Ministerium droht mit Prüfung der Vorkassepraxis bei Flügen

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mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.287
3.342
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Gleiche Frage an Dich, wie an den User Volume: Woraus leitest Du das her?
Aus meinem Anspruch als Bürger und als Steuerzahler. Einschränkungen zu erlassen, an die sich nur wenige halten, ist im Besten Falle Zeit- und Geldverschwendung. Meine Zeit, mein Geld (da ich entweder an Flightright Geld zahle, oder dem Anwalt die Sache darlegen muss), und das Geld vom Staat, das - Überraschung - auch mein Geld ist, dass er in Gerichtsverfahren und ähnliches stecken muss, die unnötig sein sollten. Das System momentan ist (so, wie es de facto existiert) komplex und langwierig, wenn ich dem vorgesehenen Prozess folge (anmahnen & verklagen), und führt zu miserablen Ergebnissen (ich bekomme mein Geld erst sehr spät, und pünklich fliegen, wie eigentlich vereinbart, konnte ich auch nicht).
Und ich denke, ich darf den Anspruch als Steuerzahler haben, dass mein Steuergeld effizient und effektiv eingesetzt wird.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.060
13.872
Trans Balkan Express
Und vermutlich verstößt er sogar gegen Völkerrecht, wenn er ein System erschafft, in dem Rechtsbruch besser ist als Rechtstreue, wenn seine Exekutive die verbrieften Rechte seiner Bürger nicht schützt, sondern die Rechtsbrecher.

Noch eine Nummer größer geht es nicht? Magst Du mir nicht die entsprechende Normn benennen?

Aus meinem Anspruch als Bürger und als Steuerzahler. Einschränkungen zu erlassen, an die sich nur wenige halten, ist im Besten Falle Zeit- und Geldverschwendung. Meine Zeit, mein Geld (da ich entweder an Flightright Geld zahle, oder dem Anwalt die Sache darlegen muss), und das Geld vom Staat, das - Überraschung - auch mein Geld ist, dass er in Gerichtsverfahren und ähnliches stecken muss, die unnötig sein sollten. Das System momentan ist (so, wie es de facto existiert) komplex und langwierig, wenn ich dem vorgesehenen Prozess folge (anmahnen & verklagen), und führt zu miserablen Ergebnissen (ich bekomme mein Geld erst sehr spät, und pünklich fliegen, wie eigentlich vereinbart, konnte ich auch nicht).
Und ich denke, ich darf den Anspruch als Steuerzahler haben, dass mein Steuergeld effizient und effektiv eingesetzt wird.

Mit Verlaub, das ist Wutbürger-Gehabe.

Es gibt einen alten Grundsatz: wer die Musik bestellt, bezahlt. Daher bist Du Kostenschuldner des Anwalts, den Du beauftragst. Der Kollege Bösae stellt sogar kostenlose Musterschrieben ins Netz, die Du nur auf Deinen Sachverhalt anpassen musst. Wenn Du keinen Anwalt beauftragen möchtest, hilft polemisieren nicht. Die aktuellen Flugverspätungen mögen für Dich und alle anderen nicht schön sein. Aber als Gesellschft haben wir gerade ganz andere Probleme.

Wenn Du einen Anspruch auf Einschreiten des Gesetzgebers haben möchtest, brauchst Du eine konkrete Norm, z.B. dem Grundgesetz. Die gibt es aber nicht. Ich kanbn mich auch hinstellen und sagen, ich zahle Steuern deshalb hätte ich gerne, dass eine vierspurige Straße in eine Radweg verwandelt wird. Dies mögen andere, die nicht so gerne im Stau stehen, anders sehen und ggf. den Ausbau der Straße fordern. Ein Staat kann nicht alles leisten, sondern es geht immer auch um einen Interessenausgleich.

