Ja, die Thematik ist mir jetzt schon klar. Trotzdem erwarte ich einen Hinweis bei geduldeten Überziehungen.
Wir sprechen hier nicht von 100€ Überziehen, sondern von 68k€.
Irgendwie wundert mich das sogar, da die doch sonst auch immer eher rumpimmeln.
Bezüglich der Antwort: ich konnte an dem Tag logischerweise nirgendwo die Valuta sehen, sondern nur Buchung.
Das Problem ist natürlich meine Unwissenheit, da ich das eben sonst immer später an Handelstagen nur zum weiteren Erwerb von Wertpapieren nutze, Zinsen gab es lange Zeit keine. Also blieb das Geld meist liegen und nicht sofort genutzt.
Trotzdem sehe ich das kritisch.
Die Frage ist nun, ob es lohnt Ombudsmann oder Bafin anzufragen, oder Lehrgeld?
Werde auf jeden Fall aber antworten, dass ich erwäge das zu tun.
Was mich irgendwie ärgert, ist die Tatsache, dass man erschlagen wird mit Hinweisen für jeden Pups, hier aber nichts, gar nichts kommt.
Nicht falsch verstehen, kannte die Thematik so nicht, mein Fehler letztendlich.
——
Antwort:
“vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung zu den im ersten Quartal berechneten Sollzinsen.
Ich habe den Sachverhalt eingehend geprüft und werde Ihnen zunächst noch einmal den Hintergrund erläutern, weshalb es bei Wertpapiertransaktionen in der Regel erst nach 2 Werktagen zu einer Wertstellung (Valutierung) kommt.
Bei einem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren werden diese nicht einfach direkt von Depot zu Depot verlagert. Die Abwicklung der Transaktion erfolgt über uns und unseren Wertpapierdienstleister (dwpbank), den von Ihnen gewählten Börsenplatz, Clearstream (europäischer Zentralverwahrer) und das Institut der Gegenpartei Ihres Geschäfts sowie ggf. beteiligte Dienstleister. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Wertstellung (Valutierung) mit Verzögerung. Dies entspricht auch den gängigen Börsenusancen und ist bei jeder Kauf- oder Verkaufsorder der Fall, unabhängig davon, ob Sie den Beleg ggf. erst am nächsten Tag in Ihr Postfach eingestellt bekommen.
Viele Depotkunden wollen aber mit dem Verkaufserlös noch taggleich neue Käufe tätigen. Daher wird der Betrag schon direkt nach Ausführung der Verkaufsorder "verfügbar" gestellt und anschließend auch zeitnah gebucht, sodass direkt ein neuer Kauf möglich ist (Intraday-Handel). Da auch dieser erst 2 Werktage nach Ausführung wertgestellt wird, wird das Konto zinstechnisch nicht überzogen.
Eine Überweisung wird aber - im Gegensatz zu Wertpapiertransaktionen - nicht erst nach 2 Werktagen, sondern sofort bei Buchung wertgestellt. Ist die Gutschrift aus dem Wertpapierverkauf noch nicht wertgestellt, überziehen Sie somit Ihr Konto um den entsprechenden Überweisungsbetrag.
Nach unseren Bedingungen ist für die Zinsberechnung ausschließlich die Wertstellung maßgeblich. Da Sie vor der Wertstellung über das Guthaben verfügt haben, sind Sollzinsen angefallen. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen eine Erstattung dieser Zinsen nicht zusagen kann.
Ich hoffe, dass meine Erläuterungen zur Wertstellung und zur Zinsberechnung für Sie nachvollziehbar sind und Ihnen bei der Einordnung der Buchungen helfen.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Ihr Feedback ist gefragt: Schenken Sie mir zwei Minuten Ihrer Zeit und bewerten Sie unseren Kontakt:
Feedback.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr E. Schneider
Deutsche Kreditbank AG“