Angenommen man erfüllt die üblichen Voraussetzungen wie min. 183 Tage in Bali für 0% Steuern
Nein, so ganz easy funktioniert das nicht, weitverbreiteter Mythos mit den "183 Tagen". Du kannst auch 365 Tage auf Bali sein, 0 in Deutschland, aber den Schlüssel zu einer Wohnung dort haben und bist dann erstmal unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Dann geht es an die Tie-Breaker-Regeln im DBA, aber man kann sich das Risiko und den Aufwand auch sparen indem man einfach sauber komplett die relevanten Bindungen zu Deutschland beendet, und dann gehen auch Länder ohne DBA. Ich persönlich hätte keine Lust mit dem Finanzamt und später ggfs. vor Gericht zu diskutieren, wo genau mein "Mittelpunkt der Lebensinteressen" lag.
Festanstellung bei einer Firma in Deutschland - man könnte sich noch in Deutschland bewerben und den Job mit nach Bali nehmen.
Keine gute Idee, Stichwort
Verwertung im Inland.
Freelancing für deutsche (und ggf. andere) Firmen - man ist ungebunden, macht Projektarbeit und kann ggf. auch z.B. in Australien as Remote-Contractor auftreten.
Aus konkret Australien auch keine gute Idee, die sind ziemlich empfindlich was Arbeiten auf Touri-Visum angeht. Aber ja, geht ansonsten.
Möglich sein wird es sicherlich, sonst würde es nicht so viele weltweit verteilte Remote-only Firmen geben, aber ist es auch praktikabel für eine normale Firma in Deutschland (bei Fall 1)? Weiß jemand wie das abläuft, wenn man seinen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland hat, aber bei einer deutschen Firma arbeitet?
Ja kann man machen, denn noch eine Möglichkeit ist: Contracting. Gerne auch da wo man vorher angestellt war, natürlich mit angepasster Bezahlung da ja einige Benefits wegfallen. Man ist quasi Freelancer mit einem Kunden. Geht ohne Probleme, bevor hier die Experten mit Scheinselbständigkeit ankommen: nicht relevantes Konzept, wenn die Arbeit nicht in Deutschland ausgeführt wird.
Meiner Erfahrung nach schwieriger je größer die Firma ist. Bei Startups i.d.R. easy, wenn man bevor es losgeht einfach mal mit dem CFO Mittagessen gehen kann und es bespricht. Wenn man gute Leistung liefert wollen die einen behalten und sind flexibel was Papierkram und Steuern oder eben deren Abwesenheit angeht. Bei Großkonzernen kann man es quasi vergessen, selbst wenn es Chef und sein Chef wollen grätschen da ganz andere Abteilungen rein.
Eine weitere Alternative, aber teurer: anstellen lassen über
PEO wie z.B. deel, muss man halt schauen inwiefern das kompatibel sein wird mit dem kommenden indonesischen Visum. In Thailand machen das manche, da man so nach drei Jahren die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommt. Anderer Grund wäre z.B. Zugang zu Immobilienkrediten, man ist dann ganz normal Angestellter im Land und hat normalen Zugang der als Contractor schwierig ist.
Und zum 2. Fall: Beim Freelancing stellt sich mir die Frage wie deutsche Firmen einen Vertrag mit einem indonesischen Freelancer eingehen. Hat man dann eine indonesische USt-ID, behält man die Deutsche, oder wird da gar nichts geprüft und jeder Indonesier kann als Freelancer auftreten?
Wieso sollte USt relevant sein, wenn man außerhalb der EU die Leistung erbringt? Rechnung stellt man ohne und bekommt es überwiesen, fertig. Selbstverständlich kann ein deutsches Unternehmen Dienstleistungen in Indonesien einkaufen.
Ich bin auch kein Steuerexperte und dies ist keine Rechtsberatung.