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Leider leben wir in interessanten Zeiten...![]()
bitte hör auf Halbwahrheiten zu verbreiten.
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Hier wird m.E. aber auf die Möglichkeit des Entzugs, u.a. aufgrund einschlägiger Straftaten (z.B. Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) abgestellt und nicht auf eine mehr oder weniger willkürliche Aberkennung ohne rechtliche Verfehlung (und letztlich auch ohne jegliches Zutun) des Bürgers. Nach meinem Verständnis dürfte das ein recht klarer Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot sein
Moment. BrexitÜG regelt nur Fälle bei denen das Einbürgerungsverfahren zwar fristgerecht begonnen wurde aber zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war.
Mir ging es allerdings um formell abgeschlossene Einbürgerungsverfahren. In ersterem Fall wäre das formell sicherlich nicht komplett auszuschließen (auch wenn das Bundesverwaltungsgericht und vielleicht auch das Verfassungsgericht da sicherlich noch ein paar Gedanken dazu haben könnte) - ein richtiger Arschlochmove, wie @longhaulgiant so schön sagt, aber rechtlich dann doch noch eine ganz andere Nummer als rückwirkende Aberkennung ohne vom Bürger zu verantwortenden Gründen.
Gab es hier im Forum nicht einen Bericht von jemanden, der einer guten Anleitung von einer anderen Webseite gefolgt ist und so eine Untätigkeitsklage direkt und ohne Anwalt erfolgreich getätigt hat (bezogen auf Einbürgerung)?Ich übersetze mal: "Bitte erheben Sie eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO. Einen zureichenden Grund dafür, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, haben wir leider nicht. Wir sind halt unterbesetzt, aber das interessiert die Ausschüsse nicht, die uns neue Stellen bewilligen könnten. Vielleicht wachen die auf, wenn wir möglichst viele teure Untätigkeitsklagen produzieren."
Sie hat es beantragt und es wurde abgelehnt?Israel, kann sie sich seit der Einführung von ETA, wo nach weiteren Staatsbürgerschaften gefragt wird, auch abschminken.
Sie hat bei der Botschaft nachgefragt. Zitat Einreisebstimmungen:Sie hat es beantragt und es wurde abgelehnt?
Vor knapp 20 Jahren hat sie sich die iranische Staatsbürgerschaft durch Heirat mit einem Iraner eingefangen, jedoch nie einen Pass beantragt. Die Ehe ist längst Geschichte, die Nationalität wird man aber so leicht nicht mehr los.
Ja, genauso.Hab ne Frage, vielleicht kann jemand mir einen Tipp geben.
Ich reise in ca 4 Wochen via SIN (nur Transit dort, 3 Stunden) in ein anderes Land. Von dem Land hab ich auch den Pass, neben dem Deutschen.
Vorhin bei Singapore Airlines meine Passdaten vom Zielland eingegeben. Der Pass verliert März 2026 die Gültigkeit. Da kam eine Fehler Meldung wegen weniger als 6 Monate Pass Gültigkeit, aber das trifft erst zur Rückreise ein (die ich mit DE Pass mache).
Beim Zielland muss ich als Staatsbürger mit dem Pass auch einreisen, Mindest Gültigkeit ist da egal.
Muss ich dass dann ggf beim Checkin in FRA erklären anhand beider Pässe? Mit dem DE Pass müsste ich eine Art Esta machen, die entfällt aber für mich.
Viele Grüße
ohne kleinlich zu sein, März 26 ist erst für Einreisen ab September 25 relevant, aber Check In ist die beste Lösung. Ggf. vorher mit der Airline reden.Ja, genauso.
Online checkin wird eventuell nicht funktionieren, aber am Checkin Schalter wirst du das klären können.
CH-Ausweis vorlegen.Was ist der magische Satz, den ich im Falle einer Kontrolle in Konstanz/Weil am Rhein/Waldshut sprechen muss (schließlich machen wir ja jetzt flächendeckende Grenzkontrollen), wenn ich den CH-Ausweis überreiche? "Der ist aber eigentlich auch einer von uns" *zwinker*?
Einfach beim Check-In erklären und beide Pässe vorlegen oder anrufen bei der Fluggesellschaft. Das scheint systemseitig so programmiert zu sein.Muss ich dass dann ggf beim Checkin in FRA erklären anhand beider Pässe? Mit dem DE Pass müsste ich eine Art Esta machen, die entfällt aber für mich.
Ist schon ein alter Beitrag, ich weiss, aber ich finde das sehr interessant. War sie also gemäss iranischem Recht Iranerin und gemäss deutschem Recht nicht? Oder ist man auch in Deutschland durch Heirat aktiv Bürger des Staates des Ehepartners? (In der Schweiz ist dem nicht so).Es gib auch Staatsbürgerschaften, die sich niemand wünscht, vor allem nicht in der heutigen Zeit: Eine Kollegin von mir hat deutsche Eltern, ist in Deutschland geboren, trägt einen deutschen Namen. Vor knapp 20 Jahren hat sie sich die iranische Staatsbürgerschaft durch Heirat mit einem Iraner eingefangen, jedoch nie einen Pass beantragt. Die Ehe ist längst Geschichte, die Nationalität wird man aber so leicht nicht mehr los. Bisher war das Reisen mit dem deutschen Pass kein Problem, wird es aber, seitdem in den elektronische Reiseanmeldungen immer häufiger nach weiteren Staastangehörigen gefragt wird.
