Lufthansa Kulanzzahlung annehmen? und Ansprüche bei Wartezeiten bei der Passkontrolle?

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Suus

Neues Mitglied
27.06.2016
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Hallo zusammen,

ich habe direkt 2 Fragen:

1. ich bin am 22.08.22 die Strecke DUS - FRA - DEN - SAT geflogen, ein Ticket, gebucht über United. Der Flug FRA - DEN hatte 40 Minuten Verspätung, wodurch ich meinen Anschlussflug in Denver verpasst habe. Die Verbindung war von Anfang an knapp bemessen (70min) , worauf ich bei der telefonischen Buchung über United direkt hingewiesen habe. Man meinte jedoch, ich solle mir keine Sorgen machen... Dank Global Entry bin ich jedoch superschnell durch die Passkontrolle gekommen und auch das Gepäck war schon auf dem Band und der Re-Check Schalter in Sichtweite. Wir befürchtet wurde ich trotzdem nicht mehr zum Gate gelassen und direkt auf einen späteren Flug umgebucht, so dass ich mit 3,5 Stunden Verspätung in SAT angekommen bin. Ich hatte dann mal bei einem der Flugrechte Anbieter geguckt, ob es dafür was gibt und der Calculator hat 600 € ausgespuckt.... die Provision will ich aber natürlich umgehen. Da das Ticket durch United gebucht war, weiß ich eh nicht, ob die Fluggastrechte dann so gelten, das hat der Calculator auch nicht gefragt. Bei United findet man irgendwelche Informationen, allerdings scheint mir das ohne anwaltliche Beratung nicht ganz so durchsichtig. Daher habe ich bei Lufthansa meine Ansprüche geltend gemacht, da LH ja auch der Operator des verspäteten Fluges war. Jetzt wurden mir aus Kulanz 250 € angeboten und ich weiß jetzt nicht, ob ich die annehmen soll. Sogar mit Provision hätte ich bei einem der Anbieter immerhin anscheinend 400 € bekommen. Oder würde ich am Ende ohne Entschädigung dastehen, da das Ticket über United gebucht wurde und das allee möglicherweise gar nicht gilt?

2. am 19.09.22 bin ich DUS - FRA - IAD - MCO geflogen, Prämienflug, ein Ticket, gebucht über Lufthansa . Dieses Mal waren alle Flüge pünktlich aber da mein Global Entry inzwischen abgelaufen ist (und ich die Verlängerungsfrist verpasst habe...), musste ich durch die normale Passkontrolle. Die Halle war nicht besonders voll aber durch Personalausfall (so erzählte der eine oder andere Mitarbeiter) in IAD kam es zu Wartezeiten bei der Immigration von etwa 1,5 h, wodurch ich auch dieses Mal den Anschlussflug verpasst habe. Da es sich dieses Mal durch den letzten United Flug des Tages handelte, wurde ich auf einen Flug am nächsten Tag gebucht, musste mich aber um das Hotel selber kümmern. Ich hatte nachgefragt, bekam aber die Aussage, dass es nicht Airline Problem sei usw.... Hat jemand Erfahrungen damit? Zum Einen bin ich fast einen Tag später angekommen und musste das Hotel bezahlen.

LG
Susanne
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
937
339
HAM - PRM
Zu 1: Das sollte (aber Vorsicht - ich bin kein Anwalt) die 600,00 € geben.
Zu 2: Da bin ich leider vollkommen überfragt

Generell: Frag doch mal kurz bei dem User @keybox (wieso wird der User nicht erkannt) bzw. bei DrBoese.de - der sollte da eine erste Einschätzung geben können.

Gruss
Hans
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.759
1.943
Zu 1: Das sollte (aber Vorsicht - ich bin kein Anwalt) die 600,00 € geben.
Zu 2: Da bin ich leider vollkommen überfragt

Generell: Frag doch mal kurz bei dem User @keybox (wieso wird der User nicht erkannt) bzw. bei DrBoese.de - der sollte da eine erste Einschätzung geben können.

