ESTA vorzeigen?

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Die können es mit der APPLICATION NUMBER überprüfen, so wurde mir mal gesagt
Da wurde ja nix überprüft, sondern einmal aufs Handy geschaut.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das geht wohl nur über den Computer, da muss das ESTA mit dem Pass verknüpft sein.
Das denke ich auch, und daher ist beim CI ein Ausdruck kompletter Quatsch, die lesen deinen Pass aus, und wenn der kein ESTA hat geht es nicht weiter, egal was du ausgedruckt dabei hast.
 
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eldiablo

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15.04.2019
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Europa
Da wurde ja nix überprüft, sondern einmal aufs Handy geschaut.
Also, normalerweise wenn du deine Passnummer beim CheckIn egal ob online oder am Flughafen, da prüft das System ob für diese Nummer eine gültige ESTA vorliegt und das war’s
Manchmal klappt es nicht automatisch und wird ESTA verlangt , aber in diesen Fall kann man theoretisch auch kein OCI machen
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Ich frage mich gerade ob ein eventuell folgendes IDB nicht einen EU261-Fall auslösen würde. Natürlich ist der Passagier immer selbst dafür verantwortlich die Einreisebedingungen zu erfüllen (wäre hier ja gegeben), aber ich kann mich nicht entsinnen jemals einen Hinweis seitens der Airline gesehen zu haben, dass man das beizubringen hätte, schon gar nicht als Papierausdruck. Im Gegenteil, CBP sagt ja sogar explizit dass es nicht notwendig ist. Iirc ist das ESTA doch an die Passnummer geknüpft, wenn die Airline das nicht nachvollziehen kann, dann ist das ja wohl erstmal deren Problem - andere kriegen es ja anscheinend hin. Ich lasse mich da natürlich gerne korrigieren, +1 und ich nutzen kein ESTA (unter anderem auch wegen solcher Unwägbarkeiten), aber für mich klingt das schon recht grenzwertig.
 
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WeisseBank

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02.08.2018
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Auf CGN-SEA wurde die Vorlage von ESTA o.v. schon vor Betreten der Warteschlange für den Checkin geprüft. Ansonsten hat bisher immer mein Wort gereicht, wenn denn überhaupt gefragt wurde.

Habe aber immer Ausdrucke dabei, gebe ungern das Handy aus der Hand, auf dem die Unterlagen natürlich auch alle drauf sind.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Ich frage mich gerade ob ein eventuell folgendes IDB nicht einen EU261-Fall auslösen würde. Natürlich ist der Passagier immer selbst dafür verantwortlich die Einreisebedingungen zu erfüllen (wäre hier ja gegeben), aber ich kann mich nicht entsinnen jemals einen Hinweis seitens der Airline gesehen zu haben, dass man das beizubringen hätte, schon gar nicht als Papierausdruck. Im Gegenteil, CBP sagt ja sogar explizit dass es nicht notwendig ist. Iirc ist das ESTA doch an die Passnummer geknüpft, wenn die Airline das nicht nachvollziehen kann, dann ist das ja wohl erstmal deren Problem - andere kriegen es ja anscheinend hin. Ich lasse mich da natürlich gerne korrigieren, +1 und ich nutzen kein ESTA (unter anderem auch wegen solcher Unwägbarkeiten), aber für mich klingt das schon recht grenzwertig.

Für mich eine Beförderungsverweigerung, ja. Aus genau den Argumenten. Müsste man mal gerichtlich überprüfen lassen, rein interessehalber. Ich habe es aber, genau um solchen Situationen zu entgehen, immer ausgedruckt dabei (wie auch die Flugtickets bzw. Buchungsbestätigungen).
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Ich wurde auch schon nach dem ESTA beim CI gefragt am BA Schalter in Frankfurt. Ich hatte es nicht dabei, da vorher nie gebraucht. Ich habe glaubhaft argumentiert dass ich es selbstverständlich habe und bei sehr vielen vorherigen Reisen nie vorlegen musste. Das hat Sie mir abgenommen und den Koffer eingecheckt. Sonst müsste man ja eh nicht dorthin.

Wie auch immer, jetzt liegt das ESTA Approval als PDF in einem Dropbox-Folder auf welchen ich jederzeit mit einem meiner Geräte zugreifen kann. Ausgedruckt sehe ich nicht ein, da es keine Anforderung der US-Behörden ist und die "Kopie" ja nur für die eigenen Unterlagen ("for your records") empfohlen wird.
 
