Im Fall einer Verletzung während des Fluges, etwa durch einen auf dich gefallenen Passagier, kannst du von Lufthansa mehr fordern als nur die Erstattung von Behandlungskosten: Auch Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und ggf. Kosten für Pflege oder Folgeschäden sind grundsätzlich gedeckt – besonders nach dem Montrealer Übereinkommen, das eine verschuldensunabhängige Haftung regelt.
Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen
• Lufthansa haftet für Personenschäden (also Verletzungen), die während des Fluges entstehen.
• Die Haftung greift bis zu ca. 151.880 Sonderziehungsrecht (aktuell etwa 190.000 €), komplett unabhängig von Verschulden.
• Darüber hinaus haftet Lufthansa nur, wenn ein eigenes Verschulden vorliegt (z.B. grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz).
• Erstattung umfasst Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, ggf. Haushaltsführungsschaden und Pflegebedarf bei Dauerschäden.
Was du tun solltest
• Den Unfall und Hergang dokumentieren (mit Zeugen, Fotos, Flugnummer, Uhrzeit).
• Unfallmeldung vom Bordpersonal verlangen und schriftlich Schadensmeldung bei Lufthansa einreichen.
• Ärztliche Atteste sichern und ggf. einen Anwalt einschalten.
• Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche beträgt 2 Jahre ab dem Flugdatum.
Spezielle Umstände
• Die Haftung greift, solange Lufthansa keinen Beweis erbringen kann, dass sie oder der Passagier nicht ursächlich für den Schaden waren oder dass dieser ausschließlich auf eine nichtflugbetriebliche Ursache zurückzuführen ist.
• Auch bei Turbulenzen haftet Lufthansa für Körperschäden als „flugspezifisches Risiko“.