Berufsunfähigkeitsversicherung für kranken jungen Mann

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Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.419
3.773
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Ein junger Mann (Student) hat eine chronische Erkrankung, und bekommt deshalb keine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gibt es irgendwo eine Möglichkeit, trotzdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

Ich weiß, dass es für PKV-Krankenversicherungen unter bestimmten Umständen Kontrahierungszwang gibt (generell für Beamte, Zusatzversicherungen zu bestimmten GKV-Tarifen,…).

Gibt es etwas ähnliches auch für Berufsunfähigkeitsversicherungen?
 

haenfli

Aktives Mitglied
31.07.2013
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Er kann es später über seinen Arbeitgeber versuchen. Da werden i.d.R. keine Gesundheitsfragen gestellt, also jeder genommen. Allerdings ist man natürlich an den Anbieter des Arbeitgebers und dessen Konditionen gebunden. Normalerweise lässt sich darüber auch "nur" ein geringer Leistungsumfang so im Rahmen 1500-2000 € pro Monat abschließen, alles darüber erfordert dann doch wieder Gesundheitsfragen.
 
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Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.419
3.773
Er kann es später über seinen Arbeitgeber versuchen. Da werden i.d.R. keine Gesundheitsfragen gestellt, also jeder genommen.

Danke. Das Stichwort ist scheinbar „Kollektivvertrag“. Werde da mal recherchieren.
Mein AG bietet das nicht an.


Danke. Vielleicht muss da doch mal ein Fachmann ran, der weiß, wo exakt die Krankheit versicherbar ist.

Bisher war der junge Mann erfolglos.
 
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Reisinger850

Aktives Mitglied
29.04.2020
202
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Immer bei ner BU dran denken, dass es sich nur lohnt, wenn es deutlich über Bürgergeld liegt. Sonst zahlt man nur dafür, dass das Geld nicht aus der Sozialkasse, sondern im Fall der Fälle vom Versicherer kommt. Ich persönlich rate jedem von einer BU ab und würde jederzeit den Kapitalmarkt vorziehen
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
Dann hast Du aber bei Berufsunfähigkeit in jungen Jahren noch längst nicht genug angespart, um davon lebenslang leben zu können.
genau so ist es. geht keine BU, denn selbst über den AG wird def. eine Zuschlag erhoben, der so hoch sein kann, dass es komplett unsinnig ist, bleibt noch die Dread Disease. Da könnte es gehen. Oder aber Krankheit verschweigen und hoffen, dass die ersten 10 Jahre nichts passiert, denn dann zieht die vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht nicht mehr. Aber gut...10 Jahre...
Ich würde über einen Makler gehen, der anonyme Anfragen macht. Auf gar keinen fall mit eigenem Namen.
 

lucky_

Aktives Mitglied
19.06.2023
161
171
Er kann es später über seinen Arbeitgeber versuchen. Da werden i.d.R. keine Gesundheitsfragen gestellt,…
Das ist in dieser Pauschalität falsch. Auch beim Kollektiv- Vertrag werden einige wenige einfache Gesundheitsfragen gestellt. Wenn die vorliegende chronische Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Berufsunfähigkeit führt, dann wird auch über den Kollektiv- Vertrag keine Absicherung möglich sein.
 
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BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.539
593
Was nicht automatisch heisst, dass auch Krankheiten die vor Abschluss anwesend waren gedeckt sind.
Nach meinem Wissen sind bei Vertragsabschluß bekannte Krankheiten IMMER ausgeschlossen, vorallem chronische. Ich bin mir sehr sicher das auch bei solchen Kollektivverträgen eine solche Klausel enthalten ist. Das eine solche Krankheit bei der langen Vertragslaufzeit zum Leistungsfall führt ist halt sehr wahrscheinlich.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
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Nach meinem Wissen sind bei Vertragsabschluß bekannte Krankheiten IMMER ausgeschlossen, vorallem chronische. Ich bin mir sehr sicher das auch bei solchen Kollektivverträgen eine solche Klausel enthalten ist. Das eine solche Krankheit bei der langen Vertragslaufzeit zum Leistungsfall führt ist halt sehr wahrscheinlich.
Nein. die verletztung der sog. Voranzeigepflicht beläuft sich auf 5 bzw. bei Vorsatz auf 10 jahre. Dann wärest du raus.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

ich kopiere hier einfach mal rein..

Gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht noch nach 10 Jahren?​

Nach 10 Jahren herrscht in Deutschland Rechtsfrieden. Der Versicherer kann nach §123 BGB nix mehr erreichen. Das ist mittlerweile ziemlich eindeutig. Wenn ein Vertrag länger als 10 Jahre besteht, dann kann der Versicherer keine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht mehr abstrafen.

Deshalb ist es auch so sinnvoll, schon sehr jung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit richtig hoch, dass der Vertrag schon 10 Jahre läuft, bevor ich BU werde.

Ginge es aber um §263 aus dem Strafgesetzbuch, sieht die Welt gleich anders aus. Hier drohen bis zu 10 Jahren Gefängnis. Und die Verjährung beginnt nicht mit der Verwirklichung des Betrugs, sondern erst, wenn der letzte Vermögensvorteil erlangt wurde. Das kann ein entfallener Zuschlag sein, aber vor allem halt eine BU-Rente aus einem Vertrag, den ich sonst nicht bekommen hätte. Dieser Nachweis wäre aber wohl so kompliziert, dass es bisher noch kein einziges Mal von einem BU-Versicherer versucht wurde.

Ich rate einfach mal davon ab, zu betrügen. Bringt nix.
 
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Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.419
3.773
Nein. die verletztung der sog. Voranzeigepflicht beläuft sich auf 5 bzw. bei Vorsatz auf 10 jahre. Dann wärest du raus.

Wäre eine hoch interessante Variante (gar keine Vorerkrankungen angeben; keine Leistung falls BUV innerhalb der nächsten 10 Jahre eintritt)!

Natürlich würden ehrliche Deckungsanfragen anonym (über Versicherungsberater, nicht über Makler) gemacht werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
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10 Jahre...... ist eine lange zeit, wenn die Erkrankung schon jetzt besteht. Und im Worst case sind deine Zahlungen einfach weg...
Also würde ich nicht machen. Dann dread disease, wenn die fragen passen
 
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Jens90

Aktives Mitglied
22.05.2017
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awaywithdave.com
Es gibt immer mal wieder BU Aktionen. Gab es beispielsweise mal für Ingenieure oder andere Berufsgruppen.

Einfach mal nach "Vereinfachte & wenige Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung" etc. googlen. Vielleicht hat die Person Glück und kommt damit in eine BU. Für Studenten bzw. Akademiker gibt es oft solche Aktionen. Da gibt es dann keine oder nur sehr wenige Fragen. Damit kommen fast alle Personen in eine BU. Ob eine BU zu jedem Preis sinnvoll ist, sollte natürlich wohl überlegt sein. Vielleicht auch mal mit einem guten Makler besprechen, am besten mit einem, der keine Provisionen erhält, sondern auf Honorarbasis arbeitet.
 
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madger

Erfahrenes Mitglied
26.04.2014
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Bonn
Es haben sich schon einige geäußert. Wenn über einen Makler bereits der Markt sondiert worden ist, dann wird es mit der BU-Deckung im Einzelgeschäft in der Tat schwierig.

Mitunter gibt es Aktionen mit stark vereinfachter Gesundheitserklärung, wenn der zu Versichernde Angehöriger einer bestimmten Berufsgruppe ist. Hier müssen die Fragen sondiert werden.

Vom Ansatz "10 Jahre Warten" kann ich nur abraten. Es kann seitens der Versicherer auch der Vertrag angefochten werden. Im Fall der Fälle sollte dann auch ein rechtssicherer Schutz vereinbart sein.

Einige Mitinsassen haben schon Kollektivverträge genannt. Mitunter gibt es AG-finanzierte Modelle, die mit sehr rudimentären Fragen auskommen, so dass eine Deckung möglich ist.

Je nach beruflicher Tätigkeit des zu Versichernden würde ich mir das folgende anschauen:
- Grundfähigkeitsversicherung Hier gibt es im Gegensatz zu Dread Disease auch eine Rentenleistung und ich finde sie damit einen Tacken näher an der BU dran
- Klassische Unfallrenten-Versicherung
- Sparvertrag - somit kann zumindest ein Polster aufgebaut werden
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
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bei chronischer Vorerkrankung hilft so gut wie immer auch kein Vertrag über ein Kollektiv. Frag mal einen guten Versicherungsmakler nach einer Grundfähigkeitsversicherung, oder befrage selbst das www.
 
