicht das OWiG?
Was aber wenn sich die Regeln der beiden Länder grundsätzlich unterscheiden? Es müsste doch ein Land geben das massgeblich für die an Bord umgesetzten Regeln ist, oder? Von der Logik her würde ich sagen das es immer das Einreiseland sein müsste, analog z.B. zu Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel/VISA - da bereitet die Ausreise ja auch nicht das Problem, sondern die Einreise.Die Begriffe "Einflug" und "Ausflug" sind im Abkommen nicht definiert. Ich verstehe sie aber dahingehend, dass damit der Flug aus einem anderen Staat bzw. in einen anderen Staat und nicht nur das Erreichen/Verlassen des Luftraums des Vertragsstaates gemeint ist. Anderenfalls wäre die Aufzählung der Beispiele sinnentleert. Die Passage "oder in deren Namen" habe ich nicht verstanden.
Deshalb macht es LX so. Da Ankuftsland ist ausschlaggebend. BER-ZRH keine Maske. ZRH-BER mit Maske.Was aber wenn sich die Regeln der beiden Länder grundsätzlich unterscheiden? Es müsste doch ein Land geben das massgeblich für die an Bord umgesetzten Regeln ist, oder? Von der Logik her würde ich sagen das es immer das Einreiseland sein müsste, analog z.B. zu Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel/VISA - da bereitet die Ausreise ja auch nicht das Problem, sondern die Einreise.
Hört sich für mich logisch an, das BGM sieht es ja bekanntlich anders, evtl. macht es LH daher auch anders, insgesamt großer Quatsch diese Regeln die überall anders sind - kann nur zu Ärger führen.Deshalb macht es LX so. Da Ankuftsland ist ausschlaggebend. BER-ZRH keine Maske. ZRH-BER mit Maske.
AMS hat ab Samstag keine Maskenpflicht mehr ab Security.
Bei KLm hat man die doch in der Praxis längst aufgegeben.Dann wird KLM hoffentlich schnellstens nachziehen.