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Mastercard Gold von Advanzia

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hnz101

Neues Mitglied
04.09.2017
13
0
Hat sich an der Verrechnungsreihenfolge von Einzahlungen bei Bargeldbezug etwas geändert oder war meine Taktik falsch?

In der Vergangenheit (vor Corona) hatte ich Bargeld gezogen und sofort überwiesen um die Zinsen zu reduzieren/vermeiden. Das funktionierte immer Top.
Jetzt hatte ich vor Abflug bereits etwas überwiesen und erst nach ein paar Tagen Bares gezogen und durfte nun Zinsen zahlen. Einzahlungen werden wohl nur zuerst für Bares verwendet, wenn Sie nach dem Barbezug eingehen und das "Guthaben" nicht vorher durch andere Transaktionen gefressen wurde.

Kann das wer so bestätigen?
 

madkai

Aktives Mitglied
08.03.2017
105
19
Hi Leute, bin auf der Suche nach einer Ersatzkarte als Backup. Schwanke zwischen Advanzia und Barclays... Bin aktuell bei der DKB dort kann ich die Kreditkarte temporär für einzelne Zahlungen sperren, z.B. online Zahlungen deaktiviert oder kontaktl ausgeschaltet.

Ist dies bei der Advanzia möglich.
Komplett sperren / entsperren geht über die App, aber nicht separat für online / kontaklos etc
 

Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
809
564
Hat sich an der Verrechnungsreihenfolge von Einzahlungen bei Bargeldbezug etwas geändert oder war meine Taktik falsch?
Ich würde einfach auf Letzteres tippen. Aus meiner Sicht ist es zumindest logisch, dass Einzahlungen zuerst gegen bereits getätigte Zahlungen verrechnet werden. Denn woher soll die Bank wissen, dass du erst in ein paar Tagen Geld abheben möchtest.
Verbuch es einfach als Lehrgeld, und vermeide selbiges Vorgehen in Zukunft.
 

Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
809
564
Die Verrechnungsreihenfolge ist meines Wissens nach chronologisch, unabhängig von der Transaktionsart.
Also laut Beschreibung, soweit ich die noch im Kopf habe, soll folgende Reihenfolge gelten:
- Überschreitung des Kreditrahmens,
- angefallene Zinsen,
- Bargeldbezug,
- sonstige Käufe.
 
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vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
3.300
2.094
Beschreibung?
Nr. 1 und 2 sind klar. Bleibt die Frage, ob Bargeldabhebungen immer priorisiert ausgeglichen werden. Wenn ich die Erfahrungen von @hnz101 richtig verstanden habe, sprechen diese für den chronologischen Ausgleich. Und den gab's schon vor Ewigkeiten.
 

Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
809
564
Habe mal nachgeschaut, steht in den vorvertragliche Verbraucherinformationen unter A.2. "Teilzahlungen und ggf. Reihenfolge..."

Wenn ich die Erfahrungen von @hnz101 richtig verstanden habe, sprechen diese für den chronologischen Ausgleich.
Also diese Aussage:
Bargeld gezogen und sofort überwiesen um die Zinsen zu reduzieren/vermeiden. Das funktionierte immer Top.
spricht für mich dann schon für Bargeld vor sonstigen Umsätzen. Außer @hnz101 hatte in der Vergangenheit immer keine anderen Umsätze im Abrechnungszeitraum, so dass der Bargeldbezug auch immer chronologisch der erste Umsatz war.
 
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Hotte84

Aktives Mitglied
07.08.2010
110
8
Essen(Ruhr)/NRW/DUS
Wollte mal wissen bei welchen dieser Anbietern die Advanzia Zinsen berechnet. Sie berechnet nur bei Vivid.
Anhang anzeigen 185869
3 Zinstage entsprechen unter Anwendung der dt. Berechnungsmethode bei 19,44 % pa:
7 ct bei 40 €,
2 ct bei 10 € und
3 ct bei 20 €

und halt (die von der Advanzia berechneten) 16 ct bei 100 €.

Somit kann man wirex, joompay und Verse zinsfrei über Advanzia laufen lassen :)

Danke fürs Prüfen ... noch im Juni hats bei Vivid ohne Zinsen geklappt, scheint also recht neu zu sein. Hab jetzt gerade nochmal eine Aufladung für ein paar Tage gemacht um zu unabhängig zu Bestätigen dass es jetzt wirklich Zinsen darauf gibt.

