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Es ist trotzdem unwirksam.Das vereinbart man mündlich und nicht im MV...
ihr seit wirklich lustig: auf der einen Seite freut ihr euch diebisch, wenn zu eurem Vorteil AGB Klauseln der Fluggesellschaften nicht wirksam sind, auf der andere wollt ihr, wieder zu eurem Vorteil, Mieter über den Tisch ziehen. Mieterschutz hängt hoch und so einige Verstöße sind straf- und bußgeldbewehrt. Und schadenersatzpflichtig macht man sich mit solchen Spielchen allemal. Nur so als Randbemerkung.