Lufthansa ruft 3 Tage vor Flug an: nun doch Fare-Differenz oder nicht fliegen

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derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
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So, nach den ganzen LH-Geschichten in den letzten Monaten nun auch eine von mir, bei der ich um Hilfe bitte, liebes Forum und liebe @Lufthansa:

Ich bin gerade in den USA und hatte am 10. September meinen Rückflug nach Europa vorverlegen lassen. Das hatte ich direkt über die LH-Hotline gemacht, Umbuchungsgebühr fiel in dem Tarif nicht an, dafür aber eine Steuerdifferenz von wenigen Euro. Keine Fare-Differenz.

Ich hatte dann auch direkt den neuen Flug unter "Meiner Buchung" gesehen, jedoch nie eine Email bekommen - also wenige Stunden später noch einmal angerufen, die Kollegin sagte, der Flug sei richtig im System, ich müsse mir keine Sorgen machen. Der Flug war ja auch so unter "Meiner Buchung" als "bestätigt" sichtbar. Ich habe das auch an dem Tag dann so ausgedruckt (und als PDF gespeichert).

Nun 11 Tage später (3 Tage vor dem Flug am Samstag), ruft mich heute Morgen eine @Lufthansa - Kollegin an (es stellte sich heraus, dass es die gleiche Person war die am 10.09. meine Umbuchung vorgenommen hatte), und entschuldigt sich, dass sie wegen der Umbuchung und der Buchungsklassen einen Fehler gemacht hätte. Das Ticketing hätte sich bei ihr gemeldet, dass das System und die Umbuchung so nicht möglich wäre und bei ihr damals ein Systemfehler dazu geführt habe, dass sie diesen großen Fehler gemacht habe. Was sie mir nun anbieten könne: die Ticketdifferenz von mehreren hundert Euro für eine höhere Buchungsklasse bezahlen und sie würde das Ticket dann ausstellen. Alternativ: Samstag nicht fliegen.

Ich habe ihr gesagt, dass das absurd sei - 3 Tage vor dem Flug mich anzurufen, zumal ja unter Meiner Buchung alles so bestätigt war. Sie hat dann noch einmal lange mit ihrem Supervisor (und angeblich auch mit dem Ticketing) gesprochen, eine andere Lösung wurde abgelehnt, es blieb dabei: nun also doch Differenz bezahlen oder nicht fliegen. Sie hat sich auch mehrere Male für den Fehler entschuldigt... Ich war natürlich trotzdem schockiert.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich sehe nicht ein, wegen eines Fehlers der Mitarbeiter bzw. des Systems plötzlich diese Fare-Differenz zu bezahlen, vor der mir vor 11 Tagen nichts gesagt wurde. Auch hätte ich damals der Umbuchung in der Form natürlich nicht zugestimmt, und hätte geschaut, ob es auf anderen Flügen weniger teurere Alternativen (mit niedrigerer Fare-Differenz) gegeben hätte. Aber nun bin ich in einer recht erpresserischen Situation: eine Ticketdifferenz (die ich nicht nachvollziehen kann und der ich nie zugestimmt habe) bezahlen oder komplett wieder umplanen und zum Ursprungsflug.

Bei allem Respekt, das scheint mir nicht nur unfair, sondern geradezu absurd. Seht ihr hier noch Möglichkeiten, wie ich hier vorgehen kann? Bin ich vielleicht sogar im Unrecht @kexbox ? Was ist der beste Weg jetzt, um eine schnelle Lösung zu finden? Ich habe der LH-Mitarbeiterin erst einmal gesagt, ich werde mich im Laufe des Tages noch einmal melden - ich war in dem Moment (und der Tatsache, dass sie dann direkt wieder meine Kreditkartennummer wollte) dann doch etwas schockiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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Ich hatte so einen ähnlichen Fall mal vor ein paar Jahren. Umgebucht, dachte, dass alles in Ordnung sei - ein paar Monate später dann kein OLCI möglich. Also Hotline angerufen: es sei nie ein neues Ticket ausgestellt worden, weil bei der Umbuchung keine Kreditkarte hinterlegt worden sei (klar, da mir gesagt wurde, dass kostenlos, da gleiche BK, dass irgendwas um die 100 Euro Differenz an S&G wurde wohl übersehen). Habe dann gezahlt, um fliegen zu können. Mich aber hinterher entsprechend beschwert - und das Geld zurückbekommen.

