Kann airfrance Rückerstattung verweigern, wenn Änderungen unzumutbar sind?

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denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.640
7.289
SNA
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Wollen die ja nicht machen !!! Darum geht es doch hier die ganze Zeit .
Du hast doch selbst 261/2004 angesprochen - nur weil sie das nicht wollen heißt es ja nicht dass sie es nicht müssen. Hier wurde doch schon mehrfach geschrieben dort anzurufen und entweder die Umbuchung auf den Vortag forcieren oder eben Erstattung mit Verweis auf EU261/2004 - solange es dazu keine fundierte Aussage seitens AF gibt bringt es hier nichts weiter zu mutmaßen. Im Zweifelsfall huaca.
Und wenn das nicht von Erfolg gekrönt ist muss die nächste Eskalationsstufe ran.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.750
1.931
Wollen die ja nicht machen !!! Darum geht es doch hier die ganze Zeit .
Wollen können sie viel, im Endeffekt zählt, was die EU/VO 261 sagt. Ich denke, dass hier der ursprüngliche Flugplan aufgegeben wurde und eine vollständige Rückerstattung im Bereich des erwartbaren ist. Im Endeffekt ist für dich der vielleicht beste Rat ei en versierten Reiserechtsanwalt zu kontaktieren, sich dort bezüglich EU/VO beraten zu lassen. Notfalls müsste man die Erstattung einklagen.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.996
2.270
Wollen die ja nicht machen !!! Darum geht es doch hier die ganze Zeit .
einfach anrufen, auf "involuntary rebooking" verweisen wegen "schedule change". dann sollten die call center agenten ziemlich viel können.
Wollen die ja nicht machen !!! Darum geht es doch hier die ganze Zeit .
Storno wird nicht funktionieren, da die Verzögerung bei der angebotenen umbuchung nicht mehr als 5 stunden beträgt.

Bildschirmfoto 2025-01-06 um 21.12.17.png
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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einfach anrufen, auf "involuntary rebooking" verweisen wegen "schedule change". dann sollten die call center agenten ziemlich viel können.

Storno wird nicht funktionieren, da die Verzögerung bei der angebotenen umbuchung nicht mehr als 5 stunden beträgt.
In dem von dir verlinkten Teil geht es um Verspätungen. Hier müssen aber andere Flüge eingebracht werden, was in der Regel einer Aufgabe des Flugplans entspricht. Eine Mindestverspärung für das Wahlrecht der Flugannullierung gibt es nicht. Zudem soll der Kollege wesentlich früher abfliegen, damiternicht später ankommt. Bei gleichbleibendem Abflug hätte er eine wesentliche Ankunftsverspätung.
 
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CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
3.703
4.822
Recherchiere bei AF eine spezifische Flugverbindung, die für dich akzeptabel ist.
Suche etwas, was mit deinen aktuellen Plänen vereinbar und schlage das spezifisch (nicht generisch 'am Tag vorher' oder so) der Hotline unter verweise auf Flugzeitenänderung seitens AF an der Hotline vor.

In der Regel sollte sich das ausgehen.

Carsten
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.826
10.815
2. Den Flug so wahrnehmen und sich über 600 € freuen gem EU261.
Auf welcher Basis?
Wenn dein Feederflug pünktlich ist, aber du trotzdem den Umstieg in 30 Minuten nicht schaffst, wo liegt da ein EU261 Fehlverhalten der Airline?
Nichts verspätet, nichts annuliert, nichts verweigert. Den Schedule hast du explizit als Kunde akzeptiert.
Wofür soll es 600€ geben wenn du beim Anschlußflug ein no-show bist?

Wieder mal so eine rechtliche Grauzone, aber für micht ist eine Änderung mit neuer Umsteigezeit < MCT de-facto eine Annulierung.
Es ist nicht zu erwarten, dass der virtuell angebotene Flug real so stattfinden kann.
Formal ist aber kein EU261 Kriterium erfüllt. Weder Umstieg noch MCT wird in der EU261 erwähnt.

