LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
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Er muss nicht mal anrufen. Also: Unsinn.
Und sollte nicht befördert werden, wird es eben noch teurer für LH.
Na, anrufen finde ich auch die am schlechtesten zu beweisende Lösung, es sei denn man schneidet das Gespräch mit...
Ich würde einfach 1-2 Tage vorher eine kurze Mail senden, Inhalt Betreff "meine Reisepläne" haben sich geändert. ich nutze das ticket erst ab dem Flughafen XXX. Eine Begründung hat hier erstmal nichts zu suchen. (CC Mail natürlich nicht vergessen)
Die Mail wird 2 Tage vorher vermutlich keiner lesen bzw bearbeiten. Bei, verweigern der Beförderung nächstmöglichen Flieger bei welcher GEsellschaft auch immer zu teurem Preis neu buchen, und sich über evtl 600 euro Taschengeld, besseren Servrice und Sitze in der C oder F, und zusätzliche Meilen bei eine vielleicht anderen Allianz freuen.
Ach ja, zur Maximierung nacher noch Oirginal Meilen Credit bei LH einfordern!!
 
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fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
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Urban myth, die gerade durch social media geistert: Nein.
Es geht um das Weglassen irgendeines Teils der Buchung. Genau das regeln nun auch die neuen ABB
Äh, das ist ja in der tat quasi n Freifahrtsschein....

"Dies gilt nicht, wenn sich schlicht Ihre Reisepläne ändern "
seit wann steht das so drin?
(Edit:Sry für überraschte Feststellng...hab zwar gedacht ich hab mitgelesen, aber nie selber reingeschaut...)
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Das ist ja schön für dich und aller Ehren wert... :rolleyes:

... aber es hilft nicht dem Fluggast der stehen gelassen wird, außer dass du ihm danach zum "finanziellen" Recht verhilfst.

Und wenn es zu viele Fällen werden lehnst du vielleicht wieder ab, wie vor einigen Jahren bei meiner Tochter auf deren emails du zunächst gar nicht reagiert hattest und nach der dritten Nachfrage kurz und knapp mit "Keine Zeit". :mad:

Sie hat damals ihr Recht bekommen, allerdings mit Hilfe eines Kollegen von dir. :cool:
Ich würde auch nicht Test Kaninchen spielen wollen.
Äh, das ist ja in der tat quasi n Freifahrtsschein....

"Dies gilt nicht, wenn sich schlicht Ihre Reisepläne ändern "
seit wann steht das so drin?
Warum diese Formulierung wiederum zu irgendwelchen Beweisen veranlassen soll, bleibt für mich offen? Schlicht bedeutet eigentlich gar keine Begründung, obwohl gleichzeitig geschrieben steht, man brauche nun Beweise dafür. Beweise für "schlicht"?
 
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fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
2.584
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Ich würde auch nicht Test Kaninchen spielen wollen.

Warum diese Formulierung wiederum zu irgendwelchen Beweisen veranlassen soll, bleibt für mich offen? Schlicht bedeutet eigentlich gar keine Begründung, obwohl gleichzeitig geschrieben steht, man brauche nun Beweise dafür. Beweise für "schlicht"?
Ne eben nicht beweisen, sondern "Angabe" der Gründe....
3.5. "Missbräuchlich" wird dann auch schwer nachzuweisen sein
 
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fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
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Begründung: Ich habe es mir schlicht anders überlegt, da mir das Wetter derzeit in Oslo zu schlecht ist und ich daher lieber direkt nach Singapur fliege :LOL:
Grund: Der noch nicht gebuchte Positionierungsflug zum Zeitpunkt der Buchung war mir 1 Woche vorher "schlicht" zu teuer...
Bin persönlich aber Zwiegespalten bzgl. der Konsequenzen...

Die ABBs sind zzt. aber wirklich "schlecht" geschrieben, dass die billige Buchung zulässig ist.
Meine Reisepläne ändern sich fast täglich, daher bucht man ja (bisher) i.a. Flex
 
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pemko

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03.03.2015
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TXL
Oder anders formuliert: Will man erwarten, dass ein Unternehmen die Leistung erbringt, die man bezahlt hat?

