ANZEIGE
Einige Gerichte sehen das durchaus als verboten an, und zwar als Umgehung des Verbots der Surcharge für "Gängige Zahlungsmittel":Gut statt einem Aufschlag kann man auch ganz einfach für die Bezahlformen die der Händler mag ein Skonto gewähren.
Das ist nicht verboten.

Skonti unzulässig wegen Umgehung des Surcharging-Verbots?
§ 270a BGB verbietetGebühren für bargeldlose Zahlungen. Dies umfasst auch indirekte Umgehungen durch Rabatte oder Anreize. Eine Entscheidung des LG Berlin wirft die F...

Im Zweifelsfalls wird halt ein Gericht entscheiden müssen, ob eine derartige "Skonto nach Zahlungsmittel"-Tabelle eine Umgehung des Verbotes ist.