EU Fluggastrechte / Annullierung

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keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
466
570
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Darauf würde ich mich nicht verlassen, denn wird sehr wahrscheinlich anders laufen und der Amtsrichter wird sich an die EuGH Vorgabe halten und den Anspruch ablehnen.
Welche EUGH Vorgabe, wenn der Sachverhalt ein komplett anderer ist und Bus nicht mal erwähnt wird? Da geht es rein um die Türöffnung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich bin kein Jurist und habe auch das Urteil nicht zur Hand, aber Bus vs. Gate hat für Gerichte bisher keinen Unterschied gemacht, da Busse oft schneller an einer zentralen Stelle im Terminal sind als laufende Passagiere bei manchen Gates.
Dann bist du wohl noch nicht 30 Min über den FRA gegondelt und hast noch 10 Min gewartet bis überhaupt der Bus kam.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Welche EUGH Vorgabe, wenn der Sachverhalt ein komplett anderer ist und Bus nicht mal erwähnt wird? Da geht es rein um die Türöffnung.
Falsch, es geht um die Frage der Defintion und Bestimmung der Ankunftszeit, welche eben über Ansprüche der EU VO entscheidet.

Der EuGH sagt, wenn mindestens eine Tür offen ist und Fluggäste aussteigen dürfen ist das Flugzeug im Sinne der EU VO angekommen.

Wie gesagt in der Sache kann ich mitgehen, dass das nur eine fiktive von der Praxis unabhängige Vorgehensweise handelt, aber so funktioniert Recht nun mal.

Wie gesagt ich kann mir keinen Richter vorstellen (und ich kenne einige) die einfach von der EuGH Definiton abweichen, da wird im Verfahren gefragt werden wann wurde die Tür geöffnet und mit dem Aussteigen begonnen und genau dieser Zeitpunkt entschiedet dann für den Erfolg der Klage oder deren Abweisung.

Um von dieser Rechtspraxis weg zu kommen wird nur sehr sehr schwer möglich.

Dann bist du wohl noch nicht 30 Min über den FRA gegondelt und hast noch 10 Min gewartet bis überhaupt der Bus kam.
Aber das ist doch kein Problem, denn ohne Bus kein Ausstieg.

Ohne Ausstieg keine Ankunft im Sinne der EU VO.
 

Onkel Dubai

Erfahrenes Mitglied
01.07.2012
2.463
3.909
Frankfurt, Genf, London
Dann bist du wohl noch nicht 30 Min über den FRA gegondelt und hast noch 10 Min gewartet bis überhaupt der Bus kam.

Doch. Ich hatte aber auch vor 2 Wochen einen nervösen Pax neben mir, der einen Anschluss ab A69 hatte und wir sind dann bei A40 angekommen. Der hätte sich vielleicht über einen Bus gefreut. Und genauso wie es Extrembeispiele für sehr lange Busfahrten gibt, gibt es das auch bei Gatepositione. Und beides kann aber auch sehr schnell gehen. Deswegen machen Gerichte keinen Unterschied. Aus meiner Sicht richtigerweise.
Mal abgesehen davon, dass die Welt europäischer Rechtsprechung nicht nur aus FRA besteht.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Deswegen machen Gerichte keinen Unterschied. Aus meiner Sicht richtigerweise.
Wobei man bedenken sollte, dass bei Umstiegen die Ankunftszeit im Sinne der EU VO sowieso irrelevant ist, denn Ankunft am Umstiegsflughafen ist ungleich Ankunft am Zielort.

Die Frage ob ein Anschluss schuldhaft verpasst wurde und wer dafür haftet hat mit der Thematik Türöffnung ersteinmal gar nichts zu tun, selbstständlich kann dann im Verfahren vorgetragen werden, dass der Anschlussflug wegen Problemen beim Bustransfer verpasst wurden, da geht es aber um einen ganz anderen Sachverhalt.
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
466
570
Aber das ist doch kein Problem, denn ohne Bus kein Ausstieg.

Ohne Ausstieg keine Ankunft im Sinne der EU VO.
Keine Ahnung ob das nur bei mir so ist aber die Tür wird geöffnet sobald die Treppe da ist und ob da ein Bus steht oder nicht ist oft egal. Rauslassen tun sie einen aber trotzdem nicht (logischerweise).
Somit wäre die Tür geöffnet und nach EU Recht der Flug angekommen, selbst wenn der Bus eine Stunde braucht bis er tatsächlich da ist (Auch das habe ich einmal erleben dürfen).
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
omit wäre die Tür geöffnet und nach EU Recht der Flug angekommen,
Das ist eben falsch, es muss mindestens eine Tür geöffnet sein und der Ausstieg gestattet werden.