Wir drehen uns hier aber im Kreis. Ich freue mich auf die ersten Fälle.
Allerdings, wir drehen uns offenbar im Kreis... denn bezahlt ist OSL-JFK mit Umstieg in FRA. Wenn ich also nicht in OSL einsteige, will ich die Leistung OSL-JFK nicht nutzen... also erwarte ich gar nicht, dass dad Unternehmen das tut, die man bezahlt hat.

Deswegen ist es sinnvoll und hat für mich auch etwas mit Redlichkeit zu tun der Airline mitzuteilen, dass ich beabsichtige stattdessen FRA-JFK zu fliegen.

Ergo: Natürlich meldet man sich bei der Airline.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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14.316
FRA/QKL
Das ist ein interessanter Thread.

Auf der einen Seite ein Anwalt der auf neue Mandate hofft.
Auf der anderen sabbernde Foristen die auf billiche Preise hoffen.

Es ist meines Wissens unbestritten das eine Airline eine Umsteigeverbindung günstiger anbieten darf als eine Direktverbindung. Der Beförderungsvertrag lautet immer noch OSL-JFK oder eben FRA-JFK.

Hier kommt immer Lufthansa ins Spiel, aber BA macht es doch nicht anders. Häufig ist FRA-JFK mit BA günstiger als LHR-JFK. Es ist nun mal das Recht der Airline Umsteigeverbindungen günstiger anzubieten als Direktverbindungen.

Ich finde es gut und richtig, dass reale plötzlich entstandene Probleme das erste Segment anzutreten aber das nächste Segment nutzen zu können neu geregelt werden. Ich kenne auch solche Fälle wo das real ohne Verschulden des Reisenden passiert ist.

Aber hier sabbert doch keiner der Foristen über dieses Thema. Jeder sabbert im Hinblick auf sparen und das Urteil aktiv und vorsätzlich nutzen. Und der Herr Jurist bestärkt und freut sich auf Mandate.

Aus meiner Sicht ist das schäbig und ich bin mir sicher der Boomerang wird kommen. Das wird sich die Airline nicht bieten lassen mit der Konsequenz dass die Ex-Irgendwo Billich-Flüge irgendwann Geschichte sind.

Ich habe das in meiner Historie in den letzten knapp 30 Jahren auch genutzt ex-MXP und ex-AMS, ein guter Bekannter ex-WAW. Aber dann bin ich/wir selbstverständlich auch dort hin.

Die sabbernde Gemeinde der Foristen hier und der saubere Herr Anwalt führen das aber ad absurdum. Pfui Teufel.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
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Allerdings, wir drehen uns offenbar im Kreis... denn bezahlt ist OSL-JFK mit Umstieg in FRA. Wenn ich also nicht in OSL einsteige, will ich die Leistung OSL-JFK nicht nutzen...
Wie kommst du drauf? Bzw gebe ich dir teilweise Recht. OSL-JFK will ich nicht nutzen, aber FRA-JFK doch!

Wie auch immer, die Lufthansa und alle anderen relevanten Airlines könnten doch einfach den Spieß umdrehen und OSL-FRA-XXX teurer als FRA-XXX verkaufen und der Drops wäre gelutscht.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
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Das ist ein interessanter Thread.

Auf der einen Seite ein Anwalt der auf neue Mandate hofft.
Auf der anderen sabbernde Foristen die auf billiche Preise hoffen.

Es ist meines Wissens unbestritten das eine Airline eine Umsteigeverbindung günstiger anbieten darf als eine Direktverbindung. Der Beförderungsvertrag lautet immer noch OSL-JFK oder eben FRA-JFK.

Hier kommt immer Lufthansa ins Spiel, aber BA macht es doch nicht anders. Häufig ist FRA-JFK mit BA günstiger als LHR-JFK. Es ist nun mal das Recht der Airline Umsteigeverbindungen günstiger anzubieten als Direktverbindungen.

