Ministerium droht mit Prüfung der Vorkassepraxis bei Flügen

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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.486
4.453
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Ganz einfach: wenn eine Gesellschaft erwartet dass sie im Schnitt 15 Tage zu spät ist, wird eben der Preis um 15% + Kapitalkosten erhöht. Genau so wie Hedging von Treibstoff, Valutarisiken usw. im Preis jetzt dabei sind.
So kannst du das eigentlich nur isoliert auf (Quasi-)Monopolstrecken formulieren. In allen anderen Fällen hätte jemand mit z.B. nur 10% nötigem Aufschlag einen Wettbewerbsvorteil.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.247
9.750
Dass dabei das schlechtmöglichste zu maximalen Kosten herauskommt hat man an genug Beispielen gesehen, fangen wir bei der Autobahnmaut an und machen über BER und die Ineffizienz der Bahn weiter - um mal nur beim Reisen zu bleiben ;-).
Ein Bürokratiemonster braucht keiner, da bin ich ganz bei dir. Deshalb fände ich auch eine Treuhandlösung schon overkill. Aber einen Rahmen (neu) abzustecken ist erst einmal etwas ganz anderes als die Beispiele die du anführst. Aus meiner Sicht müsste man das zitierte Risiko das sich aus dem Kontrahierungszwang ergibt abstellen/abmildern und da gibt es sicherlich die eine oder andere Möglichkeit das zu tun ohne gleich eine neue Behörde zu brauchen.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.373
4.764
GRQ + LID
So isoliert kannst du das eigentlich nur auf (Quasi-)Monopolstrecken sehen.
Eine gewisse Abstraktion ist natürlich notwendig um solche Konzepte zu erklären. Es geht mir vor allem darum zu zeigen dass die Kosten von jeder Bürokratie von den Kunden getragen wird, nicht von den Gesellschaften. Daher weise ich sie von der Hand. Es steht jedoch jeder Unternehmer frei, Versicherungsprodukte anzubieten die diese Marktlücke schliessen. Genauso wie es Flightright usw. gibt für denjenigen die die sich nicht trauen die 261/2004 Verhandlungen selbst zu führen.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.777
Es wird ja so getan, als sei Vorkasse nur in der Luftfahrt üblich. Bus, Bahn, Hotels, Veranstaltungstickets, nahezu überall typisch…
Wir reden hier aber schon von Hotels, die man nicht stundenweise bucht?

Die Hotels die ich nutze, haben meine Kreditkartendaten als Sicherheit, und ich bezahle beim Auschecken.
Könnte man in der Luftfahrt ganz genauso machen, Kreditkarte bei der Reservierung als Sicherheit angeben, Kreditkarte belasten wenn man für den letzten Flug eincheckt (Also in der Regel wenn man den Rückflug antritt) und seine letzten Bordkarten erhält.

Man könnte den Ticketpreis auf eine Art treuhänderisches Konto überweisen. Wird der Flug wie gebucht abgeflogen, erhält die Airline den Ticketpreis, bei Annulierung der Kunde.
Warum so kompliziert? Das Kreditkartensystem bietet diesen Service doch schon seit Jahrzehnten.
Wäre natürlich mal was neues, nicht nur Kreditkartengebühr bei der Flugbuchung zahlen, sondern dafür auch die Möglichkeiten der Kreditkarte nutzen...

Zuzüglich der ganzen Zahlungsausfälle samt Forderungsmanagement.
Schon heute erlauben viele Airlines (oder propagieren es sogar zeitweise, weil es für sie die geringsten Gebühren bedeutet) Bankeinzug, da ist das Risiko genau das selbe. Das Konto muss nicht gedeckt sein, und du kannst die Zahlung auch zurückbuchen lassen.

Einzelfälle und absolute Ausnahme? Kurze Google-Recherche ergibt 7% Zahlungsausfälle bei wiederkehrenden KK-Zahlungen
Jetzt fang aber nicht an, mit Zahlen in der Luftfahrt zu argumentieren...
Nur ein kleiner einstelliger Prozentsatz von Flexiblen Tickets wird storniert. Aus dem selben Grund wird ja auch nur in entsprehender Größenordnung überbucht. Trotzdem kosten Flex-Tickets einen hohen zwei- oft sogar dreistelligen Prozentsatz mehr.