Daher gibt es ohne Bus keinen Ausstieg und auch keine Ankunft im Sinne der EU VO/EuGH Urteils.


Ein wirklich interessant wäre aber bei A3 Flügen, Flug A3 1234 sollte um 20:00 Uhr SKG ankommen Flugzeug landet aber erst um 22:53 Uhr die Tür wird um 22:58 Uhr geöffnet und die C Gäste dürfen um 22:59 Uhr aussteigen aber die Y Paxe dürfen erst um 23:02 Uhr aussteigen.

Das wäre durchaus ein sehr interessanter Fall mit durchaus der berechtigten Argumentation die Y Paxe durften ja noch nicht aussteigen, aber mit einem erheblichen Prozessrisiko.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.308
9.408
FRA / FMO
Keine Ahnung ob das nur bei mir so ist aber die Tür wird geöffnet sobald die Treppe da ist und ob da ein Bus steht oder nicht ist oft egal. Rauslassen tun sie einen aber trotzdem nicht (logischerweise).
Somit wäre die Tür geöffnet und nach EU Recht der Flug angekommen, selbst wenn der Bus eine Stunde braucht bis er tatsächlich da ist (Auch das habe ich einmal erleben dürfen).
Erst das Urteil einfordern und dann nicht richtig (oder garnicht?) gelesen?

Abs. 25
Aus dem Vorstehenden folgt, dass die Art. 2, 5 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen sind, dass der Begriff „Ankunftszeit“, der verwendet wird, um das Ausmaß der Fluggästen entstandenen Verspätung zu bestimmen, für den Zeitpunkt steht, zu dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird, sofern den Fluggästen in diesem Moment das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Erst das Urteil einfordern und dann nicht richtig (oder garnicht?) gelesen?
Nun der Kollege hält eben das Urteil für seinen Fall nicht anwendbar, da es die Problematik Bus-Gate nicht beeinhaltet, dass dies aber für die Rechtsfrage irrelevant ist wird aber im Zweifel ein Amtsrichter erklären.

In der Sache kann man ja durchaus diskutieren wie sinnvoll und praktikabel die jetzt geltende Defintion ist, aber ein EuGH Urteil "aus dem Weg geräumt" zu bekommen ist alles andere als einfach.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.308
9.408
FRA / FMO
Nun der Kollege hält eben das Urteil für seinen Fall nicht anwendbar, da es die Problematik Bus-Gate nicht beeinhaltet, dass dies aber für die Rechtsfrage irrelevant ist wird aber im Zweifel ein Amtsrichter erklären.

In der Sache kann man ja durchaus diskutieren wie sinnvoll und praktikabel die jetzt geltende Defintion ist, aber ein EuGH Urteil "aus dem Weg geräumt" zu bekommen ist alles andere als einfach.
Seine Behauptung, dass durch die reine Öffnung der Tür nach dem Urteil die Ankunftszeit definiert ist, war, aber einfach faktisch falsch und hatte nichts mit der Anwendbarkeits-Diskussion zu tun.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.031
3.314
CGN / MUC / ZRH / EWR
Wobei das zwei verschiedene Paar Schuhe sein dürften. Bei einem ausschließlichen Flug mit gate arrival geh ich da mit, bei einer “verlängerten” Beförderung durch einen anschließenden Vorfeld Bustransport könnte der EuGH das tatsächlich abweichend definieren. Unsere Experten würden das ja nicht durchsetzen, wenn sie da keine Aussicht auf Erfolg sehen würden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Bei einem ausschließlichen Flug mit gate arrival geh ich da mit, bei einer “verlängerten” Beförderung durch einen anschließenden Vorfeld Bustransport könnte der EuGH das tatsächlich abweichend definieren.
Ja deine Argumentation hat durchaus valide Punkte, man könnte natürlich versuchen schon mit Einreichung der Klage um eine EuGH vorlage bitten, damit er sich mit diesen besonderen Umständen beschäftigt.

Problem ist aber, dass der EuGH zum Beispiel selbst auf die unterbundene Kommunikation während des Fluges abstellt:

Rn. 20 des Urteils:
Zitat "Während des Fluges haben sich die Fluggäste nämlich nach Weisungen und unter der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens in einem geschlossenen Raum aufzuhalten, in dem ihre Möglichkeiten, mit der Außenwelt zu kommunizieren, aus technischen und aus Sicherheitsgründen erheblich beschränkt sind.
Unter solchen Umständen können sich die Fluggäste nicht weiter um ihre persönlichen, familiären, sozialen oder beruflichen Angelegenheiten kümmern. Erst wenn der Flug beendet ist, können sie sich wieder in gewohnter Weise betätigen."