Ich finde es gut und richtig, dass reale plötzlich entstandene Probleme das erste Segment anzutreten aber das nächste Segment nutzen zu können neu geregelt werden. Ich kenne auch solche Fälle wo das real ohne Verschulden des Reisenden passiert ist.

Aber hier sabbert doch keiner der Foristen über dieses Thema. Jeder sabbert im Hinblick auf sparen und das Gesetz aktiv und vorsätzlich nutzen. Und der Herr Jurist bestärkt und freut sich auf Mandate.

Aus meiner Sicht ist das schäbig und ich bin mir sicher der Boomerang wird kommen. Das wird sich die Airline nicht bieten lassen mit der Konsequenz dass die Ex-Irgendwo Billich-Flüge irgendwann Geschichte sind.

Ich habe das in meiner Historie in den letzten knapp 30 Jahren auch genutzt ex-MXP und ex-AMS, ein guter Bekannter ex-WAW. Aber dann bin ich/wir selbstverständlich auch dort hin.

Die sabbernde Gemeinde der Foristen hier und der saubere Herr Anwalt führen das aber ad absurdum. Pfui Teufel.
Mag sein,

aber aktuell steht in den ABBs nach der Änderung drin, dass jeder aus D und Ö es quasi jederzeit machen darf.
Urteil hin oder her (
Satz 59 der Urteilsbegründung:
Diese Gefahr erfordert jedoch ebenfalls nicht die Einbeziehung aller Fluggäste in die in Rede stehende Regelung. Ihr kann vielmehr schon dadurch hinreichend Rechnung getragen werden, dass dem Fluggast die Darlegung und der Beweis dafür auferlegt werden, dass er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Absicht hatte, die gebuchte Leistung vollständig in Anspruch zu nehmen, und die Nichtinanspruchnahme von Teilleistungen auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsschluss zutage getreten sind.


warum schafft es LH nicht, dass auch in die ABBs hineinzuschreiben...mit diesen aktuellen ABBs schneidet sich LH aber ins eigene Fleisch.
Passt aber am Ende zur aktuellen Professionalität der LH (was ich persönlich schade finde)
 
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kexbox

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04.02.2010
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Düsseldorf
www.drboese.de
Das wird sich die Airline nicht bieten lassen mit der Konsequenz dass die Ex-Irgendwo Billich-Flüge irgendwann Geschichte sind.
Als ob die als Gefallen für dich geschaffen wurden.

Der Markt regelte Preise und wird diese auch in Zukunft Regeln. Wenige vorsätzlich sich gegen die AGB verhaltenden Skiplagger sind kein Faktor in der Preisbildung von Umsteigefluegen und werden auch nicht ein solcher Faktor.

Wer hier Blödsinn verzapft, dem wird auch kein „sauberer Anwalt“ helfen können.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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2.001
TXL
Wie kommst du drauf? Bzw gebe ich dir teilweise Recht. OSL-JFK will ich nicht nutzen, aber FRA-JFK doch!

Wie auch immer, die Lufthansa und alle anderen relevanten Airlines könnten doch einfach den Spieß umdrehen und OSL-FRA-XXX teurer als FRA-XXX verkaufen und der Drops wäre gelutscht.
Aber FRA-XXX hast Du nicht gekauft ;-)
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.667
2.001
TXL
Mag sein,

aber aktuell steht in den ABBs nach der Änderung drin, dass jeder aus D und Ö es quasi jederzeit machen darf.
Urteil hin oder her (
Satz 59 der Urteilsbegründung:
Diese Gefahr erfordert jedoch ebenfalls nicht die Einbeziehung aller Fluggäste in die in Rede stehende Regelung. Ihr kann vielmehr schon dadurch hinreichend Rechnung getragen werden, dass dem Fluggast die Darlegung und der Beweis dafür auferlegt werden, dass er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Absicht hatte, die gebuchte Leistung vollständig in Anspruch zu nehmen, und die Nichtinanspruchnahme von Teilleistungen auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsschluss zutage getreten sind.


