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Das von Dir genannte Beispiel bezieht sich auf die Zwangsvollstreckung. Da macht Kartenzahlung Sinn, wenn Bar- oder Scheckzahlung nicht möglich ist, da dann weiterer Beitreibungsaufwand erspart wird.dann ist nicht einzusehen hier Visa und MasterCard auch noch einen Cut in den Rachen zu werfen, der dann an anderer Stelle fehlt.