ESTA vorzeigen?

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Im Hintergrund musst Du rechtzeitig ein ESTA beantragt und bekommen haben. Dann bist Du berechtigt zum Check-in und Flug in die USA. Aber nicht, wenn Du dann noch kein ESTA hast und nur theoretisch noch genug Zeit wäre, um noch ein ESTA zu beantragen.
Vermutlich würde auch ein Bildschirmfoto der erteilten ESTA-Bestätigung reichen?
Das sind ja zwei verschiedene paar Schuhe, wenn dein ESTA noch nicht durch ist hast du sicher kein Anrecht auf Beförderung, da die Airline es eben nicht überprüfen kann, wenn das ESTA durch ist liegt es an der Airline diese mit den Daten deines Reisepasses und dem Abgleich Reisepass/Passagier zu verifizieren.
 
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BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.540
596
Im konkreten Fall hier wäre es eigentlich ein glassklarer IDB gewesen da der Passagier ja bereits eingecheckt war und einen gültigen Boardingpass hatte. In diesem Fall ist das vorliegen der Reisegenehmigung von den Amis bestätigt worden. Interessanter wäre das Verweigern des einchecken am Schalter ohne den Ausdruck dabei zu haben. Eigentlich würde ja das einlesen des Passes das gültige ESTA beweisen, wenn der CI Agent sich aber weigert das zu tun...
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Natürlich ist das Authorization Approval des Esta ein Dokument und Teil der Reisedokumentation. Heutzutage werden reihenweise Dokumente elektronisch übermittelt.
Nein, das ist nur eine Bestätigung das es geklappt hat, das ESTA ist mit dem Pass verknüpft, solltest du diese Appro val vorzeigen aber in der Zwischenzeit einen neuen Pass haben wirst du nicht reisen können. Obwohl du ein gültiges ESTA als Ausdruck vorzeigen kannst,
 
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thbe

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27.06.2013
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Und da steht - richtigerweise - nichts von einem ESTA-Ausdruck.
Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass es kein Ausdruck sein muss. Bestimmte Dokumente können auch elektronisch mitgeführt werden.

Die These war ja, dass man gar kein Nachweis haben muss, weil man ja schon online eingecheckt ist.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
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Natürlich ist das Authorization Approval des Esta ein Dokument und Teil der Reisedokumentation. Heutzutage werden reihenweise Dokumente elektronisch übermittelt.

Der Datenaustausch zwischen Airlines und Behörden ändert nichts an der Mitführungspflicht der Reisedokumente durch den Reisenden.
Es gibt keine Mitführungspflicht für ein ESTA Zertifikat. Quelle ist hier im Thread weiter oben verlinkt. Da diese INfo von der CBP kommt würde ich mal annehmen das das die massgebliche Autorität ist und nicht ein CI Agent einer Airline.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Es gibt keine Mitführungspflicht für ein ESTA Zertifikat. Quelle ist hier im Thread weiter oben verlinkt. Da diese INfo von der CBP kommt würde ich mal annehmen das das die massgebliche Autorität ist und nicht ein CI Agent einer Airline.
Das steht da nicht drin. Der FAQ ist für „printed“ mit Betonung auf „printed“. Da steht nicht, dass man es gar nicht mitführen muss.

Ein CI Agent prüft gegen die Anforderungen und dazu gehört das Esta.
 

LH88

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08.09.2014
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Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass es kein Ausdruck sein muss. Bestimmte Dokumente können auch elektronisch mitgeführt werden.

Die These war ja, dass man gar kein Nachweis haben muss, weil man ja schon online eingecheckt ist.
Da man keine Boardingpässe bekommt wenn man kein gültiges ESTA hat ist deine Argumentation vollkommen unlogisch. Ich muss also nachweisen das die, verpflichtende, elektronische Überprüfung meiner Daten auf Grundlage meines Nachweises richtig ist. Hört sich nicht logisch an.
 
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thbe

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27.06.2013
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Da man keine Boardingpässe bekommt wenn man kein gültiges ESTA hat ist deine Argumentation vollkommen unlogisch. Ich muss also nachweisen das die, verpflichtende, elektronische Überprüfung meiner Daten auf Grundlage meines Nachweises richtig ist. Hört sich nicht logisch an.
Wenn Du zwei Zwischenstopps hast, dann kann Dir die Airline auch erst beim zweiten Zwischenstopp das Boarding verweigern, wenn Du die Reisedokumente nicht (mehr) dabei hast, aber diese beim Online-Check-in und beim ersten Boarding dabei hattest.

