LH5689 ist "zu heiß" in Florenz: Es wird umgebucht....

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.468
11.374
irdisch
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Fazit ist: Die Airline muss einen Sonderstatus für Minderjährige vorsehen und liefern. "Über 12 = Erwachsener" geht nicht. Das IT-System muss grundsätzlich das Alter Minderjähriger erfassen. Eltern sollten Kinder als UM schicken, wenn sie nichts riskieren wollen.
Zusatzfrage: Geht UM auch im Lufthansa-ICE?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.532
9.692
FRA / FMO
Fazit ist: Die Airline muss einen Sonderstatus für Minderjährige vorsehen und liefern. "Über 12 = Erwachsener" geht nicht. Das IT-System muss grundsätzlich das Alter Minderjähriger erfassen. Eltern sollten Kinder als UM schicken, wenn sie nichts riskieren wollen.
Warum muss das Alter gespeichert werden? Es hätte doch völlig ausgereicht, wäre am Airport vom Personal reagiert worden?
Zusatzfrage: Geht UM auch im Lufthansa-ICE?
Meines Wissens nicht.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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2.786
Europa
…der Flug findet statt - aber ohne die beiden Minderjährigen. Die entsprechende Mitarbeiterin hat den beiden wohl kurz und schroff geantwortet, dass sie über 12 seien und daher als erwachsen gelten….

Warum muss das Alter gespeichert werden? Es hätte doch völlig ausgereicht, wäre am Airport vom Personal reagiert worden?

Meines Wissens nicht.
Ich finde kritisch was die Mitarbeiterin am Flughafen gesagt hat und total Quatsch ist
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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18.533
NUE/FMO
www.red-travels.com
Warum muss das Alter gespeichert werden? Es hätte doch völlig ausgereicht, wäre am Airport vom Personal reagiert worden?

weil sich das Personal ja auf's System verlässt und sich eben nicht an die gesetzlichen Bestimmungen zu Minderjährigen halten will...

Das Personal ist wahrscheinlich nur darauf geschult das zu machen, was das System sagt... das System erkennt die Kinder ü12 nicht als solche, weil das System einfach schlecht ist....

Warum fragt die Airline nicht spätestens beim Online-Check-In die Ausweisdaten inkl. Geburtstag ab?

Das LH Buchungssystem gibt nur Babys 0-2 und Kinder 2-11 an, alles andere ist Erwachsen, ergo kann der unwissende Kunde auch das Ticket für den 12 jährigen online als Erwachsenen buchen, ohne dass eine Plausi-Abfrage erfolgt, ob die Person wirklich "Erwachsen" (Volljährig) ist.

BA unterscheidet in der Auswahl immerhin zwischen Kleinkind 0-2, Kind 2-11, "junge Erwachsene" 12-15 und Erwachsene 16+
 

Eisplanet

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
734
1.341
BSL, ex-LEJ
Und weiterhin entziehst du dich einer genauen Begründung wo sich der einzelne Mitarbeitet des Handling Agents persönlich strafbar gemacht hat und nach welchem Tatbestand er wie bestraft werden kann?

Und weiterhin, ich wiederspreche nicht, dass es hätte nicht passieren sollen und grundsätzlich gehen die EU261 verstoßen wurde. Ich sehe hier aber keine Grundlage einen Mitarbeitenden des Agents persönlich zu belangen.
das mit dem "strafbar gemacht" kam aber von mir. Und fusst auf entsprechender Schulung der Mitarbeiter, eigentlich ein Mindeststandard. Und würde es auf ein Gerichtsverfahren oder Ermittlung mit Feststellung eines Straftatbestandes ankommen, würde vor Gericht eh nicht EN oder LH stehen, sondern der Mitarbeiter der es verbockt hat. Könnte man nur hoffen, dass er vom Arbeit-/ Auftraggeber unterstützt werden würde.