Gruss
Hans
weil er nicht die Schlüsselbox sondern die Keksdose ist.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.876
Zu 1.: Grundsätzlich sollte ein Anspruch bestehen, weil auf einem Ticket gebucht. Der Anspruch beträgt jedoch EUR 300,-, weil die Ankunft am Zielort weniger als 4h verspätet erfolgte und deshalb um 50% zu kürzen ist. Ich würde die “schnellen” EUR 250,- nehmen, natürlich kannst Du auch um die EUR 300,- streiten. Diskussionspunkt könnte dann sein, ob UA oder LH zahlen muss.

Zu 2.: Das liegt nicht in der Verantwortung der Airline. Da hast Du keinen Anspruch. Es gibt eben Verbindungen für Leute mit GE (oder mit US-Pass) und Verbindungen für Leute ohne GE (und ohne US-Pass).
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Zu 2.: Das liegt nicht in der Verantwortung der Airline. Da hast Du keinen Anspruch. Es gibt eben Verbindungen für Leute mit GE (oder mit US-Pass) und Verbindungen für Leute ohne GE (und ohne US-Pass).
Die MCT bemisst sich nicht nach dem Vorhandensein von GE und/oder Pass ;-). Wenn es wirklich kurzfristige Personalausfälle waren muss man das aber wohl unter "höhere Gewalt" verbuchen.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.331
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Die MCT bemisst sich nicht nach dem Vorhandensein von GE und/oder Pass ;-). Wenn es wirklich kurzfristige Personalausfälle waren muss man das aber wohl unter "höhere Gewalt" verbuchen.

Es ist auf jeden Fall außerhalb des EInflussbereiches der Airline. Wobei Betreuungsleistungen u.U. trotzdem zu erbringen sind. Paging@kexbox
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Die MCT bemisst sich nicht nach dem Vorhandensein von GE und/oder Pass ;-). Wenn es wirklich kurzfristige Personalausfälle waren muss man das aber wohl unter "höhere Gewalt" verbuchen.
Ich habe nicht geschrieben, dass sich die MCT danach bemisst.

Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, eine Verbindung zu wählen, die er mit seinem “Reisestatus” bewältigen kann. Das geht mit GE (oder US-Pass) auch mal knapp und ohne eben nicht.
 

malschauen

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05.12.2016
2.759
1.943
Ich habe nicht geschrieben, dass sich die MCT danach bemisst.

Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, eine Verbindung zu wählen, die er mit seinem “Reisestatus” bewältigen kann. Das geht mit GE (oder US-Pass) auch mal knapp und ohne eben nicht.

Wie soll ich das Abschätzen können? Die Airline schlägt mir eine Verbindung vor und ich kann meine körperliche Fitness abschätzen, ob ich das schaffe oder Grundsätzlich mehr Zeit benötige. Über die Prozesse am Flughafen weiss ich in der Regel relativ wenig und noch weniger kann ich abschätzen wieviel Personal zu welchem Zeitpunkt da ist. Ich muss sogar grundsätzlich davon ausgehen, dass die Airline mir auch nur meistens schaffbare Verbindungen verkauft. So sieht die Welt von Otto-Normal-Passagier aus.

Die Frage ist halt, welche Airline ist zuständig und welches Recht gilt in Fall 2. Da kann die Airline vielleicht berichtig mit den Schultern zucken, weil es im Verantwortungsbereich des Passagiers liegt und vielleicht eben nicht. Aber man kann nicht Grundsätzlich auf den Passagier deuten und sagen, du musst das wissen. Die Spezialisten sind hier die Airlines.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Ich habe nicht geschrieben, dass sich die MCT danach bemisst.

Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, eine Verbindung zu wählen, die er mit seinem “Reisestatus” bewältigen kann. Das geht mit GE (oder US-Pass) auch mal knapp und ohne eben nicht.
Wie @malschauen schreibt kann der Durchschnittspassagier schwer vorhersehen, wie hoch evtl. Wartezeiten sein werden.

