EU Fluggastrechte / Annullierung

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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.173
874
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Kam die mail von AC?
Hast Du das Angebot einer Ersatzbefoerderung erhalten?
 

johan741

Aktives Mitglied
01.09.2015
143
195
Darauf würde ich mich nicht verlassen, denn wird sehr wahrscheinlich anders laufen und der Amtsrichter wird sich an die EuGH Vorgabe halten und den Anspruch ablehnen.

Wenn du dann noch einen Streitwert 600 Euro oder weniger hast, dann war es das weil es für diese Streitwerte keine Berufung gibt.

Ja auch das kann man umgehen aber kein Gericht wird ohne Not vom EuGH abweichen.

Da bist du wohl in die, eher von FR bekannte, Falle getappt, so wie es klingt hast du der Auflösung des Vertrags zugestimmt.

Wolltest du die Buchung ohnehin "loswerden" oder warum hast du keine Ersatzbeförderung zu einem früheren Zeitpunkt verlangt?

Diese "FR Falle" kenne ich nicht. Wie heißt das offiziell oder gibt es ein Gerichtsurteil? Dann kann ich es im Internet nachlesen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Diese "FR Falle" kenne ich nicht. Wie heißt das offiziell oder gibt es ein Gerichtsurteil? Dann kann ich es im Internet nachlesen.
Kannst du sogar hier im Thema nachlesen, dass LCC wie eben besonders gerne FR versuchen das Recht auf Ersatzbeförderung zu vereiteln.

Nach der EU VO hast du ja Wahlrecht aus mehreren Möglichkeiten:

1, Ersatzbeförderung zur nächsten Möglichkeit an Ziel, egal welche Fluggesellschaft

2, du kannst dir bei der gleichen Fluggesellschaft die Reise zu einem neuen Datum aussuchen sofern noch Sitze buchbar sind

3. vollständige Erstattung des Tickets

Wahlrecht bedeutet natürlich, dass es nur Anspruch auf eine Möglichkeit und gerade FR versucht Reisende dazu zu bewegen das Ticket zu erstatten, schließlich erstattet man lieber 90 Euro Ticketkosten als 500 Euro für das neue Ticket bei der Konkurrenz zu bezahlen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Vor Gericht lässt sich das aber stets (!) problemlos lösen.
Indem man vorträgt der unerfahrene Reise wollte gar kein Wahlrecht auf Erstattung der Ticketkosten Art. 8 Abs. 1 a) der EU 261/2004 ausüben, sondern die Ersatzbeförderung c) erstattet haben und hat bei der Umsetzung einen unwesentlichen Fehler gemacht.

Oder welche Variante führt dann zum Ziel?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Wie immer, Verstoß gegen Art 14 II.
Aber hat das FR inzwischen nicht dazu gelernt?

Selbst Delta hat mir letztes Jahr nach der Annullierung eines Deutschland - ATL Flugs so ein Infoblatt in die Hand drücken lassen, obwohl die Umbuchung auf KLM schon gelaufen ist.
 

Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
522
447
Moin zusammen, freue mich über Einschätzungen und Erfahrungen zu diesem Vueling Erlebnis:

LPA-BCN-HAM direkt bei VY auf einem Ticket mit sehr viel Vorlauf gebucht. Aus Gründen über Nacht:

VY3003 LPA-BCN 290125 2035-0050
VY1820 BCN-HAM 300125 0740-1025

Der Vollständigkeit halber: Sechs Wochen später eine eMail "Changes to your flight". Ging nur um fünf Minuten auf LPA-BCN, das hatte ich akzeptiert.

Drei bis vier Wochen vor Abflug hatte ich durch Zufall in der App bemerkt eine Umbuchung auf Flüge mit Ankunft in HAM über 9h später:

VY3001 LPA-BCN 300125 1010-1430
VY1822 BCN-HAM 300125 1725-2005

Ursache wird die Streichung von VY1820 gewesen sein. An dem Tag kein Vormittagsflug BCN-HAM also.

Über diese zweite Änderung hatte VY nie informiert. Dass ich die Änderung zufällig in der App bemerkt hatte, kann ja keine Benachrichtigung im Sinne der Verordnung sein, oder?

Die neuen Flüge kamen gelegen und ich habe das abgeflogen. Trotzdem sind nun nach 261/2004 400EUR fällig, oder? Wie treibe ich die ein?

Hat jemand so etwas mit Erfolg über die online Klick-Strecken/Formulare bei Vueling erledigen können? Meine wenigen Erlebnisse bisher mit dem Kundendienst sind sehr dürftig.

Oder besser gleich das Musterschreiben von drboese.de per eMail? Ist das Contactus@vueling.com ?
 

Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
522
447
Er könnte ja noch ohne Risiko über ein Portal gehen.
Ja, schon angetestet: Einer der Kandidaten wirft auch die 400 EUR aus und würde gut 280 EUR davon auszahlen. Ist eine Option - 120 EUR sind natürlich 120 EUR.

Hier bin ich ja nicht unter Zeitdruck. Wenn es Erfahrungswerte gibt, dass Vueling so etwas per Formular oder eMail erstattet, freue ich mich. Kommt weniger darauf an, ob das dann ein paar Wochen/Monate dauert.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.346
17.972
NUE/FMO
www.red-travels.com
Ja, schon angetestet: Einer der Kandidaten wirft auch die 400 EUR aus und würde gut 280 EUR davon auszahlen. Ist eine Option - 120 EUR sind natürlich 120 EUR.

Hier bin ich ja nicht unter Zeitdruck. Wenn es Erfahrungswerte gibt, dass Vueling so etwas per Formular oder eMail erstattet, freue ich mich. Kommt weniger darauf an, ob das dann ein paar Wochen/Monate dauert.

Man kann es ja erstmal probieren. Hatte bei A3 einen ähnlichen Fall, nach etwas hin und her haben sie gezahlt. Da war aber ein OTA zwischen, der Änderungen nicht weitergereicht hat. (Cheaptickets)
 
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N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
727
662
Ich suche eine Einschaetzung zu einem EU261 Fall. Die Frage gab es bestimmt schon mal, konnte jetzt aber so nichts finden.

March 6th auf LH907 ging aus LHR 1h40m zu spaet raus. Anschluss LH148 verpasst.

Sind gem LH natürlich aussergewoehnlich Umstaende. Einige Fluege von BA und TAP gingen ebenfalls spaet raus.
Jetzt hatte die Maschine aber in zwei vorausgehenden Fluegen, aus FRA kommend schon ueber 1h Verspaetung aufgebaut.

Hat jemand einen Tipp, wie ich herausfinden kann was am March 6th in LHT los war?
Wie werden außergewoehnliche Umstaende behandelt wenn der Flug bereits Verspaetung aufgebaut hat?

Viele Gruesse von der Insel
Für mich ist es keine Frage der EU261, ob die Maschine schon im Tagesverlauf Verspätung aufgebaut hat oder erst beim betreffenden Flug.
 

Flyingnic

Aktives Mitglied
12.03.2018
110
52
Bin mit BA (Rückflug) gestern 3h 7min verspätet in Köln angekommen (USA-LHR-CGN). USA-LHR war pünktlich, Boarding in London erfolgte pünktlich, anschließend über 3 Stunden im Flieger auf einen 1st Officer gewartet bevor es nach Köln ging, Ankunft von BA 899 erfolgte lt. flightaware 3 Stunden 7 Minuten verspätet.
Wollte nun das Entschädigungsformular nutzen, aber BA findet meinen Buchungscode nicht (mehr).
Habt ihr Ideen zur Vorgehensweise?


Gerade erhielt ich diese Mitteilung von BA:
Was soll so eine Antwort, nachdem ich BA schrieb, dass Grund für die Verspätung der fehlende 1st Officer war :(


Ihr Antrag wurde abgelehnt, weil BA998 am 06.Januar.2025 aufgrund von Luftraumüberwachung verspätet war. Infolgedessen war ein planmäßiger Flugbetrieb nicht möglich. Nach EU-Recht ist British Airways unter diesen Umständen nicht zu Entschädigungszahlungen verpflichtet.

Am Tag Ihres Abflugs beschränkte die Flugsicherung die Anzahl der Flüge durch den Luftraum, der für Ihren Flug normalerweise genutzt wird. Dies lag außerhalb unseres Einflussbereichs und verursachte eine unvorhergesehene Störung unseres Flugbetriebs.

Wir setzen alle vertretbaren Mittel ein, um die Verspätung eines Fluges zu vermeiden. Bevor wir eine Entscheidung treffen, wird abgewogen, ob es andere Möglichkeiten gibt. Es tut uns sehr leid, dass sich die Verspätung in diesem Fall nicht vermeiden ließ.

Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben. Ich hoffe, dass wir Sie bald wieder an Bord begrüßen dürfen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich natürlich gerne über den blauen Link unten direkt an mich wenden.


