Mieter zahlt Kaution nur teilweise - was kann ich da tun?

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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4.940
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Das vereinbart man mündlich und nicht im MV...
Es ist trotzdem unwirksam.

ihr seit wirklich lustig: auf der einen Seite freut ihr euch diebisch, wenn zu eurem Vorteil AGB Klauseln der Fluggesellschaften nicht wirksam sind, auf der andere wollt ihr, wieder zu eurem Vorteil, Mieter über den Tisch ziehen. Mieterschutz hängt hoch und so einige Verstöße sind straf- und bußgeldbewehrt. Und schadenersatzpflichtig macht man sich mit solchen Spielchen allemal. Nur so als Randbemerkung.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
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FRA
Er kann sich keinen x-beliebigen Betrag, sondern nur einen berechtigten Betrag zurückholen. Außerdem kannst du natürlich eine Höchstbetragsbürgschaft abgeben. Und sieh zu dass dein Kind in deiner Haftpflicht mit drin ist.

Und wenn ein nicht versicherter Schaden angerichtet wird, wirst du ja wohl deinem wirtschaftlich abhängigen Kind unter die Arme greifen und es nicht in die Privatinsolvenz laufen lassen - oder?

Wenn du selbst schon einmal die Miete an den Vermieter zahlst und nicht den Weg „du -> Unterhalt -> Kind -> Miete -> Vermieter“ nimmst, bist du mit der Bürgschaft auch ein wenig komfortabler fühlen.
Richtig, aber was ist ein "berechtigter Betrag"

 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.959
4.940
Richtig, aber was ist ein "berechtigter Betrag"
Den Betrag, den ein Gericht am Ende des Tages feststellt. Ich kann dir sagen, es macht keinen Spaß als Vermieter mit Mietern über unterlassene Renovierungen zu streiten und der Mieter ist in der Regel in der besseren Situstion, weil der Vermieter halt jede Ursächlichkeit des Mieters und jeden Euro Schaden nachweisen muss.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.971
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FRA
Den Betrag, den ein Gericht am Ende des Tages feststellt. Ich kann dir sagen, es macht keinen Spaß als Vermieter mit Mietern über unterlassene Renovierungen zu streiten und der Mieter ist in der Regel in der besseren Situstion, weil der Vermieter halt jede Ursächlichkeit des Mieters und jeden Euro Schaden nachweisen muss.
Richtig ... und der Betrag ist eben ohne Elternbürgschaft auf drei Nettokaltmieten begrenzt, mit Elternbürgschaft unbegrenzt.

Deswegen gilt, was ich bereits am Anfang sagte: Never ever eine Elternbürgschaft eingehen, 3 MM auf ein Kautionskonto einzahlen (gerne auch als Eltern) und damit ist die Renovierung der Wohnung durch den Vermieter auf Kosten der Eltern des Mieters abgewendet.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
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Was hat das Thema Elternbürgschaft hier verloren? Übertrumpft euch doch per PN mit eurem Nischenwissen…
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Kommt also der zukünftige Mieter in eine Wohnung und würde die gerne haben, im Vertrag steht „3 Monate Kaution“ und der Vermieter meint dann …. „hmmm, ne Bürgschaft der Eltern wäre doch noch ganz gut“. Dann ist diese Bürgschaft eine freiwillig gegebene Bürgschaft und damit unbegrenzt.
Das habe ich so nicht erlebt, Mietbürgschaft Eltern war selbstverständlich Vertragsbestandteil und somit nicht freiwillig. Einmal war ich als Mieter eingetragen und meine Tochter als Bewohnerin der Wohnung. Das ging dann ohne Bürgschaft. Ich habe 2 Kinder durch diese Zeit und auch Praktika in der Fremde gebracht. Niemals war das „freiwillig“ eingefordert, never ever.
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.971
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FRA
Das habe ich so nicht erlebt, Mietbürgschaft Eltern war selbstverständlich Vertragsbestandteil und somit nicht freiwillig. Einmal war ich als Mieter eingetragen und meine Tochter als Bewohnerin der Wohnung. Das ging dann ohne Bürgschaft. Ich habe 2 Kinder durch diese Zeit und auch Praktika in der Fremde gebracht. Niemals war das „freiwillig“ eingefordert, never ever.
Glück gehabt ... aber aus Glück eine Gewohnheit machen ist selten gut. Es soll ja auch noch faire Vermieter geben :cool:
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Richtig ... und der Betrag ist eben ohne Elternbürgschaft auf drei Nettokaltmieten begrenzt, mit Elternbürgschaft unbegrenzt.

