Die Fluggesellschaft hat die Pflicht den Flug und die Umstiege so zu organisieren, dass es für einen normalen Menschen passt.
Und das steht wo in der EU261?
Ich bezweifele ja nicht, dass die Airline das muss (irgendwo im allgemeinen Vertragsrecht, du kannst keine unmöglichen Leistungen verkaufen), aber bei der EU261 hilft dir das absolut nicht weiter.
Das Angebot können wir ja mal "gewagt" nennen, es erfüllt aber das einzige in der EU261 erwähnte Kriterium: Die frühestmögliche Ankunft am Zielort. Wenn es denn klappt...
Daher...wenn die Airline einen auf 30 Minuten Transit umbucht, muss die Airline dafür gerade stehen, wenn man dies nicht schafft, obwohl man gut zu Fuß ist etc.
Kann man auch anders sehen, wenn sie dieses "gewagte" Angebot macht, der Pax die MCT nachgucken kann, und das Angebot akzeptiert, trägt er das Risiko. Im Gegenzug ermöglicht es ihm ja die frühestmögliche Ankunft.
Sie wird ja auch dafür "geradestehen" und dich auf einen späteren Flug umbuchen, aber sie wird dir keine Ausgleichszahlung leisten, da ja alle ihre Leistungen pünktlich wie vereinbart erbracht wurden. Damit ist das Ergebnis nicht zielführend.
Solange nirgendwo festgelegt ist (Gesetz, Verodnung) oder festgestellt wurde (Urteile), das Umbuchen auf einen Flug mit einer Umsteigezeit < MCT einer Annulierung gleichzusetzen ist, hast du rechtlich keine Handhabe über die EU261. Und selbst wenn, wäre es ja > 14 Tage vorher, somit gäbe auch das dir nur das Recht auf Stornierung oder anderweitige Beförderung, nie auf Ausgleichszahlungen.
Also ich würde schriftlich AF mitteilen, dass ich eine Umbuchung auf eine Verbindung < MCT (eine unmögliche Verbindung) als Annulierung verstehe, und sie daher zu einem Angebot für eine anderweitige Beförderung gemäß EU261 auffordern. Dann mal sehen, was sie anbieten. E-mail mit
fluggastrechte@lba.de in CC.