Insofern: Wenn Dir der Flug wichtig ist, würde ich zahlen. Und versuchen, das hinterher zu lösen. Und ja, ich denke auch, dass Du im Recht bist. Bleibt die Frage, ob / wie Du das beweisen kannst. Hast Du irgendwelche Belege?
 
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derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
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Ich hatte so einen ähnlichen Fall mal vor ein paar Jahren. Umgebucht, dachte, dass alles in Ordnung sei - ein paar Monate später dann kein OLCI möglich. Also Hotline angerufen: es sei nie ein neues Ticket ausgestellt worden, weil bei der Umbuchung keine Kreditkarte hinterlegt worden sei (klar, da mir gesagt wurde, dass kostenlos, da gleiche BK, dass irgendwas um die 100 Euro Differenz an S&G wurde wohl übersehen). Habe dann gezahlt, um fliegen zu können. Mich aber hinterher entsprechend beschwert - und das Geld zurückbekommen.

Insofern: Wenn Dir der Flug wichtig ist, würde ich zahlen. Und versuchen, das hinterher zu lösen. Und ja, ich denke auch, dass Du im Recht bist. Bleibt die Frage, ob / wie Du das beweisen kannst. Hast Du irgendwelche Belege?
Danke Dir!
Ich habe ein PDF von "Meine Buchung" datiert auf den 10.09. mit den neuen "bestaetigten" Fluegen und dem (fuer mich korrekten) Preis.
 
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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
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Genau das Gleiche ist mir auch passiert nur habe ich mich gewundert....das das Ticket nicht ausgestellt wurde.....ich wurde dann gezwungen ca €50 Aufpreis und ein anderes Routing zu wählen, damit das Ticket 4 Wochen nach dem Fehler endlich umgeschrieben wurde! Ich hatte sogar eine Mail mit dem alten Preis und den neuen Flügen erhalten - aber das Ticket wurde nicht ausgestellt!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

LH hat sich komplett stur gestellt - zahlen oder keine Umbuchung!
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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Ich habe ein PDF von "Meine Buchung" datiert auf den 10.09. mit den neuen "bestaetigten" Fluegen und dem (fuer mich korrekten) Preis.

Damit hast Du eine bestätigte Buchung und bist auf der sicheren Seite. Der "Systemfehler" liegt darin, dass Dir länger als eine Woche das Ticket nicht ausgestellt wurde. Je nachdem, wie dringend für Dich der Rückflug ist, kann man die Sache ja auch mal etwas eskalieren lassen, draufzahlen würde ich schon mal aus Prinzip nicht.
 

juliuscaesar

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12.06.2014
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FRA
Ich würde da nicht aufzahlen,
am besten mal @kexbox kontaktieren für eine Ersteinschätzung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wurde denn die Steuerdifferenz i.H.v. wenigen Euro bei Dir abgebucht bei deiner bestätigten Umbuchung?
 
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JuzamDjinn

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07.11.2012
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Nähe DUS
Mittlerweile ist es einfach nur noch erschreckend dass man als Kunde für schlecht geschultes Personal haften soll. Mir ist gestern auch die Erfahrung der dritten Art im FCT passiert. Wo Lh sich einfach weigert umzubuchen obwohl man im Recht ist. Ist wie überall recht haben und bekommen sind 2 verschiedene paar Schuhe🤷🏻‍♂️
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
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Ich würde da nicht aufzahlen,
am besten mal @kexbox kontaktieren für eine Ersteinschätzung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wurde denn die Steuerdifferenz i.H.v. wenigen Euro bei Dir abgebucht bei deiner bestätigten Umbuchung?
Nein, zumindest ist im Online-Banking nichts zu sehen (hatte ich aufgrund des kleineren Betrags aber natürlich auch nicht kontrolliert).