Ist regelmäßig ein Drama, wenn vor Langstreckenflügen die denied boardings ausgeprochen werden, obwohl der Passagier beim Zubringer mitfliegen konnte und der Passagier ein Boarding Pass hat.

Ein Passagier muss bei jedem Boarding alle Reisedokumente für alle folgenden Zwischenziele und das Ziel mit sich führen. Manches im Original, manches geht als Kopie, manches geht auch elektronisch. Aber „haben sie ja schon“ oder „das liegt der Immigration des Ziellands vor“ geht nicht.

Aufgrund von Formalitäten ein Boarding zu verweigern fällt eindeutig nicht unter EU261. Dabei muss die Airline keinerlei Kulanz walten lassen, wenn sie das nicht will.
 
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LH88

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08.09.2014
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Wenn Du zwei Zwischenstopps hast, dann kann Dir die Airline auch erst beim zweiten Zwischenstopp das Boarding verweigern, wenn Du die Reisedokumente nicht (mehr) dabei hast, aber diese beim Online-Check-in und beim ersten Boarding dabei hattest.

Ist regelmäßig ein Drama, wenn vor Langstreckenflügen die denied boardings ausgeprochen werden, obwohl der Passagier beim Zubringer mitfliegen konnte und der Passagier ein Boarding Pass hat.

Ein Passagier muss bei jedem Boarding alle Reisedokumente für alle folgenden Zwischenziele und das Ziel mit sich führen. Manches im Original, manches geht als Kopie, manches geht auch elektronisch. Aber „haben sie ja schon“ oder „das liegt der Immigration des Ziellands vor“ geht nicht.

Aufgrund von Formalitäten ein Boarding zu verweigern fällt eindeutig nicht unter EU261. Dabei muss die Airline keinerlei Kulanz walten lassen, wenn sie das nicht will.
ESTA ist aber kein Reisedokument, es ist rein elektronisch, wenn dein Printout ein ESTA wäre, dann könntest du damit alleine fliege, das geht aber nicht, weil es eben kein Dokument ist, diese existiert nur elektronisch und kann jederzeit über deinen Reisepass geprüft werden
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Natürlich ist das Authorization Approval des Esta ein Dokument und Teil der Reisedokumentation. Heutzutage werden reihenweise Dokumente elektronisch übermittelt.

Der Datenaustausch zwischen Airlines und Behörden ändert nichts an der Mitführungspflicht der Reisedokumente durch den Reisenden.
Es ist KEIN Reisedokument!

Es muss NICHT mitgeführt werden.


Do I need to bring a printout or digital copy of my travel authorization to the airport?​

No. DHS will be able to communicate a traveler's ESTA status to the carriers. However, DHS recommends that travelers print out the travel authorization application response in order to maintain a record of their traveler authorization application number and to have confirmation of their ESTA status.

U.S. regulation does NOT require a Visa Waiver Program (VWP) traveler to present a printed copy of the ESTA authorization page in order to travel. However, it is recommended that you print a copy for your records. If you did not receive or cannot locate your application number, you may retrieve the application through the ESTA website by entering your passport number, country of citizenship, passport issuance date, passport expiration date, and date of birth.

Es ist also nur eine Empfehlung!

Ein solches Printout (oder auch in elektronischer Form) ist beliebig einfach zu fälschen. Deshalb nutzt ein Printout (oder auch in elektronischer Form) gar nichts.

Die Airline MUSS den Abgleich elektronisch durchführen bevor ein Flieger gen USA startet. Für ein fehlendes ESTA am Zielort ist die Airline verantwortlich.
 

berlinet

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21.07.2015
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Esta ist doch nicht mal ein Zertifikat, das in einer formellen Weise zugeschickt wird. Wenn man die Daten in der App aufruft, isit das ein seitenlanger Fließtext der zwar Bezahlung und Approval bestätigt, aber eben kein Zertifikat im herkömmlichen Sinne. Ist ja elektronisch, ne ...
 