Gucken wir uns das mal genauer an: Der 19.09. war ein Montag - und wenn ich vereinfachend einfach mal für nächsten Montag schaue, welche Umsteigezeiten auf der Verbindung angeboten werden komme ich zum Schluss, dass der Aufenthalt in Washington zwischen 1:45 und 2:25 Stunden beträgt. Für einen durchschnittlich fitten Passagier also auch ohne US-Pass oder GE gut machbar. Verschulden des Passagiers durch Wählen einer zu knappen Verbindung sehe ich daher beim besten Willen nicht.

Zwei Beispiele sind mal beigefügt.
 

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Wie soll ich das Abschätzen können? Die Airline schlägt mir eine Verbindung vor und ich kann meine körperliche Fitness abschätzen, ob ich das schaffe oder Grundsätzlich mehr Zeit benötige. Über die Prozesse am Flughafen weiss ich in der Regel relativ wenig und noch weniger kann ich abschätzen wieviel Personal zu welchem Zeitpunkt da ist. Ich muss sogar grundsätzlich davon ausgehen, dass die Airline mir auch nur meistens schaffbare Verbindungen verkauft. So sieht die Welt von Otto-Normal-Passagier aus.
Umsteigeverbindungen zu schaffen, liegt in Verantwortung der Airline und des Passagiers. Das Durchlaufen der Immigration zählt dabei zu 100% zur Verantwortung des Passagiers.

Wer nicht individuell reisen kann, der muss einen Reiseveranstalter bemühen oder die Unwägbarkeiten selbst tragen.

Die Frage ist halt, welche Airline ist zuständig und welches Recht gilt in Fall 2. Da kann die Airline vielleicht berichtig mit den Schultern zucken, weil es im Verantwortungsbereich des Passagiers liegt und vielleicht eben nicht. Aber man kann nicht Grundsätzlich auf den Passagier deuten und sagen, du musst das wissen. Die Spezialisten sind hier die Airlines.
Nein.

Gerade dieses Beispiel zeigt, dass es nur der Passagier leisten kann. Susanne ist innerhalb eines Monates einmal mit und einmal ohne GE eingereist. Woher soll die Airline das wissen?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wie @malschauen schreibt kann der Durchschnittspassagier schwer vorhersehen, wie hoch evtl. Wartezeiten sein werden.

Gucken wir uns das mal genauer an: Der 19.09. war ein Montag - und wenn ich vereinfachend einfach mal für nächsten Montag schaue, welche Umsteigezeiten auf der Verbindung angeboten werden komme ich zum Schluss, dass der Aufenthalt in Washington zwischen 1:45 und 2:25 Stunden beträgt. Für einen durchschnittlich fitten Passagier also auch ohne US-Pass oder GE gut machbar. Verschulden des Passagiers durch Wählen einer zu knappen Verbindung sehe ich daher beim besten Willen nicht.
Ich kenne diese Sichtweise aus anderen Diskussionen. Viele Passagiere sind verwöhnt durch Gesetze und Rechtssprechungen, nach denen die Airlines für praktisch alles verantwortlich sind und der Passagier beliebig unerfahren sein darf.

Das gilt im Ausland eben weniger und im Kontext zu jeglicher hoheitlicher Handlung (wie z.B. eine Einreise) gilt es gar nicht. Dafür trägt die Airline 0% Verantwortung und der Passagier 100%.

Kann man gut finden oder nicht, ist aber so.
 
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Micha1976

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09.07.2012
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Kann man gut finden oder nicht, ist aber so.

