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Solange die MCT eingehalten wird gibt es für AF keinen Grund umzubuchen, irgendwelche Ängste des Passagiers spielen da rein rechtlich keine Rolle.
Tja, das gehört zu den Tricksereien, die die Airlines machen dürfen. Solange der Flug nicht früher beginnt und du zum gleichen Termin ankommst, hat die Airline ihren Vertrag erfüllt. "Schneller" befördern als gebucht darf sie. Aktuell wäre eine Umbuchung reine Kulanz. Fragen kannst du, mehr nicht.Ich habe CDG bisher immer als sehr ineffizient erlebt, und würde nie ein Flug mit 1 Stunde Umsteigezeit buchen. Bedauerlich, wenn die Airline das Recht hat mich dann auf das umzubuchen, was ich explizit vermieden habe zu buchen. I
Wenn es schief geht, haftet allerdings auch die Airline voll. Nächster Flug, Hotel wenn nötig, 600 EUR EU-VO falls einschlägig sind dann fällig. Und in aller Regel auch durchsetzbar. Der Airport ist aber schuld ist keine valide Entschuldigung. Der ist Erfüllungsgehilfe und der Anschluß war knapp und die Airline bestand drauf. An der Stelle ist dann der Passagier wieder meist am längeren Hebel.
P.S.: Persönlich ist mir meine Zeit zu schade, um bei solchen Konstellationen was zu provozieren und einer Familie mit Kindern würde ich das noch weniger raten - aber es gibt so manche Optimierer, die aus einem knappen Umstieg absichtlich für sich Vorteile ziehen. Wenn die MCT sowieso nur gerade so noch paßt und dann der Zubringer 15 Minuten Verspätung hat, dann will ich nicht wissen, wie viele Passagiere da schon absichtlich ein bischen gebummelt haben. Wenn die EU-Verordnung einschlägig ist, Bezug zu D gegeben und die MCT durch die Verspätung unterschritten, dann hat die Airline kaum Chancen zur Gegenwehr in der Konstellation. Mitleid hab ich da allerdings auch keine - die Airlines nutzen ihre Spielräume nämlich auch zur Genüge aus.
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