Grundsätzlich sollten die Mitarbeiter geschult sein, welche Gesetze und Regularien gelten. Dazu zählt auch ein Jugendschutzgesetz und die Mindestanforderungen der EU261 die hier ja genannt wurden - das betrifft nicht die Themen Kompensation.
Mir ist vollkommen bewusst, dass der outgesourcte und unterbezahlte, mit Überstunden belastete und schlecht gelaunte Angestellte einer Sub-Sub-Firma diese Schulung wahrscheinlich nicht bekommen hat - ist aber nicht mein Problem. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ein Beispiel: nur weil der Praktikant nicht weiss, dass die Firma Steuern zahlen muss, muss sich die Firma trotzdem an Gesetze halten. Ähnlich verhält es sich hier und EN/LH muss sicherstellen über Prozesse - dazu zählen auch wirksame Schulungen - dass die Gesetze eingehalten werden. Dies ist hier im Speziellen das Jugendschutzgesetz und die EU261 mit ihren speziellen Anfrderungen.
Jugendschutz in der Lounge für Alleinreisende Statusinhaber durchsetzen können sie ja.

Um den Vorrednern mal klar zu machen: die Kinder wären im Fall des verweigerten Check-Ins im Hotel in Mailand auf der Strasse gestanden. Das möchte ich nicht mal als Erwachsener - Mailand hat nicht nur schöne Ecken sondern auch sehr viele Gegenden, wo du dich als Erwachsener auch tagsüber nicht so wohl fühlst.

Es gab hier mindestens einmal die Möglichkeit, sich an die gesetze zu halten. Der Mitarbeiter hat falsch entschieden.

Achso: und eine Deckungszusage des Rechtschutzes hätte ich nicht eingeholt um EN zu verklagen. Das hätte ich mir für später aufgehoben.
Ich hätte mich darauf vorbereiten müssen, Geld in die Hand zu nehmen, um dem jugendschutz gerecht den Weitertransport zu organisieren - ob das auf andere Airline, Abholung, Transportdienstleister oder Familie und Freunde mit Auto oder wie auch immer gewesen wäre. Es wären Kosten entstanden, die bei EN sicherlich nur auf dem Klageweg rückgefordert hätten werden können.

Wie oben schon ein Insasse sagte: da sich leider zu wenig Betroffene beschweren, tut sich auch nix. Ich hätte glaub schon die Angriffslust, dass gerichtlich klären zu lassen. Und wenn es nur dazu führt, dass bei der Buchung ein Alter oder ein Altersbereich ("unter 18") eingegeben werden muss. Geht ja bei der Bahn auch.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.714
877
es geht dabei nicht um Priorität wollen sondern das Recht darauf haben, weil sie Schutzbedürftig sind mit unter 18.
Das geht los bei Hotelübernachtungen - unter 18 kein Check-In - und der daraus folgenden Übernachtung irgendwo auf der Strasse (oder am Flughafen).Unter 18-jährige unterstehen einem besonderen Schutz, und sämtliche Diskussion dazu ist BULLSHIT.
Und wo haben sie vor dem Flug übernachtet?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.336
5.265
das mit dem "strafbar gemacht" kam aber von mir. Und fusst auf entsprechender Schulung der Mitarbeiter, eigentlich ein Mindeststandard. Und würde es auf ein Gerichtsverfahren oder Ermittlung mit Feststellung eines Straftatbestandes ankommen, würde vor Gericht eh nicht EN oder LH stehen, sondern der Mitarbeiter der es verbockt hat. Könnte man nur hoffen, dass er vom Arbeit-/ Auftraggeber unterstützt werden würde.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu, dass das eine Sauerei ist.

