ESTA vorzeigen?

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Das Problem wird nur diskutiert weil ungeschulte Mitarbeiter am Checkin meist an Zubringerflughäfen wenig bis keine Ahnung haben oder mal gelernt haben dass es problematisch wird wenn man jemanden auf den Zubringer lässt, aber der Boardingpass für die Langstrecke nicht erstellt werden kann.
Diese MA schauen in Timatic und prüfen, wie dort beschrieben. Das machen die bei allen anderen Ziele auch so.
Wenn ich nun bei BA in Frankfurt einchecke und der Boardingpass kann nur für FRA-LHR, nicht aber für LHR-SFO ausgestellt werden, dann hat die Mitarbeiterin am Checkin alle Gründe nachzufordern. Wenn jedoch der Boardingpass für den USA Flug ausgestellt werden kann ist die ESTA Prüfung erfolgreich durchgeführt.
Es gibt eine Reihe von verschiedenen Einreiseszenarien. Bei den meisten davon werden vorab Boardingpässe ausgestellt und dennoch können bei jedem Boarding etc. die Nachweise der Voraussetzungen geprüft werden. Da interessiert nicht, dass die Boardingpässe vorliegen oder das schon vorher geprüft wurde. Das ist übliche Praxis.

Nur beim Esta soll es anders sein, weil die Airline zentral einen Abgleich mit USCBP fahren kann, der an anderen Kontrollstellen nicht umgesetzte werden kann.

Das ist das einzige halbwegs valide Argument für Deinen Standpunkt der besonderen Ausnahmeregelung beim Esta. Die anderen (leicht zu fälschen, unlogisch, etc.) sind nicht valide, denn sie widersprechen der millionenfachen Praxis dieser Welt.

Ich folge diesem einen Argument nicht, sondern gehe davon aus, dass auch beim Esta gilt, was für alle anderen Einreisevorausetzungen dieser Welt gilt: Der Passagier muss das Erfüllen der Reisevoraussetzungen bei jedem Boarding etc. nachweisen bzw. glaubhaft machen können.

Da hatten wir schon dramatischere Meinungsverschiedenheiten.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Das ist mir neu, dass alle Stellen, wo die Unterlagen geprüft werden können, diese Möglichkeit haben und dann noch verpflichtet sind, diese Möglichkeit zu nutzen.

Na siehste, again what learned. You're welcome :p

Der Willkür der CI-Agenten sind wir ausgesetzt.

Jein. Im ersten Moment schon, anschließend gilt der Rechtsweg. Dulde und liquidiere.

die Einreisevoraussetzung in die USA ist ein bis zum Ende der Reise gültiger Reisepass und eine elektronische Angabe der ersten Adresse bzw. "IN TRANSIT" wenn direkte Weiterreise. Die Reisevoraussetzung (Boarding Langstreckenflug) ist die vorab genehmigte elektronische Reiseanmeldung (ESTA).

Da wäre ich mir tatsächlich auch nicht so sicher - nachdem ESTA auch für Landeinreisen verpflichtend gemacht wurde. Denn seitdem kann man schließlich auch bis zum Officer vordringen, also üblicherweise physisch US-Staatsgebiet betreten haben, aber wegen des fehlenden ESTA wird man juristisch nicht reinkommen.

Diese MA schauen in Timatic und prüfen, wie dort beschrieben.

Das wäre schön. Denn dort steht nichts von einem Ausdruck. Wie auch, wenn Timatic nur "second hand" die Regeln des Ziellandes aufbereitet, das Zielland aber selber ausdrücklich sagt, dass ein Ausdruck unnötig ist.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Nur beim Esta soll es anders sein, weil die Airline zentral einen Abgleich mit USCBP fahren kann, der an anderen Kontrollstellen nicht umgesetzte werden kann.
Aber nur mit dieser Praxis lässt sich ein gültiges ESTA verifizieren, Ausdrucke reichen da eben nicht. Du kannst ja auch nicht die Quittung für deinen Reisepass vorlegen und sagen "Sie sehen doch das ich einen Reisepass habe".
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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FRA / FMO
Aber nur mit dieser Praxis lässt sich ein gültiges ESTA verifizieren, Ausdrucke reichen da eben nicht. Du kannst ja auch nicht die Quittung für deinen Reisepass vorlegen und sagen "Sie sehen doch das ich einen Reisepass habe".
Du hast aber nun mal keinen anderen Weg es überhaupt selber nachzuweisen. Das geht eben nur über diesen Ausdruck. Nach ABB 13 (https://www.lufthansa.com/de/de/geschaeftsbedingungen-1#13) ist der Passagier sinnvollerweise in der Bringschuld, die nötigen Dokumente vorzuweisen. Nur weil die Airline es überprüfen kann, nimmt es einen von dieser Pflicht nicht aus, seine Reisedokumente nachweisen zu können. Es passiert immer mal wieder, das genau diese automatische Überprüfung Probleme macht, und ohne Nachweise wie ESTA Nummer dann auch keine Rücksprache mit den entsprechenden Behörden gehalten werden kann.
 
