Ich weiß nicht wie der letzte Satz gemeint ist, aber das Thema mit der Gebühr war der Vorschlag des Anwalts - ich habe da nach nichts gefragt. Ich war nur etwas überrascht, dass sie auf der Homepage damit werben, dass eine 30-minütige "kostenlose Erstorientierung Scheidung" angeboten wird, ich dazu das Formular ausgefüllt habe und sie dann am Telefon erstmal auf eine kostenpflichtige Stunde umschwenken. Sollen sie halt die 30 Minuten von der Homepage nehmen, dann käme das ehrlicher rüber.
Wir werden uns das nun anhören und dann sehen wir weiter. So ein richtig gutes Gefühl habe ich bei dem Anwalt aktuell nicht, aber wie du auch sagst ist der Sachverhalt ja etwas komplexer. Wenn man nach "Scheidungsanwalt" googlet springen einen ja die ganzen Discounter an (Scheidung so billig wie es die RVG hergibt, kein Kanzleibesuch nötig, usw.), aber das passt hier denke ich nicht. Das klingt so wie das Flightright der Scheidungen - für den "Geradeausfall" sicher okay, aber für unsere Konstellation nicht.
dein Fall mit dem Vorsatz der einvernehmlichen Scheidung wegen Kostensparung ist nicht untypisch, und eigentlich vom Ansatz her sehr rational, also nicht beanstandungwürdig
allerdings ... aus Erfahrung gesprochen ... bedarf die einvernehmliche Scheidung gewisser Mindestvoraussetzungen
sind diese Mindestvoraussetzungen nicht gegeben, kann aus dem Vorsatz der einvernehmlichen Scheidung ganz schnell ein "blutiger" Scheidungskrieg werden
auch das ist eine nicht ganz untypische Sache, die viele kennen, die mit Scheidungen öfter zu tun haben
also obacht und Augen auf
da in der Tat essentielle Daten fehlen, Streitwerte, Basisangaben etc. pp fehlen., ist dein Fall in der Tat kaum fernbeurteilbar
aber nur so als kleiner Hinweis in Richtung obacht:
die paar Infofetzen von dir, die du bisher gegeben hast, lassen den Schluss zu, dass der Hauptstreitpunkt in deinem Endvermögen stecken könnte, und da hauptsächlich darin, wie dein Unternehmen zum Zeitpunkt des Scheidungsstichtages bewertet wird. Und genau da kann es ganz schnell extrem auseinander gehen.
Nur so als Aufmerksamkeit:
dein Endvermögen (das Anfangsvermögen natürlich ebenso) gibst du selber an, das macht kein Anwalt für dich, weder ein "Billiganwalt von der Stange" noch ein superteurer Staranwalt würde das für dich machen, kann er auch gar nicht, woher soll er die Daten denn haben !?
die Daten deines Anfangs- und Endvermögens lieferst du erstmal ganz alleine selber, wer auch sonst, und genau DA liegt die Krux
genau das sollte (Mann) halt wissen (Frau evtl. auch), bevor man in solch ein Scheidungsverfahren startet