Strafbar aber sicherlich nicht. Da sind die Hürden hoch. Fast immer gehört da z.B. Vorsatz dazu.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.170
2.786
Europa
gibt's Jugendreisen noch?
Ja, mein Sohn ist gestern mit eine Jugendgruppe aus Sardinien zurück, aber die 112 Kids sind nicht alle in einen Tag hingeflogen und zurückgeflogen, sondern innerhalb von 3 Tagen, von CGN und DUS nach OLB mit EW und CG in verschiedenen Flügen und pro Flug gab es 2 Betreuer
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.750
1.931
Das ist nicht das Problem der Airlines
Die konnten bei Freunde oder Verwandte übernachtet haben?
Also wenn meine Freunde meine Kinder, nach dem sie bei ihnen übernachtet haben, alleine auf den Flughafen schicken und sagen, jetz sieh mal zu wo du bleibst, wären das sehr lange meine Freunde gewesen. Die Verwandtschaft kann man sich nicht aussuchen, wäre dann aber auch nicht mehr die erste Urlaubsadresse.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
27.736
18.533
NUE/FMO
www.red-travels.com
Ja, mein Sohn ist gestern mit eine Jugendgruppe aus Sardinien zurück, aber die 112 Kids sind nicht alle in einen Tag hingeflogen und zurückgeflogen, sondern innerhalb von 3 Tagen, von CGN und DUS nach OLB mit EW und CG in verschiedenen Flügen und pro Flug gab es 2 Betreuer

aber du kannst ja auch Selbstanreise auswählen...

ruf jugendreisen bspw.
  • Natürlich kannst du bei uns auch eine Selbstanreise wählen. Dann beginnt deine Reise immer in der gebuchten Unterkunft und endet auch dort.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.170
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Europa
aber du kannst ja auch Selbstanreise auswählen...

ruf jugendreisen bspw.
Man konnte auch Selbstanreise auswählen, hast recht
Die Gruppen wurden vom Pfarrer ausgelost und mein Sohn flog vom Mittwoch bis Mittwoch ab CGN nach OLB mit EW
Aber wir haben, auch wenn er schon 17 ist, den Gruppenleiter eine Vollmacht gegeben und eine Einverständniserklärung
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.203
471
MUC
Und deshalb sind sie mit Vorzug / Priorität zu behandeln. Der Mitarbeiter macht sich bei Kenntnis des Umstandes - und so soll es ja hier gewesen sein - sogar strafbar.
Ich bin ja kein Anwalt und mit dem italienischen Strafgesetzbuch nicht vertraut. Daher würde mich dann doch interessieren, gegen welche einschlägigen Paragraphen des italienischen Codice Penale der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin in Florenz verstoßen haben soll, dass ihm/ihr hier eine Straftat unterstellt werden kann.
 

hanpe016

Reguläres Mitglied
01.09.2013
47
40
Moin,
aktuell sind es in Italien knapp 40 Grad - und meine -1 steht zusammen mit einem anderen Minderjährigen in Florenz am Check-In nach D; allerdings sollen sie umgebucht werden aufgrund von "hitzebedingten Kapazitätseinschränkungen"....??! - Habt Ihr so etwas schon einmal gehört? Würde ein ganzer Flug deswegen abgesagt, hätte ich ja noch Verständnis, aber der Flug soll wie geplant stattfinden....
Lieben Dank für eine kurze Einschätzung!!
Ergänzende Info:

ich war am vergangenen Montag ebenfalls auf diesem Flug nach München gebucht. War in FLR kurz vor der Boardingzeit am Gate 05, aber nichts tat sich. Abflugzeit erreicht, kein Boarding, keine Information. Später dann eine Durchsage, sinngemäß, "flight delayed due to high temperatures at the airfield, next info at 16:30h". Die Schlange am Boarding Gate löste sich auf. Gegen 16:20h erfolgte dann, sehr unerwartet, quasi ein stilles Boarding, hatte keine Ansage dazu gehört. Bin als Boardingruppe 2 durch und per Bus zum Flieger gehuscht. Dort meldete sich der Kapitän per PA: alle Probleme seien gelöst, in 5 Minuten geht's los, Türen zum Bagagge Hold waren alle geschlossen (!). Im Flug wurde dann von anderen Paxen kolportiert dass kein/nicht alles Gepäck an Bord sei. Hatte selber nur Handgepäck.