warum schafft es LH nicht, dass auch in die ABBs hineinzuschreiben...mit diesen aktuellen ABBs schneidet sich LH aber ins eigene Fleisch.
Passt aber am Ende zur aktuellen Professionalität der LH (was ich persönlich schade finde)
Danke für's Raussuchen und Markieren der relevanten Stelle. Das ist doch im Grunde genau das, was ich bereits hier schrieb (https://www.vielfliegertreff.de/for...ich-differenz-in-rechnung.102865/post-4448851)... es braucht eine Begründung das Leg auszulassen... und eine Reiseplan"änderung".
 
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MüBa

Erfahrenes Mitglied
20.01.2020
382
773
HAM | NUE
Super, jetzt kann ich endlich mal ohne Angst zu haben, diese nervige Langstrecke weglassen und statt
BUD-FRA-AKL
entspannt am Hinweg nur nach Frankfurt fliegen.

und inbound sollte es jetzt doch auch gehen, dass ich nicht von AKL aus fliegen muss, sondern einfach in FRA in den Flieger nach BUD steigen kann, oder?

Yeahaw, tolle neue Möglichkeiten!
 
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fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
2.584
1.090
Danke für's Raussuchen und Markieren der relevanten Stelle. Das ist doch im Grunde genau das, was ich bereits hier schrieb (https://www.vielfliegertreff.de/for...ich-differenz-in-rechnung.102865/post-4448851)... es braucht eine Begründung das Leg auszulassen... und eine Reiseplan"änderung".
nach aktueller ABB eben nicht, welcher Anwalt/Praktikant der LH auch immer dies so verfasst hat. (egal, jetzt wird es wirklich wieder n Kreis).
Oder kann man Unwirksamkeit der "eigenen" Klauseln bei einem Gericht feststellen lassen?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.286
14.316
FRA/QKL
Super, jetzt kann ich endlich mal ohne Angst zu haben, diese nervige Langstrecke weglassen und statt
BUD-FRA-AKL
entspannt am Hinweg nur nach Frankfurt fliegen.

und inbound sollte es jetzt doch auch gehen, dass ich nicht von AKL aus fliegen muss, sondern einfach in FRA in den Flieger nach BUD steigen kann, oder?

Yeahaw, tolle neue Möglichkeiten!
Ich vermute du musst dir einen Rechtsanwalt nehmen um die Neuberechnung und Erstattung der Ticketdifferenz seitens Lufthansa nicht einfach zu akzeptieren. Wo kämen wir da hin. Aber hier tummeln sich ja Anwälte. :cool:
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.509
2.082
Als ob die als Gefallen für dich geschaffen wurden.

Der Markt regelte Preise und wird diese auch in Zukunft Regeln. Wenige vorsätzlich sich gegen die AGB verhaltenden Skiplagger sind kein Faktor in der Preisbildung von Umsteigefluegen und werden auch nicht ein solcher Faktor.

Wer hier Blödsinn verzapft, dem wird auch kein „sauberer Anwalt“ helfen können.
korrekt - dem betriebenen Aufwand zur Sanktionierung nach, könnte man ja gerade meinen, dass LH (oder andere Airlines) hierbei Millionenverluste eingefahren hätten?

Es wird also offensichtlich intern gepredigt und dazu aufgerufen, alles "zu melden".

Für mich ist das ganze hier und auch der andere Fred "Weglassen letztes Leg", den man ein aufmerksamer Mod mir als OP zugewiesen hat (ich habe den nicht aufgemacht, wurde aus einem anderen Fred rausgenommen) ein Paradebeispiel wie man es - in Deutschland, von deutschen Management geführten Unternehmen - schaffen kann, festgelegte Regeln zur Preisgestaltung durchzupeitschen, weil "es so geschrieben steht".

