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Ich habe eher das Gefühl, dass Du weiterhin krampfhaft versuchst, die Sache zu "zerreden". Und um weitere Vermutungen scheinst Du auch nicht verlegen zu sein.
Nochmal zusammengefasst:
- So ziemlich jede Airline weltweit besteht in der Abfertigung darauf, dass das von der Airline genutzte Departure Control System genutzt wird. Dabei sind im Markt drei Systeme gängig - Amadeus Altéa, Sabre Sonic und Navitaire (letzteres primär im LCC-Bereich eingesetzt). Die Zahl der Airports, an denen ein anderes System zur Abfertigung genutzt werden muss, ist mittlerweile extrem überschaubar - das sind nur noch ganz wenige Ausnahmen.
- Die Funktionalitäten im Check-In-System sind standardisiert und die lange Liste an Vermutungen bezüglich der Rechte und Berechtigungen der Contract Agents sind so in keiner Art und Weise zutreffend (bis auf den Punkt "Wissen" - aber das betrifft die airline-eigenen Airport-Mitarbeiter gleichermaßen).
- Eine Schnittstellenproblematik zur Abfrage der Freigepäck-Menge im Elektronischen Ticket gibt es nicht, da dies ein weltweit standardisierter Prozess ist.
Nochmal zusammengefasst:
- Voraussetzung für das Durchchecken von Gepäck ist eine vertragliche Beziehung zwischen den betreffenden Airlines, auch "Interline Agreement" genannt.
- Auf einem durchgängigen Ticket wird das Gepäck auf Anschlussflügen in der Regel automatisch durchgecheckt.
- Übergepäck (über die im Ticket eingetragene Freigepäckmenge hinaus) wird bei durchgängigen Tickets beim Check-In am Startflughafen für die gesamte Strecke berechnet und kassiert.
- Auf getrennten Tickets liegt es im Ermessensspielraum der Airline, ob sie das Gepäck durchchecken oder nicht. Bekannte Ausnahmen sind beispielsweise British Airways (kein Durchchecken auf getrennten Tickets, nicht mal von BA zu BA) oder auch Bangkok Airways. Die Airlines der Lufthansa Group erlauben laut Passenger Handling Manual das Durchchecken von Gepäck auf getrennten Tickets zu anderen Airlines der Star Alliance.
- Das Durchchecken von Gepäck auf getrennten Tickets erfolgt in aller Regel nur im Rahmen der im Ticket eingetragenen Freigepäckmenge, da hier keine durchgängige Abrechnung von Übergepäck möglich ist. Ein Durchchecken von Gepäck bei Light-Tarifen ohne Freigepäckmenge im Ticket ist daher in der Regel nicht möglich.
- Im Rahmen eines Interline Agreement ist in aller Regel auch die gegenseitige Darstellung der elektronischen Tickets möglich, wodurch die Freigepäckmenge leicht überprüft werden kann.
Code:
TKT-22048XXXXXX92 RCI- F1 LOC-SXXXXE
OD-MUCMUC SI- FCPI-B POI-MUC DOI-25JAN21 IOI-23XXXXX3
1.VIELFLIEGER/USER MR ADT ST
1 OMUC LH2480 P 26MAR1730 OK PDEBXXF8 O 26MAR26MAR 2PC
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MUC
FARE F EUR 107.00
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FE FARE RESTRICTION MAY APPLY
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FREQUENT FLYER LH-3330XXXXXXXX285