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BER Flyer

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23.05.2010
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Au man, eine Menge uninformierte CI Mitarbeiter. Wie andere schon schrieben: ohne ESTA ist gar kein Check in möglich. Wenn du also bereits eingecheckt am Airport erscheinst haben die "zuständigen Behörden" - sprich die CBP in den USA - das längst überprüft. Deine API daten wurden ja auch längst rüber geschickt und wurden als ok befunden. Also ein reiner Power Trip der CI Agents. Wäre echt interessant es mal auf ein denied boarding ankommen zu lassen. Auch ich fliege zu 90 % ohne Gepäck und gehe direkt zum Gate, dort wird dann der Pass durchgezogen und es ist für den Gate Agent sofort ersichtlich das alles ok ist.
 

spocky83

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21.12.2014
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MUC, BSL
Ich kann mir irgendwie nicht so recht vorstellen, dass das über den Einzelfall hinaus reine Boshaftigkeit ist. Da immer wieder die gleichen Airlines negativ auffallen, dürfte das vielmehr eher etwas mit fehlerhaften/missverständlichen Regeln zutun haben oder der Überprüfungsprozess ist zäh, kostenintensiv, o.Ä.

trotzdem sehr nervig
 

LH88

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08.09.2014
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Ich kann mir irgendwie nicht so recht vorstellen, dass das über den Einzelfall hinaus reine Boshaftigkeit ist. Da immer wieder die gleichen Airlines negativ auffallen, dürfte das vielmehr eher etwas mit fehlerhaften/missverständlichen Regeln zutun haben oder der Überprüfungsprozess ist zäh, kostenintensiv, o.Ä.

trotzdem sehr nervig
Nein Boshaftigkeit sehe ich da nicht, eher vollkommene Unkenntnis der Abläufe und Anforderungen und massive Fehler bei Schulungen der MA.

Sollte so mir so etwas nochmals passieren würde ich es (Einzelfall abhängig) auf ein IDB ankommen lassen, dieses mal wäre das eine interessante Option gewesen, da ich eh nicht fliegen wollte das J Ticket aber sonst verfallen wäre. Aber ab ein IDB habe ich morgens um 7:00 beim besten Willen nicht gedacht.
 

thbe

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27.06.2013
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Sollte so mir so etwas nochmals passieren würde ich es (Einzelfall abhängig) auf ein IDB ankommen lassen, dieses mal wäre das eine interessante Option gewesen, da ich eh nicht fliegen wollte das J Ticket aber sonst verfallen wäre. Aber ab ein IDB habe ich morgens um 7:00 beim besten Willen nicht gedacht.
Das ist weit weniger eindeutig als Du denkst.

Deine Einwände - bereits beim Online-Check-in eingegeben und dass das Esta notfalls auch kurzfristig beantragbar wäre - wirken jedenfalls nicht.

Wenn Du es auch elektronisch nicht vorzeigbar hattest, dann wäre ein denied boarding kein EU261-Fall gewesen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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Das ist weit weniger eindeutig als Du denkst.

Deine Einwände - bereits beim Online-Check-in eingegeben und dass das Esta notfalls auch kurzfristig beantragbar wäre - wirken jedenfalls nicht.

Wenn Du es auch elektronisch nicht vorzeigbar hattest, dann wäre ein denied boarding kein EU261-Fall gewesen.
Wieso nicht?
 
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spocky83

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21.12.2014
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Nein Boshaftigkeit sehe ich da nicht, eher vollkommene Unkenntnis der Abläufe und Anforderungen und massive Fehler bei Schulungen der MA.
Ich bezog mich da eher auf den "Power Trip" von dem der User BER Flyer sprach. Wenn es sich hier um eine amerikanische oder Nahostairline gehandelt hätte, gut... denen trau ich das ungeprüft zu
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Das ist weit weniger eindeutig als Du denkst.

Deine Einwände - bereits beim Online-Check-in eingegeben und dass das Esta notfalls auch kurzfristig beantragbar wäre - wirken jedenfalls nicht.