EDIT: 07.09.2022: im August wurden für Vivid Topup keine Zinsen berechnet bei mir (waren nur ein paar Tage zum Testen).
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.382
1.539
.. noch im Juni hats bei Vivid ohne Zinsen geklappt, scheint also recht neu zu sein.
Das ist hochinteressant. Denn es kann ja auch sein, dass es vier Zinstage sind
Denn das wären dann bei wirex, Joompay und Verse zusammen (70€) 15 ct

Advanzia hat 16 berechnet. Habe da jetzt knapp 6k mit bei wirex eingezahlt. Hoffentlicht erlebe ich nicht am 3. September dann doch noch die böse Überraschung :D
 

Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
809
564
Bessser hier gucken: Teilzahlungen und ggf. Reihenfolge der Anrechnung
Warum "besser"? Das ist doch genau der Punkt, auf den ich dann hingewiesen hatte.

Das bedeutet, dass wenn ein Saldo vorhanden ist, dies sofort angerechnet wird.
Das hatte ich ja vorab auch schon so ähnlich erwähnt:
Aus meiner Sicht ist es zumindest logisch, dass Einzahlungen zuerst gegen bereits getätigte Zahlungen verrechnet werden. Denn woher soll die Bank wissen, dass du erst in ein paar Tagen Geld abheben möchtest.

Zur Sicherheit überweise ich immer NACH der Bargeldabhebung, so muss man immer ca. 1 - 3 (WE) Tage Zinsen zahlen.
Und daher hatte es bei @hnz101 in der Vergangenheit funktioniert, da zuerst Bargeld bezogen, und dann überwiesen.
Nur beim letzten Mal eben nicht, da die Überweisung vorm Bargeldbezug erfolgte - und einging und verrechnet wurde.

Also als Zusammenfassung sehe ich dann:
Einzahlungen werden zuerst auf einen bereits vorhandenen Saldo angerechnet. Und bezogen auf diesen bereits vorhandenen Saldo erfolgt die Anrechnung in der genannten Reihenfolge (Überschreitung Kreditrahmen, Zinsen, Bargeldbezug, sonstige Umsätze).
 

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
609
237
Das kann ich so nicht bestätigen. Ich hatte ja vor einiger Zeit auch den Fall und geringe Zinsen bezahlt, da ich zwar die Barabhebesumme ausgeglichen hatte, nicht jedoch vorherige bargeldlose Umstätze.

Es ist aber anscheinend (weiterhin) so, dass Advanzia hier entgegen der vorvertraglichen Auskunft Einzahlungen zuerst auf etwaig vorherige Umsätze anrechnet. Wer also vor einer Bargeldabhebung noch andere Umsätze hatte und sichergehen möchte, möglich wenig bis keine Zinsen zu zahlen, muss die Bargeldverfügungen und alle vorherigen Umsätze ausgleichen, womit er sich mit jeder Abhebung oder als solche zählende Transaktion à la Vivid, Revolut & Co. insofern das zinsfreie Zahlungsziel für die vorangegangenen Umsätze "zerschießt".
 
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Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
809
564
Ich hatte ja vor einiger Zeit auch den Fall und geringe Zinsen bezahlt, da ich zwar die Barabhebesumme ausgeglichen hatte,
Da wäre dann die Frage zu klären:
Wie hoch war die Barabhebung -> Wann erfolgte die Verbuchung/Wertstellung der Rückzahlung -> Waren bis zu diesem Zeitpunkt bereits Zinsen aus der Barabhebung aufgelaufen?
Falls ja, hättest du die Barabhebesumme mit Überweisung des exakten Abhebebetrags ja nicht vollständig ausgeglichen, da ein paar ct für den vorrangigen Ausgleich der Zinsen aufgebraucht wurden.

Von der Beschreibung in der vorvertraglichen Info finde ich persönlich das jedenfalls recht klar formuliert. Und wenn man der Ansicht ist, dass die Bank die Ausgleichszahlung für die Barabhebung nicht korrekt umgesetzt hat, könnte man das ja mit entsprechendem Verweis auf die vorvertragliche Info bei denen einreichen.
 

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
609
237
Da wäre dann die Frage zu klären:
Klären wir doch mal gerne, auch wenn sich da letztlich wieder Foristen die Köpfchen heiß diskutieren, während es die eigentliche Partei anscheinend so überhaupt nicht interessiert. Doch der Reihe nach:

Wie hoch war die Barabhebung -> Wann erfolgte die Verbuchung/Wertstellung der Rückzahlung
In meiner Nachricht an den traumhaften Kundenservice:

****************************************************************************
Guten Tag,

in der Rechnung vom 03.02.2022 wurden mir Sollzinsen in Höhe von 3,09€ berechnet.

Da die einzige Bargeldverfügung über 700€ am 03.02.2022 taggleich ausgeglichen wurde, bitte ich um Auskunft über die Berechnungsgrundlage der 3,09€ Sollzinsen.

Laut den vorvertraglichen Verbraucherinformationen müssten Einzahlungen nämlich auch bei zuvor getätigten bargeldlosen Karteneinsätzen zuerst auf etwaige Bargeldverfügungen sowie Zinsen angerechnet werden.