"Gründlich"

Immer wieder mal tauchen medienwirksam Berichte über andere Airlines auf, die Skiplagger wegen 500 USD vor Gericht bringen (UA oder AA?), dann hört man aber wieder nichts mehr.....
 
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thorfdbg

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14.10.2010
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Das hat, wie immer, alles seine zwei Seiten. Wenn Fluggesellschaften dahin kämen, ein Ticket so zu bepreisen dass es sich aus der Summe der Einzelflüge berechnete, gäbe es auch Jammern und Wehklagen wie sehr die Provinz doch abgehängt ist, da die dort Ansässigen ja immer teuer noch einen Zubringerflug kaufen müssten, und dann ginge das Geschrei nach Subventionen auch wieder los.
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
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Wie kommst du drauf? Bzw gebe ich dir teilweise Recht. OSL-JFK will ich nicht nutzen, aber FRA-JFK doch!
Hmm, ich würde immer noch dafür streiten, wenn ich mit LH die Strecke OSL-FRA-JFK vereinbart habe, dass diese Leistung mir geschuldet ist. Wenn ich dann auf OSL-FRA verzichte, dann muss LH mir immer noch die Teilleistung FRA-JFK gemäß Ticket leisten. Oder etwa nicht?!
Das BGH-Urteil ist dann wohl abschließend die Bestätigung, dass dafür keine Neuberechnung erfolgen darf, sofern ich auf meiner Seite die Reiseplanänderung nach Vertragsabschluss beweisen kann. (Ok, ich sollte mal den Text des Urteils lesen ...).
 
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Überflieger1977

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19.02.2016
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Frankfurt am Main und Köln
Hmm, ich würde immer noch dafür streiten, wenn ich mit LH die Strecke OSL-FRA-JFK vereinbart habe, dass diese Leistung mir geschuldet ist. Wenn ich dann auf OSL-FRA verzichte, dann muss LH mir immer noch die Teilleistung FRA-JFK gemäß Ticket leisten. Oder etwa nicht?!
Das BGH-Urteil ist dann wohl abschließend die Bestätigung, dass dafür keine Neuberechnung erfolgen darf, sofern ich auf meiner Seite die Reiseplanänderung nach Vertragsabschluss beweisen kann. (Ok, ich sollte mal den Text des Urteils lesen ...).
der Beweis ist recht leicht geführt. Du hast einen Flug nach OSl gebucht und evtl auch eine Hotelreservierung. Somit hast Du geplant von OSl zu fliegen. Wenn Du dann beides Wochen oder Monate nach Buchung leider stornieren musstest weil der Termin der eigentlich in OSL stattfinden sollte abgesagt wurden, dann ist das so.
 
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juriedl

Reguläres Mitglied
18.09.2017
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Ich verstehe nicht warum ich hier immer wieder von "Beweispflicht" lese, das muss ich doch gar nicht.
In den ABB's steht doch ganz klar geschrieben:

...Dies gilt nicht, wenn sich schlicht Ihre Reisepläne ändern oder wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem anderen von Ihnen nicht zu vertretenden Grund daran gehindert sind, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten. Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit die diesbezüglichen Gründe unverzüglich nach Kenntniserlangung mit....

Für mich als Kunde gelten die ABB's, und hier steht nix dass ich das Beweisen muss.
Und das Wort "schlicht" bedeutet für mich „nur/einfach so, ohne besonderen Grund“.
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
634
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Für mich als Kunde gelten die ABB's, und hier steht nix dass ich das Beweisen muss.
Und das Wort "schlicht" bedeutet für mich „nur/einfach so, ohne besonderen Grund“.
Korrekt. Die neuen ABB sind, wie schon trefflich kommentiert, eine Art Freifahrtschein. Insbesondere wird eben nicht die Rechtsprechung des BGH aufgegriffen. Und dort steht eben, dass man die Änderung darlegen und beweisen kann (resp. muss, wenn es gerichtlich geklärt werden sollte) - Laienmeinung.