Deswegen gilt, was ich bereits am Anfang sagte: Never ever eine Elternbürgschaft eingehen, 3 MM auf ein Kautionskonto einzahlen (gerne auch als Eltern) und damit ist die Renovierung der Wohnung durch den Vermieter auf Kosten der Eltern des Mieters abgewendet.
Sorry, aber dann bleibt es bei der Renovierung der Wohnung auf Kosten des Kindes. Die Haftung des Mieters ist doch nicht auf drei Monatsmieten begrenzt. Du kannst dann dein wirtschaftlich unselbständiges Kind gleich mal für die Verbraucherinsolvenz anmelden. Cooler Papa.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
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FRA
Sorry, aber dann bleibt es bei der Renovierung der Wohnung auf Kosten des Kindes. Die Haftung des Mieters ist doch nicht auf drei Monatsmieten begrenzt. Du kannst dann dein wirtschaftlich unselbständiges Kind gleich mal für die Verbraucherinsolvenz anmelden. Cooler Papa.
We agree to disagree ...

Klassische Vermietersicht hier in Kombination mit Curling-Eltern.
 
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malschauen

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05.12.2016
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Sorry, aber dann bleibt es bei der Renovierung der Wohnung auf Kosten des Kindes. Die Haftung des Mieters ist doch nicht auf drei Monatsmieten begrenzt. Du kannst dann dein wirtschaftlich unselbständiges Kind gleich mal für die Verbraucherinsolvenz anmelden. Cooler Papa.
Für mich ist das A&O das der Mieter (Kind) auch über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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We agree to disagree ...

Klassische Vermietersicht hier in Kombination mit Curling-Eltern.

Das hat mit Curling Eltern nichts zu tun. Du kannst Dein Kind wohl kaum in die Insolvenz laufen lassen, weil es seine Schulden beim Vermieter nicht bezahlen kannst, während du es ohne weiteres könntest. Wir hatten den Fall, dass der Besuch (ebenfalls mittelloser Student mit Eltern mit Deiner Attitüde) die Rotweinflasche auf dem Teppichboden ausgeleert hat. Rd. 2000 EUR Schaden. Wer soll es denn zahlen?

Für mich ist das A&O das der Mieter (Kind) auch über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
Genau. Aber das hilft leider nicht bei klassischen Abnutzungen
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Eine Bürgschaft ist nicht unbegrenzt, sondern auf die vereinbarte Forderung begrenzt. Das kann, muss aber nicht, auch eine betragsmäßige Begrenzung sein.

Davon unabhängig weiß ich immer noch nicht, wie mich eine Forderung aus einem Mietverhältnis finanziell ruinieren sollte. Egal, ob ich Mieter bin oder für einen Mieter bürge. Und wie Flying Lawyer schon sagt, egal ob mit Bürgschaft oder ohne, für mein Kind zahle ich doch sowieso, egal ob als Partei des Mietvertrags, Bürge oder Unterhaltsverpflichteter. Und immer daran denken: Auf jeden Euro, den ich dem Kind auf diese Weise zahle, fällt später keine Erbschaftssteuer an.
 

alegens

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22.02.2020
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Es ist trotzdem unwirksam.

ihr seit wirklich lustig: auf der einen Seite freut ihr euch diebisch, wenn zu eurem Vorteil AGB Klauseln der Fluggesellschaften nicht wirksam sind, auf der andere wollt ihr, wieder zu eurem Vorteil, Mieter über den Tisch ziehen. Mieterschutz hängt hoch und so einige Verstöße sind straf- und bußgeldbewehrt. Und schadenersatzpflichtig macht man sich mit solchen Spielchen allemal. Nur so als Randbemerkung.

War genau mein Gedanke - das Recht zum eigenen Vorteil brechen, aber darauf beharren, wenn es einen selbst betrifft.
 