Danke und Grüße
[little-endian]
****************************************************************************
Hier hatte ich mich wohl vertippt, denn Abhebung und Ausgleich waren am 03.01. gewesen.
-> Waren bis zu diesem Zeitpunkt bereits Zinsen aus der Barabhebung aufgelaufen?
Bei taggleichem Ausgleich idealerweise nicht, doch auch da hat die liebe Advanzia ja schon in der Vergangenheit gerne dennoch mal eben 2 Tage angesetzt. Fällt hier aber sowieso nicht ins Gewicht.

Falls ja, hättest du die Barabhebesumme mit Überweisung des exakten Abhebebetrags ja nicht vollständig ausgeglichen, da ein paar ct für den vorrangigen Ausgleich der Zinsen aufgebraucht wurden.
Keine Sorge, da folgte noch ein Euro hinterher, doch selbst wenn, führt ein etwaig verbliebener Restbetrag in der minimalen Höhe ja nicht zu dieser Zinsforderung.

Von der Beschreibung in der vorvertraglichen Info finde ich persönlich das jedenfalls recht klar formuliert.
Ähnlich klar ist auch die hierzu widersprüchliche Antwort vom Kundenservice formuliert:

***************************************************************************
Sehr geehrter ...,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Der offene Rechnungssaldo stammt aus den Transaktionen aus dem Vormonat und wird bei einer Einzahlung oder bei Gutschriften immer zuerst ausgeglichen.

Bei einer Einzahlung von 1.026,53 Euro, wären Ihnen keine Sollzinsen in Rechnung gestellt worden.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen

Advanzia Bank S.A. Kundenbetreuung

***************************************************************************

Und wenn man der Ansicht ist, dass die Bank die Ausgleichszahlung für die Barabhebung nicht korrekt umgesetzt hat, könnte man das ja mit entsprechendem Verweis auf die vorvertragliche Info bei denen einreichen.
Könnte man und hat man:

***************************************************************************
Guten Tag und vielen Dank für die Auskunft, auch wenn diese extrem spät erfolgte.

Meine Vermutung war bereits wie von Ihnen beschrieben - nämlich, dass bei bargeldlosen Verfügungen sowie Bargeldabhebungen Einzahlungen zunächst auf "Einkäufe" angerechnet werden.

Hier bitte ich weiter um Auskunft, wie das zu Ihren Angaben im Rahmen der vorvertraglichen Verbraucherinformationen passt. Dort heißt es nämlich in der PDF auf der ersten Seite unter Punkt "Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der Teilzahlungen angerechnet werden", dass diese neben Überziehungen und Kreditzinsen zunächst auf Bargeldverfügungen und sodann auf Einkäufe angerechnet würden (siehe Anhang mit entsprechenden Markierungen).

Ihre durchgeführte Praxis ist jedoch das genaue Gegenteil, denn offensichtlich werden ja doch erst offene Salden aus bargeldlosen Einsätzen angerechnet und erst dann Bargeldabhebungen.

Mit der Bitte um Erklärung, wie das zusammenpassen soll sowie nochmalige Prüfung der Zinsforderung.

Danke und Grüße
[little-endian]
***************************************************************************

Darauf kam dann, letztlich abschließend:

***************************************************************************
Sehr geehrter ...,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Der offene Rechnungssaldo stammt aus den Transaktionen aus dem Vormonat und wird bei einer Einzahlung oder bei Gutschriften immer zuerst ausgeglichen.

Bei einer Einzahlung von 1.026,53 Euro, wären Ihnen keine Sollzinsen in Rechnung gestellt worden.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen

Advanzia Bank S.A. Kundenbetreuung
***************************************************************************
 

Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
809
564
Der offene Rechnungssaldo stammt aus den Transaktionen aus dem Vormonat
Daraus deute ich jetzt mal, dass die Rechnung aus dem Abrechnungszeitraum, der vor der Barabhebung (3.01.) lag, also quasi die für den Dezember, noch nicht ausgeglichen war? Und die Barabhebung dann vielleicht erst in der Januar-Abrechnung abgerechnet wurde.

OK, dann muss eine offene Rechnung noch vor einer Barabhebung (und den vorgelagerten Punkten) ausgeglichen werden. Und die Reihenfolge gilt nur, wenn eben keine offenen Forderungen mehr vorliegen.
Oder vielleicht ist ja sogar genau das mit dem "überzogenen Kreditrahmen" gemeint.

