LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.435
3.636
FRA
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Ein Beförderungsvertrag ist ein Werkvertrag, weder ein Kauf - noch ein Dienstvertrag.
Steht dem nicht entgegen, dass die Vergütung bei einem Flugticket noch vor dem Ausführen der Leistung fällig wird?

Warum das klar ist? Gerade noch wartete ein Mandant stundenlang in FRA auf sein Gepäck, das weisungswidrig wohl doch nach Skandinavien weiterflog 🤡
D. h. man hat auch noch Anspruch auf die Herausgabe des Gepäcks am Unsteigepunkt? Oder war das Gepäck nur bis FRA eingecheckt und ist trotzdem weitergeflogen?
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
6.886
5.444
Bei allen hinkenden, laufenden, sprintenden und sich sonstwie oder nicht fortbewegenden Vergleichen und Analogien bitte beachten: Ein Beförderungsvertrag ist ein Werkvertrag, weder ein Kauf - noch ein Dienstvertrag.
Nix für Ungut, viele Gesetzbuchwerfer brauchen eben eine Daseinsberechtigung, können dann 1000 Seiten Luft produzieren 😉 Definitiv nicht persönlich gemeint, klar, aber das macht die Sache an sich auch nicht besser. Aus vielen Gründen erhöht die Fluggesellschaft durch deinen noshow ihre Einnahmen UND darf noch dazu Geld Nachfordern. Das ist wirklich einmalig! Warum das Gericht das nicht sieht?
Und ich vermute die Entscheidung erschwert es den Fluggäste noch mehr, da sich Elha gestärkt fühlen wird, öfter nachzufordern. Wird einige RA freuen, mehr Arbeit, aber Recht wurde m. E. nicht gesprochen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Oh, nice. Gepäck von einem Passagier, der geplanterweise nicht auf dem Flug ist, wird nicht abgeladen. Da haben wir auch noch eine Sicherheitsthematik :rolleyes: (Aber: Bisher ist ja nur "wohl" weitergeflogen.)

Steht dem nicht entgegen, dass die Vergütung bei einem Flugticket noch vor dem Ausführen der Leistung fällig wird?

Nein, denn der BGH heißt die den Grundprinzipien des Werkvertragsrechts völlig zuwiderlaufende Vorkassepraxis der Airlines gut. Aber auch nur (!) deshalb, weil diese wegen des Kontrahierungszwangs mit jedem dahergelaufenen Bankrotteur einen Vertrag abschließen müssen. Sie können sich also nicht durch sorgfältige Auswahl des Vertragspartners vor Zahlungsausfällen schützen. Dem soll Rechnung getragen werden.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
6.886
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Oh, nice. Gepäck von einem Passagier, der geplanterweise nicht auf dem Flug ist, wird nicht abgeladen. Da haben wir auch noch eine Sicherheitsthematik :rolleyes: (Aber: Bisher ist ja nur "wohl" weitergeflogen.)



Nein, denn der BGH heißt die den Grundprinzipien des Werkvertragsrechts völlig zuwiderlaufende Vorkassepraxis der Airlines gut. Aber auch nur (!) deshalb, weil diese wegen des Kontrahierungszwangs mit jedem dahergelaufenen Bankrotteur einen Vertrag abschließen müssen. Sie können sich also nicht durch sorgfältige Auswahl des Vertragspartners vor Zahlungsausfällen schützen. Dem soll Rechnung getragen werden.
Auch hier wird nicht Recht gesprochen sondern den Fluggesellschaften massiv zinslosen Kredit gewährt und Vorteil geschaffen.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Steht dem nicht entgegen, dass die Vergütung bei einem Flugticket noch vor dem Ausführen der Leistung fällig wird?