Mit tatsächlichen Kosten und realem Risiko haben Ticketpreise nun wirklich nichts zu tun.

Dann wird das Ticket eben um die Zinsen teuerer. Ein echter Pyrrhussieg.
Dafür fällt dann das Skonto weg.
Ach huch, in der Luftfahrt gibt es ja bei Vorauszahlung gar kein Skonto wie sonst "nahezu überall typisch"...

Das ist dann halt Pech. Unser Nanny-Staat kann sich nicht um alles kümmern.
Deshalb müssen unsere Nanny-Gerichte sich dann nachträglich damit rumschlagen.

Es wird nichts passieren, es wird alles bleiben wie es ist.
Nach den großen Airlinepleiten wurde das ja auch schon immer wieder diskutiert...
Es wird auch diesmal wieder großzügige Parteispenden oder Parteitagssponsoring geben, und nichts passieren.

Würde mich mal interessieren, ob es weltweit Länder gibt, die keine Vorkasse bei Flügen haben.
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.310
2.906
FRA
Ein Bürokratiemonster braucht keiner, da bin ich ganz bei dir. Deshalb fände ich auch eine Treuhandlösung schon overkill. Aber einen Rahmen (neu) abzustecken ist erst einmal etwas ganz anderes als die Beispiele die du anführst. Aus meiner Sicht müsste man das zitierte Risiko das sich aus dem Kontrahierungszwang ergibt abstellen/abmildern und da gibt es sicherlich die eine oder andere Möglichkeit das zu tun ohne gleich eine neue Behörde zu brauchen.

Letztendlich ist doch niemand gezwungen ein Jahr im Voraus zu buchen. Wer soweit vorher nicht in Vorleistung gehen will bucht einfach kurzfristig - geht ja wie hier schon öfters erwähnt sogar kurz vor Abflug am Airport - kostet halt nur "bisschen" mehr. Ich sehe hier echt kein Bedarf an Regulierung. Das Yield-Management der Airlines ist doch schon mehr als komplex genug und bietet eben ein Angebot sowohl für den Schnäppchenjäger, der sich früh festlegt, als auch für den Spontanreisenden. Darüber hinaus akzeptieren die Airlines auch mittlerweile unzählige Zahlungsdienstleister - die wiederum teilweise Rechnungs- und Ratenkauf und "Käuferschutz" anbieten. Zu guter Letzt kann man auch noch übers Reisebüro seines Vertrauens buchen, wenn man sein Geld nicht direkt der Airline anvertrauen möchte. Handhabe ich mittlerweile auch so bei Airlines mit denen ich schlechte Erfahrungen gemacht habe.

Außerdem scheint mir das Problem auch überdramatisiert zu werden. Während der ersten Covid-Monate war es definitiv ein großes Ding und das Geld für die offenen Buchungen zurückzubekommen war ein Spießrutenlauf. Aber mittlerweile hat sich das doch normalisiert, bei LH, UA und AA - meinen Stammairlines - warte ich nie länger als paar Tage auf die Rückerstattung. Und ich storniere sicherlich über 50 Tickets pro Jahr, habe da also entsprechend viel Erfahrung. Sicherlich kann mal was schief gehen und eine Erstattung geht nicht automatisch durch - warum auch immer - aber Vorsatz sehe ich zumindest bei den großen, seriösen Airlines keinen.
 
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Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.310
2.906
FRA
Schon heute erlauben viele Airlines (oder propagieren es sogar zeitweise, weil es für sie die geringsten Gebühren bedeutet) Bankeinzug, da ist das Risiko genau das selbe. Das Konto muss nicht gedeckt sein, und du kannst die Zahlung auch zurückbuchen lassen.

Und wie oft kommt das vor? Auch dir sollte klar sein, dass es eine völlige andere Hausnummer ist, ob nun Eine von 1000 Lastschriften (ggfs. in betrügerischer Absicht) zurückgegeben wird oder ob nun jede 10. Kreditkartenzahlung platzt - einfach nur weil Monate später die Daten nicht mehr aktuell sind. Das Erste kann man als Unternehmer getrost ignorieren, das Zweite kostet ordentlich Geld und Zeit.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Wenn es wirklich nur um das Problem der seitens der Airlines oft obzsön verspäteter Rückzahlungen geht, ließe sich das mit einer ganz einfachen Gesetzesänderung lösen. Ein Vorbild könnte das 2000 in Kraft getretene "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" sein, das ebenfalls zum Ziel hatte, die Zahlungsmoral von Schuldnern zu verbessern.