Nach "haben wir schon immer so gemacht" das zweithäufigste Totschlagargument ;-).
Aber fragen wir mal anders: Welchen Sinn hätte es für eine Airline, auch oder gar nur Verbindungen anzubieten, die nur im Best Case funktionieren, wenn sie gar nicht mit 100% Sicherheit weiß, ob und wieviele "Best-Case-Passagiere" mir ihr auf genau der Strecke und genau dem Tag reisen werden.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Nach "haben wir schon immer so gemacht" das zweithäufigste Totschlagargument ;-).
Aber fragen wir mal anders: Welchen Sinn hätte es für eine Airline, auch oder gar nur Verbindungen anzubieten, die nur im Best Case funktionieren, wenn sie gar nicht mit 100% Sicherheit weiß, ob und wieviele "Best-Case-Passagiere" mir ihr auf genau der Strecke und genau dem Tag reisen werden.
Es ist kein Argument, sondern die Rechtslage.

Die Airlines sind meistens so kundenfreundlich und werten es nicht als No-Show, sondern buchen kostenlos um. Das müssten sie nicht.

Hier war es übrigens auch kein Best-Case, sondern es gab Personalausfälle bei der Immigration. Mit dem GE von vier Wochen vorher hätte die TO die Verbindung geschafft. Der Gesetzgeber macht gerne andere für Risiken verantwortlich. Wenn er selbst etwas verbockt, dann heisst es dagegen meistens “Pech gehabt”.

Anders gefragt: Soll jeder erfahrene Reisende mit GE oder US-Pass nur Umsteigeverbindungen buchen dürfen, die auch ein Unerfahrener ohne GE/US-Pass bei Personalengpass der Immigration schafft? Das gäbe einen ordentlichen Protest. Oder sollen Airlines für Personalengpässe bei CBP oder BPol haften?
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Mit dem GE von vier Wochen vorher hätte die TO die Verbindung geschafft.
Das ist deine Interpretation, um nicht zu sagen Spekulation. Darüber, ob die Personalnot Auswirkungen auf GE-Einreisende gehabt hat liegt uns ja keine Information vor.

Ich gehe mit, dass der Personalausfall nicht im Verschulden der Airline liegt und nach der aktuellen Informationslage wohl auch kein Kompensationsanspruch gegen diese entsteht.
Das bedeutet umgekehrt aber nicht, dass sich die Airline grundsätzlich auf den Standpunkt "Wir bieten nur noch Verbindungen an, die im Idealfall klappen - alles andere ist persönliches Pech" stellen kann.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Das ist deine Interpretation, um nicht zu sagen Spekulation. Darüber, ob die Personalnot Auswirkungen auf GE-Einreisende gehabt hat liegt uns ja keine Information vor.
Das behaupte ich aufgrund meiner eigenen Erfahrungen mit GE. Man geht an der Schlange vorbei zum Kiosk, gibt seinen Kram ein und das war es. Da reichen 1,5h locker.
Ich gehe mit, dass der Personalausfall nicht im Verschulden der Airline liegt und nach der aktuellen Informationslage wohl auch kein Kompensationsanspruch gegen diese entsteht.
Dann sind wir uns ja einig.
Das bedeutet umgekehrt aber nicht, dass sich die Airline grundsätzlich auf den Standpunkt "Wir bieten nur noch Verbindungen an, die im Idealfall klappen - alles andere ist persönliches Pech" stellen kann.
Mir ist nicht bekannt, dass Airlines nur noch Verbindungen anbieten, die nur im Idealfall klappen.

Wenn ich auf LH.de DUS-MCO suche, dann kommen:
1. bis 7. sechs Verbindungen, bei denen Deutschland-MCO direkt geflogen wird. Garantiert kein Problem aufgrund von Immigration in den USA.
8. bis 11. Umsteiger mit 1:44h in IAD. Möglicherweise problematisch.

United bietet noch mehr Verbindungen an. Manche mit 1,5h Umsteigezeit Bei Einreise in die USA, andere mit >4h Umsteigezeit.

Und das sind nur die auf der Website angezeigten. Mit Beratung kann man da alles mögliche buchen.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.644
4.576
Das behaupte ich aufgrund meiner eigenen Erfahrungen mit GE. Man geht an der Schlange vorbei zum Kiosk, gibt seinen Kram ein und das war es. Da reichen 1,5h locker.
Du gehst wieder vom Ideal aus ;.). Meine Erfahrungen sagen, dass die Automaten auch mal ohne Vorankündigung geschlossen/abgeschaltet/defekt sind oder Schlangen zusammengeführt/umgeleitet werden.

