Fluggastrechte-Entschädigung bei Express Rail

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CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
785
226
PBC
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Habe dazu auch eine Frage:
Anfang Januar wurde Express-Rail Segment ZPE-FRA kurzfristig storniert, keine zeitgerechte Ersatzbeförderung per Bahn möglich.
Daher von Bekannten mit Auto nach Essen HBF fahren lassen und von dort per ICE-Sprinter weiter.
Lufthansa verweigert jegliche Kostenübernahme der Ersatzbeförderung mit Verweis darauf, dass Express-Rail nicht unter EU-Verordnung falle. Dabei möchte ich ja keine Entschädigung sondern lediglich die Kosten für die Ersatzbeförderung erstattet haben, die aufgrund der Stornierung angefallen sind.
Nach Einschaltung der Schlichtungsstelle hat LH der Zahlung der alternativen Beförderungskosten (Kosten Privat-PKW) nun doch zugestimmt.
 
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EuroHon

Erfahrenes Mitglied
28.04.2009
1.155
272
Flug 3 Stunden verspätet und dementsprechend den gebuchten Airrail verpasst. Da sollte ein Anspruch bestehen, oder?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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MUC / FMO
Solange der Flug alleine drei Stunden hatte relativ klar ja, wenn nur durch den Zug drei Stunden waren, gibt es unterschiedliche Ansichten.
Natürlich außergewöhnlich Umstände ausgeschlossen.
 

radio4one

Neues Mitglied
22.03.2024
4
1
Hallo!
Hat jemand schonmal die Erfahrung damit gemacht, wenn die von der LH gebuchten Sitzplätze im Zug nicht zur Verfügung stehen?
In meinem Fall wurden wir wegen einer Verspätung auf einen anderen Anschlusszug umgebucht - auf Sitzplätze, die es in diesem Zugtyp überhaupt nicht gab.

Rechtfertigt das in irgendeiner Art eine Entschädigung?

LG
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.886
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Hallo!
Hat jemand schonmal die Erfahrung damit gemacht, wenn die von der LH gebuchten Sitzplätze im Zug nicht zur Verfügung stehen?
In meinem Fall wurden wir wegen einer Verspätung auf einen anderen Anschlusszug umgebucht - auf Sitzplätze, die es in diesem Zugtyp überhaupt nicht gab.

Rechtfertigt das in irgendeiner Art eine Entschädigung?

LG
solange die Deutsche Bummelbahn auch Tickets verkauft ohne Sitzplätze dürfte das recht schwierig werden!
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.543
1.232
Bin jetzt in dem "Klassikerfall" diese Themas:
Expressrail zug verspätet, dadurch flug verpaßt. Lufthansa verweigert entschädigung nach EU 261, UND die Hotelkostenerstattung. (Umbuchung erfolgte auf den Folgetag). Ich sollte mich an die Bahn wenden....
Gibt es den immer noch keine richterliche Entscheidung zu diesem Thema?
 
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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
538
450
Bin jetzt in dem "Klassikerfall" diese Themas:
Expressrail zug verspätet, dadurch flug verpaßt. Lufthansa verweigert entschädigung nach EU 261, UND die Hotelkostenerstattung. (Umbuchung erfolgte auf den Folgetag). Ich sollte mich an die Bahn wenden....
Gibt es den immer noch keine richterliche Entscheidung zu diesem Thema?
Spannendes Thema auf jeden Fall der SÖP geben!
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.543
1.232
Warum? Nach meinen Erfahrungen ist das deutlich besser als der Anwalt, zumal man es danach immer noch einem Anwalt geben kann, wenn das Ergebnis nicht zusagt....
Danke für den Hinweis, aber ein großer Aspekt für mich ist bei allen Angelegenheiten mit Ansprüchen gegen Airlines und deutscher Bahn, daß ich damit keine Lebenszeit verschwende. Anwalt ist maximal 10 Minuten Arbeit einmalig in einer Mail, den Rest macht er.....
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
538
450
Danke für den Hinweis, aber ein großer Aspekt für mich ist bei allen Angelegenheiten mit Ansprüchen gegen Airlines und deutscher Bahn, daß ich damit keine Lebenszeit verschwende. Anwalt ist maximal 10 Minuten Arbeit einmalig in einer Mail, den Rest macht er.....
Das läuft bei der SÖP exakt genau so - einmal ausfüllen und der Rest läuft von alleine....
Irgendwie haben die Leute immer witzige Vorstellungen von der SÖP - dabei gibt es kaum Anwälte mit der gleichen Erfahrung wie die SÖP!
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.543
1.232
Das läuft bei der SÖP exakt genau so - einmal ausfüllen und der Rest läuft von alleine....
Irgendwie haben die Leute immer witzige Vorstellungen von der SÖP - dabei gibt es kaum Anwälte mit der gleichen Erfahrung wie die SÖP!
ok, aber in diesem Fall reizt es mich außerdem das mal von eim Gericht entscheiden zu lassen!
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
9.920
11.739
MUC / FMO
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
2.075
1.173
ok, aber in diesem Fall reizt es mich außerdem das mal von eim Gericht entscheiden zu lassen!
Gibt's hier eigentlich Neuigkeiten?

Zu denen, die auf die festen Tragflächen in der VO hinweisen:
Dass ein Zug keine Flügel hat, ist klar. Der EuGH hat aber auch immer betont, dass es am Ende bei der Verordnung immer um eine gebuchte Komplett-Reise geht, weshalb auch Leute eine Entschädigung bekommen haben, deren connection-flight von einem non-EU-Flughafen zu einem non-EU-Flughafen durch eine non-EU-airline verspätet war. Und zwar gabs die Entschädigung dann von der EU-airline, die die paxe (pünktlich!) von der EU an den non-EU-Flughafen gebracht hat aber dummerweise das ganze inklusive der non-EU-connection auf einem Ticket verkauft hat. Vor dem EuGH-Urteil hat auch jeder gesagt, ganz klar, die Verordnung macht a.) die die Verspätung verursachende ausführende Airline verantwortlich und b.) gilt ganz klar nicht für legs außerhalb der EU durch non-EU-airlines. So stehts tatsächlich wortwörtlich in der Verordnung. Aber pustekuchen, EuGH sagt, alles auf einem Ticket ist eine Flugreise und muss entsprechend günstig ausgelegt werden für den pax. Einschl. Haftbarkeit durch die ticketausstellende EU-Airline, obwohl das dem Wortlaut der VO absolut nicht zu entnehmen ist.

Ob der EuGH das Prinzip "eine Flugreise" auch für ein LH-Kombi-Ticket inkl. Zug mit LH-Flugnummer anwenden würde und dann auch großzügig über die Flugdefinition in der Verordnung hinweg sehen würde, wissen wir erst, wenn es ein Urteil gibt. Das vorab für unmöglich zu erklären, halte ich aber gelinde gesagt für gewagt.