Mit freundlichen Grüßen
 

AviationNik

Neues Mitglied
22.08.2024
11
2
Guten Tag,
Ich habe mal eine Frage zu einen etwas komplizierten Fall.
Ich fliege mit Schauinsland Ende September nach México.
Geplant war :
Ber-Fra
FRA- Cun
Und zurück dann,
Cun-Zrh
Zrh- Ber

ich hatte wegen dem Lounge Zugang in Berlin und Zürich die beiden kurzen Flüge auf Business upgradet.
Leider habe ich gestern durch Zufall gesehen das die Flüge aus meinem LH Account sind und auf der Plattform vfly, wo Schauinsland anscheinend seine Flüge bucht, erst eine Umbuchung mit Hinflug über IAH war und dann eine komplette Storno ein paar Stunden auf der Seite stand.
Auf Nachfrage bei Schauinsland bekam ich dann folgende Nachricht:

Aufgrund einer Flugstreichung wurden die Flüge beim Fluggeber „VFLY“ komplett storniert und eine Alternative mit Condor eingebucht, über die wir Sie informiert hatten.

Falls es noch offene Fragen zur Rückerstattung von gebuchten Sonderleistungen gibt, wenden Sie sich bitte an Lufthansa.''


Bis jetzt übrigens immer noch keine Mail zur Umbuchung bekommen.

Also bei Lufthansa angefragt und diese Aussage bekommen:

Anstelle des annulierten Fluges wurden alternativ Fluege eingetragen und somit wurde die Stornierungs-Option gestrichen.
Die Upgrades sind nicht stornierbar.

Also schieben sie sich beide jetzt den schwarzen Peter zu.

Die Frage ist jetzt, wo bekomme ich mein Geld zurück bei Lufthansa die quasi den Flug am 30.9 nach CUN gestrichen haben und deshalb die kompletten Flüge storniert wurden.
Oder ist das doch vom Reiseveranstalter die Schuld, da sie den Flug erst Umgebucht haben und dann komplett storniert haben.

Bzw. Besteht noch eine minimale Chance, da die Zubringerflüge wieder mit LH nach FRA sind da die die Upgrades auf die Flüge buchen ?
Habe da leider noch kein Filekey vom Reiseveranstalter.

Kann dich aber irgendwie nicht sein das ich jetzt auf den Gesamtkosten sitzen bleibe, obwohl ich persönlich weder was umgebucht noch storniert habe.

Ich hoffe das mir jemand da bitte helfen kann.
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
466
570
Guten Tag,
Ich habe mal eine Frage zu einen etwas komplizierten Fall.
Ich fliege mit Schauinsland Ende September nach México.
Geplant war :
Ber-Fra
FRA- Cun
Und zurück dann,
Cun-Zrh
Zrh- Ber

ich hatte wegen dem Lounge Zugang in Berlin und Zürich die beiden kurzen Flüge auf Business upgradet.
Leider habe ich gestern durch Zufall gesehen das die Flüge aus meinem LH Account sind und auf der Plattform vfly, wo Schauinsland anscheinend seine Flüge bucht, erst eine Umbuchung mit Hinflug über IAH war und dann eine komplette Storno ein paar Stunden auf der Seite stand.
Auf Nachfrage bei Schauinsland bekam ich dann folgende Nachricht:

Aufgrund einer Flugstreichung wurden die Flüge beim Fluggeber „VFLY“ komplett storniert und eine Alternative mit Condor eingebucht, über die wir Sie informiert hatten.

Falls es noch offene Fragen zur Rückerstattung von gebuchten Sonderleistungen gibt, wenden Sie sich bitte an Lufthansa.''


Bis jetzt übrigens immer noch keine Mail zur Umbuchung bekommen.

Also bei Lufthansa angefragt und diese Aussage bekommen:

Anstelle des annulierten Fluges wurden alternativ Fluege eingetragen und somit wurde die Stornierungs-Option gestrichen.
Die Upgrades sind nicht stornierbar.

Also schieben sie sich beide jetzt den schwarzen Peter zu.

Die Frage ist jetzt, wo bekomme ich mein Geld zurück bei Lufthansa die quasi den Flug am 30.9 nach CUN gestrichen haben und deshalb die kompletten Flüge storniert wurden.
Oder ist das doch vom Reiseveranstalter die Schuld, da sie den Flug erst Umgebucht haben und dann komplett storniert haben.

Bzw. Besteht noch eine minimale Chance, da die Zubringerflüge wieder mit LH nach FRA sind da die die Upgrades auf die Flüge buchen ?
Habe da leider noch kein Filekey vom Reiseveranstalter.

Kann dich aber irgendwie nicht sein das ich jetzt auf den Gesamtkosten sitzen bleibe, obwohl ich persönlich weder was umgebucht noch storniert habe.

Ich hoffe das mir jemand da bitte helfen kann.
Meiner Meinung nach hattest du ein gültiges Ticket in C (war bereits in C ausgestellt mit Ticket Nummer?) und somit steht dir auch bei einer Annullierung eine Ersatzbeförderung in C zu. Aber fummeliger Fall, denke ohne Anwalt wirst du da nix reissen.
 

