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Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen: Da auch die Pauschale zugesprochen wurde, hat das Gericht das in diesem Falle offenbar auch so gesehen. Wer genau hatte an dem Tag gestreikt? Auxh LH-Personal oder war LH nur indirekt betroffen? Wäre in dem Kontext ja ganz interessant.Trotzdem werden Streiks als beeinflussbar angesehen.
Aber das Recht auf Alternativbeförderung ist von außergewöhnlichen Umständen ja/nein nicht betroffen. Wäre ja auch noch schöner, wenn die Airline z.B. nach nem Schneesturm in Chicago den hängengebliebenen Paxen einfach das Geld zurück überweisen könnte und ansonsten sagen könnte, mir doch egal, wie ihr nach Hause kommt. Hier wäre aber trotzdem auch interessant, ob die mit der selbst gebuchten Alternativbeförderung den ursprünglichen Startflughafen gewählt haben und wie die Zeiten waren. Da gibt es ja scheinbar noch Diskussionen, was man machen darf und was nicht...