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elfranko

Neues Mitglied
01.08.2023
13
10
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DUS
bei chronischer Vorerkrankung hilft so gut wie immer auch kein Vertrag über ein Kollektiv. Frag mal einen guten Versicherungsmakler nach einer Grundfähigkeitsversicherung, oder befrage selbst das www.
Weisst du, ob das auch der Fall ist, wenn die Versicherung durch den AG abgeschlossen wurde bevor man mit ersten Symptomen zum Arzt ging?

Meine aktuelle BU ist auch via AG abgeschlossen, knapp 2600 Euro monatlich - nicht wahnsinnig viel, aber besser als nichts. Privat habe ich es auch probiert, antworte wahrheitsgemaess, aber die Versicherungen fangen an sehr tief herumzustochern.
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
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Vom Ansatz "10 Jahre Warten" kann ich nur abraten. Es kann seitens der Versicherer auch der Vertrag angefochten werden. Im Fall der Fälle sollte dann auch ein rechtssicherer Schutz vereinbart sein.

Wie soll die Anfechtung rein rechtlich gehen, wenn nach 10 Jahren die Anfechtung selbst bei arglistiger Täuschung bei den Angaben im Antrag rechtlich nicht mehr möglich ist?

Natürlich wird die Versicherung im Leistungsfall versuchen, bei Kenntnis der falschen Angaben den Vertrag einfach mal so ins Blaue hinein anzufechten. Aber da würde natürlich vom Versicherungsnehmer der spezialisierte RA in die Spur geschickt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

madger

Erfahrenes Mitglied
26.04.2014
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Bonn
Wie soll die Anfechtung rein rechtlich gehen, wenn nach 10 Jahren die Anfechtung selbst bei arglistiger Täuschung bei den Angaben im Antrag rechtlich nicht mehr möglich ist?

Natürlich wird die Versicherung im Leistungsfall versuchen, bei Kenntnis der falschen Angaben den Vertrag einfach mal so ins Blaue hinein anzufechten. Aber da würde natürlich vom Versicherungsnehmer der spezialisierte RA in die Spur geschickt werden.
Ich bin in dem Bereich kein Problem Experte. Was ich jedoch mitbekommen habe, ist, dass die Lage komplexer ist als nur 10 Jahre zu warten. Ich hatte mir das dann abgelegt in der Kategorie „vergiss es“. Insbesondere ist es m.E. nicht sinnvoll im Leistungsfall einen langen Rechtsstreit zu führen. In solchen Fällen fehlt vielen Menschen dann auch die Kraft.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.268
953
Ich weiß, dass es für PKV-Krankenversicherungen unter bestimmten Umständen Kontrahierungszwang gibt (generell für Beamte, Zusatzversicherungen zu bestimmten GKV-Tarifen,…).

Gibt es etwas ähnliches auch für Berufsunfähigkeitsversicherungen?
Dieser Teil läßt sich klar mit nein beantworten. BU ist schließlich keine Pflichtversicherung wie KV für Beamte.

Dann hast Du aber bei Berufsunfähigkeit in jungen Jahren noch längst nicht genug angespart, um davon lebenslang leben zu können.
Das ist zweifelsfrei so. Es lassen sich einfach nicht alle Lebensrisiken absichern. Wer in jungen Jahren schon so krank ist, daß mit erkennbarer Wahrscheinlichkeit in wenigen Jahren Berufsunfähigkeit eintritt, wird es nur in krassen Ausnahmefällen schaffen, da in eine BU rein zu kommen, die das abdecken will.
Denn sie hat ja keinen Kontrahierungszwang und komplett blöd sind die Versicherungen auch nicht. Das lohnt sich entweder für die Versicherung nicht - oder für den VN nicht, weil der Prämienzuschlag absurd wird. Wenn also ein spezialisierter Berater / Makler (den braucht man bei ner BU in schwierigen Fällen sowieso fast zwingend) keine Möglichkeit sieht, lohnt sich kein weiterer Aufwand in die Richtung. Wurde das schon versucht? Ich halte es für utopisch das in einem solchen Fall selbst gut regeln zu können.

BUs sind in gewisser Weise eine Luxusversicherung - man muß in jungen Jahren ein gutes Gehalt haben, wo man noch keine Krankheiten hat. Dann ist die wirklich sinnvoll.
Hat man das gute Gehalt erst zu spät, ist die Prämie schon so teuer, daß man mit Geld anlegen in wenigen Jahren auf eine akzeptable Absicherung kommt. Ob man für die Übergangszeit dann die teure Vollkasko-option ziehen will, ist so die Sache. Und wenn das Einkommen nicht deutlich über dem Median (sprich gut) ist, kann man ne BU eh eher vergessen.
 