Und wie geschrieben, die Gerichte, die die Klärung zivilrechtlicher Ansprüche bearbeiten, stellt der Staat zur Verfügung (über die Quslität der Rechtsprechung kann man gerne diskutieren).
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Erstaunlich, wie vehement hier ein Sonderrechtssystem für Airlines gefordert wird. Wenn mein Handwerker nicht kommt, Amazon nicht liefert oder sonstwer einen Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, gibt es keine Verordnung, die pauschale (!) Entschädigungen (unabhängig vom Schaden!) vorsieht oder eine Rückzahlung binnen sieben Tagen und ja, im Streitfall muss ich klagen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Erstaunlich, wie vehement hier ein Sonderrechtssystem für Airlines gefordert wird. Wenn mein Handwerker nicht kommt, Amazon nicht liefert oder sonstwer einen Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, gibt es keine Verordnung, die pauschale (!) Entschädigungen (unabhängig vom Schaden!) vorsieht oder eine Rückzahlung binnen sieben Tagen und ja, im Streitfall muss ich klagen.
Wieso gefordert wird? Das existiert doch mit EU261 bereits.
 
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mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.287
3.342
Ein Staat kann nicht alles leisten, sondern es geht immer auch um einen Interessenausgleich.

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
Wenn Du einen Anspruch auf Einschreiten des Gesetzgebers haben möchtest,
Es geht eben nicht darum, ob ich einen Anspruch auf Einschreiten des Gesetzgebers haben möchte. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass er einschreiten möchte, und die entsprechenden Regelungen erlassen.

Ich wünsche mir in erster Linie, dass die erlassenen Richtlinien auch erfolgreich umgesetzt werden und die Missstände beseitigt werden. Welche das sind, steht in der Richtlinie selbst [ 261/2004]:

(1) Die Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich des Luftverkehrs sollten unter anderem darauf abzielen, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen. Ferner sollte den Erfordernissen des Verbraucherschutzes im Allgemeinen in vollem Umfang Rechnung getragen werden.

(2) Nichtbeförderung und Annullierung oder eine große Verspätung von Flügen sind für die Fluggäste ein Ärgernis und verursachen ihnen große Unannehmlichkeiten.

(3) Durch die Verordnung (EWG) Nr. 295/91 des Rates vom 4. Februar 1991 über eine gemeinsame Regelung für ein System von Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung im Linienflugverkehr(4) wurde zwar ein grundlegender Schutz für die Fluggäste geschaffen, die Zahl der gegen ihren Willen nicht beförderten Fluggäste ist aber immer noch zu hoch; dasselbe gilt für nicht angekündigte Annullierungen und große Verspätungen.

Diese Gründe berechtigen den Staat überhaupt erst, hier eine Richtlinie zu erlassen. Wenn diese Richtlinie nicht diese Missstände beseitigt, ist sie schlichtweg unnötig und ein nicht notwendiger Eingriff in die Freiheiten. Und jetzt kann man überlegen, ob man stattdessen eine neue Richtlinie erlässt, die die Missstände wirkungsvoller behebt, oder nicht.

Aber die Diskussion, ob diese Missstände existieren oder nicht, und ob der Gesetzgeber sie beheben sollte, ist längst geführt, und führte zur Verordnung 261/2004. Ich sehe, dass Du anderer Ansicht bist, aber das "OB" ist längst entschieden. Mir geht es darum, das "WIE" so zu gestalten, dass es das Problem effektiv gelöst wird.

Wie Du daraus einen gewünschten "Anspruch auf Einschreiten" oder "Wutbürgertum" herleitest, verstehe ich nicht.

Und wie geschrieben, die Gerichte, die die Klärung zivilrechtlicher Ansprüche bearbeiten, stellt der Staat zur Verfügung

Ach so, na dann, wenn es "der Staat" bezahlt, und die Gerichte ja auch genügend freie Zeit haben, ist das ja alles kein Problem.

(über die Quslität der Rechtsprechung kann man gerne diskutieren).

Das hat schon eher Wutbürger-Niveau, sorry.
 
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unseen_shores

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30.10.2015
9.060
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Trans Balkan Express
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.

Es geht eben nicht darum, ob ich einen Anspruch auf Einschreiten des Gesetzgebers haben möchte. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass er einschreiten möchte, und die entsprechenden Regelungen erlassen.