Daher könnte der EuGH zum Ergebnis kommen, dass es irrelant ist ob Paxe an Fluggastbrücke oder Bus-Gate ankommen.
 
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hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.440
1.155
Können wir bitte die von User Keeeeee(e)vin losgetretene Diskussion hier ignorieren oder auslagern?

Seit Anfang an liest er Beiträge nicht komplett oder versteht sie nicht.
Seine Argumentation ist ausschließlich begründet auf "meiner Meinung nach" und jegliche Hinweise auf Rechtslage und -sprechung werden ignoriert.

Traurig.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
5.201
4.366
Weil sowas nicht jeder im Saudia Thread sucht.
EU Claim hängt Saudia Flugzeug in AMS aufgrund ausstehender Entschädigungen an die Kette:
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Waren eh Anfänger Profis gehen doch ins Sternerestaurant dann ists eh wurscht ob es Bier oder Cola dazu gibt.
Nun bei Airfrance in Paris funktioniert das durchaus, uns zu zweit unterwegs wurde CDG-STR gestrichen und statt dem Flug am nächsten Tag haben wir den TGV gebucht bekommen, wir waren dann im Passionne zum Mittagessen wir hatten eine Rechnung von etwa 110 Euro, AF hat dann einen 100 Gutschein für die nächste Buchung angeboten, das habe ich akzeptiert und für die nächste Buchung 100 Euro weniger bezahlt.

Spannend wäre es natürlich beim Abendessen wenn die Preise deutlich höher sind, aber bisher habe ich in Fällen von Übernachtungen immer Hotels mit Verpflegung inklusive gebucht bekommen.

Ist doch aber im Grundsatz einfach, will die Fluggesellschaft die Kostenkrontrolle haben soll sie ihren Verpflichtungen nachkommen und die Verpflegung bereit stellen wie es die EU VO vorsieht.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.227
5.049
Spannend wäre es natürlich beim Abendessen wenn die Preise deutlich höher sind, aber bisher habe ich in Fällen von Übernachtungen immer Hotels mit Verpflegung inklusive gebucht bekommen.
Dazu kommt dann noch die Flasche Romanée-Conti - aber dafür sollte AF ja Verständnis haben.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Dazu kommt dann noch die Flasche Romanée-Conti - aber dafür sollte AF ja Verständnis haben.
Ich trinke keinen Alkohol daher bist du mit Wein bei mir falsch, aber wir "durften" einmal unfreiwillig auf Sint Maarten übernachten im Hotel in der Smpson Bay war tatsächlich auch ein Glas Wein während des Abendessens inkludiert, welches von AF gebucht wurde. (Bzw. zwei denn ich habe mein Glas abgegeben)

Ich denke wenn du es nicht übertreibst ist auch ein Wein bei denen drin.
 

Denabac

Aktives Mitglied
14.07.2016
158
85
London, UK
Ich suche eine Einschaetzung zu einem EU261 Fall. Die Frage gab es bestimmt schon mal, konnte jetzt aber so nichts finden.

March 6th auf LH907 ging aus LHR 1h40m zu spaet raus. Anschluss LH148 verpasst.

Sind gem LH natürlich aussergewoehnlich Umstaende. Einige Fluege von BA und TAP gingen ebenfalls spaet raus.
Jetzt hatte die Maschine aber in zwei vorausgehenden Fluegen, aus FRA kommend schon ueber 1h Verspaetung aufgebaut.

Hat jemand einen Tipp, wie ich herausfinden kann was am March 6th in LHT los war?
Wie werden außergewoehnliche Umstaende behandelt wenn der Flug bereits Verspaetung aufgebaut hat?

Viele Gruesse von der Insel
 

hockb

Erfahrenes Mitglied
17.02.2010
671
253
Folgender Fall:

Rückflug von DWC nach STR am 10.04. um 18 Uhr storniert und einseitig durch Eurowings auf den Folgetag um 1.05 Uhr umgebucht. Bestuhlung in C ja bereits beim Tagflug grenzwertig. Auf einem reinen Nachtflug für mich nicht akzeptabel. Jeglicher Versuch um Umbuchung innerhalb der Lufthansa-Gruppe wird von Eurowings sowohl telefonisch als auch schriftlich abgelehnt.

M.E. Anspruch nach EU 261/2004/EC auf Umbuchung. Anspruch nur gerichtlich durchsetzbar?