EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.225
5.032
ANZEIGE
Ja im Prinzip wurde ja nur Umgebucht bzw. Jetzt am Ende Storniert, weil Discover den Flug gestrichen hat.
Das ist korrekt. - Nur dann hätte es halt seinen Weg mit einer Ersatzbeförderung auf LH gehen müssen.

Die Frage die ich mir ja Stelle warum der Reiseveranstalter die Umbuchung bzw. Ersatzbeförderung storniert hat.
Evtl. passte sie nicht zu den Reisezeiten.

Ist auf jeden Fall eine komplexe Geschichte. Ein Selbstläufer ist das sicherlich nicht.
 

Jungerspund

Reguläres Mitglied
13.01.2025
63
87
warum der Reiseveranstalter die Umbuchung bzw. Ersatzbeförderung storniert hat.
Weil der Reiseveranstalter sich nicht für dein Upgrade interessiert bzw. davon gar nichts weis.
Du hast einen Beförderungsvertrag mit Schauinsland abgeschlossen, an einem bestimmten Tag in Y von A nach B gebracht zu werden. In der Buchungsabteilung wird sich nicht im Detail um deine Buchung gekümmert sondern grosse Kontingente eingekauft und wenn man merkt, da geht etwas günstiger oder besser, wird es gemacht.
Wenn du auf eigene Kosten ohne Absprache mit dem Reiseveranstalter deine Flüge veränderst, ist das vom Vertrag zwischen dir und Schauinsland unabhängig und wird bei Flugplanänderungen nicht berücksichtigt.
Das mag in einem Einzelfall ärgerlich sein und wenig Sinn machen, wenn aber am Ende 50 oder 100 PAX auf dem Flug waren, die über den Reiseveranstalter gebucht werden, macht es ja doch wieder Sinn, dass man Einzelschicksale ignoriert und einfach in grösseren Kontingenten denkt.
Ich bleibe daher dabei, dass dein Upgrade weg ist und weder erneut angerechnet, noch erstattet wird - maximal Kulanz, aber ohne Anspruch.
Ob ein Anspruch aus EU261 aufgrund von Flugzeitänderungen besteht weis ich nicht. Bei Pauschalreisen kenne ich mich nicht aus, da gibts bessere Experten hier.
Meine Aussage bezieht sich nur auf dein Upgrade.
sorry.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
Angenommen, eine Fluggesellschaft schuldet einem Passagier aufgrund von einer sehr langen Verschiebung des Fluges Verpflegungsleistungen - kann der Passagier statt einem Abendessen irgendwo im Flughafen dort auch einen Lounge-Besuch erwerben, denn schließlich gibt es dort ja auch (im Eintrittspreis) enthaltenes Essen, und anschließend die Kosten des Lounge-Besuchs bei der Airline als alternative Verpflegungsleistung geltend machen?
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.346
17.971
NUE/FMO
www.red-travels.com
Angenommen, eine Fluggesellschaft schuldet einem Passagier aufgrund von einer sehr langen Verschiebung des Fluges Verpflegungsleistungen - kann der Passagier statt einem Abendessen irgendwo im Flughafen dort auch einen Lounge-Besuch erwerben, denn schließlich gibt es dort ja auch (im Eintrittspreis) enthaltenes Essen, und anschließend die Kosten des Lounge-Besuchs bei der Airline als alternative Verpflegungsleistung geltend machen?

zumindest gibt's keinen Ausschluss dazu unter "4.3. Anspruch auf Betreuungsleistungen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung beim Abflug"
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
5.188
4.355
Angenommen, eine Fluggesellschaft schuldet einem Passagier aufgrund von einer sehr langen Verschiebung des Fluges Verpflegungsleistungen - kann der Passagier statt einem Abendessen irgendwo im Flughafen dort auch einen Lounge-Besuch erwerben, denn schließlich gibt es dort ja auch (im Eintrittspreis) enthaltenes Essen, und anschließend die Kosten des Lounge-Besuchs bei der Airline als alternative Verpflegungsleistung geltend machen?
@alinakl fragen, da sitzt die SterneMampfKompetenz ;)
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.030
3.313
CGN / MUC / ZRH / EWR
Angenommen, eine Fluggesellschaft schuldet einem Passagier aufgrund von einer sehr langen Verschiebung des Fluges Verpflegungsleistungen - kann der Passagier statt einem Abendessen irgendwo im Flughafen dort auch einen Lounge-Besuch erwerben, denn schließlich gibt es dort ja auch (im Eintrittspreis) enthaltenes Essen, und anschließend die Kosten des Lounge-Besuchs bei der Airline als alternative Verpflegungsleistung geltend machen?
Manche Airlines bzw. deren kreativen Anwälte argumentieren da selbst bei ihren eigenen HUB Lounges, dass die Schadenminderungspflicht missachtet wurde, wenn man einen Lounge Zugang bei ihnen erwirbt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Manche Airlines bzw. deren kreativen Anwälte argumentieren da selbst bei ihren eigenen HUB Lounges, dass die Schadenminderungspflicht missachtet wurde, wenn man einen Lounge Zugang bei ihnen erwirbt.
Weißt du zufällig welche Fluggesellschaft das gewesen ist?