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westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
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Ich habe da gerade eine komische Erfahrung gemacht, ich war auf dem Weg in die USA, online eingecheckt, alle Details zu ESTA eingegeben und dann auch alle Boardingpässe in der App und als email bekommen
Gab es denn auf den Bordkarten für den Transatlantik Sektor irgendwo den Vermerk "APIS" oder "TSAPRE" (oder sinngemäß).

Condor ist da z.B. eine Airline die diesen Datenabgleich nicht automatisch vorzunehmen scheint (oder zumindest nicht immer) und die dann gerne nen ESTA-Ausdruck sehen möchte.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und um mal den Bösewicht zu geben, ein ESTA Ausdruck ist doch schneller gefälscht als man schauen kann also kann der gar keine Bedeutung haben,
Für die Airline geht es letztlich nur um Liability Aspekte. - Wenn sie nicht nachweisen können dass sie geprüft haben, kann das DHS zusätzlich zum (von der Airline zu bezahlenden) Rücktransport noch ne Strafe verhängen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Na siehste, again what learned. You're welcome :p
Das war nur nett formuliert.

Ich weiss, dass an den einer Reihe von Dokumentenprüfungen etc. der Esta-Nachweis nicht abgefragt werden kann.
Das wäre schön. Denn dort steht nichts von einem Ausdruck. Wie auch, wenn Timatic nur "second hand" die Regeln des Ziellandes aufbereitet, das Zielland aber selber ausdrücklich sagt, dass ein Ausdruck unnötig ist.
Es geht nicht um einen Ausdruck. Das habe ich bereits in Beitrag #8 geschrieben und mehrfach wiederholt. Es geht um den Nachweis im Sinne von glaubhaft machen.

Aber Du siehst es ja ohnehin als klaren Fall. Ich stelle mir die Verhandlung so vor:
Richter: “Warum konnten Sie kein Esta nachweisen?“
Kläger: „Ich hätte schon können, aber ich wollte nicht, weil ich nicht musste.“
Richter: „Wie groß wäre für Sie der Aufwand gewesen, das Esta nachzuweisen?“
Kläger: „Das wäre kein Aufwand für mich gewesen. Ich hätte es ja auch online abfragen können. Aber ich wollte eben nicht, weil die Airline es bereits geprüft hat.“
Richter: „Wieso meinten Sie, kein Esta nachweisen zu müssen?“
Kläger: „Die USCBP will es bei Einreise auch nicht vom Passagier nachgewiesen haben.“
Richter: „Die USCBP kann es auch in ihrem System sehen. Wie hätte denn der Mitarbeiter beim Dokumentencheck wissen sollen, dass Sie ein Esta haben?“
Kläger: „Das konnte er nicht wissen, aber das ist doch das Problem der Airline, nicht meines.“
 
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westcoastflyer

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03.09.2019
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Ohne Check In Gepäck wäre ich einfach zum Gate gelaufen und eingestiegen.
Das geht bei US Flügen in aller Regel nicht, weil das Gate dich nicht boarden lässt (oder, je nach Ausgestaltung, du ohne Stempel/Aufkleber nicht bis ans Gate kommst) ohne dass du beim Dokumenten-Checkpoint gewesen bist.

Airlines müssen vor dem Transatlantik/-pazifik-Sektor sicherstellen, dass SSSS Passagiere der zusätzlichen Sicherheitskontrolle zugeführt werden und dass ggf. eine Sicherheitsbefragung stattfindet. Im Rahmen dessen werden dann auch die Einreisedokumente geprüft.

