LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Wedge

Aktives Mitglied
21.09.2018
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awardmap.net
Ich habe wirklich viel Zeit damit verbracht und das Thema mehrfach an Supervisoren (MM und LH/OS) eskaliert, die die 3.3.3 Regel durchaus kennen (von Cash Tickets), allerdings ohne Erfolg. Ich habe auch alles überprüft, es gibt keine separate Regel zur Couponreihenfolge für Award Tickets (der Supervisor konnte ebenfalls keine nennen), trotzdem hat die Airline die Anwendung der Regel nicht genehmigt.

Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber was genau soll die Airline genau genehmigen (ihre eigenen ABB?!), bzw. wozu genau brauchst du eine Genehmigung von LH? Man braucht ja auch keine Genehmigung wenn man früher aussteigt, bzw. sollte man das eher nicht proaktiv kundtun?

Und nur um das nachzuvollziehen für mich: Du kommst aus Österreich und warst schonmal betroffen, weil du deinen 1. Flug nicht antreten wolltest, hast das vorab per telefon gemeldet, und die wollten von 3.3.3 nichts wissen? Wie ist das ausgegangen?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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FRA / FMO
Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber was genau soll die Airline genau genehmigen (ihre eigenen ABB?!), bzw. wozu genau brauchst du eine Genehmigung von LH? Man braucht ja auch keine Genehmigung wenn man früher aussteigt, bzw. sollte man das eher nicht proaktiv kundtun?
In die Richtung das kleinste Probleme, in die anderer Richtung eher problematisch. Außer du bist auf Geld aus.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
9.261
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FRA / FMO
Naja - ich denke darüber unterhalten wir uns hier die letzten Tage doch gerade?! Das es jetzt ein Urteil und dazu passend eine ABB Anpassung für genau diese Richtung gab..
Ja aber wenn die Hotline es nicht im Voraus anpasst und du nicht mit 5h Vorlauf am Airport ankommst, wirst du trotz BGH Urteil wahrscheinlich stehenbleiben. Wenn du auf die Kompensation aus bist gut, wenn du aber ankommen möchtest eher nicht. Rechte haben und Recht bekommen sind halt trotz BGH Urteil verschiedene Dinge.
 
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MSSK

Reguläres Mitglied
18.07.2024
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warst schonmal betroffen, weil du deinen 1. Flug nicht antreten wolltest, hast das vorab per telefon gemeldet, und die wollten von 3.3.3 nichts wissen? Wie ist das ausgegangen?
Das war der Fall von ein Award-Ticket wenn es nicht durch ging..... Beim Cash-Ticket ging es bis jetzt immer
Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber was genau soll die Airline genau genehmigen (ihre eigenen ABB?!
Also ich kenne die internen Abläufe der LH Group Call Center nicht. Bei mir war der Weg zum Erfolg aber immer YMMV. Es hat zwar am Ende stets geklappt, war jedoch stark vom jeweiligen Agent abhängig. Fast immer musste eine manuelle Umbuchungsanfrage gestellt werden (also Genehmigung). Zwei Mal wollten sie sogar einen Wohnsitznachweis sehen, weil ich in der Buchung meine deutsche Adresse stehen habe. Mehrfach musste ich auch HUCA machen, weil der Agent keine Ahnung von der 3.3.3 Regel hatte und das als normale kostenpflichtige Umbuchung behandeln wollte. Ich glaube, nur ein einziges Mal konnte ich das in einem einzigen Telefonat erledigen.

Bisher war das nur für Kunden relevant, die in Italien gebucht haben oder einen Wohnsitz in Österreich hatten. Für die Agenten war das daher wahrscheinlich ein eher seltener Sonderfall. Da es jetzt auch für Deutschland verfügbar ist, reagieren sie vielleicht künftig besser.
 
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wbb

Aktives Mitglied
22.12.2018
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Hallo zusammen, das sollte auch für den Fall gelten dass ich aufgrund geänderter Reisepläne den Rückflug, aber nicht den Hinflug (gemeinsam gebucht in einer Buchung) antreten will? Ist das korrekt?
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
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Richtig, und daher ist offenbar auch hier Schweigen Gold.
Naja, es ist Leben schon immer hilfreich, wenn man Regeln 'großzügig' (ich meine es wert neutral) auslegt, das nicht an die große Glocke zu hängen...