Biohazard

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29.10.2016
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LEJ
Wie auch immer, jetzt liegt das ESTA Approval als PDF in einem Dropbox-Folder auf welchen ich jederzeit mit einem meiner Geräte zugreifen kann.
Dito. Zwar nicht bei Dropbox, aber von überall aus zugreifbar. Bei meiner bislang einzigen Reise in die USA musste ich das ESTA auch beim Check-In in Bremen (BRE-ZRH-SFO) nachweisen.
Am Bremer Flughafen angekommen, erfolgte der Check-In innerhalb weniger Minuten. Einzig der Nachweis des erfolgreichen ESTA Antrags, den der Mitarbeiter am Check-In sehen wollte, verzögerte die Ausstellung der Bordkarten – denn diesen hatte ich nicht ausgedruckt, sondern nur digital auf meinem NAS zu Hause liegen. Dank VPN und etwas Geduld, konnte ich die PDF aber vom NAS laden und vorzeigen.
 
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thbe

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27.06.2013
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Es ist KEIN Reisedokument!

Es muss NICHT mitgeführt werden.
Alle erforderlichen Nachweise sind mitzuführen. Das können auch Nachweise von Hotelbuchungen, Weiterreisen, Versicherungen, Impfungen etc. sein, sofern diese zur Erfüllung der Einreiseformalitäten erforderlich sind. Das sind auch alles keine amtlichen Dokumente, sie sind einfach zu fälschen und doch kann ohne sie das Boarding berechtigt verweigert werden. Und ein Esta gibt nicht weniger her als eine Expedia-Bestätigung.

Timatic nennt das übrigens alles „travel documents“.
Die Airline MUSS den Abgleich elektronisch durchführen bevor ein Flieger gen USA startet. Für ein fehlendes ESTA am Zielort ist die Airline verantwortlich.
Das ist kein entweder oder. Die Pflichten der Airline ersetzen keine Pflichten des Passagiers. Für ein fehlendes Esta ist zuallererst der Passagier verantwortlich. Die Airline kann auch dafür bestraft werden und muss ggf. für den Passagier haften, aber nicht gegenüber dem Passagier.

Die Airline muss einen Abgleich durchführen, aber das bewahrt den Passagier nicht vor weiteren Kontrollen. Dabei muss er glaubhaft machen können, dass er die Reisevoraussetzungen erfüllt - bei jedem Boarding und jedem Check-in. Der MA an CI oder beim Boarding sieht in Timatic, dass die USA visapflichtig sind, aber bestimmte Reisende eine Ausnahme davon erfolgreich beantragen müssen. Dass der Passagier die Bordkarten hat, ist kein Nachweis, sonst gäbe es das Phänomen nicht, dass Passagiere nach Online-Check-in oder auch am Zwischenziel berechtigt denied werden.

Das zugrundeliegende, regelmäßige Missverständnis ist, dass Einreisebedingungen leider nicht verbraucherfreundlich sind und Airlines sie nicht verbraucherfreundlich umsetzen müssen. Alles andere als glasklar erfüllt, kann als nicht erfüllt interpretiert werden. Wer zu einem anderen Kontinent fliegt und dafür nur drei Unterlagen benötigt (Pass, Esta, Ausreiseticket), dem ist zuzumuten, dass er diese drei Unterlagen mit sich führt bzw. dessen Existenz glaubhaft nachweisen kann. Die Logik „Ich wäre ja nicht hier, wenn ich das nicht hätte.“ funktioniert nicht.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Das ist kein entweder oder. Die Pflichten der Airline ersetzen keine Pflichten des Passagiers. Für ein fehlendes Esta ist zuallererst der Passagier verantwortlich. Die Airline kann auch dafür bestraft werden und muss ggf. für den Passagier haften, aber nicht gegenüber dem Passagier.
Das ESTA fehlt nicht sondern ist quasi im Reisepass hinterlegt, kann jederzeit von der Airline geprüft werden und wird ja auch so geprüft.