D. h. man hat auch noch Anspruch auf die Herausgabe des Gepäcks am Unsteigepunkt? Oder war das Gepäck nur bis FRA eingecheckt und ist trotzdem weitergeflogen?
Na er wird sie vermutlich informiert haben, dass er nicht weiterfliegt und sie haben es dann jedoch trotzdem durchgecheckt, so wie das häufig passiert, wenn die Airline ihre Angestellten dazu anweist.
Und dann ergibt sich eben das Problem, wie bekommt der Fluggast sein Gepäck, denn es ist immer noch sein Eigentum, aus das der Eigentümer einen Anspruch hat. Es ist nur dummerweise nicht in seinem Besitz am Umsteigeflugplatz. Normalerweise fliegt das aus Sicherheitsgründen nicht ohne den Passagier weiter, aber vorzeitig herausgeben tun sie es halt auch nicht gerne, weil sie wollen dass der Passagier weiter fliegt, auch wenn es dazu keine rechtliche Verpflichtung gibt.
Also muss der Passagier dann gegebenfalls warten, bis der Flieger abgehoben hat und sich das Gepäck dann am lost und found Schalter zurückholen.
Letztendlich alles ein Krampf, weil die Airlines mehr wollen als die Gesetzeslage hergibt.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.491
1.151
Es ist nur dummerweise nicht in seinem Besitz am Umsteigeflugplatz. Normalerweise fliegt das aus Sicherheitsgründen nicht ohne den Passagier weiter, aber vorzeitig herausgeben tun sie es halt auch nicht gerne, weil sie wollen dass der Passagier weiter fliegt, auch wenn es dazu keine rechtliche Verpflichtung gibt.
Also muss der Passagier dann gegebenfalls warten, bis der Flieger abgehoben hat und sich das Gepäck dann am lost und found Schalter zurückholen.
Letztendlich alles ein Krampf, weil die Airlines mehr wollen als die Gesetzeslage hergibt.
Also nen Krampf war das nie mein Gepäck ausschleusen zu lassen. Dauert halt ggf ne Weile, maximal ne Stunde habe ich gewartet.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.491
1.151
War nur eine Frage der Zeit bis die Boulevardreisepresse drauf anspringt:

 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.213
1.901
Bayern & Tirol
War nur eine Frage der Zeit bis die Boulevardreisepresse drauf anspringt:

Bis jemand weint…

Familie mit zwei kleinen Kindern probiert den „Travel Hack“ aus und wird stehen gelassen. Bilder von weinenden Kindern, BLÖD Zeitung hilft (vielleicht) und Rammeln, Töten, Lallen rettet den Urlaub (nicht). Die mopolkapilistische ElHa zeigt sich von der kalten Schulter und Schuld ist der Atom oder die Grünen.
Ich gebe eine Runde Popcorn aus!
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.532
585
MUC
Dazu passend letzte Woche einen "Behind-the-Scenes" Einblick in die Gepäckanlage von MUC gehabt. Dort wird jetzt JEDES Gepäckstück geröntgt.
Der Zweck ist weniger das Finden von unerlaubten Gegenständen bei der Gepäckaufgabe, sondern tatsächlich die Möglichkeit Gepäck nicht mehr suchen und ausladen zu müssen, wenn ein Passagier nicht erscheint, weil damit zu viel Zeit drauf geht.
In diesem Falle wird das Röntgenbild zurate gezogen und eine Clearing Stelle wird anhand des Bildes freigeben, ob der Koffer drinbleiben und alleine reisen kann.
So wie ich es verstanden habe, ist das jetzt ein Feldversuch in MUC, der dann nach Abschluss auf ganz D angewandt werden soll. Wenn das Schule macht, gehts sogar weiter...

Also muss man das Ausladen jetzt aktiv ansagen, sonst kann es sein, dass der Koffer ne extra Tour dreht. Da wartet man dann ein bißchen länger... ;-)
 

tubiaskurz

Aktives Mitglied
17.05.2019
249
291
Dazu passend letzte Woche einen "Behind-the-Scenes" Einblick in die Gepäckanlage von MUC gehabt. Dort wird jetzt JEDES Gepäckstück geröntgt.
Der Zweck ist weniger das Finden von unerlaubten Gegenständen bei der Gepäckaufgabe, sondern tatsächlich die Möglichkeit Gepäck nicht mehr suchen und ausladen zu müssen, wenn ein Passagier nicht erscheint, weil damit zu viel Zeit drauf geht.
In diesem Falle wird das Röntgenbild zurate gezogen und eine Clearing Stelle wird anhand des Bildes freigeben, ob der Koffer drinbleiben und alleine reisen kann.
So wie ich es verstanden habe, ist das jetzt ein Feldversuch in MUC, der dann nach Abschluss auf ganz D angewandt werden soll. Wenn das Schule macht, gehts sogar weiter...

Also muss man das Ausladen jetzt aktiv ansagen, sonst kann es sein, dass der Koffer ne extra Tour dreht. Da wartet man dann ein bißchen länger... ;-)
Am Montag morgen durften wir in MUC noch warten bis das Gepäck des nicht erschienen Gastes ausgeladen war.
 