AviationNik

Neues Mitglied
22.08.2024
11
2
Meiner Meinung nach hattest du ein gültiges Ticket in C (war bereits in C ausgestellt mit Ticket Nummer?) und somit steht dir auch bei einer Annullierung eine Ersatzbeförderung in C zu. Aber fummeliger Fall, denke ohne Anwalt wirst du da nix reissen.
Ja hatte schon eine gültige Flugscheinnummer und der Status war auch schon bestätigt.
 
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Onkel Dubai

Erfahrenes Mitglied
01.07.2012
2.463
3.909
Frankfurt, Genf, London
Das Problem liegt ja darin, dass die Langstrecke, die nicht upgrgradet wurde, gestrichen wurde und der Veranstalter daraufhin auch die upgegradeten Zubringer storniert hat - aus Sicht von LH wahrscheinlich „freiwillig“, ohne zur Ersatzbeförderung aufzufordern. Das klingt nach einem echten Spezialfall für Juristen. Denn die upgegradeten Zubringer hätte LH ja möglicherweise auch für einen DE Flug so belassen können.
 

AviationNik

Neues Mitglied
22.08.2024
11
2
Das Problem liegt ja darin, dass die Langstrecke, die nicht upgrgradet wurde, gestrichen wurde und der Veranstalter daraufhin auch die upgegradeten Zubringer storniert hat - aus Sicht von LH wahrscheinlich „freiwillig“, ohne zur Ersatzbeförderung aufzufordern. Das klingt nach einem echten Spezialfall für Juristen. Denn die upgegradeten Zubringer hätte LH ja möglicherweise auch für einen DE Flug so belassen können.
Ja ist nur die Frage, da es ja kurzzeitig umgebucht wurde. Habe jetzt gelesen das man bei Umbuchung in die Ursprüngliche Klasse zurück geht und das man das zurück erstattet bekommt. Also meines Wissens gab es kurzfristig eine Ersatzbeförderung bzw. Umbuchung, das habe ich auch schriftlich. Aber warum der Reiseveranstalter dann die Buchung komplett storniert hat und das dann über Condor mit LH Zubringer gebucht hat keine Ahnung.
Weis natürlich auch nicht inwieweit es sich lohnt juristische Hilfe dazu zu holen.
Nachher ist der noch teuer als die Upgrades selber.
Aber mit der nicht erbrachten Leistung von LH möchte ich die da ungern durchkommen lassen.
 

Jungerspund

Reguläres Mitglied
13.01.2025
63
87
Aus meiner Sicht hat der Reiseveranstalter (in deinem indirekten Auftrag) die Flüge storniert, womit das Upgrade verfallen ist.
LH/LX sagen in den Upgrade Bedingungen, dass bei eigenständiger Umbuchung/ Storno das Upgrade ersatzlos verfällt.
Reiseveranstalter hat mit deinem Upgrade nichts zu tun, da nicht über diesen gebucht, mithin hast du aus meiner Sicht nur dann einen nachhaltigen Anspruch auf C, wenn über den Reiseveranstalter gebucht, dies aber natürlich zu anderen Preisen.
Aus den Vertragsbedingungen kann ich mir keine Möglichkeit konstruieren, mit der sich dein Anspruch - egal ob mit oder ohne Anwalt - durchsetzen lässt.
Kurzfassung: Geld weg.
 

AviationNik

Neues Mitglied
22.08.2024
11
2
Aus meiner Sicht hat der Reiseveranstalter (in deinem indirekten Auftrag) die Flüge storniert, womit das Upgrade verfallen ist.
LH/LX sagen in den Upgrade Bedingungen, dass bei eigenständiger Umbuchung/ Storno das Upgrade ersatzlos verfällt.
Reiseveranstalter hat mit deinem Upgrade nichts zu tun, da nicht über diesen gebucht, mithin hast du aus meiner Sicht nur dann einen nachhaltigen Anspruch auf C, wenn über den Reiseveranstalter gebucht, dies aber natürlich zu anderen Preisen.
Aus den Vertragsbedingungen kann ich mir keine Möglichkeit konstruieren, mit der sich dein Anspruch - egal ob mit oder ohne Anwalt - durchsetzen lässt.
Kurzfassung: Geld weg.
Ja im Prinzip wurde ja nur Umgebucht bzw. Jetzt am Ende Storniert, weil Discover den Flug gestrichen hat.
Die Frage die ich mir ja Stelle warum der Reiseveranstalter die Umbuchung bzw. Ersatzbeförderung storniert hat.