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Dass Mitarbeiter des LH-Konzerns sich rechtswidrig verhalten, ist ja Alltag. Sonst hätte ich nichts zu essen.
Ich habe wirklich viel Zeit damit verbracht und das Thema mehrfach an Supervisoren (MM und LH/OS) eskaliert, die die 3.3.3 Regel durchaus kennen (von Cash Tickets), allerdings ohne Erfolg. Ich habe auch alles überprüft, es gibt keine separate Regel zur Couponreihenfolge für Award Tickets (der Supervisor konnte ebenfalls keine nennen), trotzdem hat die Airline die Anwendung der Regel nicht genehmigt.
In die Richtung das kleinste Probleme, in die anderer Richtung eher problematisch. Außer du bist auf Geld aus.Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber was genau soll die Airline genau genehmigen (ihre eigenen ABB?!), bzw. wozu genau brauchst du eine Genehmigung von LH? Man braucht ja auch keine Genehmigung wenn man früher aussteigt, bzw. sollte man das eher nicht proaktiv kundtun?
Naja - ich denke darüber unterhalten wir uns hier die letzten Tage doch gerade?! Das es jetzt ein Urteil und dazu passend eine ABB Anpassung für genau diese Richtung gab..In die Richtung das kleinste Probleme, in die anderer Richtung eher problematisch. Außer du bist auf Geld aus.
Ja aber wenn die Hotline es nicht im Voraus anpasst und du nicht mit 5h Vorlauf am Airport ankommst, wirst du trotz BGH Urteil wahrscheinlich stehenbleiben. Wenn du auf die Kompensation aus bist gut, wenn du aber ankommen möchtest eher nicht. Rechte haben und Recht bekommen sind halt trotz BGH Urteil verschiedene Dinge.Naja - ich denke darüber unterhalten wir uns hier die letzten Tage doch gerade?! Das es jetzt ein Urteil und dazu passend eine ABB Anpassung für genau diese Richtung gab..
Das war der Fall von ein Award-Ticket wenn es nicht durch ging..... Beim Cash-Ticket ging es bis jetzt immerwarst schonmal betroffen, weil du deinen 1. Flug nicht antreten wolltest, hast das vorab per telefon gemeldet, und die wollten von 3.3.3 nichts wissen? Wie ist das ausgegangen?
Also ich kenne die internen Abläufe der LH Group Call Center nicht. Bei mir war der Weg zum Erfolg aber immer YMMV. Es hat zwar am Ende stets geklappt, war jedoch stark vom jeweiligen Agent abhängig. Fast immer musste eine manuelle Umbuchungsanfrage gestellt werden (also Genehmigung). Zwei Mal wollten sie sogar einen Wohnsitznachweis sehen, weil ich in der Buchung meine deutsche Adresse stehen habe. Mehrfach musste ich auch HUCA machen, weil der Agent keine Ahnung von der 3.3.3 Regel hatte und das als normale kostenpflichtige Umbuchung behandeln wollte. Ich glaube, nur ein einziges Mal konnte ich das in einem einzigen Telefonat erledigen.Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber was genau soll die Airline genau genehmigen (ihre eigenen ABB?!
JA, beachte halt die Hinweise aus dem Urteil, dann sollte es kein Problem sein.Hallo zusammen, das sollte auch für den Fall gelten dass ich aufgrund geänderter Reisepläne den Rückflug, aber nicht den Hinflug (gemeinsam gebucht in einer Buchung) antreten will? Ist das korrekt?
Also für mich ist der Aufreger, dass ich Angst haben muss, vom Purser als SEN/HON persönlich begrüßt und anschließend denunziert zu werden. Ab sofort werde ich mich auf ein “Hallo“ beschränken.
Naja, es ist Leben schon immer hilfreich, wenn man Regeln 'großzügig' (ich meine es wert neutral) auslegt, das nicht an die große Glocke zu hängen...Richtig, und daher ist offenbar auch hier Schweigen Gold.
m.bild.de
Der Fall von Kexbox wird dokumentiert, er kommt auch zu Wort. Nichts inhaltlich neues, endet mit:![]()
Rechtsstreit um Ticket-Trick: Stewardess verpetzt Stammgast bei Lufthansa
Ein Vielflieger und Lufthansa im Streit über Tickettricks. Neues BGH-Urteil bringt Klarheit.m.bild.de
Leider paywall für qualitätsjournalismus über ultra-vielflieger und edel-kunden
Kommentar von Anwalt Böse: „Sicher hat Lufthansa auch eingesehen, einen langjährigen HON mit schwindelerregenden Umsätzen nicht wegen so einer Lappalie zu ärgern.“
Das steht doch alles schon ausführlich in #2774 und wurde danach in jede Richtung diskutiert!Das ist der interessante Teil:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse vertritt den Lufthansa-Kunden. Der flog ab Athen nach Saudi-Arabien in der First, aber nicht wieder nach Athen zurück. Mit diesem Trick prahlte er laut Lufthansa gegenüber einer Stewardess an Bord: Er habe nie vorgehabt, wieder nach Athen zu fliegen.
Anwalt Böse: „Die Flugbegleiterin in diesem Fall hatte offenbar noch eine weitere Aufgabe: die Einhaltung von Tarifregeln zu kontrollieren. Sie verwickelte meinen Mandanten auf dem Flug von Saudi-Arabien nach Frankfurt in ein Gespräch und erfuhr von dem geänderten Reiseplan meines Mandanten. Dort hat sie sich dann mit Unverständnis über dieses Vorgehen unter Umgehung von Tarifregeln erklärt und – so schildert es Lufthansa später vor Gericht – Meldung gemacht.“
Der Jurist ergänzt: Wegen eines Krankheitsfalls in der Familie und nicht um Geld zu sparen, buchte der Fluggast extra einen Weiterflug von Frankfurt nach Düsseldorf, um schnell nach Hause zu kommen.
Lufthansa berechnete dem Vielflieger trotzdem 414 Euro als „Tarifdifferenz“ (entspricht dem Betrag, den der Fluggast gespart hatte). Der Jurist: „Da ich einen recht guten Überblick über die Flugbranche habe, ist so ein Vorgehen ein sehr seltener Einzelfall.“ Lufthansa bot sogar die Flugbegleiterin als Zeugin an (wie Dokumente belegen).
Das ist richtig. Aber es gibt ja Forumsinsassen, die interessiert sind, was in dem Bild Artikel hinter Paywall steht.Das steht doch alles schon ausführlich in #2774 und wurde danach in jede Richtung diskutiert!
Sorry schon wieder mein Fehler, hab vergessen die Ironie beim Qualitätsjournalismus zu "markieren". #Ultra #EdelDas ist richtig. Aber es gibt ja Forumsinsassen, die interessiert sind, was in dem Bild Artikel hinter Paywall steht.
Das sind auch nicht immer die "besten" Kunden. Auch wenn etliche das bei sich so sehen.Wieso die das ausgerechnet gegenüber einem HON durchexerzieren, verstehe ich weiterhin nicht?