Bei Verwandten hat LH in MUC den Loungezugang als Verpflegungskosten akzeptiert, nachdem der Anschluss auf den Flug am Vormittag verpasst wurde und ein Flug am späten Nachmittag genommen wurde.

Genau genommen war das nicht die nächste Gelegenheit nach EU VO dafür eben aber Direktflug zum Ziel.

In einem eigenen Fall, hatte ich einen Voucher zur Nutzung im Flughafen erhalten, den konnte ich dann eben aber ohne Probleme für den Loungezugang nutzen und habe eben den kleinen Betrag selbst drauf gelegt, aber gerade das Arugment der Schadensminterungspflicht wird ja immer schwächer je länger der entsprechende Aufenthalt dauert, der Vorteil der Lounge besteht ja darin, dass der Gast versorgt egal ob der Aufenthalt dann drei oder sieben Stunden dauert.
 
  • Like
Reaktionen: marcus67 und Alfalfa

postville

Aktives Mitglied
02.10.2012
199
199
TBS
Eine allgemeine Frage zur Datenbasis. Gibt es einen öffentlich zugänglichen Dienst, der verlässliche, d.h. korrekte Daten über Flugzeiten (inkl. Abflug, Start, Landung, Ankunft am Gate) liefert?

Ich war gestern auf dem Flug TK1006, und Flightaware zeigt, wie so oft (!), völlig falsche Ankunftszeiten an: Einerseits war die Landung (ich interpretiere das als Zeitpunkt des Touchdowns) früher als angegeben, und andererseits war das Flugzeug viel später am Gate (bzw. es war eine Aussenposition, bis man im Flughafengebäude war, vergingen noch gut 20 Minuten mehr...) als angegeben. Tatsächlich vergingen vom Touchdown bis zum Öffnen der Flugzeugtür, was innerhalb von 1-2 Minuten nach Flugzeugstillstand erfolgte, auch ca. 30 Minuten (und nicht 10 Minuten, wie flightaware die Rollzeit angibt.... übrigens wieder einmal eine schöne IST-Sightseeing-Tour, wie so oft...).

Im konkreten Fall des obigen Beispiels sehe ich keine Notwendigkeit, Fluggastrechte geltend zu machen. Aber ich hatte in der Vergangenheit schon mehrere Fälle, wo ich nach meiner Zeitberechnung (ich schaue da wenn's knapp ist jeweils genau auf die Uhr) eigentlich einen eindeutigen Anspruch gehabt hätte, aber die Airline verweigert hat, weil gleiche oder ähnliche Zeiten wie z.B. bei Flightaware angegeben wurden.

Oder ist es möglich, dass "offizielle" Zeiten absichtlich geschönt werden?

1739090067504.png
 
Zuletzt bearbeitet:

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.346
17.971
NUE/FMO
www.red-travels.com
Ich war gestern auf dem Flug TK1006, und Flightaware zeigt, wie so oft (!), völlig falsche Ankunftszeiten an: Einerseits war die Landung (ich interpretiere das als Zeitpunkt des Touchdowns) früher als angegeben, und andererseits war das Flugzeug viel später am Gate (bzw. es war eine Aussenposition, bis man im Flughafengebäude war, vergingen noch gut 20 Minuten mehr...) als angegeben. Tatsächlich vergingen vom Touchdown bis zum Öffnen der Flugzeugtür, was innerhalb von 1-2 Minuten nach Flugzeugstillstand erfolgte, auch ca. 30 Minuten (und nicht 10 Minuten, wie flightaware die Rollzeit angibt.... übrigens wieder einmal eine schöne IST-Sightseeing-Tour, wie so oft...).

Man könnte ja auch auf die Uhr schauen, wenn man den Flug schon genutzt hat.
Ansonsten musst du eben mal alle durchgehen: FR24, Flightera, Airportia, aviability, Planefinder und wie sie alle heißen.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.522
8.788
LEJ
FR24 scheint die Zeiten etwas anders (besser?) darzustellen.