Ich wünsche mir in erster Linie, dass die erlassenen Richtlinien auch erfolgreich umgesetzt werden und die Missstände beseitigt werden. Welche das sind, steht in der Richtlinie selbst [ 261/2004]:

Ich denke, hier liegt das Missverständnis. 261/2004 ist eine Rechtsverordnung und keine Richtlinie. EU-Verordnungen gelten direkt. Es benötigt anders als bei Richtlinien keinen Umsetzungsrechtsakt mehr im nationalen Recht (z.B. Bundestagsentscheidung), sondern die Regelungen gelten unmittelbar innerstaatlich. Als Betroffener kann ich auf der Grundlage der VO meine Ansprüche geltend machen, ohne dass ich auf staatliche Hilfe (außer dem Gericht) angewiesen bin.

Die von Dir zitierte Erwägungsgründe gelten nicht direkt, sondern sind lediglich die Prosa. Man kann sie jedoch zur Auslegung des Verordnungstextes heranziehen. Vieles was für den eigentlichen text von verordnungen und Richtlinien im Europarecht keine Mehrheit für bindende Entschieungen findet, landat in den Erwägungen.

Das hat schon eher Wutbürger-Niveau, sorry.

Mitnichten. Glaub mir, ich lese jeden Tag gerichtliche Entscheidungen, deren Begründungsniveau einfach nur schlecht ist, was an der Überlastung der Justiz, Personalknappheit u.ä. liegt. Hier kann und sollte man tatsächlich diskutieren, weil hier die wirkliche Erosion droht. Für den Bereich der Fluggastrechte stellt sich z.B. die Frage, ob man wirklich solche Erleichterungen möchte:

 
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longhaulgiant

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22.02.2015
10.246
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Ich bin schon vor zwei Seiten gedanklich ausgestiegen. Worum geht es eigentlich? Geht es darum, dass anerkannte Ansprüche seitens der Airline nicht innerhalb von 7 Tagen auf dem Kundenkonto sind? Oder geht es darum, dass eine Forderung strittig ist und die Airline deshalb nicht zahlt?

Im ersten Fall würde ich tatsächlich die Frage stellen was so eine Verordnung bringen soll wenn wiederholter Rechtsbruch nicht entsprechend sanktioniert wird damit er künftig unterbleibt.

In beiden Fällen könnte der Verordnungsgeber durch eine Treuhandlösung eine Besserstellung der Kunden herbeiführen wenn das notwendig und gewünscht ist. Geht eine Forderung gemäß der VO bei der Fluggesellschaft ein und ist diese nach objektiven Gesichtspunkten statthaft (Flug hat tatsächlich nicht stattgefunden) so könnte der Betrag auf ein Treuhandkonto wandern oder, als milderes und günstigeres Mittel, auf ein Sperrkonto bei der Airline.

Damit würde man zumindest mal erreichen, dass das Geld nicht mehr liquide ist und damit auch ein gewisser Druck auf die Airline aufgebaut wird den Sachverhalt zeitnah zu klären.
 

TXL3000

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18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Was hier mE völlig verkannt wird: Der Anspruch auf Rückerstattung existiert gar nicht, ohne dass vorher ein entsprechendes Wahlrecht ausgeübt wurde durch den berechtigten Pax. Es ist - anders als hier viele zu glauben meinen - nicht richtig, dass infolge einer Annullierung ein Anspruch auf Erstattung des Flugpreises besteht. Vielmehr ist das eine von mehreren Möglichkeiten, aber sie muss erstmal ausgeübt werden. Was soll der Pax denn mit einer automatisierten Rückerstattung (oder irgendeinem Treuhandsgedöns, by the way: Hat das jemals für irgendwas gut funktioniert?), wenn er doch stattdessen eine Alternativbeförderung wünscht? Deshalb: Die sieben Tage gelten nur (!), wenn der/die Pax die Kohle überhaupt wiederhaben will, weil er/sie es ausdrücklich so bestimmt.
 
