Darauf würde ich mich nicht verlassen, denn wird sehr wahrscheinlich anders laufen und der Amtsrichter wird sich an die EuGH Vorgabe halten und den Anspruch ablehnen.
Wenn du dann noch einen Streitwert 600 Euro oder weniger hast, dann war es das weil es für diese Streitwerte keine Berufung gibt.
Ja auch das kann man umgehen aber kein Gericht wird ohne Not vom EuGH abweichen.
Da bist du wohl in die, eher von FR bekannte, Falle getappt, so wie es klingt hast du der Auflösung des Vertrags zugestimmt.
Wolltest du die Buchung ohnehin "loswerden" oder warum hast du keine Ersatzbeförderung zu einem früheren Zeitpunkt verlangt?
Kannst du sogar hier im Thema nachlesen, dass LCC wie eben besonders gerne FR versuchen das Recht auf Ersatzbeförderung zu vereiteln.Diese "FR Falle" kenne ich nicht. Wie heißt das offiziell oder gibt es ein Gerichtsurteil? Dann kann ich es im Internet nachlesen.
Indem man vorträgt der unerfahrene Reise wollte gar kein Wahlrecht auf Erstattung der Ticketkosten Art. 8 Abs. 1 a) der EU 261/2004 ausüben, sondern die Ersatzbeförderung c) erstattet haben und hat bei der Umsetzung einen unwesentlichen Fehler gemacht.Vor Gericht lässt sich das aber stets (!) problemlos lösen.
Aber hat das FR inzwischen nicht dazu gelernt?Wie immer, Verstoß gegen Art 14 II.
also kurz: Haken dran.
Ja, schon angetestet: Einer der Kandidaten wirft auch die 400 EUR aus und würde gut 280 EUR davon auszahlen. Ist eine Option - 120 EUR sind natürlich 120 EUR.Er könnte ja noch ohne Risiko über ein Portal gehen.
Ja, schon angetestet: Einer der Kandidaten wirft auch die 400 EUR aus und würde gut 280 EUR davon auszahlen. Ist eine Option - 120 EUR sind natürlich 120 EUR.
Hier bin ich ja nicht unter Zeitdruck. Wenn es Erfahrungswerte gibt, dass Vueling so etwas per Formular oder eMail erstattet, freue ich mich. Kommt weniger darauf an, ob das dann ein paar Wochen/Monate dauert.
Für mich ist es keine Frage der EU261, ob die Maschine schon im Tagesverlauf Verspätung aufgebaut hat oder erst beim betreffenden Flug.Ich suche eine Einschaetzung zu einem EU261 Fall. Die Frage gab es bestimmt schon mal, konnte jetzt aber so nichts finden.
March 6th auf LH907 ging aus LHR 1h40m zu spaet raus. Anschluss LH148 verpasst.
Sind gem LH natürlich aussergewoehnlich Umstaende. Einige Fluege von BA und TAP gingen ebenfalls spaet raus.
Jetzt hatte die Maschine aber in zwei vorausgehenden Fluegen, aus FRA kommend schon ueber 1h Verspaetung aufgebaut.
Hat jemand einen Tipp, wie ich herausfinden kann was am March 6th in LHT los war?
Wie werden außergewoehnliche Umstaende behandelt wenn der Flug bereits Verspaetung aufgebaut hat?
Viele Gruesse von der Insel
Bin mit BA (Rückflug) gestern 3h 7min verspätet in Köln angekommen (USA-LHR-CGN). USA-LHR war pünktlich, Boarding in London erfolgte pünktlich, anschließend über 3 Stunden im Flieger auf einen 1st Officer gewartet bevor es nach Köln ging, Ankunft von BA 899 erfolgte lt. flightaware 3 Stunden 7 Minuten verspätet.
Wollte nun das Entschädigungsformular nutzen, aber BA findet meinen Buchungscode nicht (mehr).
Habt ihr Ideen zur Vorgehensweise?
Meiner Meinung nach hattest du ein gültiges Ticket in C (war bereits in C ausgestellt mit Ticket Nummer?) und somit steht dir auch bei einer Annullierung eine Ersatzbeförderung in C zu. Aber fummeliger Fall, denke ohne Anwalt wirst du da nix reissen.Guten Tag,
Ich habe mal eine Frage zu einen etwas komplizierten Fall.
Ich fliege mit Schauinsland Ende September nach México.