Deine Logik erschliesst sich mir nicht, ich soll auf verlangen der Airline nachweisen das ich ein ESTA Approval bekommen habe, damit die Airline dann mein ESTA prüft? Können sie direkt und ganz ohne Nachweis meinerseits überprüfen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wer zu einem anderen Kontinent fliegt und dafür nur drei Unterlagen benötigt (Pass, Esta, Ausreiseticket), dem ist zuzumuten, dass er diese drei Unterlagen mit sich führt bzw. dessen Existenz glaubhaft nachweisen kann. Die Logik „Ich wäre ja nicht hier, wenn ich das nicht hätte.“ funktioniert nicht.
Du kannst ein ESTA nicht als Ausdruck mitführen, da es dieses als solches nicht gibt. Der Nachweis des ESTAs erfolgt ausschliesslich auf elektronischen Wege.
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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Nord Europa
Wer zu einem anderen Kontinent fliegt und dafür nur drei Unterlagen benötigt (Pass, Esta, Ausreiseticket),
Falsch.
Der Pass reicht.

Eine über fünfhundert Jahre alte Technologie. Noch schlimmer als bei der (Schienen-) Eisenbahn.
Die ersten Reisepässe tauchen im 15. Jahrhundert in Frankreich, Oberitalien und der Schweiz auf, genau wie das französische Wort „passeport“ („Geh durch das Tor“).
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Das ESTA fehlt nicht sondern ist quasi im Reisepass hinterlegt, kann jederzeit von der Airline geprüft werden und wird ja auch so geprüft.

Deine Logik erschliesst sich mir nicht, ich soll auf verlangen der Airline nachweisen das ich ein ESTA Approval bekommen habe, damit die Airline dann mein ESTA prüft? Können sie direkt und ganz ohne Nachweis meinerseits überprüfen.
Das ist mir neu, dass alle Stellen, wo die Unterlagen geprüft werden können, diese Möglichkeit haben und dann noch verpflichtet sind, diese Möglichkeit zu nutzen. Und das alles, damit der Passagier nach dem Online-Check-in kein Esta mehr nachweisen muss. Dabei soll es aus Deiner Sicht nur fürs Esta gelten, denn alle anderen gängigen Nachweise sind ja unbestritten mitzuführen.

Mal aus Neugier: Was genau antwortest Du, wenn Du die Airline auf Tausende Euro verklagst und der Richter Dich fragt, warum Du beim Dokumentencheck vor dem Boarding kein Esta nachweisen konntest?
Du kannst ein ESTA nicht als Ausdruck mitführen, da es dieses als solches nicht gibt. Der Nachweis des ESTAs erfolgt ausschliesslich auf elektronischen Wege.
Natürlich gibt es eines „Authorized“-Seite, die man sich ausdrucken oder elektronisch mitführen kann, Ggf. kann man sich auch bei Prüfung einloggen und dann den Status nachweisen.

Mir ist nicht bekannt, dass das Esta vom Nachweis des Erfüllen der Einreisebestimmungen beim Boarding etc. ausgenommen ist. Standard ist, dass ein vorangegangener Nachweis nicht von folgenden Nachweisen befreit.

IMG_2599.jpeg
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Das ist mir neu, dass alle Stellen, wo die Unterlagen geprüft werden können, diese Möglichkeit haben und dann noch verpflichtet sind, diese Möglichkeit zu nutzen. Und das alles, damit der Passagier nach dem Online-Check-in kein Esta mehr nachweisen muss. Dabei soll es aus Deiner Sicht nur fürs Esta gelten, denn alle anderen gängigen Nachweise sind ja unbestritten mitzuführen
Wenn sie das nicht online/digital prüfen können, dann können sie nicht prüfen. Dein Ausdruck hat keinerlei Relevanz, damit kannst du nicht reisen, wenn die Daten nicht mit deinem Pass elektronisch verknüpft sind. So ein Ausdruck ist in 5 Minuten gefälscht.

Wenn der Richter mich fragt warum ich keinen Ausdruck vorgelegt habe bevor die Dame meinen Pass prüft, würde ich fragen warum nochmals das Papier wenn die notwendigen Daten der Airline online zur Verfügung stehen und das auch nur so gewollt ist von den zuständigen Behörden.

Du vergisst hier wo geprüft wurde, am CI, da einen Ausdruck vorzulegen damit die Dame erst danach die Daten aus dem Pass ausliest macht keinen Sinn. Was meinst du was da passiert wenn der Pass nicht funktioniert, weil du z.B. ausersehen den falschen eingesteckt hast - dann wirst du nicht fliegen dürfen trotz des Ausdruckes.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Dann lies einfach mal nach.

ESTA gilt nur für die Anreise, aber nicht für die Einreise in die USA. Ganz im Gegenteil garantiert die Anreise mit Hilfe von ESTA keine Einreise.