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longhaulgiant

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22.02.2015
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Was hier mE völlig verkannt wird: Der Anspruch auf Rückerstattung existiert gar nicht, ohne dass vorher ein entsprechendes Wahlrecht ausgeübt wurde durch den berechtigten Pax. Es ist - anders als hier viele zu glauben meinen - nicht richtig, dass infolge einer Annullierung ein Anspruch auf Erstattung des Flugpreises besteht. Vielmehr ist das eine von mehreren Möglichkeiten, aber sie muss erstmal ausgeübt werden.
Du hast mich offensichtlich missverstanden. Ich hatte nichts von automatisch gesagt sondern wenn der Pax sein Wahlrecht bereits ausgeübt und das explizit angefordert hat.
 

unseen_shores

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30.10.2015
9.060
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Trans Balkan Express
In beiden Fällen könnte der Verordnungsgeber durch eine Treuhandlösung eine Besserstellung der Kunden herbeiführen wenn das notwendig und gewünscht ist. Geht eine Forderung gemäß der VO bei der Fluggesellschaft ein und ist diese nach objektiven Gesichtspunkten statthaft (Flug hat tatsächlich nicht stattgefunden) so könnte der Betrag auf ein Treuhandkonto wandern oder, als milderes und günstigeres Mittel, auf ein Sperrkonto bei der Airline.

Na das Problem ist, dass die Fluggesellschaften Vieles streitg stellen und sich z.T. auch der Zahlung rechtskräftig festgestellter Ansprüche entziehen.

Falls man die Verordnung novelliert, heißt das nicht, dass sich die Situation der Kunden zwangsläufig verbessert, siehe z.B. Bahnentschädigungen:

 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.246
9.750
Falls man die Verordnung novelliert, heißt das nicht, dass sich die Situation der Kunden zwangsläufig verbessert, siehe z.B. Bahnentschädigungen:
Da bin ich ganz bei dir. Deswegen hatte ich auch darauf eingeschränkt ob man als Verordnungsgeber das überhaupt will. Ich meine auch mich erinnern zu können, dass es Stimmen aus Brüssel gab/gibt die meinten wenn man heute noch einmal an die VO rangehen würde, man sie wohl deutlich entschärfen würde weil vieles von dem was der EuGH seitdem darauf basierend ausgelegt hat nicht im ursprünglichen Sinne war. Man darf also davon ausgehen, dass es nicht zwingend besser wird wenn man das neu fasst…
 
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Volume

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01.06.2018
12.802
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Erstaunlich, wie vehement hier ein Sonderrechtssystem für Airlines gefordert wird. Wenn mein Handwerker nicht kommt, Amazon nicht liefert oder sonstwer einen Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, gibt es keine Verordnung, die pauschale (!) Entschädigungen (unabhängig vom Schaden!) vorsieht oder eine Rückzahlung binnen sieben Tagen und ja, im Streitfall muss ich klagen.
Jetzt verdehst du aber was.
Das Sonderrechtssystem ist doch, das Airlines Vorkasse verlangen. Wenn sonstwer seinen Vertrag noch nicht erfüllt hat, dann zahle ich auch noch nicht. Dann brauche ich gar keine 7 Tage Rückzahlungs-Regelung. Wenn mein reserviertes Hotel plötzlich kein Zimmer hat, wenn die Mietwagenfirma bei der ich ein Auto reserviert habe plötzlich keins hat, dann zahle ich einfach nicht. Bei letzteren beiden kann ich als Kunde wählen, zwischen günstigen Tarifen mit Vorzahlung oder teureren Tarifen mit Zahlung beim Auschecken / bei Rückgabe. Warum geht das Airlines nicht?

Ich meine auch mich erinnern zu können, dass es Stimmen aus Brüssel gab/gibt die meinten wenn man heute noch einmal an die VO rangehen würde, man sie wohl deutlich entschärfen würde weil vieles von dem was der EuGH seitdem darauf basierend ausgelegt hat nicht im ursprünglichen Sinne war.
Letzteres wohl eher weniger, der EuGH hat in vielen Fällen am Ende pro-Airlines entschieden, wo einige Nationale Durchsetzungsstellen bis dahin strenger waren (z.B. Herunterstufung in niedrigere Buchungsklasse, CAA UK hat durchgesetzt das "Preis des Flugtickets" der Preis des Flugtickets ist, also kompletter Preis incl. Steuern und Gebühren, nicht ein paar Prozent davon).
Zu ersterem, man ist seit vielen jahren dran, eine deutlich entschärfte VO zu machen, die eigentlich nur noch ein Bürokratiemonster ist, und de-Facto 95% der heutigen Ansprüche eliminieren wird, Eigentlich sollte man sie dann einfach streichen, das ermöglicht dann imerhin im Einzefall auf viel mehr zu klagen, als es heute gibt.
Wie man sieht, hat die EU261 die ganzen in der Präambel genannten Ziele nicht erreicht, Airlines haben aufgrund der VO eben nicht bestimmte Vorgehensweisen geändert, weil es auch heute noch attraktiver für sie ist, einen schlecht ausgelasteten Flug zu streichen und mal darauf zu warten, wie viele Kunden tatsächlich vor Gericht ziehen, als ihn mit Verlusten durchzuführen.

