ok, aber in diesem Fall reizt es mich außerdem das mal von eim Gericht entscheiden zu lassen!
Gibt's hier eigentlich Neuigkeiten?
Zu denen, die auf die festen Tragflächen in der VO hinweisen:
Dass ein Zug keine Flügel hat, ist klar. Der EuGH hat aber auch immer betont, dass es am Ende bei der Verordnung immer um eine gebuchte Komplett-Reise geht, weshalb auch Leute eine Entschädigung bekommen haben, deren connection-flight von einem non-EU-Flughafen zu einem non-EU-Flughafen durch eine non-EU-airline verspätet war. Und zwar gabs die Entschädigung dann von der EU-airline, die die paxe (pünktlich!) von der EU an den non-EU-Flughafen gebracht hat aber dummerweise das ganze inklusive der non-EU-connection auf einem Ticket verkauft hat. Vor dem EuGH-Urteil hat auch jeder gesagt, ganz klar, die Verordnung macht a.) die die Verspätung verursachende ausführende Airline verantwortlich und b.) gilt ganz klar nicht für legs außerhalb der EU durch non-EU-airlines. So stehts tatsächlich wortwörtlich in der Verordnung. Aber pustekuchen, EuGH sagt, alles auf einem Ticket ist eine Flugreise und muss entsprechend günstig ausgelegt werden für den pax. Einschl. Haftbarkeit durch die ticketausstellende EU-Airline, obwohl das dem Wortlaut der VO absolut nicht zu entnehmen ist.
Ob der EuGH das Prinzip "eine Flugreise" auch für ein LH-Kombi-Ticket inkl. Zug mit LH-Flugnummer anwenden würde und dann auch großzügig über die Flugdefinition in der Verordnung hinweg sehen würde, wissen wir erst, wenn es ein Urteil gibt. Das vorab für unmöglich zu erklären, halte ich aber gelinde gesagt für gewagt.