Es gibt keine Anforderung der USA ein ESTA mitzuführen. Wenn doch bitte ich um Referenz.

Es gibt allerdings eine Anforderung der USA an die Fluglinie ESTA zu prüfen und die Passagierdaten zu übermitteln.

Die Fluglinie könnte nun die Anforderung stellen das ESTA mitzuführen?
Tut sie das?
Wenn ja, bitte ich um Referenz hierauf.

Ich muss auch keine Hotelbuchung vorweisen. Ich könnte ja privat unterkommen oder ein Häuschen besitzen. Ich muss nur eine erste Adresse angeben, die validierbar ist.
 

thbe

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27.06.2013
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Wenn sie das nicht online/digital prüfen können, dann können sie nicht prüfen. Dein Ausdruck hat keinerlei Relevanz, damit kannst du nicht reisen, wenn die Daten nicht mit deinem Pass elektronisch verknüpft sind. So ein Ausdruck ist in 5 Minuten gefälscht.
Es ist vollkommen irrelevant, wie einfach etwas gefälscht werden kann. Ein Ausdruck, ein Online-Nachweis ist durchaus ausreichend, um das Vorhandensein glaubhaft nachzuweisen.

Soll nun nicht mehr nachgewiesen müssen, was einfach gefälscht werden kann?
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Es ist vollkommen irrelevant, wie einfach etwas gefälscht werden kann. Ein Ausdruck, ein Online-Nachweis ist durchaus ausreichend, um das Vorhandensein glaubhaft nachzuweisen.

Soll nun nicht mehr nachgewiesen müssen, was einfach gefälscht werden kann?
Du verrennst dich, und du rennst im Kreis.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Soll nun nicht mehr nachgewiesen müssen, was einfach gefälscht werden kann?
Denken wir mal zurück an die Impfpässe, die haben dann auch nicht gereicht weil zu einfach zum fälschen.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.876
Dann lies einfach mal nach.

ESTA gilt nur für die Anreise, aber nicht für die Einreise in die USA. Ganz im Gegenteil garantiert die Anreise mit Hilfe von ESTA keine Einreise.

Es gibt keine Anforderung der USA ein ESTA mitzuführen. Wenn doch bitte ich um Referenz.

Es gibt allerdings eine Anforderung der USA an die Fluglinie ESTA zu prüfen und die Passagierdaten zu übermitteln.

Die Fluglinie könnte nun die Anforderung stellen das ESTA mitzuführen?
Tut sie das?
Wenn ja, bitte ich um Referenz hierauf.

Ich muss auch keine Hotelbuchung vorweisen. Ich könnte ja privat unterkommen oder ein Häuschen besitzen. Ich muss nur eine erste Adresse angeben, die validierbar ist.
Dein bläh disqualifiziert Dich mal wieder. Ob Du mal irgendann Deine umfassende Arroganz besiegen können wirst?

Du verstehst nicht, dass die Anforderungen der USCBP bei Einreise in die USA nicht dieselben sein müssen, die fürs Boarding etc. gelten. Natürlich benötigt die USCBP kein Dokument. Die schauen in ihr System. Das ist beim Boarding i.d.R. nicht möglich.

Das ändert nichts daran, dass der Passagier an anderen Stellen (u.a. Boarding) nachweisen können muss, dass er die Einreiseanforderungen erfüllt. Du meinst, dass es hier für das Esta eine absolute Ausnahme gibt und hier der erfolgreiche Online-Check-in als Nachweis ausreicht. Ich bin der Meinung, dass für das Esta die gleichen Regeln gelten wie für alle anderen Einreisevoraussetzungen dieser Welt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Denken wir mal zurück an die Impfpässe, die haben dann auch nicht gereicht weil zu einfach zum fälschen.
Ach, jetzt ist tatsächlich Deine These, dass man Einreisebedingungen nicht erfüllen muss, wenn die entsprechenden Nachweise leicht fälschen kann?

Und ein professioneller Passfälscher muss dann gar nichts mit sich führen? Spannend.
 