Hatte ein Eco-Light Ticket (Status SEN) FLR-MUC-MXP als Teil eines MileageRuns, ein Ticket, Aufenthalt in MUC planmäßig um die 5h.
Ankunftsverspätung MUC war ca. 1h.

Hätte sicherlich eine vernünftige Alternative nach MXP akzeptiert um Platz zu machen, wenn man mit mir gesprochen hätte (Punkte/Meilen dann per ORC). Hatte aber, bis aufs Boarding, keinerlei Kontakt mit dem Bodenpersonal. Check-in erfolgte am Vortag online.
 

Eisplanet

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
734
1.341
BSL, ex-LEJ
Ich bin ja kein Anwalt und mit dem italienischen Strafgesetzbuch nicht vertraut. Daher würde mich dann doch interessieren, gegen welche einschlägigen Paragraphen des italienischen Codice Penale der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin in Florenz verstoßen haben soll, dass ihm/ihr hier eine Straftat unterstellt werden kann.
schonmal was von ausführende/ delegierte/ beauftragte Person gehört? Mitwirkungspflicht zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Auftrag des Arbeitgebers (bzw. als Angestellter eines Subunternehmens des Auftraggebers)?
Dazu gehört auch eine gewisse Meldepflicht falls man Gefahr läuft, gegen Gesetze zu verstossen. In Schulungen sollte dies den Mitarbeitern beigebracht werden, welche Gesetze gelten und wann sie entsprechend agieren müssen. In dem Fall war die Aktion "du bist über 12 und zählst als Erwachsener" nur auf eine Fragestellung richtig: Die Preiskalkulation des Tickets.

Wenn du im Gefahrgutrecht unterwegs bist bzw. mit Gefahrgut zu tun hast, ist das Standard. Auch die Thematik der entsprechenden Schulung, Mitwirkungspflicht und Haftung im Falle der Kenntnis eines Verstosses gegen die Regularien/ Gesetze.
Wenn ich Kenntnis eines nicht-konformen Verhaltens/ Situation habe, dann besteht die Pflicht - auch seitens des Auftrag-/ Arbeitgebers - diesen Zustand zu melden um ihn abzustellen. Wird nachgewiesen, dass ich von dem Zustand wusste und nicht entsprechend die Konformität mit Gesetzen/ Regularien versucht habe zu erreichen, kann ich strafrechtlich belangt werden.
Von der Erfülliung der Gesetze her ist hier eine ähnliche Situation anzutreffen.

Nehmen wir an, die Polizei in Italien hätte davon Wind bekommen, sie hätten entsprechend reagiert (siehe Hotel-Check-in) und die ursprüngliche bzw. auslösende Aktion identifiziert ,dann hätte sich EN/LH rausgeredet und der Mitarbeiter wäre dran gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.106
13.953
Trans Balkan Express
gibt's Jugendreisen noch?

Mit Jugendtourist ins NSW? Jugendtourist gibt es nicht mehr aber wie von Dir verlinkt andere Anbieter. Jugendtourist wäre wohl heute am ehesten Young Pioneer Travel, allerdings für Erwachsene. Wegen des in meinen Augen wenig verlockenden Reisebüronamens würde ich auf eine Buchung dort verzichten. Auch könnte ich mich nicht damit anfreunden, meine minderjährigen Kinder nach Nordkorea zu schicken.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.736
18.533
NUE/FMO
www.red-travels.com
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Mit Jugendtourist ins NSW? Jugendtourist gibt es nicht mehr aber wie von Dir verlinkt andere Anbieter. Jugendtourist wäre wohl heute am ehesten Young Pioneer Travel, allerdings für Erwachsene. Wegen des in meinen Augen wenig verlockenden Reisebüronamens würde ich auf eine Buchung dort verzichten. Auch könnte ich mich nicht damit anfreunden, meine minderjährigen Kinder nach Nordkorea zu schicken.

hey nicht das ganze in den Kakao mit NoKo ziehen....

gibt ja doch einige Anbieter, die Kinder- und Jugendreisen anbieten.