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Steht dem nicht entgegen, dass die Vergütung bei einem Flugticket noch vor dem Ausführen der Leistung fällig wird?Ein Beförderungsvertrag ist ein Werkvertrag, weder ein Kauf - noch ein Dienstvertrag.
D. h. man hat auch noch Anspruch auf die Herausgabe des Gepäcks am Unsteigepunkt? Oder war das Gepäck nur bis FRA eingecheckt und ist trotzdem weitergeflogen?Warum das klar ist? Gerade noch wartete ein Mandant stundenlang in FRA auf sein Gepäck, das weisungswidrig wohl doch nach Skandinavien weiterflog![]()