Mit diesem Gesetz wurde u.a. der Verzugszins erhöht, und ein Automatismus eingeführt, wo nicht mehr der Gläubiger die Höhe des Verzugszinses individuell nachweisen und einfordern musste, sondern es gibt seitdem einen gesetzlich festgelegten hohen Verzugszinssatz, der sich am Basiszinssatz orientierte.

Etwas ähnliches könnte man mit einem Spezialgesetz für die Airline-Industrie auch machen, mit einem horrenden Zinssatz, der entsprechende Gesetzestext könnte sinngemäß so lauten:

"Hat der Passagier einen Rückzahlungsanspruch gegen die Fluggesellschaft und ist dieser die Bankverbindung für die Erstattung der Rückzahlung bekannt, so ist der Rückzahlunganspruch sofort fällig und unverzüglich an den Passagier zu erstatten. Kommt die Fluggesellschaft dem nicht nach, wird der fällige Betrag ab dem 5. Tag der Fälligkeit für jeden weiteren Tag, mit dem die Fluggesellschaft mit der Rückzahlung zuwartet, mit 1% verzinst."

Problem gelöst. Keine Airline würde mehr 180 Tage mit der Rückerstattung warten. Weil in dem Fall 175% Verzugszinsen entstünden.

Oder übersehe ich etwas?

Ja, meiner Meinung nach übersiehst Du diese Punkte:

Verzugszinsen sind einkommensteuerpflichtige Kapitalerträge. In dem Bereich gibt es zwar Vollzugsdefizite, die hierbei aber vermieden werden können. Dann hagelt es nach einer Betriebsprüfung bei der Lufthansa Kontrollmitteilungen, denn bei einer Verzinsung von 1 % pro Tag aus dem Ticketpreis kann der Freibetrag für Kapitalerträge bei Vielfliegern selbst ohne unzumutbar lange Bearbeitungszeiten recht schnell gerissen werden.

Was Du beschreibst, hat systematisch eigentlich nichts mit Verzugszinsen zu tun, sondern ist in der Sache eher eine Vertragsstrafe.

Nach meiner Ansicht tritt Verzug zum gesetzlichen Zinssatz schon jetzt gemäß Art. 8 Abs. 1 lit. a) 1. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 i.V.m. § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ab dem achten Tag ein. Die Fluggesellschaft muss nach der VO binnen sieben Tagen leisten. Die Voraussetzungen des § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ergeben sich aus dem Zugang der Erstattungsforderung in Verbindung mit der Frist nach der VO.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.419
12.166
Warum nicht einfach den Ticketpreis direkt zahlen, Steuern- und Gebühren meinetwegen ein paar Tage vor dem Flug von der hinterlegten Kreditkarte/Bankverbindung einziehen? Und werden die Gebühren dann mangels Deckung nicht beglichen ist das Ticket halt futsch.
 
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Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.072
10.080
LEJ
Warum nicht einfach den Ticketpreis direkt zahlen, Steuern- und Gebühren meinetwegen ein paar Tage vor dem Flug von der hinterlegten Kreditkarte/Bankverbindung einziehen? Und werden die Gebühren dann mangels Deckung nicht beglichen ist das Ticket halt futsch.
Wenn du in der Lage bist, die Steuergesetzgebung zu ändern, dann bist du ein Genie.
Die Zahlung der Umsatzsteuer ist mit dem Eingang des Umsatzes abzuführen. Wann die Zahlung bei den nationalen Flügen genau erfolgt, kann ich dir nicht sagen. die intl. Flüge sind eh von der Umsatzsteuer befreit. Es ist kompliziert. Wühle dich ddurch die Erlasse durch und du wirst schlauer.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.419
12.166
Wenn du in der Lage bist, die Steuergesetzgebung zu ändern, dann bist du ein Genie.
Die Zahlung der Umsatzsteuer ist mit dem Eingang des Umsatzes abzuführen. Wann die Zahlung bei den nationalen Flügen genau erfolgt, kann ich dir nicht sagen. die intl. Flüge sind eh von der Umsatzsteuer befreit. Es ist kompliziert. Wühle dich ddurch die Erlasse durch und du wirst schlauer.
Die Umsatzsteuer auf den Ticketpreis würde man doch direkt zahlen. Ich meinte die anderen Steuern, Gebühren und Zuschläge.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
Ja, meiner Meinung nach übersiehst Du diese Punkte:

Verzugszinsen sind einkommensteuerpflichtige Kapitalerträge. In dem Bereich gibt es zwar Vollzugsdefizite, die hierbei aber vermieden werden können. Dann hagelt es nach einer Betriebsprüfung bei der Lufthansa Kontrollmitteilungen, denn bei einer Verzinsung von 1 % pro Tag aus dem Ticketpreis kann der Freibetrag für Kapitalerträge bei Vielfliegern selbst ohne unzumutbar lange Bearbeitungszeiten recht schnell gerissen werden.

Das mag ja sein, nur glaube ich, dass ein derart prohibitiv hoher Verzugszins die Fluggesellschaften so disziplinieren würde, dass das in der Praxis gar nicht mehr zum Tragen käme, schlicht weil künftig pünktlich zurückgezahlt würde.

Was Du beschreibst, hat systematisch eigentlich nichts mit Verzugszinsen zu tun, sondern ist in der Sache eher eine Vertragsstrafe.

Vertragsstrafe wäre es m.E. nur, wenn sie (die Vertragsstrafe) explizit zwischen den Vertragspartnern, hier also zwischen Fluggesellschaft und Passagier auch explizit vertraglich vereinbart würde bzw. worden wäre. Ich meinte hingegen eine gesetzliche Regelung, analog meinem zitierten "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen", die jedoch speziell die Branche trifft und für diese einen (weiter) erhöhten Verzugszins automatisch entstehen lässt. Dann ist es keine Vertragsstrafe, sondern ein gesetzlicher Anspruch.

Nach meiner Ansicht tritt Verzug zum gesetzlichen Zinssatz schon jetzt gemäß Art. 8 Abs. 1 lit. a) 1. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 i.V.m. § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ab dem achten Tag ein. Die Fluggesellschaft muss nach der VO binnen sieben Tagen leisten. Die Voraussetzungen des § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ergeben sich aus dem Zugang der Erstattungsforderung in Verbindung mit der Frist nach der VO.

Das sehe ich genauso. Sofern bzw. sobald die Fluggesellschaft durch jene Regelungen in Verzug ist, fällt bereits jetzt schon ein ordentlich erhöhter Verzugszins an. Du übersiehst aber meines Erachtens, dass der an einer verspäteten Rückzahlung leidende Durschnittspassagier juristischer Laie ist, und diese Regelung samt der Rechtsfolge, auch diese Verzugszinsen berechnen zu können, insofern i.d.R. gar nicht kennt, geschweige denn der Fluggesellschaft gegenüber vorbringt.

Erst bzw. nur wenn anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen wird, wird die Fluggesellschaft auch mit diesem Verzugszins konfrontiert! Was jedoch meist nicht geschehen dürfte, aus unterschiedlichsten Gründen (Angst vor Anwälten, Vermeidung des emotionalen Stress durch eine ggf. zu führende Klage sowie des Prozessrisikos, keine Rechtschutzversicherung vorhanden etc.).