Der Trend ist halt seit Jahren klar, der Staat schützt nicht mehr die Schwachen, er zwingt sie vor Gericht. (Gerade die schwächsten haben ja bekanntlich die teuersten Anwält, besten Rechtsschutzversicherungen und besten Kenntnisse der Rechtslage). Seine Rechte muss man sich heutzutage leisten können. Rechtsstaat 2.0.
 
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unseen_shores

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30.10.2015
9.060
13.872
Trans Balkan Express
Der Trend ist halt seit Jahren klar, der Staat schützt nicht mehr die Schwachen, er zwingt sie vor Gericht. (Gerade die schwächsten haben ja bekanntlich die teuersten Anwält, besten Rechtsschutzversicherungen und besten Kenntnisse der Rechtslage). Seine Rechte muss man sich heutzutage leisten können. Rechtsstaat 2.0.

Papperlapapp.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.949
16.111
Den Spin mache ich auch nicht mit. Aber man sieht die Verschlechterung der Position der Kunden bei den neuen Fahrgastrechten: Die Bahn ist jetzt schon erheblich privilegiert gegenüber dem normalen Anspruchssystem, sie ist in ihrer Verordnung viel besser gestellt als die Airlines, und jetzt wird es noch einmal besser. Man könnte glatt auf die Idee kommen, dass das damit zu tun hat, dass die europäischen Bahnen zum Großteil Staatsbahnen sind.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.193
7.559
Vorauskasse ist doch in vielen Bereichen üblich. Ich versehe nicht, weshalb Airlines hier als Sonderfall betrachtet werden, und die Praxis in einem nationalen Alleingang (c by Angie Merkel) beseitigt werden muss. Es würde absolut genügen, wenn das bestehende Recht konsequent umgesetzt würde, und die Airlines im Falle von Säumigkeit mit Konsequenzen rechnen müssen. Momentan zahlt sich das Ignorieren geltenden Rechts aus, und das sollte in einem Rechtsstaat eigentlich nicht der Fall sein.

Wie diese Konsequenzen aussehen sollen? Keine Ahnung, irgendwas von Verzugszinsen über saftige Pönalen bis hin zum Verlust der Landerechte wird schon möglich sein.
 
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Luftikus

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08.01.2010
25.366
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irdisch
Mein Vorschlag, Pflicht zur automatischen Rücküberweisung und Entschädigung oder eine Pflicht zur automatischen Buchung JEDES erreichbaren Tickets, dass der abgesagten Verbindung am nächsten kommt, auch bei Fremdairlines, auch über Umwege und auch in höheren Buchungsklassen.
Im Moment wird einem freihändig die (billige) Altbuchung storniert, während neue Flüge dann sehr viel teurer buchbar sind. Für die Airlines Win-Win aber nicht für den Kunden. Der bereits gezahlt habende Kunde ist ja keine Spielmasse, um die verkaufte Kapazität am Ende ein zweites Mal teurer anderswo absetzen zu können.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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13.872
Trans Balkan Express
Mein Vorschlag, Pflicht zur automatischen Rücküberweisung und Entschädigung oder eine Pflicht zur automatischen Buchung JEDES erreichbaren Tickets, dass der abgesagten Verbindung am nächsten kommt, auch bei Fremdairlines, auch über Umwege und auch in höheren Buchungsklassen....