Egal in welchem Lebensbereich.

Aber genießen und schweigen überfordert den ein oder anderen...
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.495
3.768

Leider paywall für qualitätsjournalismus über ultra-vielflieger und edel-kunden
Der Fall von Kexbox wird dokumentiert, er kommt auch zu Wort. Nichts inhaltlich neues, endet mit:
Kommentar von Anwalt Böse: „Sicher hat Lufthansa auch eingesehen, einen langjährigen HON mit schwindelerregenden Umsätzen nicht wegen so einer Lappalie zu ärgern.“
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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MUC
Das ist der interessante Teil:

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse vertritt den Lufthansa-Kunden. Der flog ab Athen nach Saudi-Arabien in der First, aber nicht wieder nach Athen zurück. Mit diesem Trick prahlte er laut Lufthansa gegenüber einer Stewardess an Bord: Er habe nie vorgehabt, wieder nach Athen zu fliegen.

Anwalt Böse: „Die Flugbegleiterin in diesem Fall hatte offenbar noch eine weitere Aufgabe: die Einhaltung von Tarifregeln zu kontrollieren. Sie verwickelte meinen Mandanten auf dem Flug von Saudi-Arabien nach Frankfurt in ein Gespräch und erfuhr von dem geänderten Reiseplan meines Mandanten. Dort hat sie sich dann mit Unverständnis über dieses Vorgehen unter Umgehung von Tarifregeln erklärt und – so schildert es Lufthansa später vor Gericht – Meldung gemacht.“

Der Jurist ergänzt: Wegen eines Krankheitsfalls in der Familie und nicht um Geld zu sparen, buchte der Fluggast extra einen Weiterflug von Frankfurt nach Düsseldorf, um schnell nach Hause zu kommen.

Lufthansa berechnete dem Vielflieger trotzdem 414 Euro als „Tarifdifferenz“ (entspricht dem Betrag, den der Fluggast gespart hatte). Der Jurist: „Da ich einen recht guten Überblick über die Flugbranche habe, ist so ein Vorgehen ein sehr seltener Einzelfall.“ Lufthansa bot sogar die Flugbegleiterin als Zeugin an (wie Dokumente belegen).
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
2.607
1.113
einmal BGH für 414 EUR ;) oder fehlt da ne 0
Edit: sry für den Kalten Kaffee
ich hatte mir bisher nie die "Preise" angeschaut...oder schon wieder verdrängt...
 
Zuletzt bearbeitet:

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
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Das ist der interessante Teil:

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse vertritt den Lufthansa-Kunden. Der flog ab Athen nach Saudi-Arabien in der First, aber nicht wieder nach Athen zurück. Mit diesem Trick prahlte er laut Lufthansa gegenüber einer Stewardess an Bord: Er habe nie vorgehabt, wieder nach Athen zu fliegen.

Anwalt Böse: „Die Flugbegleiterin in diesem Fall hatte offenbar noch eine weitere Aufgabe: die Einhaltung von Tarifregeln zu kontrollieren. Sie verwickelte meinen Mandanten auf dem Flug von Saudi-Arabien nach Frankfurt in ein Gespräch und erfuhr von dem geänderten Reiseplan meines Mandanten. Dort hat sie sich dann mit Unverständnis über dieses Vorgehen unter Umgehung von Tarifregeln erklärt und – so schildert es Lufthansa später vor Gericht – Meldung gemacht.“

Der Jurist ergänzt: Wegen eines Krankheitsfalls in der Familie und nicht um Geld zu sparen, buchte der Fluggast extra einen Weiterflug von Frankfurt nach Düsseldorf, um schnell nach Hause zu kommen.

Lufthansa berechnete dem Vielflieger trotzdem 414 Euro als „Tarifdifferenz“ (entspricht dem Betrag, den der Fluggast gespart hatte). Der Jurist: „Da ich einen recht guten Überblick über die Flugbranche habe, ist so ein Vorgehen ein sehr seltener Einzelfall.“ Lufthansa bot sogar die Flugbegleiterin als Zeugin an (wie Dokumente belegen).
Das steht doch alles schon ausführlich in #2774 und wurde danach in jede Richtung diskutiert!