Guter Gedanke. Die Verwaltung wird sagen (1) kennt die Krankenversicherung nicht die Beihilferegeln (2) muss im Rahmen der PKV nicht der gleiche Leistungsumfang wie bei der Beihilfe bestehen (kann ja auch mehr sein) und (3) haben wir das nie so gemacht. Leider.
Die Abrechnungs-/Prüfabteilungen bei den Krankenversicherungen - gerade bei der PKV - können problemlos mit verschiedenen Tarifen und Vertragsumfängen umgehen und wissen sehr genau, in welchem Fall was wofür zu erstatten ist. Da nun einen Tarif „Beihilfe“ zu implementieren und mit prüfen zu lassen dürfte nicht das Problem sein. Zu großen Teilen erfolgt das bereits ohnehin stark computergestützt.
Bleibt (3). Und das ist konservativ in Reinkultur.
Ich frage mich ernsthaft, wie lange man sich dieses Denken noch leisten kann (kann man nicht!) bzw. will.
Solche recht einfachen - allerdings institutionübergreifende - Zusammenhänge gibt es haufenweise. Das kommt in der politischen Landschaft - Stichwort: „Entbürokratisierung“ noch nichtmal auf der Ideenliste irgendeiner Partei vor.
Da fehlt nicht die Fähigkeit sondern auch der Wille zum etwas komplexeren Denken. weil das natürlich die dort arbeitenden Menschen und damit ein Kernthema der Politik betrifft. Aber das genau wären ganz konkrete Schritte zwecks besserer Effizienz in der Erledigung solcher Aufgaben.
Ein bisschen mehr Servicementalität ala Singapur…
Es braucht auch keine Kindergeldkasse bei der Arbeitsagentur. Kindergeld bis 18 zahlen, eventuell kann man auch noch aus praktischen Gründen (Ende 12. Klasse, Ende 3-jährige Ausbildung) über 19 diskutieren. Ende.
Dann fällt auch die Diskussion flach, wieviel man ggf. länger in Ausbildung/als Student hinzuverdienen darf, irgendwelche Bescheinigungen, die noch irgendwer zu prüfen hat etc. Wenn es für in Ausbildung befindliche Menschen noch Bedarfe gibt, dann kann man diese dort adressieren und budgetieren - BAFÖG oder ähnliches, auch im Behindertenbereich kann ich mir da einiges vorstellen. Aber nicht für den Regelfall, der heute nach 12 Jahren mit dem Abitur die Schule verlässt.
Mögliche Lösung: es läuft über die Finanzämter. Die müssen aber auch in der Lage sein, nicht nur positive Steuern zu erheben, sondern ggf. auch bei Einkommenslosigkeit praktisch negative Steuern zur Auszahlung zu bringen.
Es reicht dann eine Steueranmeldung. Entweder der Elternfreibetrag oder halt Kindergeld. Und nur dorthin, wo der Kinderfreibetrag auch eingetragen ist. Alle notwendigen Daten sind dort ohnehin vorhanden und es wird dort sowieso schon geprüft und monatliche Abschläge kann das Finanzamt ebenso wie monatliche Voranmeldungen. Und das geht in gleicher Weise vermutlich mit vielen Leistungen und Sachverhalten.
Übrigens geht mir die Gerechtigkeitsdiskussion tatsächlich nicht auf Einkommens- sondern eher auf Ausgabensebene auf den Zeiger. Es erhöht den Verwaltungsaufwand enorm, jeden Mist einzeln zu prüfen - und es trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei. Denn es ist nicht hilfreich, einem Teil der arbeitenden Gesellschaft laufend zu erklären, dass sie zwar weit überdurchschnittlich Steuern zahlen, es aber nicht gerecht ist, wenn sie auch in die Leistungen einbezogen werden.
Das ist wie Doppel-Bestrafung nach dem Nadelstichprinzip. D.h. man ärgert sich nicht so sehr über den Steuerbescheid, sondern darüber, dass man bei der Preisfindung anders berücksichtigt wird - also z.B. in der Kita oder im Museum erheblich mehr zahlt und dort ein zweites Mal umverteilt wird.
Und diese Art spezieller/umgekehrter Klassismus geht zum Beispiel im Schwerbehindertenbereich so weit, dass es bei nicht SV-pflichtigen Menschen, bei denen Berufsunfähigkeit im Raum steht, keine Integrationsberatung (eigentlich eine Leistung der Integrationsämter) und keine Wiedereingliederung gibt, man selbst noch nichtmal bei der Schwerbehindertenabgabe mitgezählt wird. Es ist mir völlig unverständlich, warum _staatliche_ Leistungen an die SV-Pflicht (nicht zu verwechseln mit der tatsächlichen Versicherung PKV oder GKV!) gekoppelt sind - Teilhabe ist Menschenrecht. Als gäbe es überhaupt so viele Fälle in dieser Situation - das ist letztlich nur Klassenkampf.
Vergangenes Beispiel, aber exemplarisch für die Denkweise: Zu Covid-Zeiten blieb der schwerbehinderte, schwer (noch 3fach) immunsupprimierte, organtransplantierte Chef (= Arbeitgeber) im Büro während die AN Homeoffice machen (mussten), da nur für diese eine solche Schutzvorschrift getroffen wurde.
Auch wenn ich persönlich die nötige Mentalität und Erfahrung mitbringe um auch (mit Überlegung und gewissem Aufwand) in lebensfeindlichen Umgebungen zu überleben - Info an die SPD, insbesondere Ex-Bundesarbeitsminister Heil: Auch Unternehmer sind Menschen, arbeiten und können erheblich mehr gesundheitlich gefährdet sein als die Allgemeinheit.
Es hätte sich keiner einen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn man diese Unterscheidung einfach nicht gemacht hätte. Aber ja, die Gerechtigkeit…