Simineon

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23.03.2013
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Davon unabhängig weiß ich immer noch nicht, wie mich eine Forderung aus einem Mietverhältnis finanziell ruinieren sollte. Egal, ob ich Mieter bin oder für einen Mieter bürge. Und wie Flying Lawyer schon sagt, egal ob mit Bürgschaft oder ohne, für mein Kind zahle ich doch sowieso, egal ob als Partei des Mietvertrags, Bürge oder Unterhaltsverpflichteter. Und immer daran denken: Auf jeden Euro, den ich dem Kind auf diese Weise zahle, fällt später keine Erbschaftssteuer an.
Das Kind hat fertig studiert, ist volljährig, bleibt in der Bude und zahlt keine Miete. Der Vermieter holt sich seine Miete und seine Nebenkosten einfach bei dir, eine Räumungsklage steht ja nicht an, die Miete kommt ja regelmässig von dir.

Aber faszinierend, dass hier alle Diskutanten genug Geld haben, um für eine unbegrenzte Zeit ihrem Sprössling Geld in den Allerwertesten zu schieben.
 
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Simineon

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23.03.2013
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Und immer daran denken: Auf jeden Euro, den ich dem Kind auf diese Weise zahle, fällt später keine Erbschaftssteuer an.
Auf jeden Euro unter der Freigrenze von 800.000 EUR (kombiniert) fällt eh keine Erbschaftssteuer an.

Bei zwei Kindern müsste man also mehr als 1,6 Mio EUR vererben, um überhaupt an Erbschaftssteuer denken zu müssen.
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
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Eine Bürgschaft ist nicht unbegrenzt, sondern auf die vereinbarte Forderung begrenzt. Das kann, muss aber nicht, auch eine betragsmäßige Begrenzung sein.

Davon unabhängig weiß ich immer noch nicht, wie mich eine Forderung aus einem Mietverhältnis finanziell ruinieren sollte. Egal, ob ich Mieter bin oder für einen Mieter bürge. Und wie Flying Lawyer schon sagt, egal ob mit Bürgschaft oder ohne, für mein Kind zahle ich doch sowieso, egal ob als Partei des Mietvertrags, Bürge oder Unterhaltsverpflichteter. Und immer daran denken: Auf jeden Euro, den ich dem Kind auf diese Weise zahle, fällt später keine Erbschaftssteuer an.
naja, muss letztlich Jeder selber wissen, was für erzieherische Signale er damit setzt

und nein, es handelt sich um keine Kinder mehr in dem Alter, sondern um junge "Erwachsene" ... sagen wir Volljährige, passt besser, erwachsen ist was anderes ... die meist ganz genau ihre Rechte kennen, bis zum letzten Komma und zur Not auch darauf pochen, bei den Pflichten aber manchmal nicht gar so genau hinschauen (wollen)
die Komfortzone, die Bequemlichkeit

aber muss jeder selber wissen, wie sehr und wie schnell er aus seinem volljährigen Nachwuchs erwachsene Menschen machen will
und wer sie wie Kinder behandelt muss sich wohl auch nicht wundern und beschweren, wenn sie selbst mit 30 oder 35 noch Kinder sind und bleiben
 

alegens

Erfahrenes Mitglied
22.02.2020
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Ich gehe von gar nichts aus, ich habe nur schon so einiges mitbekommen.

Bei unserer Tochter war das damals zum Glück kein Problem, die Wohnungsbaugesellschaft hat ganz normal drei MM per Überweisung akzeptiert.

Denn sie hält sich an Recht und Gesetz und wirkt damit dem Niedergang deutscher Sitten entgegen.
 
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Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
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Tochter hat im Golfclub gekellnert. Gab immer fett Trinkgeld.

Schadet nix, ab 22, 23, 24 zu lernen, was es heißt, wo die higher hanging fruits hängen
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.302
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FRA/QKL
Glück gehabt ... aber aus Glück eine Gewohnheit machen ist selten gut. Es soll ja auch noch faire Vermieter geben :cool:
Nein. Ich weiß nicht was du erlebt hast. Aber eine Bürgschaft die nicht Vertragsbestandteil ist würde ich niemals eingehen.

Ich muss sagen, mit den Vermietern ging es immer ganz gut. Wenn ich damals allerdings den Abschaum der Gesellschaft kennengelernt haben dann kann ich nur ein Wort sagen: Makler.

Pfui Teufel, was für eine erbärmliche Zunft. :mad:
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Tochter hat im Golfclub gekellnert. Gab immer fett Trinkgeld.

Schadet nix, ab 22, 23, 24 zu lernen, was es heißt, wo die higher hanging fruits hängen
Dolmetscher vergessen... :ROFLMAO: