Schmerzensgeld bei Verletzungen

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.008
13.586
FRA/QKL
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Mir erschliesst nicht, auf welcher Grundlage LH hier ein “Schmerzensgeld” oder Verdienstausfall zahlen sollte,
Mir auch nicht. Zumal die betroffene Person von "Krankgeschrieben" schreibt was in Deutschland und seiner diesbezüglichen Vollkaskomentalität ja bedeutet dass man 100,0% Lohnfortzahlung bekommt für bis zu 6 Wochen und der Arbeitgeber der wirklich Geschädigte ist. Aber vielleicht möchte @joubin81 ja den Verdienstausfall im Namen und für Kasse des Arbeitgebers einklagen. :ROFLMAO:
 

Poppy

Aktives Mitglied
19.06.2021
208
229
Die Purserin hat den Unfall aufgenommen und mir gesagt, alles was im Flugzeug passiert ist versichert, egal wer "schuld" war
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Ein ziemlich schwerer Mann fiel mir auf die Füße, konnte 2 Wochen nicht laufen und war krankgeschrieben
Wo hast du gesessen und wie konnte jemand auf deine Füße fallen? Füße im Gang ausgestreckt? Ich habe gerade Kopfkino aber die Handlung fällt mir nicht ein :)
Was genau wenn man fragen darf, war denn die Diagnose? Mittelfußbruch, Wadenbeinprellung, Sehnenzerrung?
Remote von zu Hause aus arbeiten ging nicht?
 

Poppy

Aktives Mitglied
19.06.2021
208
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Ich hatte im Jahr 2002 einen Distale Fibula Riss, nicht gebrochen, sondern nur eine Fraktur, weil ich am schlafen war und die Flugbegleiterin wollte mit den Wagen vorbei
Dann hast du deine Füße aber auch im Gang abgelegt?
Btw.....Fraktur = Bruch ;)
Distaler Fibula Riss = Bruch unterer Abschnitt Wadenbein/Außenknöchel
Unten Wadenbein
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.428
2.966
Europa
Dann hast du deine Füße aber auch im Gang abgelegt?
Btw.....Fraktur = Bruch ;)
Distaler Fibula Riss = Bruch unterer Abschnitt Wadenbein/Außenknöchel
Unten Wadenbein
Ich war am schlafen in Y
Habe 45 und bin 194
3 Wochen habe ich die Schiene getragen
Die Flugbegleiterin hat sich entschuldigt, kann passieren
Bin aber niemals auf die Idee gekommen, Schmerzensgeld zu beantragen
Die haben mir ein Flug spendiert und war für mich ok
 

Poppy

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19.06.2021
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Ich war am schlafen in Y
Habe 45 und bin 194
3 Wochen habe ich die Schiene getragen
Die Flugbegleiterin hat sich entschuldigt, kann passieren
Bin aber niemals auf die Idee gekommen, Schmerzensgeld zu beantragen
Die haben mir ein Flug spendiert und war für mich ok
Schmerzensgeld wäre angemessen gewesen. Die Schädigung war ja doch erheblich.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.428
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Europa
Schmerzensgeld wäre angemessen gewesen. Die Schädigung war ja doch erheblich.
Ich habe nie daran gedacht
Die haben mich, dann ca. 1 Woche später angeschrieben, mit gute Genesung usw. und dort stand eine Tel. Nr. und ich konnte mir ein Flug auswählen, habe ich mir dann ein Flug nach Kuba ausgewählt
Habe erst am Check-In erfahren, dass es in der Comfort Class war, keine Richtige Business wie wir die heute kennen, sondern 2-2-2 bei den alten 767 (konnte aber auch eine A330-200 sein)
 
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Tiversin

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06.07.2016
2.890
7.252
DUS
Ich habe nie daran gedacht
Eine derart entspannte Denke ( die ich übrigens super finde ) , vereinfacht vieles.
Wenn ich so überlege wie oft ich mir den Spruch „da kann man mehr draus machen“ schon anhören musste.
Das letzten Endes alle dafür in der einen oder anderen Form blechen müssen kapieren wohl die wenigsten.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Eine derart entspannte Denke ( die ich übrigens super finde ) , vereinfacht vieles.
Wenn ich so überlege wie oft ich mir den Spruch „da kann man mehr draus machen“ schon anhören musste.
Das letzten Endes alle dafür in der einen oder anderen Form blechen müssen kapieren wohl die wenigsten.
Ich wäre nie auf die Idee gekommen
Die habe die Gewohnheit, blöde Gewohnheit, wenn ich Y fliege, dann stelle ich immer meine Beine auf den Gang
Die Flugbegleiterin hat nur ihren Job gemacht, vielleicht dachte Sie, Sie würde durchkommen
 

