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Die Rechtslage ist in solchen Fällen klar. Bestätigt heisst bestätigt und Verträge sind einzuhalten.
Unklarer ist die optimale Vorgehensweise. Die hängt auch davon ab, wie wichtig es ist, ob man genau diesen Flug bekommen möchte und wie streitbereit man ist. Der eine zahlt unter Vorbehalt und fordert nach, der andere nimmt das IDB in Kauf, fliegt auf eigene Kosten und klagt dann.
Mir stellt sich bei der konkreten Situation die Frage, ob da nicht die Straftatbestände einer Nötigung erfüllt sind. Es wird in verwerflicher Weise mit einem empfindlichen Übel gedroht, um den Geschädigten zu einer Handlung zu veranlassen, auf die der Nötigende keinen Anspruch hat und die der Genötigte nicht will. Da wurde Nötigung durch Gerichte schon mal weiter ausgelegt.
Wäre es statt der Lufthansa ein zwielichtiges Busunternehmen, das einen irgendwo in die Pampa befördert hat und nun die Rückbeförderung - entgegen der Vereinbarung - unter dem Vorbehalt einer satten Nachzahlung stellt „, sonst fahren Sie nicht zurück“, wären die Strafverfolgungsbehörden sicherlich interessiert.
Ooops, ist Dein Account gehackt. So deutliche Worte von Deinem Account sind ja eine völlige Überraschung. Normalerweise hat ja bei Deinen sonstigen Beiträgen immer der Fluggast etwas falsch gemacht und LH alles richtig wie beispielsweise im "SIN-Trasnfer-nach-China" Thread.