Geplant war :
Ber-Fra
FRA- Cun
Und zurück dann,
Cun-Zrh
Zrh- Ber
ich hatte wegen dem Lounge Zugang in Berlin und Zürich die beiden kurzen Flüge auf Business upgradet.
Leider habe ich gestern durch Zufall gesehen das die Flüge aus meinem LH Account sind und auf der Plattform vfly, wo Schauinsland anscheinend seine Flüge bucht, erst eine Umbuchung mit Hinflug über IAH war und dann eine komplette Storno ein paar Stunden auf der Seite stand.
Auf Nachfrage bei Schauinsland bekam ich dann folgende Nachricht:
Aufgrund einer Flugstreichung wurden die Flüge beim Fluggeber „VFLY“ komplett storniert und eine Alternative mit Condor eingebucht, über die wir Sie informiert hatten.
Falls es noch offene Fragen zur Rückerstattung von gebuchten Sonderleistungen gibt, wenden Sie sich bitte an Lufthansa.''
Bis jetzt übrigens immer noch keine Mail zur Umbuchung bekommen.
Also bei Lufthansa angefragt und diese Aussage bekommen:
Anstelle des annulierten Fluges wurden alternativ Fluege eingetragen und somit wurde die Stornierungs-Option gestrichen.
Die Upgrades sind nicht stornierbar.
Also schieben sie sich beide jetzt den schwarzen Peter zu.
Die Frage ist jetzt, wo bekomme ich mein Geld zurück bei Lufthansa die quasi den Flug am 30.9 nach CUN gestrichen haben und deshalb die kompletten Flüge storniert wurden.
Oder ist das doch vom Reiseveranstalter die Schuld, da sie den Flug erst Umgebucht haben und dann komplett storniert haben.
Bzw. Besteht noch eine minimale Chance, da die Zubringerflüge wieder mit LH nach FRA sind da die die Upgrades auf die Flüge buchen ?
Habe da leider noch kein Filekey vom Reiseveranstalter.
Kann dich aber irgendwie nicht sein das ich jetzt auf den Gesamtkosten sitzen bleibe, obwohl ich persönlich weder was umgebucht noch storniert habe.
Ich hoffe das mir jemand da bitte helfen kann.
Ja hatte schon eine gültige Flugscheinnummer und der Status war auch schon bestätigt.Meiner Meinung nach hattest du ein gültiges Ticket in C (war bereits in C ausgestellt mit Ticket Nummer?) und somit steht dir auch bei einer Annullierung eine Ersatzbeförderung in C zu. Aber fummeliger Fall, denke ohne Anwalt wirst du da nix reissen.
Ja ist nur die Frage, da es ja kurzzeitig umgebucht wurde. Habe jetzt gelesen das man bei Umbuchung in die Ursprüngliche Klasse zurück geht und das man das zurück erstattet bekommt. Also meines Wissens gab es kurzfristig eine Ersatzbeförderung bzw. Umbuchung, das habe ich auch schriftlich. Aber warum der Reiseveranstalter dann die Buchung komplett storniert hat und das dann über Condor mit LH Zubringer gebucht hat keine Ahnung.Das Problem liegt ja darin, dass die Langstrecke, die nicht upgrgradet wurde, gestrichen wurde und der Veranstalter daraufhin auch die upgegradeten Zubringer storniert hat - aus Sicht von LH wahrscheinlich „freiwillig“, ohne zur Ersatzbeförderung aufzufordern. Das klingt nach einem echten Spezialfall für Juristen. Denn die upgegradeten Zubringer hätte LH ja möglicherweise auch für einen DE Flug so belassen können.
Ja im Prinzip wurde ja nur Umgebucht bzw. Jetzt am Ende Storniert, weil Discover den Flug gestrichen hat.Aus meiner Sicht hat der Reiseveranstalter (in deinem indirekten Auftrag) die Flüge storniert, womit das Upgrade verfallen ist.
LH/LX sagen in den Upgrade Bedingungen, dass bei eigenständiger Umbuchung/ Storno das Upgrade ersatzlos verfällt.
Reiseveranstalter hat mit deinem Upgrade nichts zu tun, da nicht über diesen gebucht, mithin hast du aus meiner Sicht nur dann einen nachhaltigen Anspruch auf C, wenn über den Reiseveranstalter gebucht, dies aber natürlich zu anderen Preisen.
Aus den Vertragsbedingungen kann ich mir keine Möglichkeit konstruieren, mit der sich dein Anspruch - egal ob mit oder ohne Anwalt - durchsetzen lässt.
Kurzfassung: Geld weg.