miles&weg

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05.10.2011
481
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Ich wäre nie auf die Idee gekommen
Die habe die Gewohnheit, blöde Gewohnheit, wenn ich Y fliege, dann stelle ich immer meine Beine auf den Gang
Die Flugbegleiterin hat nur ihren Job gemacht, vielleicht dachte Sie, Sie würde durchkommen
Wenn da dann nachts im dunklen ein anderer Fluggast darueber stolpert und sich verletzt, wer darf denn dann das Schmerzensgeld zahlen? Auch die Airline? Oder vielleicht eher der Fluggast, der dem anderen ein Bein gestellt hat ... ??? :unsure:
 

unseen_shores

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30.10.2015
9.331
14.346
Trans Balkan Express
Eine derart entspannte Denke ( die ich übrigens super finde ) , vereinfacht vieles.
Wenn ich so überlege wie oft ich mir den Spruch „da kann man mehr draus machen“ schon anhören musste.
Das letzten Endes alle dafür in der einen oder anderen Form blechen müssen kapieren wohl die wenigsten.

Das erinnert mich an den Zugreisenden, der sich auf dem Weg von Rijeka nach München darüber beschweren wollte, dass in seinem Liegeabteil der Hund eines anderen Reisenden mitgeführt wurde und er eine Hundehaarallergie habe. Er rannte die ganze Zeit durch den Wagen und rief "einer muss dafür bezahlen". Der Schaffner sprach dann irgendwann auch kein Englisch mehr. Die Erkenntnis, dass er selbst derjenige war, der zahlen musste, setzte glücklicherweise weit vor Villach ein, so dass die Nacht einigermaßen ruhig verlief.
 
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Poppy

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19.06.2021
208
229
Wenn da dann nachts im dunklen ein anderer Fluggast darueber stolpert und sich verletzt, wer darf denn dann das Schmerzensgeld zahlen? Auch die Airline? Oder vielleicht eher der Fluggast, der dem anderen ein Bein gestellt hat ... ??? :unsure:
Naja, so dunkel ist es nun ja auch nicht und es ist ratsam, gerade dann zu schauen wo man hintritt.
Mir schon passiert, dass ich gegen einen Fuß der im Gang ausgestreckt war gelaufen bin und der nette Gast gemeckert hat, weil ich ihn aufgeweckt habe....tja Shit happens
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
3.130
2.374
Mir auch nicht. Zumal die betroffene Person von "Krankgeschrieben" schreibt was in Deutschland und seiner diesbezüglichen Vollkaskomentalität ja bedeutet dass man 100,0% Lohnfortzahlung bekommt für bis zu 6 Wochen und der Arbeitgeber der wirklich Geschädigte ist. Aber vielleicht möchte @joubin81 ja den Verdienstausfall im Namen und für Kasse des Arbeitgebers einklagen. :ROFLMAO:
Ich bin selbständig da sind 2 Wochen Ausfall schon schmerzhaft...
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wo hast du gesessen und wie konnte jemand auf deine Füße fallen? Füße im Gang ausgestreckt? Ich habe gerade Kopfkino aber die Handlung fällt mir nicht ein :)
Was genau wenn man fragen darf, war denn die Diagnose? Mittelfußbruch, Wadenbeinprellung, Sehnenzerrung?
Remote von zu Hause aus arbeiten ging nicht?
Ich hatte Platz am Notausgang (A350 Allegris Experience) in Y hinter den Toiletten. Da kann man die Beine lang machen.

Die Diagnose ist noch unklar da ich noch keinen fähigen Orthopäden gefunden habe
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.008
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FRA/QKL
Ich bin selbständig da sind 2 Wochen Ausfall schon schmerzhaft...
Dann wundere ich mich über den Ausdruck "krankgeschrieben". Das ist so ein typischer Begriff von abgesicherten Lohnempfängern den ich gerne kontere mit "Bist du jetzt krank, oder bist du nur krank geschrieben". Bin da etwas allergisch (als Arbeitgeber)...
 

Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
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1.232
Dann wundere ich mich über den Ausdruck "krankgeschrieben". Das ist so ein typischer Begriff von abgesicherten Lohnempfängern den ich gerne kontere mit "Bist du jetzt krank, oder bist du nur krank geschrieben". Bin da etwas allergisch (als Arbeitgeber)...
Klingt nach einer Spitzenadresse, „Top 100 Companies to work for“ 👍
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die Diagnose ist noch unklar da ich noch keinen fähigen Orthopäden gefunden habe
Weltklasse, der Zaun! Nicht nur in Sachen (Airline) Management, sondern nun auch bei der Bewertung der Fähigkeiten von medizinischen Fachleuten!
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
3.130
2.374
In der Tat, in der Tat. Dort treibt ja seit Jahrzehnten der Inuit sein Unwesen!

Joubin, ereignete sich der Vorfall in einer der Premiumklassen?
In der Tat, auf den neuen Allegro Eco Sitzen...
Der Service war übrigens danach vorzüglich, die Purserin brachte mir proaktiv Eisbeutel und ich bekam Premium Verpflegung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Daraus erschließt sich mir aber immer noch nicht woher die Haftung stammen soll wenn der Schaden durch einen anderen Passagier verursacht wurde
Der andere Passagier war ohnmächtig, er wurde dann nach hinten gebracht und ich habe ihn nie mehr gesehen.
 