Vielen Dank für all die Antworten bislang! Ich bin jetzt tatsächlich dem Rat von @Anonyma gefolgt - und habe die Ticketdifferenz nun tatsächlich abbuchen lassen. Der neue LH-Mitarbeiter am Telefon konnte ebenfalls überhaupt nicht verstehen, wie so etwas passieren kann (und tat zumindest so, als wäre mein Ärger berechtigt).

Dem Rat von @TAPulator wäre ich gerne gefolgt - aber das wäre mir am Samstag am Flughafen dann doch etwas zu knapp geworden, insbesondere weil ich tatsächlich gerne am Sonntag wieder zurück sein möchte.... Geht mir da weniger um die Kosten, sondern eher darum, dass ja überhaupt nicht klar gewesen wäre, ob man vor Ort noch ein "richtiges Ticket" hätte ausstellen können...

Ich konnte nicht verkneifen, dem Mitarbeiter noch zu fragen, wie ich denn reagieren solle, wenn ich morgen noch einmal angerufen werde - und man aus heiterem Himmel wegen eines Fehlers noch einmal 300 Euro mehr möchte... In anderen Worten: Das Vorgehen seitens Lufthansa ist hier in jeglicher Hinsicht überhaupt nicht nachvollziehbar - und moralisch überaus fragwürdig. Der Anruf heute Morgen wirkte fast wie eine Erpressung: "Wir haben ein Fehler gemacht - aber: entweder Sie zahlen jetzt oder sie fliegen nicht". Und das 11 Tage nach der (vermeintlich kostenfreien) Umbuchung und 3 Tage vor Abflug.
 
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TAPulator

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25.12.2011
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Der Anruf heute Morgen wirkte fast wie eine Erpressung: "Wir haben ein Fehler gemacht - aber: entweder Sie zahlen jetzt oder sie fliegen nicht".

Natürlich. Wenn man nicht mit vernünftigem Service punkten kann, schaut man sich natürlich nach anderen Geschäftsmodellen um. Da Du Dir ja hier schon den Frust von der Seele geschrieben hast, kannst Du den Sachverhalt ja auch mal der Verbraucherzentrale schicken, vielleicht unternehmen die ja was.

Ich hatte der Verbraucherzentrale beim LH-Streik im Juli mal mitgeteilt, dass auf der LH-Webseite unter Fluggastrechten als aussergewöhnlicher Umstand "Streik" aufgeführt ist und dass somit viele Passagiere von ihrem Anspruch auf Ausgleichszahlung abgehalten werden. Mittlerweile hat man das bei LH nun auf "Streik Dritter" korrigiert.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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Was ich nirgendwo finde: Wie waren denn jetzt die originären Fare Rules??

Mit Sicherheit steht da Umbuchung kostenlos [oder halt nicht] und sicher + FareDifferenz. Ist aber auch ziemlich irrelevant, da zum Zeitpunkt der Umbuchung ja offensichtlich die original gebuchte Fare bestätigt wurde und somit wohl auch noch verfügbar war, sonst hätte man sie ja nicht eingebucht. Wenn sich LH dann erst nach Tagen zum Ticketing berufen fühlt, sollte das doch nicht nachträglich noch zum Problem des Fluggastes werden. Dieser hat der Umbuchung ohne Fare-Differenz und den etwas höheren Steuern und Gebühren zum Zeitpunkt der Umbuchung zugestimmt und damit fertig.
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
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Was ich nirgendwo finde: Wie waren denn jetzt die originären Fare Rules??
Genau, "Reebooking without fee - fare difference may apply" , mehr kann ich als Kunde kaum nachvollziehen.