Und dann reichen 1,5 h auch im eigentlich günstigen Kontext nicht ;-)
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Du gehst wieder vom Ideal aus ;.). Meine Erfahrungen sagen, dass die Automaten auch mal ohne Vorankündigung geschlossen/abgeschaltet/defekt sind oder Schlangen zusammengeführt/umgeleitet werden.

Und dann reichen 1,5 h auch im eigentlich günstigen Kontext nicht ;-)
Ja. Das muss der Passagier für sich entscheiden, welches Risiko er eingehen möchte.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.759
1.943
Gerade dieses Beispiel zeigt, dass es nur der Passagier leisten kann. Susanne ist innerhalb eines Monates einmal mit und einmal ohne GE eingereist. Woher soll die Airline das wissen?
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Die Airline schreibt aber nicht dazu, darfst du nur mit US-Pass / GE buchen. Sie lässt mich darüber vollkommen im unklaren. Ich als ortsfremder muss doch davon ausgehen, dass ich in der Regel unter normalen Bedingungen die mir von der Airline so angegebene Verbindung auch schaffen kann. Ich habe nur bedingt Einfluss auf die Immigration. Ich kann maximal beeinflussen, wie schnell ich vom Flieger bis zum Ende der Schlage komme. Mehr Einflussmöglichkeiten habe ich nicht.
Das kann dir jetzt gefallen oder auch nicht. Ist mir egal, schlussendlich ist es eine Frage der anzuwenden Gesetzte, wer wofür haftet und es gibt keine allgemeine Lebensversicherung die mir alle Haftung abnimmt. Übrigens auch nicht für Unternehmer.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Die Airline schreibt aber nicht dazu, darfst du nur mit US-Pass / GE buchen. Sie lässt mich darüber vollkommen im unklaren. Ich als ortsfremder muss doch davon ausgehen, dass ich in der Regel unter normalen Bedingungen die mir von der Airline so angegebene Verbindung auch schaffen kann. Ich habe nur bedingt Einfluss auf die Immigration. Ich kann maximal beeinflussen, wie schnell ich vom Flieger bis zum Ende der Schlage komme. Mehr Einflussmöglichkeiten habe ich nicht.
Das kann dir jetzt gefallen oder auch nicht. Ist mir egal, schlussendlich ist es eine Frage der anzuwenden Gesetzte, wer wofür haftet und es gibt keine allgemeine Lebensversicherung die mir alle Haftung abnimmt. Übrigens auch nicht für Unternehmer.
Ich habe nicht geschrieben, ob ich das gut finde oder ob es fair ist, sondern die Frage der TO beantwortet. Sie hat bei 2. keinen Anspruch gegen die Airline, weil es in ihrem Risiko liegt, nicht in dem der Airline. Das ist unabhängig von Deiner oder meiner persönlichen Präferenz.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.382
5.346
Ich als ortsfremder muss doch davon ausgehen, dass ich in der Regel unter normalen Bedingungen die mir von der Airline so angegebene Verbindung auch schaffen kann.

Kann man ja auch. Wenn bei der Immigration was schief geht, klappt es u.U. nicht mehr. Die TE wurde ja auch problemlos und kostenlos umgebucht.

Da die Verzögerung nicht im Einflussbereich der Airline lag, gibt es keine Kompensation und, in den USA ohnehin nicht, auch keine Betreuungsleistungen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.759
1.943
Kann man ja auch. Wenn bei der Immigration was schief geht, klappt es u.U. nicht mehr. Die TE wurde ja auch problemlos und kostenlos umgebucht.