Landung gegen 20:40 UTC
Screenshot_20250209_102749.png

Ankunft an der Standposition gegen 21:09 UTC (das sind dann deine 30 Minuten Rollzeit)
Screenshot_20250209_102850.png

Oder ist es möglich, dass "offizielle" Zeiten absichtlich geschönt werden?
Glaube ich nicht, da beide Anbieter ja nur die ADS-B Daten auswerten und darstellen.
 

postville

Aktives Mitglied
02.10.2012
199
199
TBS
Man könnte ja auch auf die Uhr schauen, wenn man den Flug schon genutzt hat.
Ansonsten musst du eben mal alle durchgehen: FR24, Flightera, Airportia, aviability, Planefinder und wie sie alle heißen.
Ja, sorry, mir ist erst später in den Sinn gekommen, dass ich das hier anfragen könnte und deshalb keine Uhrzeit aufgeschrieben. Aber es geht ja um eine grundsätzliche Frage.
Hab tatsächlich FR24 und Airportia auch geprüft gehabt, die haben dasselbe angezeigt. Aber nun mittlerweile sind die Daten bei Flightaware upgedated, allerdings immer noch nicht so, wie ich das erlebte! Die Analyse über fr24 (vgl. unten) gibt da schon realistischer Resultate!
1739110010276.png
FR24 scheint die Zeiten etwas anders (besser?) darzustellen.

Landung gegen 20:40 UTC
Anhang anzeigen 284257

Ankunft an der Standposition gegen 21:09 UTC (das sind dann deine 30 Minuten Rollzeit)
Anhang anzeigen 284258


Glaube ich nicht, da beide Anbieter ja nur die ADS-B Daten auswerten und darstellen.
Tatsächlich zeigt fr24 die Daten realistischer! Könnte man also dort über die Verlaufsfunktion sich ein Bild schaffen, danke für den Hinweis!

Gibt es eine breit anerkannte Quelle für solche Flugzeiten, gerade auch wenn es um Fluggastrechte geht?
 

oschkosch

Erfahrenes Mitglied
14.08.2016
448
141
Hallo Leute

Ich hab leider/zum Glück wenig Erfahrung mit Entschädigungen etc. Folgendes ist mir heute passiert.

LH622 FRA-RUH
Flieger (alter A340) verbreitete direkt nach Abflug einen echt ekelhaften Gestank. Wir sind nach etwas mehr als 1 Stunde Flugzeit dann vorhin umgekehrt und nun in FRA zurück.

Es soll wohl eine Ersatzmaschine um etwa 17:30 heute starten. Technical bedeutet EU 261 greift, sehe ich das richtig?

Gruß aus der abgerockten B Lounge.


Screenshot_20250209_151645_Samsung Internet.jpg
 
  • Like
Reaktionen: dermatti

Flyingnic

Aktives Mitglied
12.03.2018
110
52
Gerade erhielt ich diese Mitteilung von BA:
Was soll so eine Antwort, nachdem ich BA schrieb, dass Grund für die Verspätung der fehlende 1st Officer war :(


Ihr Antrag wurde abgelehnt, weil BA am 06.Januar.2025 aufgrund von Luftraumüberwachung verspätet war. Infolgedessen war ein planmäßiger Flugbetrieb nicht möglich. Nach EU-Recht ist British Airways unter diesen Umständen nicht zu Entschädigungszahlungen verpflichtet.

Am Tag Ihres Abflugs beschränkte die Flugsicherung die Anzahl der Flüge durch den Luftraum, der für Ihren Flug normalerweise genutzt wird. Dies lag außerhalb unseres Einflussbereichs und verursachte eine unvorhergesehene Störung unseres Flugbetriebs.

Wir setzen alle vertretbaren Mittel ein, um die Verspätung eines Fluges zu vermeiden. Bevor wir eine Entscheidung treffen, wird abgewogen, ob es andere Möglichkeiten gibt. Es tut uns sehr leid, dass sich die Verspätung in diesem Fall nicht vermeiden ließ.

Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben. Ich hoffe, dass wir Sie bald wieder an Bord begrüßen dürfen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich natürlich gerne über den blauen Link unten direkt an mich wenden.


Mit freundlichen Grüßen

Habe den Fall an Flightright abgegeben, da bei spezialisierten RAs leider keine Kapazitäten vorhanden sind. Mir geht es weniger um das Geld als die Tatsache, dass ich mich bereits öfter über BA ärgerte.
Ein Selbstläufer wird das wohl nicht, da sowohl Fairplane als auch EuClaim den Fall nicht übernehmen wollten.
 