Sofern der Kundenservice (nach Prüfung der Fare Rules) dem Kunden bestätigt, dass eine Umbuchung für wenige Euro möglich ist - und dem Kunden sogar eine Umbuchung bestätigt und dieser diese unter "Meiner Buchung" sieht - welche Rolle spielen die Fare Rules dann noch für mich?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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Genau, "Reebooking without fee - fare difference may apply" , mehr kann ich als Kunde kaum nachvollziehen.

Sofern der Kundenservice (nach Prüfung der Fare Rules) dem Kunden bestätigt, dass eine Umbuchung für wenige Euro möglich ist - und dem Kunden sogar eine Umbuchung bestätigt und dieser diese unter "Meiner Buchung" sieht - welche Rolle spielen die Fare Rules dann noch für mich?

Genau. Und sollte der Agent im Kundenservice tatsächlich einen Fehler gmacht haben, sollte LH das unter betriebliches bzw. unternehmerisches Risiko verbuchen und seine Mitarbeiter besser schulen. Jedoch nicht zulasten des Fluggastes.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Ganz kurz: bestätigte Buchung = Du kommst nach Hause.
Sonst gibt’s 250-600,00€ und LH zahlt den Ersatzflug.

Damit würde ich den Laden richtig schön auflaufen lassen, in den letzten Monaten habe ich immer wieder solche Fälle hier auf dem Tisch, bei denen das System schon eine bestätigte Buchung ausgibt (= alles gut für den Passagier), im Hintergrund jemand aber noch Lapaloma bei Vollmond auf einem Bein tanzend gurgeln muss. Deren Pech.

das bedeutet nicht, dass LH sich nicht nachträglich an dich wendet wegen einer zu zahlenden Tarifdifferenz, aber das dürfte recht aussichtslos sein.
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
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TXL-DUS
Die Lufthansa macht sich das Leben selbst schwer, offenbar weil man seinen eigenen Mitarbeitern nicht traut! Der Telefonagent segnet es ab für dich, diese Änderung wird dann aber nochmals intern vom Ticketing geprüft und ziemlich oft abgelehnt.

Bei dir lief es aber noch gut, denn es hat sich jemand gemeldet! In 90% der Fällen passiert bei mir einfach - nichts, da muss man dann selbst alles prüfen und nochmal anrufen, wenn das Ticket nach 24h nicht umgeschrieben wurde.

Blöd nur, wenn die LH dir eine Bestätigung schickt und dann so tut, als wäre das alles nicht verbindlich.

Bei United z.B. wird das Ticket live am Telefon noch umgeschrieben, der Agent kann es zu 99% selbst, ansonsten kurz on HOLD und der Supervisor macht die Umschreibung. Aber sowas bei Lufthansa.... das wäre ja kundenfreundlich und zweckmäßig, wo kommen wir da hin???

Ich halte es mittlerweile so, wie von Kexbox vorgeschlagen: Wenn es nur um Lufthansa Flüge geht, dann schaue ich auf die Bestätigung und prüfe das nicht noch nach, weil dann greift im Zweifel EU261 --> 250/400/600 EUR.

Wenn es um eine Umschreibung mit z.B: UA LAS-EWR-FRA geht etc. schaue ich genau hin, denn die UA wird nur mit den Schultern zucken und Entschädigung gibt es auch nicht, maximal aus Vertrag aber halt nicht pauschal wie bei 261.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
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20.343
FRA
Meine Schwester hatte mal diesen Fall, dass sie ohne Online-Check-In in FRA stand und nach AKL fliegen wollte.

Die Buchung war zwei Wochen vorher von LH wegen der beginnenden Pandemie von
FRA-PVG mit LH
PVG-AKL mit NZ
auf
FRA-HKG mit LH
HKG-AKL mit CX
umgeschrieben worden seitens LH.
An der Hotline bestätigt und in den Reisedetails auch bestätigt.