Bezüglich aller Überlegungen gebe ich eines zu bedenken, ein Großteil der Buchungen erfolgt bei ausländischen Gesellschaften, die z.T. keine Niederlassung in Deutschland haben. Dann ist schon einmal fraglich, ob deutsches Recht Anwendung findet. Man könnte natürlich Regelungen einführen, die auf deutsche Flugesellschaften zugeschnitten sind und diese binden benachteiligen. Aber der Gesetzgeber wird nicht ernsthaft eine Lex-Lufthansa schaffen und andere Flugesellschaften so in eine vorteilhaftere Lage zu versetzen als die 5-Sterne 4-Sterne-Fluggesellschaft.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.949
16.111
Bezüglich aller Überlegungen gebe ich eines zu bedenken, ein Großteil der Buchungen erfolgt bei ausländischen Gesellschaften, die z.T. keine Niederlassung in Deutschland haben. Dann ist schon einmal fraglich, ob deutsches Recht Anwendung findet. Man könnte natürlich Regelungen einführen, die auf deutsche Flugesellschaften zugeschnitten sind und diese binden benachteiligen. Aber der Gesetzgeber wird nicht ernsthaft eine Lex-Lufthansa schaffen und andere Flugesellschaften so in eine vorteilhaftere Lage zu versetzen als die 5-Sterne 4-Sterne-Fluggesellschaft.

Die entsprechenden Vorschriften bänden auch ausländische Airlines, soweit der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hätte und Start oder Ziel in Deutschland lägen. Da käme man auch durch Rechtswahl (wenn man sie denn überhaupt konform mit deutschem AGB-Recht hinbekäme) nicht raus, vgl. Art. 5 f. Rom I.

Dann läge die "Benachteiligung" nur noch darin, dass eine LH im Heimatmarkt anders behandelt wird als andere Airlines in deren Heimatmarkt. Das ist bereits heute in vielerlei Hinsicht so (Steuern/Subventionen, Arbeitsrecht, Umwelt, Fluggastrechte...) und letztlich weder vermeidbar noch kriegsentscheidend.
 
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unseen_shores

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30.10.2015
9.060
13.872
Trans Balkan Express
Die entsprechenden Vorschriften bänden auch ausländische Airlines, soweit der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hätte und Start oder Ziel in Deutschland lägen. Da käme man auch durch Rechtswahl (wenn man sie denn überhaupt konform mit deutschem AGB-Recht hinbekäme) nicht raus, vgl. Art. 5 f. Rom I.

Ich wusste doch, das ich Dich mit IPR hinter dem Ofen vorlocken kann. :D
 
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Xray

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13.04.2017
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1.118
Was hier mE völlig verkannt wird: Der Anspruch auf Rückerstattung existiert gar nicht, ohne dass vorher ein entsprechendes Wahlrecht ausgeübt wurde durch den berechtigten Pax. Es ist - anders als hier viele zu glauben meinen - nicht richtig, dass infolge einer Annullierung ein Anspruch auf Erstattung des Flugpreises besteht. Vielmehr ist das eine von mehreren Möglichkeiten, aber sie muss erstmal ausgeübt werden. Was soll der Pax denn mit einer automatisierten Rückerstattung (oder irgendeinem Treuhandsgedöns, by the way: Hat das jemals für irgendwas gut funktioniert?), wenn er doch stattdessen eine Alternativbeförderung wünscht? Deshalb: Die sieben Tage gelten nur (!), wenn der/die Pax die Kohle überhaupt wiederhaben will, weil er/sie es ausdrücklich so bestimmt.
Was aber, wenn ich das als Laie richtig sehe, sofort entsteht, ist der Anspruch auf pauschale Entschädigung bei Streichung/Verspätung. Dass eine Airline den Kunden ungefragt informiert hat, dass er nun einen Anspruch auf Entschädigung hat und ihn aufgefordert hat ihr mitzuteilen, wohin das Geld überwiesen werden soll, habe ich aber noch nicht mitbekommen.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
2.029
1.118
Doch. Easyjet. Flug gestrichen, bitte in der App die Angaben einreichen. Eine Woche später waren 250€ auf dem Konto.
LH wird wohl hingegen für einen Ausfall letzten Oktober Post vom bösen Doktor bekommen.
Oh, danke für die Info!
So gehört sich das IMHO. Die Airline weiß, dass und warum gestrichen wurde. Wenn der Anspruch besteht, ist sie in der Bringschuld. Genauso wie bei den Betreuungsleistungen.
Das konsequente Ignorieren und Verschleppen könnte man eventuell auch als, na sagen wir mal vorsichtig, unredlich bezeichnen, um mal einen Begriff aus dem StGB mit B zu vermeiden....