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20.10.2020
3.419
3.773
Dieser Teil läßt sich klar mit nein beantworten. BU ist schließlich keine Pflichtversicherung wie KV für Beamte.

Dieser Teil ist falsch.
Es vermitteln (wie ich schon erwähnt hatte) z.B. manche gesetzliche Krankenkassen private Zusatzversicherungen (Chefarzt,…), für die es keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss gibt. Trotzdem hat hier die GKV für den Gruppenvertrag mit der PKV meist Kontrahierungszwang vereinbart.
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.419
3.773
Wenn also ein spezialisierter Berater / Makler (den braucht man bei ner BU in schwierigen Fällen sowieso fast zwingend) keine Möglichkeit sieht, lohnt sich kein weiterer Aufwand in die Richtung. Wurde das schon versucht?

Nein. Ich habe dem jungen Mann empfohlen, Versicherungsberatung in Anspruch zu nehmen. Da käme er auch in einen provisionsfreien Netto-Tarif rein.
Ich habe dem jungen Mann auch empfohlen, beim Berater zu prüfen, ob arglistige Täuschung im Antrag eine Option wäre (wegen Verfall nach 10 Jahren).
Sofern bei arglistiger Täuschung und z.B. BU nach 15 Jahren die Versicherung auf Zeit spielt (Ablehnung der Leistung „ins Blaue hinein“, den Versichungsnehmer klagen lassen,…), wäre das für das Umfeld des jungen Mannes finanziell kein Thema (Lebensunterhalt bis zur Zahlung der BU-Rente, Gerichtskosten,…).
 

frogger321

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09.06.2010
2.772
970
Vielleicht willst du die Erkrankung ja mal etwas konkreter nennen, dann gibt es möglicherweise auch noch bessere Tipps.
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
582
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Weisst du, ob das auch der Fall ist, wenn die Versicherung durch den AG abgeschlossen wurde bevor man mit ersten Symptomen zum Arzt ging?

Meine aktuelle BU ist auch via AG abgeschlossen, knapp 2600 Euro monatlich - nicht wahnsinnig viel, aber besser als nichts. Privat habe ich es auch probiert, antworte wahrheitsgemaess, aber die Versicherungen fangen an sehr tief herumzustochern.
Du hast auf den genannten Weg schon eine extrem hohe Summe abgesichert, meist geht nur ein kleinerer Betrag, und wenn solche Beträge wie hier oder gar höhere abgesichert werden sollen, dann hast Du über ein Kollektiv "nur" noch den Vorteil einer rabattierten Prämie. Ab bestimmten Höhen (meist 2000 €) efolgt eine Gesundheitsprüfung, welche der "normalen" sehr ähnlich bis deckungsgleich ist.
Während bei kleineren Summen hauptsächlich gefragt wird, ob man seinen dienstlichen Verpflichtungen in den letzten zwölf oder 24 Monaten weitgehend ("nicht mehr als.... Tage krankheitsbedingt abwesend") nachgekommen ist, sowie ein bis drei konkrete Fragen (zB nach schweren bzw chronischen Erkrankungen), werden bei höhrern Summen ggf die ganz normalen Fragenkataloge aufgetischt und sind übliche Untersuchungen erforderlich. Grds gilt aber auch, daß nach Zustamdekommen eines Vertrags auftretende Erkrankungen dann auch versichert sind.; wenn eine Erkrankung vorher bekannt war bzw ärztlich diagnostiziert und behandelt wurde, wird diese in seltenen Fällen gegen Zuschlag oder temporären Ausschluß mitversichert (Danymiken dann meist ausgeschlossen), meist aber g#nzlich ausgeschlossen.
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.419
3.773
Vielleicht willst du die Erkrankung ja mal etwas konkreter nennen, dann gibt es möglicherweise auch noch bessere Tipps.
Morbus Crohn, möglicherweise auch Asthma. Mit Dauer-Medikation (Crohn) und regelmäßigen Facharzt-Terminen ganz gut im Griff.

Bisher wurde nur mal anonymisiert z.B. bei der Allianz auf der Internetseite geprüft, ob diese das Risiko decken möchte (immer negativ). Arglistige Täuschung beim Antrag wäre also möglich, weil die Krankheit bisher keiner BU-Versicherung bekannt ist.

Jetzt wird die Sache ernsthaft angegangen.
 
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