Ich habe gerade einmal in die "Sonderbedingungen für Sparda-Kreditkarten" geschaut, die es nun übrigens auch in einer Fassung für Bestands- und einer für Neukunden gibt. Welche Unterschiede bestehen, habe ich nicht überprüft.
Auf jeden Fall sind die Kündigungsfristen interessant: Es handelt sich um einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag, den die Sparda-Bank mit einer ordentlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten und aus wichtigem Grund auch fristlos kündigen kann.
Ich hatte darauf gehofft, dass es sich um Jahresverträge handelt, da die 99 EUR Gebühr eine Jahresgebühr sind und auch keine Möglichkeit zur monatlichen Zahlung besteht. Das hätte die Angelegenheit sicher etwas entschärft, da bei einem Jahresvertrag eine AGB-Änderung - die sich ja ausschließlich auf die Produktkosten bezieht - vermutlich kein wichtiger Kündigungsgrund wäre. Dem scheint aber leider nicht so zu sein.