Wenn du z.B. bei Condor in FRA nicht an den US-Schaltern eincheckst, fehlt dir auf der Bordkarte / Pass der Stempel / Aufkleber um in den abgetrennten Gate-Zugangsbereich zu kommen. Den gibt's entweder an den dedizierten US-Check-in-Schaltern oder am Schalter in der Nähe des Gates.

Bei United in LIS dürfen z.B. nicht alle Check-in Agents dich direkt abfertigen ("sorry, you'll have to wait. I have not been trained for this"). Dann kommt ein anderer Mensch, befragt dich kurz, gibt dir nen Aufkleber auf den Pass und dann checked der Check-in Mensch dich ein bzw. nimmt dein Gepäck entgegen.

In SIN hat SQ bei US-Flügen z.B. direkt vor der Sicherheitskontrolle am Gate noch nen kleinen Checkpoint wo's den Stempel auf die Bordkarte gibt und wo die SSSS-Liste ausgedruckt liegt.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Aber nur mit dieser Praxis lässt sich ein gültiges ESTA verifizieren, Ausdrucke reichen da eben nicht.
Es soll sogar Dienstleister geben, die gegen kleines Geld gefakte Buchungscode für den Nachweis der Ausreise erstellen.
Du kannst ja auch nicht die Quittung für deinen Reisepass vorlegen und sagen "Sie sehen doch das ich einen Reisepass habe".
Es ist doch Dein Argument, dass sich die Dokumentenprüfung mit der Tatsache begnügen soll, dass Boardingpässe vorliegen. Ich bin der Meinung, dass das nicht ausreicht.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.581
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LEJ
Richter: „Die USCBP kann es auch in ihrem System sehen. Wie hätte denn der Mitarbeiter beim Dokumentencheck wissen sollen, dass Sie ein Esta haben?“
Kläger: „Das konnte er nicht wissen, aber das ist doch das Problem der Airline, nicht meines.“
Aber das ist doch gerade falsch, wie auch schon SoG zitiert hat:

Die Airline MUSS den Abgleich elektronisch durchführen bevor ein Flieger gen USA startet. Für ein fehlendes ESTA am Zielort ist die Airline verantwortlich.
Q: Do I need to bring a printout or digital copy of my travel authorization to the airport?
A: No. DHS will be able to communicate a traveler's ESTA status to the carriers.
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
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Wobei ich immer dachte dass die Airline die Gültigkeit einfach via Passnummer/Name checken könnte, das irritiert mich ein wenig...
Können sie, sofern sie das implementiert haben.
Gibt dann auf der Bordkarte in der Regel nen Vermerk "APIS" oder "TSAPRE" (falls du TSApre hast, sonst nur APIS).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die Airline MUSS den Abgleich elektronisch durchführen bevor ein Flieger gen USA startet. Für ein fehlendes ESTA am Zielort ist die Airline verantwortlich.
Die Airline muss nur sicherstellen, dass sich niemand, der sich auf der NoFly-Liste befindet oder Security-Selectees sich ohne zusätzliche Sicherheitskontrolle an Bord befinden.

Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Menschen ohne gültige Einreisedokumente in die USA zu bringen ist nicht verboten. Letztlich ist es aber das Problem der Airline, da sie dann auf den Kosten für die Rückführung sitzen bleibt.

Sofern sich auf der NoFly-Liste befindliche Menschen an Bord befinden weil's die Airline verkackt hat, wird der Flug den US-Luftraum nicht erreichen bzw. keine Einfluggenehmigung erhalten und darf worst-case über dem Atlantik umdrehen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
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Aber das ist doch gerade falsch, wie auch schon SoG zitiert hat:
Bei den FAQ geht es um den zentralen Datenaustausch mit den Airlines.

Ich rede über die Dokumentenprüfungen am Check-in, beim Boarding oder - klassisch - bei provisorischen Ständen zur Dokumentenprüfung. Die sehen es - mindestens teilweise - nur anhand des Umstands, dass die Boardingpässe ausgestellt wurden. Dieser Umstand interessiert jedoch bei der Prüfung von anderen Einreisevoraussetzungen auch nicht.
 

westcoastflyer

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03.09.2019
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Die sehen es - mindestens teilweise - nur anhand des Umstands, dass die Boardingpässe ausgestellt wurden.
Nicht unbedingt. Nicht alle Airlines unterdrücken bei nicht erfolgter Dokumentenprüfung die Ausstellung von Bordkarten. Insbesondere nicht immer wenn du von nem Zubringerflug kommst.