Wenn Du es auch elektronisch nicht vorzeigbar hattest, dann wäre ein denied boarding kein EU261-Fall gewesen.
Meine Einwände heissen eher, nirgendwo in den Bedingungen steht das man einen Ausdruck des ESTAs vorlegen muss, und das ein gültiges ESTA von der Airline nicht über den Ausdruck sondern über die Daten deines Reisepasses überprüft wird,

Keine Airline wird dich fliegen lassen wenn du einen gültigen Ausdruck mitbringst aber die Passdaten nicht stimmen. In sofern vollkommen überflüssig das ganze,
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Wenn Du es auch elektronisch nicht vorzeigbar hattest, dann wäre ein denied boarding kein EU261-Fall gewesen.

Das sehe ich anders. Die Airline kann und muss das ESTA selbständig über dem Passagier nicht zugängliche Kanäle verifizieren. Ausschließlich. Ein wie auch immer vorzeigbarer Nachweis über die Ausstellung eines ESTA ist ausdrücklich kein Nachweis über das Bestehen eines ESTA.
 

LH88

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08.09.2014
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Komisches Problem insgesamt. Wie ein konstruierter Streitfall, um eine Ticketerstattung rauszuschlagen?
Wäre in diesem Fall genauso für mich gewesen, gibt doch genug Bsp. in diesem Forum das man einen Grund sucht um einen gebuchten Flug zu verschieben oder zu stornieren ohne das man dafür selber in die Tasche greifen muss. (machen die Airlines ja auch nicht anders)
 

spocky83

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21.12.2014
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Da habe ich aber erhebliche Zweifel. Zuersteinmal ist das das bekanntlich ein elektronisches System und darauf haben die Airlines auch Zugriff (müssen sie ja). Entsprechend stellt die Email ja auch keine Dokument in diesem Sinne dar. Aber selbst wenn nicht, man könnte diese Informationen im Notfall ja auch vor Ort auf der ESTA-Seite abrufen. Computer sollten die Airlines ja wohl haben... Das Gericht will ich sehen, dass diese Umstände mal eben ignoriert.
 

thbe

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27.06.2013
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Das sehe ich anders. Die Airline kann und muss das ESTA selbständig über dem Passagier nicht zugängliche Kanäle verifizieren. Ausschließlich. Ein wie auch immer vorzeigbarer Nachweis über die Ausstellung eines ESTA ist ausdrücklich kein Nachweis über das Bestehen eines ESTA.
Da liegst Du falsch. Es ist eindeutig, dass ein Passagier die erforderlichen Reisedokumente mit sich führen muss.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Ein Ausdruck ist kein Reisedokument. Einreisevoraussetzung ist ein gültiges ESTA, kein Ausdruck, kein Dokument. Der Passagier kann das gültige ESTA nicht nachweisen. Der Passagier kann nur seinen Pass mitbringen, mit dem die Airline selbständig ESTA verifizieren muss.

Agree to disagree. Klären kann es nur ein Gericht. Ich habe keinen Zweifel daran, dass sich dieses meiner Meinung anschlösse.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Da liegst Du falsch. Es ist eindeutig, dass ein Passagier die erforderlichen Reisedokumente mit sich führen muss.
Das ESTA ist aber kein Dokument, es ist ein Antrag der wenn stattgegeben an deinen Reisepass gekünpft ist, sozusagen ein elektronisches Visum.

Du brauchst ja auch für kein Visum in deinem Reisepass den Nachweiss darüber das du es beantragt hast. ESTA ist eine reindigitale Angelegenheit, das schreibt selbst die CBP.
 
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Im Hintergrund musst Du rechtzeitig ein ESTA beantragt und bekommen haben. Dann bist Du berechtigt zum Check-in und Flug in die USA. Aber nicht, wenn Du dann noch kein ESTA hast und nur theoretisch noch genug Zeit wäre, um noch ein ESTA zu beantragen.
Vermutlich würde auch ein Bildschirmfoto der erteilten ESTA-Bestätigung reichen?
 
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thbe

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27.06.2013
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Natürlich ist das Authorization Approval des Esta ein Dokument und Teil der Reisedokumentation. Heutzutage werden reihenweise Dokumente elektronisch übermittelt.

Der Datenaustausch zwischen Airlines und Behörden ändert nichts an der Mitführungspflicht der Reisedokumente durch den Reisenden.