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pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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2.000
TXL
Dazu passend letzte Woche einen "Behind-the-Scenes" Einblick in die Gepäckanlage von MUC gehabt. Dort wird jetzt JEDES Gepäckstück geröntgt.
Der Zweck ist weniger das Finden von unerlaubten Gegenständen bei der Gepäckaufgabe, sondern tatsächlich die Möglichkeit Gepäck nicht mehr suchen und ausladen zu müssen, wenn ein Passagier nicht erscheint, weil damit zu viel Zeit drauf geht.
In diesem Falle wird das Röntgenbild zurate gezogen und eine Clearing Stelle wird anhand des Bildes freigeben, ob der Koffer drinbleiben und alleine reisen kann.
So wie ich es verstanden habe, ist das jetzt ein Feldversuch in MUC, der dann nach Abschluss auf ganz D angewandt werden soll. Wenn das Schule macht, gehts sogar weiter...

Also muss man das Ausladen jetzt aktiv ansagen, sonst kann es sein, dass der Koffer ne extra Tour dreht. Da wartet man dann ein bißchen länger... ;-)
Das scheint irgendwie verkürzt dargestellt worden zu sein.

Der ursprümgliche Zweck bzw Hauptzweck der Gepäcküberprüfung (CT und nicht nur gewöhnliches Röntgen) ist das Gepäck auf Gegenstände zu überprüfen, die das Reisen unsicher machen (bereits da könnte man sich streiten, ob die Herausnahme von Powerbanks als Safety Issue in die Security Zuständigkeit fällt).

Dass dann natürlich ein kontrolliertes und damit sicheres Gepäckstücke auch unbegleitet fliegen können sollte, wird von den Airlines sehr gewünscht und gefordert, denn so wird das Ausladen gespart und keine Verspätungen dadurch hervorgerufen (Stichwort operative Stabilität).

Also... der Zweck "unbegleitetes Gepäck" mitfliegen zu lassen ist eher Nebenprodukt als originärer Zweck der Reisegepäckkontrolle.
 
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Daumueller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2014
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"Hab nach der Buchung keinen günstigen Zubringerflug gefunden" ergo nachträgliche Reiseplanänderung. :LOL:

LH schreibt ja selbst in den ABB "(...) Dies gilt nicht, wenn sich schlicht Ihre Reisepläne ändern oder wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem anderen von Ihnen nicht zu vertretenden Grund daran gehindert sind, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten. Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit die diesbezüglichen Gründe unverzüglich nach Kenntniserlangung mit."

Also: Schlichte Reiseplanänderung berechtigt bereits dazu.
Das vielleicht nicht. Aber ein durchaus nicht so seltener Fall könnte sein:

man bucht: FRA-OSL und als direct turnaround OSL-FRA-XXX

Nun fällt FRA-OSL wetterbedingt aus --> nicht durch mich zu vertreten kann ich nicht nach OSL
Früher hätte man gesagt "2 Tickets, egal - wir haben Sie auf OSL-ZRH-XXX gebucht und wie Sie nach OSL kommen ist egal" - solche Fälle dürften nun sehr einfach sein.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.662
2.000
TXL
Das vielleicht nicht. Aber ein durchaus nicht so seltener Fall könnte sein:

man bucht: FRA-OSL und als direct turnaround OSL-FRA-XXX

Nun fällt FRA-OSL wetterbedingt aus --> nicht durch mich zu vertreten kann ich nicht nach OSL
Früher hätte man gesagt "2 Tickets, egal - wir haben Sie auf OSL-ZRH-XXX gebucht und wie Sie nach OSL kommen ist egal" - solche Fälle dürften nun sehr einfach sein.
Tatsächlich wird das Risiko von solchen Buchungen vom Reisenden auf die Fluggesellschaften verschoben.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.504
5.194
FRA
Das vielleicht nicht. Aber ein durchaus nicht so seltener Fall könnte sein:

man bucht: FRA-OSL und als direct turnaround OSL-FRA-XXX

Nun fällt FRA-OSL wetterbedingt aus --> nicht durch mich zu vertreten kann ich nicht nach OSL
Früher hätte man gesagt "2 Tickets, egal - wir haben Sie auf OSL-ZRH-XXX gebucht und wie Sie nach OSL kommen ist egal" - solche Fälle dürften nun sehr einfach sein.
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Ausfall/Verspätung eines Positionierungsfluges mit einer anderen Airline zur plötzlichen Reiseplanänderung führt.