Je nachdem welches System sie nutzen, sehen sie am Dokumenten Checkpoint intern noch erweiterte Eigenschaften.

Bordkarten zeigen es in aller Regel ob ein Datenaustausch stattgefunden hat.
 
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Airsicknessbag

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westcoastflyer

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03.09.2019
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Doch, verboten und strafbewehrt
Bitte zeige mir dafür die Rechtsgrundlage.

Den aktuellen Carrier Information Guide kannst du hier einsehen: https://www.cbp.gov/document/guides/carrier-information-guide

Nach deutschem Recht ist das nicht möglich. Bzw. stellt eine Nichtbeförderung mit allen Rechtsfolgen dar.
Du als Passagier bist dafür verantwortlich alle Einreisebestimmungen zu erfüllen und hierfür notwendige Nachweise mitzuführen.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Bitte zeige mir dafür die Rechtsgrundlage.

Verbot sowie Prüfpflichten der Airline: CFR Title 8 Chapter I Subchapter B Part 273 Carrier responsibilities at foreign ports of embarkation
Strafen: 8 USC § 1323 Unlawful bringing of aliens into United States

Du als Passagier bist dafür verantwortlich alle Einreisebestimmungen zu erfüllen und hierfür notwendige Nachweise mitzuführen.

Wir drehen uns im Kreis. Einreisevoraussetzung ist ein Pass mit ESTA, Nachweis ist die Vorlage des Passes, ESTA kann nur die Airline prüfen, alle darüber hinausgehenden Pflichten, welche die Airline versucht aufzustellen (Mitführen von Ausdrucken, auf einem Bein Hüpfen und Bellen, nur in rosa Bekleidung Fliegen...), sind rechtswidrig.
 
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westcoastflyer

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03.09.2019
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Verbot sowie Prüfpflichten der Airline
Ich lese dort kein Verbot. - Lediglich, genauso wie ich es weiter oben geschrieben habe, einen Weg um Fines zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
Einreisevoraussetzung ist ein Pass mit ESTA, Nachweis ist die Vorlage des Passes
Siehe den von Dir zitierten Abschnitt:
Code:
(2) Refusing to board any passenger determined to be improperly documented. [...]
(3) Implementing additional safeguards such as, but not necessarily limited to, the following:

(i) For instances in which the carrier suspects fraud, assessing the adequacy of the documents presented by asking additional, pertinent questions or by taking other appropriate steps to corroborate the identity of passengers, such as requesting secondary information.

(ii) Conducting a second check of passenger documents, when necessary at high-risk ports of embarkation, at the time of boarding to verify that all passengers are properly documented consistent with paragraph (b)(1) of this section. This includes a recheck of documents at the final foreign port of embarkation for all passengers, including those originally boarded at a prior stop or who are being transported to the United States under the Transit Without Visa (TWOV) or International-to-International (ITI) Programs.

(iii) Providing a reasonable level of security during the boarding process so that passengers are unable to circumvent any carrier document checks.

Wenn du als Airline Passagiere in die USA befördern möchtest, gibt's in aller Regel einen Risk Assessment Prozess. Dort kann dann zwischen Airline und DHS / CBP definiert werden, dass du entweder den Online Prozess nutzen musst um dich vom Vorhandensein eines ESTAs zu überzeugen oder, wenn du es online (aus welchen Gründen auch immer) nicht kannst, auf anderem Wege. - Einer dieser anderen Wege ist der Papierausdruck. Dieser Papierausdruck kann auch als Rückfallprozess definiert werden.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Ich lese dort kein Verbot.

C'mon...
"At each port of embarkation carriers shall take reasonable steps to prevent the boarding of improperly documented aliens destined to the United States by taking the following steps:
(1) Screening of passengers by carrier personnel prior to boarding and examination of their travel documents...
(2) Refusing to board any passenger determined to be improperly documented."
 

MFox

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10.06.2016
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2.310
Mal ne ganz blöde Frage aus aktuellem Anlass, nicht ganz genau das Thema hier aber fast.

Wir haben für morgen Last Minute unsere erste Unterkunft bzw. Adresse geswitcht. Bei Condor musste ich die bei den API Daten die erste Adresse angeben und konnte sie danach nicht mehr ändern.