  • Wow
Reaktionen: red_travels

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.030
3.313
CGN / MUC / ZRH / EWR
Da ich aktuell noch offene Awardbuchungen hab: Wie sieht aktuell eigentlich die Rechtsprechung bzgl. Beförderung zum Wunschtermin aus?
Innerhalb eines Jahres um noch einen zeitlichen Zusammenhang zu haben oder innerhalb der Verjährungsfrist des Anspruchs?
 

berlin79

Erfahrenes Mitglied
05.01.2011
363
222
HH
Also BA ist ja echt unterirdisch.

Ich hatte im September 2024 eine Reklamation eingereicht, weil wir auf Grund einer Flugverspätung den Anschlussflug verpasst hatten. BA hatte uns dann in LHR auf den Folgetag nach HAM umgebucht.

Irgendwie waren auf einmal drei Fälle im Account, dabei hatte ich die nur begonnen aber nicht ganz abgeschlossen / abgeschickt gehabt. Zwei wurden direkt wieder geschlossen. Nun wurde auch der dritte ohne jeden Kommentar geschlossen. Laut Hotline wurden die als "Spam" eingestuft. Ich solle es nochmal neu einreichen.

Allerdings scheitere ich nun im Schritt 5 von 7 (Kontaktadresse).

Sobald ich alle Daten eingegeben habe, kann ich auch 100x auf "Weiter" drücken - es passiert nichts. Egal ob auf dem Smartphone oder auf verschiedenen Browsern auf dem Laptop.

Hat jemand zufällig eine ähnliche Erfahrung gemacht? Stehe nun etwas auf dem Schlauch...
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.440
1.154
Also BA ist ja echt unterirdisch.

Ich hatte im September 2024 eine Reklamation eingereicht, weil wir auf Grund einer Flugverspätung den Anschlussflug verpasst hatten. BA hatte uns dann in LHR auf den Folgetag nach HAM umgebucht.

Irgendwie waren auf einmal drei Fälle im Account, dabei hatte ich die nur begonnen aber nicht ganz abgeschlossen / abgeschickt gehabt. Zwei wurden direkt wieder geschlossen. Nun wurde auch der dritte ohne jeden Kommentar geschlossen. Laut Hotline wurden die als "Spam" eingestuft. Ich solle es nochmal neu einreichen.

Allerdings scheitere ich nun im Schritt 5 von 7 (Kontaktadresse).

Sobald ich alle Daten eingegeben habe, kann ich auch 100x auf "Weiter" drücken - es passiert nichts. Egal ob auf dem Smartphone oder auf verschiedenen Browsern auf dem Laptop.

Hat jemand zufällig eine ähnliche Erfahrung gemacht? Stehe nun etwas auf dem Schlauch...
Nicht weiter mit rumärgern! Email an Impressumsadresse!
 

berlin79

Erfahrenes Mitglied
05.01.2011
363
222
HH
Danke. Ich denke ich werde dann auch direkt den Weg über CEDR gehen, bevor ich mich noch weiter mit BA rumärgere.

Wie sieht es denn mit meinem Reisebegleiter aus? Wir stehen beide in der Buchung. Beim Reklamationsformular von BA kann man ja angeben, dass das auch für die weitere Person gelten soll. Geht das bei CEDR auch?

Aber werde es mir eh mal in Ruhe anschauen.
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
1.373
945
Zumindest mir hat BA bei Einreichung eines Claims über die Email-Adresse aus dem Impressum binnen weniger Minuten eine Rückmeldung gegeben. Die sah dann so aus, das Unterlagen fehlen und eine Bearbeitung ausschließlich über das Formular erfolgen kann. Soll mir recht sein, die haben den Eingang meiner Forderung bestätigt und die von mir gesetzte Frist ist mittlerweile abgelaufen. Muss noch die Unterlagen komplettieren, dann geht das ohne viel Federlesen zum Fachanwalt.
 
  • Like
Reaktionen: Pampersrocker

PBRU

Aktives Mitglied
15.10.2019
211
174
Ich hatte gestern Diskussion mit LH.
Hatte ein Ticket über SN gekauft (082-Ticket) mit einem LH Flug, der aufgrund der Streiks in BRU storniert wurde. Ticket wurde umgebucht aber das hat mir nicht gepasst. LH über Chat kontaktiert, aber die Umbuchung wurde verweigert, da es ein 082 Ticket war, und auf SN verwiesen (die aber den ganzen Tag nicht erreichbar waren).

Jetzt ist es doch so, dass LH als operating air carrier, für die Umbuchung verantwortlich war, oder?