Ein "Spezialgesetz" hingegen, speziell die Rückzahlungsansprüche von Flugpassagieren regelnd, samt sehr hohem Verzugszins bei verspäteter Zahlung, würde sich jedoch über kurz oder lang in der Bevölkerung als Allgemeinwissen herumsprechen, so wie mittlerweile praktisch jeder weiß, dass ein kurzfristig stornierter Flug oder ein verweigertes Boarding id.R. Entschädigungsansprüche auslöst (auch wenn die juristischen Feinheiten dem Normalbürger natürlich nicht geläufig sind).
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Ein "Spezialgesetz" hingegen, speziell die Rückzahlungsansprüche von Flugpassagieren regelnd, samt sehr hohem Verzugszins bei verspäteter Zahlung, würde sich jedoch über kurz oder lang in der Bevölkerung als Allgemeinwissen herumsprechen, so wie mittlerweile praktisch jeder weiß, dass ein kurzfristig stornierter Flug oder ein verweigertes Boarding id.R. Entschädigungsansprüche auslöst (auch wenn die juristischen Feinheiten dem Normalbürger natürlich nicht geläufig sind).
Du überschätzt glaube ich weite Teile der Bevölkerung...
Was sich vor allem rumgesprochen hat, ist dass es Flightright & Co. gibt, die einem für nur 50% Provision die Fluggastrechte durchsetzen. Google & Co. helfen noch dabei genau die zu finden, wenn man nach "Fluggastrechte", "Flug annuliert" oder "Entschädigung Flug" sucht, während man die EU261 im Netz kaum findet, wenn man nicht wenigstens die Nummer weiss.

Das Problem liegt doch auch darin, dass die staatlichen Aufsichtsbehörden, namentlich hier das Luftfahrt-Bundesamt eine "lame duck" ist.
Das ist das Hauptproblem. Wenn die Airlines wüssten, dass ihnen jedesmal hohe Bußbelder drohen wenn sie gegen die EU261 verstoßen, wenn die Zinsgewinne bei verspäteten Erstattungen lächerlich gering wären im Vergleich zum Bußgeld, dann bräuchten wir die ganze Diskussion nicht zu führen.
Ich würde allerdings eher sagen, das LBA ist keine lahme Ente, sondern ein von der Politik an der kurzen Leine geführter Wachhund...

Eine andere Möglichkeit wäre eine Art Einlagensicherung, ähnlich wie bei Banken oder 2021 für Pauschalreise-Anbieter angedacht, aus denen berechtigte Kundenansprüche bedient werden.
Die hat sich bei der Pleite von Monarch und Thomas Cook in Großbritanien bereits als viel zu gering erwiesen. Die Summe, die europäische Airlines zu jedem Zeitpunkt ihren Kunden schulden (sprich: die sie bereits kassiert haben, aber für die sie noch eine Transportleistung schuldig sind) ist so exorbitant hoch, die kannst du über keinen Sicherungsmechanismus abdecken.
Genauso wie die Einlagensicherung der Banken funktioniert, wenn die Volksbank Lippe oder die Sparkasse Berchdesgadener Land pleite macht, aber nicht bei der Deutschen Bank.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.274
333
Wir reden hier aber schon von Hotels, die man nicht stundenweise bucht?

Die Hotels die ich nutze, haben meine Kreditkartendaten als Sicherheit, und ich bezahle beim Auschecken.
Hab ich auch, aber ich sehe zumindest seit 2 Jahren, dass einige Tage vor Anreise die KK "geprüft" wird, in dem der Betrag geblockt wird. Dies geben die Hotels auch im Kleingedruckten an. Geht der geblockte Betrag nicht durch kommt ne Mail und man soll eine neue KK angeben. Einige machen das mit dem kompletten Betrag, andere mit dem Preis für die erste Übernachtung (Penalty, wenn man nach Deadline eine Storno macht oder noshow ist) Wie gesagt, sie blocken nur.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
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TXL
Und ich denke, dass es etwas wie ein allgemeines Lebensrisiko gibt. Wenn ich ein Hotel für den Herbst 2022, Konzertkarten für den Sommer 2023 oder Flugtickets für in zwei Wochen im Voraus zahle, dann trage ich ein gewisses Risiko, ebenso wenn mein Handwerker 20 Prozent Vorschuss verlangt, bevor er auch nur einen Handschlag getan hat. Der Gesetzgeber kann und darf nicht jede Minigefahr im Leben ausräumen, auch nicht, wenn es um des Deutschen Heiligstes geht, den Urlaub.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.419
12.166
Nein, ohne Quatsch. Mir würde das schon zu denken geben. Ich habe aber auch schon von Firmen gehört die Reparaturen im Anschluss sofort per KK bezahlen lassen, weil es sonst wohl nix mehr zu holen gibt., verrückte Zeiten.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.486
4.453
Dann such mal auf dieser "EU Werbeseite" den Verordnungstetxt.
Den Link auf Eu-Lex findest du in Google auf Seite 200...
Wenn du die offizielle Seite der EU dazu, die eben der erste Treffer nach der bezahlten Werbung von Flightright und Co. ist und die du als "Werbeseite" abtust mal angeschaut hättest, dann würdest du wissen, dass man sich dort zu seinem individuellen Problem durchführen lassen kann, dass man dort aufgezeigt bekommt, wie man seine Rechte durchsetzen kann und dass man dort auch einen Link zur Verordnung findet.