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LH88

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08.09.2014
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Ach, jetzt ist tatsächlich Deine These, dass man Einreisebedingungen nicht erfüllen muss, wenn die entsprechenden Nachweise leicht fälschen kann?
Der von dir genannte Ausdruck ist aber kein ESTA, darum geht es. Du machst damit nur glaubhaft das du eins haben könntest, wozu soll ich das glaubhaft machen wenn das ESTA eine Minute später ohnehin geprüft wird und bereits geprüft wurde? Der Ausdruck deines ESTA Aprovals hat nichts mit den Einreisebedingungen zu tun wird ja auch von der CBP ausdrücklich so formuliert.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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1.608
Howard Johnson
Fassen wir zusammen:
Der Willkür der CI-Agenten sind wir ausgesetzt. Auch wenn es keine richtige Grundlage dafür gibt.
Nachdem meiner +1 beim CI angezweifelt wurde, die Mutter von +0,5.2 zu sein, und wir glücklicherweise in der Dropbox die Geburtsurkunde hatten, glaube ich mittlerweile alles :censored:
Wir haben alle aktuellen IDs, ESTAs etc in einem offline Dropbox Ordner zugriffsbereit. Falls mal jemand auf dumme Gedanken kommen sollte.

LH88, was waren das noch für Zeiten beim DT-Delhi-Turnaround, als die ausgedruckte (gefälschte) indische Einreisegenehmigung bei AY herhalten mußte :cool:
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Dein bläh disqualifiziert Dich mal wieder. Ob Du mal irgendann Deine umfassende Arroganz besiegen können wirst?
Ich versuche es immer erst mal freundlich, aber wie schon geschrieben, du verrennst dich in etwas.

Du verstehst nicht, dass die Anforderungen der USCBP bei Einreise in die USA nicht dieselben sein müssen, die fürs Boarding etc. gelten. Natürlich benötigt die USCBP kein Dokument. Die schauen in ihr System. Das ist beim Boarding i.d.R. nicht möglich.
Genau das habe ich beschrieben, es wäre eine Anforderung der Airline. Diese konnte ich aber bisher nicht erkennen. Gerne lasse ich mich aber überzeugen wenn du mir konkret diese Anforderungen irgendwo referenzieren kannst.
Das ändert nichts daran, dass der Passagier an anderen Stellen (u.a. Boarding) nachweisen können muss, dass er die Einreiseanforderungen erfüllt. Du meinst, dass es hier für das Esta eine absolute Ausnahme gibt und hier der erfolgreiche Online-Check-in als Nachweis ausreicht. Ich bin der Meinung, dass für das Esta die gleichen Regeln gelten wie für alle anderen Einreisevoraussetzungen dieser Welt.
Nochmal, die Einreisevoraussetzung in die USA ist ein bis zum Ende der Reise gültiger Reisepass und eine elektronische Angabe der ersten Adresse bzw. "IN TRANSIT" wenn direkte Weiterreise. Die Reisevoraussetzung (Boarding Langstreckenflug) ist die vorab genehmigte elektronische Reiseanmeldung (ESTA).

Ich habe es persönlich schon im FCT mitbekommen wie ein Passagier hektisch ESTA beantragt hat, weil er den falschen Reisepass (Zweitpass) eingesteckt hatte und deshalb die Bordkarte durch Lufthansa nicht ausgestellt werden konnte. Also hat er ein zweites ESTA für seinen Zweitpass benötigt. Antrag abgeschickt, damals binnen 5 Minuten bestätigt und danach konnte Lufthansa seinen Boardingpass ausstellen.

Du kannst es drehen und wenden wie du willst, die Airline kann einen Boardingpass nicht ausstellen, wenn die elektronische Prüfung des Reisepasses gegen die ESTA Datenbank der CBP.gov fehlschlägt. Anders sieht es natürlich mit Visum aus, aber wir sprechen hier ja von ESTA.

Das Problem wird nur diskutiert weil ungeschulte Mitarbeiter am Checkin meist an Zubringerflughäfen wenig bis keine Ahnung haben oder mal gelernt haben dass es problematisch wird wenn man jemanden auf den Zubringer lässt, aber der Boardingpass für die Langstrecke nicht erstellt werden kann.

Wenn ich nun bei BA in Frankfurt einchecke und der Boardingpass kann nur für FRA-LHR, nicht aber für LHR-SFO ausgestellt werden, dann hat die Mitarbeiterin am Checkin alle Gründe nachzufordern. Wenn jedoch der Boardingpass für den USA Flug ausgestellt werden kann ist die ESTA Prüfung erfolgreich durchgeführt.