Nachtrag:
Hätte ich wohl auch nicht so gedeutet. Andererseits sprechen sie in der vorvertraglichen Info in dem Punkt aber auch vom Rechnungsbetrag.
Passt also, dass zuerst die offene Abrechnung beglichen werden muss. Und darin wird dann vermutlich auch die erwähnte Reihenfolge berücksichtigt. Und erst danach werden Zahlungen für den Ausgleich des Saldos des aktuellen Abrechnungsmonats angerechnet. Dann sicherlich ebenfalls wieder in der genannten Reihenfolge.
 
Zuletzt bearbeitet:

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
1.847
1.365
Das ist aber tricky, denn bei Lastschrift kommt bei mir die Rechnung ca. 3. und Abbuchung ist am 12.
Wenn ich dann den gesamt noch sichtbaren Saldo überweise, laufe ich ins Plus und es ist fraglich wie die Advanzia dann ihre eigenen undurchschaubaren AGB auslegt.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.754
418
Das ist aber tricky, denn bei Lastschrift kommt bei mir die Rechnung ca. 3. und Abbuchung ist am 12.
Wenn ich dann den gesamt noch sichtbaren Saldo überweise, laufe ich ins Plus und es ist fraglich wie die Advanzia dann ihre eigenen undurchschaubaren AGB auslegt.
Schlimmstenfalls buchen sie den überschüssigen Betrag zurück, das scheinen sie jedoch eher selten zu machen. Man bekommt aber ständig Erinnerungsmails mit der Bitte, das Guthaben abzubauen.
 

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
609
237
Daraus deute ich jetzt mal, dass die Rechnung aus dem Abrechnungszeitraum, der vor der Barabhebung (3.01.) lag, also quasi die für den Dezember, noch nicht ausgeglichen war?
Das ist korrekt und passt auch mit dem von Advanzia genannten Nachricht à la "das wäre Ihr Preis gewesen" zusammen, denn die Rechnung vom 03.01.2022 belief sich auf 326,53€ und war (natürlich) noch nicht ausgeglichen, da erst zum 20.01.2022 fällig.

Und die Barabhebung dann vielleicht erst in der Januar-Abrechnung abgerechnet wurde.
Genau, die Barabhebung fiel dann in die "Januar-Abrechnung" mit Datum 03.02.2022.

OK, dann muss eine offene Rechnung noch vor einer Barabhebung (und den vorgelagerten Punkten) ausgeglichen werden.
Ganz offenbar, ja.

Oder vielleicht ist ja sogar genau das mit dem "überzogenen Kreditrahmen" gemeint.
Den hatte ich bisher immer tatsächlich im Wortsinne gemeint, also dass Buchungen jenseits des Kreditlimits "geduldet" werden, wofür die Advanzia ja auch mal diese Pauschale von 3€ eingeführt hat. So undurchsichtig das Abrechnungsystem, so transparent ja die Aufstellung der Entgelte direkt auf der ersten Seite des Produkts, das sei einmal positiv erwähnt.

Hätte ich wohl auch nicht so gedeutet. Andererseits sprechen sie in der vorvertraglichen Info in dem Punkt aber auch vom Rechnungsbetrag.
Allerdings auch nur allgemein.

Passt also, dass zuerst die offene Abrechnung beglichen werden muss.
Für mich geht das aus den vorvertraglichen Information nicht klar hervor ...

Und die Reihenfolge gilt nur, wenn eben keine offenen Forderungen mehr vorliegen.

... und ergibt eigentlich auch keinen tieferen Sinn, genauso wie das Gezeter etwa bei der TF Bank mit Gutschriften, wenn diese nach einer Rechnung eingehen und man dann mitunter dennoch irgendwelche Mindestbeträge fordert, obwohl womöglich dadurch schon gedeckt.

Die Forderungen gegen mich aus Transaktionen bestehen grundsätzlich sofort und nicht erst mit Rechnungsstellung, die im Grunde ja nur eine Art "Zwischensaldo" ist. Daher leuchtet mir auch die krude Unterscheidung "Forderungen aus Vormonat vs. Forderungen aus laufendem" nicht so recht ein.

Andererseits führt diese Rechnungsstellung ja auch eine "Taktung" zu Gunsten des Kunden ein, denn was es da etwa nicht mehr auf die aktuelle Rechnung "geschafft" hat, wird auch erst später zur Zahlung fällig - letztlich genauso "künstlich" und "willkürlich". Insofern ist das mit der Reihenfolge eben eine Eigenart von Advanzia, die man wissen muss.

Und darin wird dann vermutlich auch die erwähnte Reihenfolge berücksichtigt.
Das gälte es irgendwann (nochmal) zu testen, Freiwillige vor. :)
 

fiatstilojtd

Erfahrenes Mitglied
20.06.2022
1.387
1.095
Hab zwei kleine Beträge von Joompay und Verse auf mein Advanzia-Konto überwiesen und bin prompt im KYC gelandet. Muss jedoch nur eine Reisepass-Kopie senden.