Ich würde das Problem auf alle Fälle zeitnah lösen, den Flug nicht versuchen wahrzunehmen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.350
2.705
Auf welcher Basis?
Wenn dein Feederflug pünktlich ist, aber du trotzdem den Umstieg in 30 Minuten nicht schaffst, wo liegt da ein EU261 Fehlverhalten der Airline?
Nun der Reisende muss auch die realistische Chance haben den Anschlussflug zu erreichen, dafür lässt sich die MCT als Indikator heran ziehen.

30 Minuten reichen durchaus in VIE aber in CGD absolut nicht und die Airline kann nicht einfach Änderungen vornehmen die unmöglich machbar sind, um so einen Anspruch zu vereiteln.


Eine gute Möglichkeit eine Umbuchung zu bekommen die man möchte ist übrigens Facebook (der einzige Zweck wozu dieser Mist taugt) ich habe dort schon drei Mal Umbuchungen bekommen die ich haben wollte, welche mir aber vorher verweigert wurden, offenbar fürchtet man dort der verärgerte Kunde könnte das ganze dann gleich öffentlich machen und so negative Ressonanz erzeugen.

Ansonsten noch vielleicht etwas warten, in einer Buchung aus dem letzten Jahr ging es mir ähnlich und es kam ein geänderter Zubringer mit unmöglicher Umsteigezeit zwei bis drei Wochen später hat dann auch das System von AF Alarm geschlagen und mir im System die freie Umbuchung auf neue AF/KL eigene Flüge ermöglicht.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
392
200
Auf welcher Basis?
Wenn dein Feederflug pünktlich ist, aber du trotzdem den Umstieg in 30 Minuten nicht schaffst, wo liegt da ein EU261 Fehlverhalten der Airline?
Nichts verspätet, nichts annuliert, nichts verweigert. Den Schedule hast du explizit als Kunde akzeptiert.
Wofür soll es 600€ geben wenn du beim Anschlußflug ein no-show bist?
Die Fluggesellschaft hat die Pflicht den Flug und die Umstiege so zu organisieren, dass es für einen normalen Menschen passt. Ein PAX kann a) nicht wissen, wie lange man im Flughafen braucht.

Noch kann ein PAX einschätzen, an welchem Flughafen es wie schlimm oder einfach ist.

Daher...wenn die Airline einen auf 30 Minuten Transit umbucht, muss die Airline dafür gerade stehen, wenn man dies nicht schafft, obwohl man gut zu Fuß ist etc.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.826
10.815
Die Fluggesellschaft hat die Pflicht den Flug und die Umstiege so zu organisieren, dass es für einen normalen Menschen passt.
Und das steht wo in der EU261?

Ich bezweifele ja nicht, dass die Airline das muss (irgendwo im allgemeinen Vertragsrecht, du kannst keine unmöglichen Leistungen verkaufen), aber bei der EU261 hilft dir das absolut nicht weiter.
Das Angebot können wir ja mal "gewagt" nennen, es erfüllt aber das einzige in der EU261 erwähnte Kriterium: Die frühestmögliche Ankunft am Zielort. Wenn es denn klappt...

Daher...wenn die Airline einen auf 30 Minuten Transit umbucht, muss die Airline dafür gerade stehen, wenn man dies nicht schafft, obwohl man gut zu Fuß ist etc.
Kann man auch anders sehen, wenn sie dieses "gewagte" Angebot macht, der Pax die MCT nachgucken kann, und das Angebot akzeptiert, trägt er das Risiko. Im Gegenzug ermöglicht es ihm ja die frühestmögliche Ankunft.
Sie wird ja auch dafür "geradestehen" und dich auf einen späteren Flug umbuchen, aber sie wird dir keine Ausgleichszahlung leisten, da ja alle ihre Leistungen pünktlich wie vereinbart erbracht wurden. Damit ist das Ergebnis nicht zielführend.