Am FRA angekommen erzählte man meiner Schwester, dass im Hintergrund keine Umschreibung des Tickets stattgefunden habe und „im Hintergrund jemand aber noch Lapaloma bei Vollmond auf einem Bein tanzend gurgeln muss“ - man könne sie jetzt nicht befördern, Punkt. Das war drei Stunden vor Abflug.

Ich habe ihr dann per WhatsApp die Begriffe „Denied Boarding“ „IATA-Regeln“ und „EU261“ in den Mund gelegt - plötzlich kam Bewegung in die Sache, ein aufgeregter Anruf der CI-Dame und plötzlich war es doch möglich, die Reise FRA-HKG-AKL anzutreten.

Seit diesem Vorfall weiß ich, wie wichtig es bei LH ist, dass „im Hintergrund jemand aber noch Lapaloma bei Vollmond auf einem Bein tanzend gurgeln muss“ - ich habe teilweise schon im Chat und der Hotline aktiv nachgefragt, ob das Ticketing auch wirklich durchgeführt wurde - falls nicht, kann man den Vorgang dann auch intern auf eine „Priority“ Linie setzen lassen.
 

minirgendwo

Aktives Mitglied
03.03.2021
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BER
Ui, neues gepflügeltes Wort:

Lapaloma tanzen (Verb): bildlich für (eine deutsche) Airline hat intern ihre Prozesse nicht im Griff und der PAX hat unnötige Scherereien/Nervenzusammenbrüche...
Quelle: VFT/kexbox Original: "im Hintergrund jemand aber noch Lapaloma bei Vollmond auf einem Bein tanzend gurgeln muss"
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Die Rechtslage ist in solchen Fällen klar. Bestätigt heisst bestätigt und Verträge sind einzuhalten.

Unklarer ist die optimale Vorgehensweise. Die hängt auch davon ab, wie wichtig es ist, ob man genau diesen Flug bekommen möchte und wie streitbereit man ist. Der eine zahlt unter Vorbehalt und fordert nach, der andere nimmt das IDB in Kauf, fliegt auf eigene Kosten und klagt dann.

Mir stellt sich bei der konkreten Situation die Frage, ob da nicht die Straftatbestände einer Nötigung erfüllt sind. Es wird in verwerflicher Weise mit einem empfindlichen Übel gedroht, um den Geschädigten zu einer Handlung zu veranlassen, auf die der Nötigende keinen Anspruch hat und die der Genötigte nicht will. Da wurde Nötigung durch Gerichte schon mal weiter ausgelegt.

Wäre es statt der Lufthansa ein zwielichtiges Busunternehmen, das einen irgendwo in die Pampa befördert hat und nun die Rückbeförderung - entgegen der Vereinbarung - unter dem Vorbehalt einer satten Nachzahlung stellt „, sonst fahren Sie nicht zurück“, wären die Strafverfolgungsbehörden sicherlich interessiert.
 

Volume

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01.06.2018
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300x250
Der Anruf heute Morgen wirkte fast wie eine Erpressung: "Wir haben ein Fehler gemacht - aber: entweder Sie zahlen jetzt oder sie fliegen nicht".
Wirkte fast wie eine Erpressung, war aber nur eine Nötigung ;)

Ich habe ihr dann per WhatsApp die Begriffe „Denied Boarding“ „IATA-Regeln“ und „EU261“ in den Mund gelegt - plötzlich kam Bewegung in die Sache, ein aufgeregter Anruf der CI-Dame und plötzlich war es doch möglich, die Reise FRA-HKG-AKL anzutreten.
auch dazu kennt der Jurist Formulierungen... "Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen."

Es ist eine Unverschämtheit wie LH hier unerfahrene Kunden ihrer Rechte beraubt und sich unrechtmäßig bereichert. Sowas gehört vor Gericht und bestraft. Aber vermutlich gibt es dafür in Deutschland für ein großes Unternehmen mal wieder eine drakonische €10.000 Strafe, die die LH die so gemachten Gewinne der letzen zehn Minuten kostet.