Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
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366
Planet Earth
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Vermutlich hat der betroffene Einzelfall Belege über den genannten Betrag (10,93 €) eingereicht.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
16.887
14.256
CPT / DTM
Daher gebe es keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Allerdings beteilige sich Lufthansa mit einem Betrag von 10,93 Euro an seinen Ausgaben für Mahlzeiten und Getränke. Der Fall sei für die Airline abgeschlossen, der Betroffene habe aber die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Vermutlich hat der betroffene Einzelfall Belege über den genannten Betrag (10,93 €) eingereicht.

Im abgestellten Flieger Belege über den Verzehr gesammelt?

Glaube ich nicht....
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.355
11.499
Dahoam
Nichtsdestotrotz ist das kommunikationstechnisch trotzdem eine Katastrophe - war doch klar, dass das so plakativ durch die Presse geht.
Es gab ja laut der ersten Pressemitteilung "Defizite in der Kommunikation". Vermutlich tagt der daraufhin gegründete Arbeitskreis noch und überlegt sich ob man dann am Ende es nicht doch einfach wieder mit den Fähnchen macht.
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
586
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Planet Earth
Ich glaube der Fall bezüglich Entschädigungen für den Vorfall ist seitens LH noch nicht abgeschlossen.
Hier wird sich halt gern mehrfach über den selben Einzelfall überschwänglich aufgeregt, der offensichtlich ohne Betrachtung der Gesamtsituation nach Schema F abgefrühstückt wurde.
Aus dem Kontext der Berichterstattung ergibt sich für mich eine reine Auslagenerstattung. Der Verzehr kann auch vor- oder nachher entstanden sein und auch außerhalb des Airports.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Verzehrgutschein von 10,93 würde doch bedeuten, man hätte für nen Snack kurz das Flugzeug verlaßen dürfen. Da hat wohl die Gesetzbuchwerfer Abteilung geschlafen. ;)
 
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