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Diese MA schauen in Timatic und prüfen, wie dort beschrieben. Das machen die bei allen anderen Ziele auch so.Das Problem wird nur diskutiert weil ungeschulte Mitarbeiter am Checkin meist an Zubringerflughäfen wenig bis keine Ahnung haben oder mal gelernt haben dass es problematisch wird wenn man jemanden auf den Zubringer lässt, aber der Boardingpass für die Langstrecke nicht erstellt werden kann.
Es gibt eine Reihe von verschiedenen Einreiseszenarien. Bei den meisten davon werden vorab Boardingpässe ausgestellt und dennoch können bei jedem Boarding etc. die Nachweise der Voraussetzungen geprüft werden. Da interessiert nicht, dass die Boardingpässe vorliegen oder das schon vorher geprüft wurde. Das ist übliche Praxis.Wenn ich nun bei BA in Frankfurt einchecke und der Boardingpass kann nur für FRA-LHR, nicht aber für LHR-SFO ausgestellt werden, dann hat die Mitarbeiterin am Checkin alle Gründe nachzufordern. Wenn jedoch der Boardingpass für den USA Flug ausgestellt werden kann ist die ESTA Prüfung erfolgreich durchgeführt.
Nur beim Esta soll es anders sein, weil die Airline zentral einen Abgleich mit USCBP fahren kann, der an anderen Kontrollstellen nicht umgesetzte werden kann.
Das ist das einzige halbwegs valide Argument für Deinen Standpunkt der besonderen Ausnahmeregelung beim Esta. Die anderen (leicht zu fälschen, unlogisch, etc.) sind nicht valide, denn sie widersprechen der millionenfachen Praxis dieser Welt.
Ich folge diesem einen Argument nicht, sondern gehe davon aus, dass auch beim Esta gilt, was für alle anderen Einreisevorausetzungen dieser Welt gilt: Der Passagier muss das Erfüllen der Reisevoraussetzungen bei jedem Boarding etc. nachweisen bzw. glaubhaft machen können.
Da hatten wir schon dramatischere Meinungsverschiedenheiten.