Naja, was wäre denn dein Nachweis, dass du überhaupt in den Niederlanden gewesen bist in dem oben beschriebenen Fall? Kann ja jeder sagen, dass der im Ausland gewesen ist.
Muss ich in dem Fall nicht. Die Versicherungsbedingungen sagen das eindeutig, geht die Reise beginnend im Heimatland ausserhalb des Heimatlandes, eine versicherte Reise gemäß den Versicheurngsbedingungen ist. Die Versicherungsbedingungen fordern nur, den Nachweis, dass man sich auf einer versicherten Reise befunden hat. Es wird nirgens konkret angegeben, wie dieser Nachweis auszusehen hat. Damit greift ohne weiteres des Urteil des BGH vom 23.06.1993, wonach Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss. Damit ist der Nachweis, die Anmietung des Fahrzeuges und die Absicht ausserhalb des Heimatlandes zu reisen erfüllt. Als Versicherungsnehmer, bzw. in diesem Fall als versicherte Person, bin ich nicht verpflichtet, vom Versicherer, nicht konkretisierte Forderungen zu konkretisieren, bzw. mir darüber Gedanken zu machen, wie der geforderte Nachweis im Detail auszusehen hat, wenn die Versicherungsbedingungen, das nicht vorgeben und einen Fall vorsehen, wo keine Beweise im normalen Alltag zwangsweise entstehen.
Über dieses Urteil stolpern heute, 30 Jahre später, immer noch Versicherer.
Und ja, man kann es auch festmachen. Ganz oldschool: Du machst ne Routenplanung vor Fahrtantritt und druckst diese aus, oder speicherst es mittels PDF-Druckertreiber als PDF. Was hat man dann? Darum und Urhzeit des Ausruckes, entweder auf Papier oder im PDF. Man muss also nur bisschen den Kopf anstrengen.
Ein weiterer Beweis ist auch die Fahrtrichtung. Passiert nen Unfall auf der Strecke in die Niederlande, ist das ein unterstützendes Merkmal. Doof wirds, wenn ich sage ich fahre von Berlin nach Rotterdam, aber das Auto wird in München geklaut.
wenn die Reise mit dem Mietwagen in Deutschland beginnen soll, brauchst du die Hotelübernachtung oder eben Flug bzw. "Fernbahnreise", letzteren sollte evtl. besser vor die Übernahme des Wagens fallen.
eine Reise nach Außerhalb beginnt ja idR mit einem Flug oder eine Bahnreise bis ins Ausland
Nein, einfach die Definition der Reise lesen, wie ich sie
hier schon gepostet habe. Im Heimatland braucht man Fernbahnreise, Flug oder Übernachtung. Führt die Reise aus dem Heimatland heraus, was bei einer Reise von D nach NL der Fall wäre, ist weder ein Flug, noch eine Fernbahnreise oder vorher gebuchte Übernachtung nötig.