Eigentlich müsste ich ja jetzt in ESTA die neue Adresse aktualisieren, bin aber unsicher weil es ja dann eine Abweichung zu den API Daten gibt was zu Fragen führen könnte. OLCI schon erfolgreich durchgeführt.

Früher hab ich die Adresse aus unwissenheit im ESTA nie aktualisiert und bin teilweise nachts in Florida eingereist mit erster Adresse in Cali. War nie ein Problem.

Ändern oder nicht ändern, das ist hier die Frage.
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
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Früher hab ich die Adresse aus unwissenheit im ESTA nie aktualisiert und bin teilweise nachts in Florida eingereist mit erster Adresse in Cali. War nie ein Problem.
Adresse im ESTA ist Wurst.

Condor kann online APIS nur one-off. Wenn du dich Unwohl fühlst, in FRA(?) beim Check-in zu den dedizierten US Schaltern gehen und sagen, dass sich deine US Adresse geändert hat. Die sollten es aktualisieren können.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wir haben für morgen Last Minute unsere erste Unterkunft bzw. Adresse geswitch
Falls der Officer fragen sollte weshalb ihr die Adresse aktualisiert habt einfach ehrlich antworten.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Was AY im BER angeht, kann ich das jedenfalls bestätigen. Im Oktober 23 hatten wir keine Ausdrucke dabei, letztlich ging es über die App. Vor einigen Wochen hatte die umsichtige +1 Papierexemplare dabei.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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3.037
Das CI-Personal in Berlin (zumindest das von Swissport) ist wirklich schlecht geschult. Ich reiste genau 6 Monate vor Ablauf meines Passes für 1 Woche nach USA ... Sie machte ein Theater, was für ein Glück ich doch hätte, dass ich am letztmöglichen Tag flöge, morgen dürfte ich nicht mehr mit.
Ich war nach kurzem Gespräch einfach nur froh, dass ich nicht zu einem anderen Zeitpunkt über die Nicht-Existenz einer 6-Monats-Regel für USA diskutieren musste.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.353
3.044
FRA
Mit Handgepäck hätte niemand gefragt
Ist doch ähnlich zu Reisen innerhalb von Schengen. Am Schalter wird immer der Ausweis verlangt. Reist man aber mit Handgepäck und OLCI, kommt man i. d. R. auch ohne Pass/Ausweis am Zielflughafen an. Nicht überall muss man Logik suchen.

Ich habe immer einen Ausdruck der ESTA dabei. Ich bilde mir nämlich ein, mögliche Problemsituationen so leichter lösen zu können (z. B. wenn der US-Grenzbeamter behaupten würde, für mich liege kein ESTA vor). Ist immerhin ein Augenscheinbeweis und unabhängig vom Akku-Ladestand :)
 
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berlinet

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21.07.2015
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Ich befürchte, wenn das der US-Grenzbeamte sagt, wirst du trotzdem schlechte Karten haben. Wenn der es nicht findet, dann kann er davon ausgehen, dass es dir entzogen wurde. Bei der Airline und den Stationen davor -- ja, da kommt man weiter. Beim Grenzbeamten dann eher nein.
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
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Bin stark überrascht von diesem Thread. Musste auf meinen x USA Reisen am Check-in noch nie das ESTA vorzeigen.

Ob man jetzt einen papierwisch ausgedruckt hat oder nicht spielt absolut keine Rolle. Wenn das System der Airline deine Daten beim ESTA abgleich nicht gecleart kriegt von den Amis darfst du nicht an Board. Völlig egal ob du einen papierzettel vorzeigen kannst oder nicht,. Alle Flüge in die USA müssen die Passagierlisten vor dem Start in die Staaten übermitteln (APIS), ein Flieger darf gar nicht starten wenn diese daten den Amis nicht passen. (= z.B. wenn ein Passagier kein ESTA oder Visum hat).

Da kann alles nachgelesen werden: https://www.cbp.gov/sites/default/files/documents/apis_factsheet_3.pdf

Das alles ist einzig und alleine davon abhängig ob man tatsächlich ein Visa/ESTA hat, und nicht ob man die nachweise dazu hat.

ok vllt gibt es deutsche airlines die ihre internen prozesse nicht synchronisiert kriegen und dann halt ein papier nachweis sehen wollen damit der der Flieger nach dem push back nicht wieder ans gate zurück muss & einen passagier den die USA doch nicht akzeptieren ausladen muss.
 
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