Für die USA wurde ESTA abgelehnt, sie konnte jedoch bei der Botschaft noch weitgehend problemlos ein Visum bekommen. Dieses läuft jedoch demnächst aus und unter dem jetzigen Präsidenten ist eine Verlängerung auch kein Selbstläufer mehr. Israel, kann sie sich seit der Einführung von ETA, wo nach weiteren Staatsbürgerschaften gefragt wird, auch abschminken.
War sie also gemäss iranischem Recht Iranerin und gemäss deutschem Recht nicht? Oder ist man auch in Deutschland durch Heirat aktiv Bürger des Staates des Ehepartners?
Heute ein Online Checkin Erlebnis, dank doppelter Staatsbürgerschaft.
Nur zu trumpfen von den Sclaubergern, die selbst "Ausstellungsland Deutschland" eintragen, weil Sie das Visum in der US Botschaft in Berlin abgeholt haben, bzw. das ESTA zu Hause am PC in Büttenwarder erhalten haben!!Nach einer halben Stunde probieren dachte ich mir, ich nehme mal die
Dokumente aus der Buchung raus... und siehe da, als ich dort schaute,
sah ich das Problem: beide Pässe hatten Staatsbürgerschaft "deutsch"
drin, aber der Rest (Nummer, Ablaufdatum, Ausstellungsland) war OK.
....
Nur wie die LH IT beim gescannten US-Pass ein "deutsch" im System
daraus gemacht hat, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft. Nun ja... :-o

Man verliert die niederländische Staatsbürgerschaft, wenn man seinen Pass nicht verlängert?Dann haben die Holländer mir aufgrund eines Jubiläums die niederländische Staatsbürgerschaft angeboten. Dafür musste ich auf die Botschaft und mich eintragen lassen sowie den niederländischen Pass einfordern. Das tat ich und so war ich Doppelbürger. Ich habe dann aber vergessen, den Pass nach Ablauf zu verlängern und als Konsequenz verlor ich die Staatsbürgerschaft, es war nicht mehr möglich, nachträglich den Pass zu bekommen. Danach war ich also "nur" noch Schweizer Bürger.
Man verliert die niederländische Staatsbürgerschaft, wenn man seinen Pass nicht verlängert?
Ja, aber nur wenn man zwischenzeitlich, ich meine 13 Jahre lang, nicht In den Niederlanden und dazugehoerigen Gebieten oder der EU gewohnt hat.Man verliert die niederländische Staatsbürgerschaft, wenn man seinen Pass nicht verlängert?
Ich weiss nicht, wie es heute ist, damals erlaubten die Niederlande keine doppelten Staatsbürgerschaften und - wenn ich mich recht erinnere - machten aufgrund irgendeines Jubiläums eine Ausnahme, da war ich - schnell nachschauen - 21 Jahre alt. Ich habe nie in den Niederlanden gewohnt, war dort nur in den Ferien/Verwandtenbesuche. Ich merkte erst einige Jahre nach Ablauf, dass ich den Pass nicht habe verlängern lassen. Auf der Botschaft wurde mir gesagt, dass ich mit der Nichtverlängerung die Staatsbürgerschaft aufgegeben hätte. Ob er noch weiteres erklärt hatte, weiss ich nicht mehr, meine Mutter sagte aber mir aber danach, dass sei ihr bekannt gewesen. Sie hat nach ihrer Einbürgerung keinen niederländischen Pass mehr beantragt, ich weiss jetzt gar nicht, ob sie noch niederländische Staatbürgerin ist, darüber hatte ich gar nie nachgedacht, muss sie mal fragen. Es war mir auch nicht so wichtig, ich habe ja ehrlicherweise zu wenig mit den Niederlanden zu tun, um einen Anspruch zu stellen. Vorteilhaft war er halt in den Zürcher Clubs, wo man ewig lang anstand. Da musste ich nur den Pass sichtbar machen und schon hiess es "Welcome to Zurich" und drin war ich...Ja, aber nur wenn man zwischenzeitlich, ich meine 13 Jahre lang, nicht In den Niederlanden und dazugehoerigen Gebieten oder der EU gewohnt hat.
Die Staatsbürgerschaft kann man nach meinem Wissenstand nur "entziehen", wenn man noch eine andere Staatsbürgerschaft hat. Und wahrscheinlich - wie weiter oben angemerkt - hatte es wohl auch damit zu tun, dass ich nie in den NL gelebt habe.Merkwürdig. Wenn man seinen deutschen Pass nicht verlängert wird bei der nächsten Beantragung nur überprüft, ob die Staatsbürgerschaft vorhanden/gültig ist.