Da die Verzögerung nicht im Einflussbereich der Airline lag, gibt es keine Kompensation und, in den USA ohnehin nicht, auch keine Betreuungsleistungen.
Die Frage kann ich rechtlich nicht so eindeutig beantworten, wie du das anscheinend kannst. Schlicht weil ich es nicht weiss. Zudem ist auch nur der Marketing Carrier für die Flüge genannt. Und genau deswegen habe ich geschrieben, dass es auf das anzuwendende Recht ankommt, ob die Airline mit der Schulter zucken kann und darf.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Die Frage kann ich rechtlich nicht so eindeutig beantworten, wie du das anscheinend kannst. Schlicht weil ich es nicht weiss. Zudem ist auch nur der Marketing Carrier für die Flüge genannt. Und genau deswegen habe ich geschrieben, dass es auf das anzuwendende Recht ankommt, ob die Airline mit der Schulter zucken kann und darf.
Der Flug war pünktlich. Welche Haftung soll sich daraus ableiten? Welches Recht willst Du da anwenden? Strafe wegen Vertragserfüllung?
 
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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.378
4.770
GRQ
Es entstehen lange Diskussionen, schon die Ausgangsfrage ist beinhaltet Vermutungen und Behauptungen. Basis bietet die EG/261/2004 - daher wurde ich erstmal 2x € 600 plus Übernachtung bei LH einreichen (siehe zuerst Anwendungsbereich).

Jetzt bin ich natürlich selbst kein Anwalt, aber was bei mir vorlag, habe ich immer mit Studieren, Korrespondenz und Hartnäckigkeit zum Ende gebracht mit der maximalen Entschädigung die mir zustand nach den Fluggastrechten. Das war allerdings schon etwas her, als die Kontaktzentren noch besser besetzt waren.

Das Wichtigste für mich immer: immer bei den Fakten bleiben und auf das Recht verweisen, keine Vermutungen, Behauptungen und Theorien. Es gibt m.E. keine Sonderreglungen für Verzögerungen an der Passkontrolle an sich. Die Strategie an der anderen Seite ist es zu verunsichern und mit weniger abzuspeisen als was einen zu steht.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.382
5.346
Es gibt m.E. keine Sonderreglungen für Verzögerungen an der Passkontrolle an sich. Die Strategie an der anderen Seite ist es zu verunsichern und mit weniger abzuspeisen als was einen zu steht.

Nein, das ist aber auch nicht nötig. Es ist klar definiert, dass es keine Kompensation für Dinge gibt, die nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen. Das ist hier mit Sicherheit der Fall.

Über die Übernachtung lässt sich u.U. noch diskutieren - ist aber auch kein Selbstläufer.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Es entstehen lange Diskussionen, schon die Ausgangsfrage ist beinhaltet Vermutungen und Behauptungen. Basis bietet die EG/261/2004 - daher wurde ich erstmal 2x € 600 plus Übernachtung bei LH einreichen (siehe zuerst Anwendungsbereich).

Jetzt bin ich natürlich selbst kein Anwalt, aber was bei mir vorlag, habe ich immer mit Studieren, Korrespondenz und Hartnäckigkeit zum Ende gebracht mit der maximalen Entschädigung die mir zustand nach den Fluggastrechten. Das war allerdings schon etwas her, als die Kontaktzentren noch besser besetzt waren.

Das Wichtigste für mich immer: immer bei den Fakten bleiben und auf das Recht verweisen, keine Vermutungen, Behauptungen und Theorien. Es gibt m.E. keine Sonderreglungen für Verzögerungen an der Passkontrolle an sich. Die Strategie an der anderen Seite ist es zu verunsichern und mit weniger abzuspeisen als was einen zu steht.
Du verweist auf EU261. Wo steht denn dort, dass es 2 x EUR 600,- plus Übernachtung gibt?

Was sind denn Verzögerungen bei der Passkontrolle? Eine Nichtbeförderung? Eine Annullierung? Eine Verspätung? Ein Downgrade?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Über die Übernachtung lässt sich u.U. noch diskutieren - ist aber auch kein Selbstläufer.
Auf Basis von EU261 auch das nicht.