Um dir zum Erkenntnisgewinn zu verhelfen habe ich dir auch noch ein paar Screenshots angehängt
 

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.777
Und ich denke, dass es etwas wie ein allgemeines Lebensrisiko gibt.
Früher gab es auch mal den Begriff "unternehmerisches Risiko"...

Normal ist eigentlich, dass der Dienstleister ("das Unternehmen") das Risiko trägt, nicht der Kunde. Schließlich will ja der Dienstleister Geld verdienen.
Aber da hat sich viel verschoben in den letzten Jahrzehnten, heute ist man ja oft als Kunde auf die "Gnade" des Dienstleisters angewiesen, akzeptiert zu werden.
Früher war das mal umgekehrt, da mussten Dienstleister um Kunden werben.

Es ist mein Risiko, die Reise eventuell absagen zu müssen, und auf bestimmten Kosten sitzen zu bleiben (auch ohne Vorkasse bliebe das ja bestehen).
Aber es sollte nicht mein Risiko sein, dass die Airline die Reise absagt, und ich das Geld verliere.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Früher gab es auch mal den Begriff "unternehmerisches Risiko"...

Normal ist eigentlich, dass der Dienstleister ("das Unternehmen") das Risiko trägt, nicht der Kunde. Schließlich will ja der Dienstleister Geld verdienen.
Aber da hat sich viel verschoben in den letzten Jahrzehnten, heute ist man ja oft als Kunde auf die "Gnade" des Dienstleisters angewiesen, akzeptiert zu werden.
Früher war das mal umgekehrt, da mussten Dienstleister um Kunden werben.

Es ist mein Risiko, die Reise eventuell absagen zu müssen, und auf bestimmten Kosten sitzen zu bleiben (auch ohne Vorkasse bliebe das ja bestehen).
Aber es sollte nicht mein Risiko sein, dass die Airline die Reise absagt, und ich das Geld verliere.
Hier ist die Lösung: reise nicht! Das ist wirklich nicht schnippisch oder pampig gemeint, aber: Ein Anbieter auf einem freien Markt bietet mir eine Leistung an und verlangt dafür - in der Tat abweichend vom gesetzgeberischen Leitbild, aber zulässig - Vorkasse. Wem das nicht gefällt, dem steht es frei, auf die Leistung zu verzichten. Zugleich wird er aber feststellen, dass ihn Bus und Bahn auch nicht ohne Vorleistung ans Ziel bringen. Also gilt es: zuhause bleiben. Aber ein Fall für den Gesetzgeber ist das mE nicht. Ja, Erstattungen müssen viel, viel schneller und einfacher erfolgen (und alles andere aus dieser EU VO auch) und meinetwegen auch mittels irgendwelcher legislativer Vorhaben, aber dafür muss man - finde ich - nicht in die jetzige Praxis eingreifen, weil das ein Eingriff in die Privatautonomie wäre.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Ja, Erstattungen müssen viel, viel schneller und einfacher erfolgen (und alles andere aus dieser EU VO auch) und meinetwegen auch mittels irgendwelcher legislativer Vorhaben, aber dafür muss man - finde ich - nicht in die jetzige Praxis eingreifen, weil das ein Eingriff in die Privatautonomie wäre.
Beim Luftverkehr kommt es wohl auf einen Eingriff in die Privatautonomie mehr oder weniger nicht an.

Was gar nicht geht ist, dass Verordnungen sehr unterschiedlich wirken, weil die Justiz in den einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedlich arbeitet.

Da könnte man diese Wettbewerbsverzerrung zusammen mit dem Vorkasse-Thema lösen.