Solange nirgendwo festgelegt ist (Gesetz, Verodnung) oder festgestellt wurde (Urteile), das Umbuchen auf einen Flug mit einer Umsteigezeit < MCT einer Annulierung gleichzusetzen ist, hast du rechtlich keine Handhabe über die EU261. Und selbst wenn, wäre es ja > 14 Tage vorher, somit gäbe auch das dir nur das Recht auf Stornierung oder anderweitige Beförderung, nie auf Ausgleichszahlungen.

Also ich würde schriftlich AF mitteilen, dass ich eine Umbuchung auf eine Verbindung < MCT (eine unmögliche Verbindung) als Annulierung verstehe, und sie daher zu einem Angebot für eine anderweitige Beförderung gemäß EU261 auffordern. Dann mal sehen, was sie anbieten. E-mail mit fluggastrechte@lba.de in CC.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.350
2.705
Und das steht wo in der EU261?
Ganz einfach, die EU VO stellt auf die tatsächliche Ankunft am Zielort ab, der Reisende eben ursprüngliche Ankunftszeit für 15:00 Uhr gebucht hat und dann erst um 20:20 Uhr ankommt, dann besteht der Anspruch grundsätzlich.

Dann kann nun die Airline den Nachweis erbringen, dass sie alles unternommen hat die Verspätung zu vermeiden, bzw. dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, um sich von der Zahlungspflicht zu befreien.

Argument der Reisende hätte ohne Direkttransfer der Airline das Terminal im CDG in nur 10-15 Minuten wechseln können, kann realistisch gesehen nicht funktionieren.

Solange nirgendwo festgelegt ist (Gesetz, Verodnung) oder festgestellt wurde (Urteile), das Umbuchen auf einen Flug mit einer Umsteigezeit < MCT einer Annulierung gleichzusetzen ist, hast du rechtlich keine Handhabe über die EU261.
Dir ist aber schon klar, dass die Änderung des ursprünglichen Flugplans und die Aufgabe des Flug zu den ursprünglichen Flugzeiten eine Annullierung darstellt?

Zwar gibt es Fluggesellschaften, die dann versuchen durch die Beibehaltung der Flugnummer vermeintlich keine Annullierung zu deklarieren, aber das rechtlich nicht haltbar, vielleicht haben wir ja demnächst eine Antwort zu dieser Frage vom AG Nürtingen wenn die ihren Job richtig machen müssen die sich auch mit dieser Frage auseinander setzen, anstatt zu sagen der Anspruch nach Art. 8 Abs. 1 a der EU VO ist gegeben und ob sich der Anspruch nun aus Art. 6 oder Art. 7 ergibt sei irrelevant.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.130
14.018
Trans Balkan Express
Zwar gibt es Fluggesellschaften, die dann versuchen durch die Beibehaltung der Flugnummer vermeintlich keine Annullierung zu deklarieren, aber das rechtlich nicht haltbar, vielleicht haben wir ja demnächst eine Antwort zu dieser Frage vom AG Nürtingen wenn die ihren Job richtig machen müssen die sich auch mit dieser Frage auseinander setzen, anstatt zu sagen der Anspruch nach Art. 8 Abs. 1 a der EU VO ist gegeben und ob sich der Anspruch nun aus Art. 6 oder Art. 7 ergibt sei irrelevant.

Eventuell in Zukunft verkündete Entscheidungen des AG Nürtingen wird AF nur wenig interessieren.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.350
2.705
Eventuell in Zukunft verkündete Entscheidungen des AG Nürtingen wird AF nur wenig interessieren.
Nun du kannst ja die schon gemachten Angaben des Herrn Dr. Böse zu gemüte führen, die Rechtsfrage ist nicht wirklich neu aber wohl in Deutschland selbst noch nicht entschieden werden.

Zudem dürfte sich das Problem ohnehin lösen lassen wenn man die richtigen Lösungswege dazu nutzen.
 

Okso94

Reguläres Mitglied
04.10.2022
39
9
Hab es am Ende verändern können über Messenger habe ein Tag vorher den Flug . ( Familienmitglied hat ihren Urlaub bekommen ) habe english statt deutsch geschrieben .
 
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f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.996
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Ich wurde auch ganz problemlos auf eine Wunschverbindung am selben Tag umgebucht.