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.978
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Chersonesus Cimbrica
Dann wundere ich mich über den Ausdruck "krankgeschrieben". Das ist so ein typischer Begriff von abgesicherten Lohnempfängern den ich gerne kontere mit "Bist du jetzt krank, oder bist du nur krank geschrieben". Bin da etwas allergisch (als Arbeitgeber)...
Wundern ist unnötig. Eine Krankschreibung ist nicht "so ein typischer Begriff abgesicherter Lohnempfänger", sondern bestätigt nach ärztlicher Begutachtung, dass der Patient wegen Krankheit arbeitsunfähig ist. Heißt ohne Beweis des Gegenteils: Ende der Geschichte.

Und außerdem: Ohne "abgesicherte Lohnempfänger" (klingt bei Dir wie eine Beschimpfung) wärst Du kein Arbeitgeber.

Edit: Auch Allergiker können sich von Ärzten helfen lassen.
;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.596
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FRA
Mal wieder wunderbar dieser Thread .... nicht.

Dem TO muss man jede einzelne Information, die vielleicht der Beantwortung seiner Frage dienen könnte, aus der Nase ziehen. Nach ständigem Nachfragen offenbart der TO doch ein recht seltsames Verhalten und sehr viel Ahnung und im Endeffekt kommt nicht mehr raus als man Perplexitiy oder ChatGPT auch hätte entlocken können.

Als Bonus hier mal die Antwort von Perplexity:
Im Fall einer Verletzung während des Fluges, etwa durch einen auf dich gefallenen Passagier, kannst du von Lufthansa mehr fordern als nur die Erstattung von Behandlungskosten: Auch Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und ggf. Kosten für Pflege oder Folgeschäden sind grundsätzlich gedeckt – besonders nach dem Montrealer Übereinkommen, das eine verschuldensunabhängige Haftung regelt.
Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen
• Lufthansa haftet für Personenschäden (also Verletzungen), die während des Fluges entstehen.
• Die Haftung greift bis zu ca. 151.880 Sonderziehungsrecht (aktuell etwa 190.000 €), komplett unabhängig von Verschulden.
• Darüber hinaus haftet Lufthansa nur, wenn ein eigenes Verschulden vorliegt (z.B. grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz).
• Erstattung umfasst Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, ggf. Haushaltsführungsschaden und Pflegebedarf bei Dauerschäden.
Was du tun solltest
• Den Unfall und Hergang dokumentieren (mit Zeugen, Fotos, Flugnummer, Uhrzeit).
• Unfallmeldung vom Bordpersonal verlangen und schriftlich Schadensmeldung bei Lufthansa einreichen.
• Ärztliche Atteste sichern und ggf. einen Anwalt einschalten.
• Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche beträgt 2 Jahre ab dem Flugdatum.
Spezielle Umstände
• Die Haftung greift, solange Lufthansa keinen Beweis erbringen kann, dass sie oder der Passagier nicht ursächlich für den Schaden waren oder dass dieser ausschließlich auf eine nichtflugbetriebliche Ursache zurückzuführen ist.
• Auch bei Turbulenzen haftet Lufthansa für Körperschäden als „flugspezifisches Risiko“.

Als Ergebnis dieser Nachfrage hätte der TO sofort einen Anwalt kontaktieren sollen, um seine Ansprüche einzufordern.
 
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Okin

Reguläres Mitglied
02.12.2012
33
90
der TO sofort einen Anwalt kontaktieren…

Irgendwie paradox: Da wirft Du im Brustton der Überzeugung ein „…sofort…“ hin – und die KI rät im selben Atemzug dann doch zu „ggf. Anwalt“. Liest man’s wörtlich, hat er exakt das gemacht, was die Blechbüchse vorschlug.

Noch erstaunlicher sind eigentlich die Reaktionen hier: Von Arbeitgebern, die bei der völlig korrekten Angabe einer Arbeitsunfähigkeit sofort Schnappatmung bekommen, bis zu Kommentatoren, die ohne eigene Kenntnis des Sachverhalts reflexartig den „Schuldigen“ ausschließlich beim vermeintlich Geschädigten verorten. Und der muss sich dann für eine simple Rückfrage gleich auch noch den moralischen Lack abkratzen lassen.

Vielleicht habe ich es überlesen, aber waren die Seatbelts eingeschaltet? Dies war doch in der Vergangenheit bei Schadensersatzansprüchen doch viel entscheidender.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.596
5.304
FRA
Vielleicht habe ich es überlesen
... und noch eine Information, die vielleicht sinnvoll wäre, wenn sie der TO gleich gegeben hätte.

Klar, die KI sagt "ggf. Anwalt", der TO ist mit der Reaktion der Fluglinie nicht einverstanden, also wird aus "ggf." ein "jetzt erst recht".