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Bargeldmitnahme auf einem innerdeutschen Flug?

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Ich würde sicherheitshalber mit dem Zug fahren! ;)

Da musst du nicht durch die Fummelbude und Zoll hab ich da auf innerdeutschen Fahrten auch noch keinen gesehen :p
 
Ich würde sicherheitshalber mit dem Zug fahren! ;)

Da musst du nicht durch die Fummelbude und Zoll hab ich da auf innerdeutschen Fahrten auch noch keinen gesehen :p

Ne Ne Du.... Der Flug dorthin war eh schon länger geplant... das mit dem Auto hat sich zufällig termingleich ergeben.
 
Ich würde sicherheitshalber mit dem Zug fahren! ;)

Da musst du nicht durch die Fummelbude und Zoll hab ich da auf innerdeutschen Fahrten auch noch keinen gesehen :p

Dann bist Du noch nicht im Schwarzgeld Express zwischen München und Bregenz gefahren oder zwischen Stuttgart und Zürich! Dort kontrolliert der Zoll täglich.
 
Ich frag mich wie lange es noch dauert bis der erste Insasse dem OP empfiehlt den Betrag in Pfandflaschen mitzunehmen.... :rolleyes:
 
Das dürfte den Beamten ebenso geläufig sein. Kommt zwar etwas prollig, doch hat mir schon in brenzligeren Situationen beim Zoll mit Stirnrunzeln geholfen, wenn man überzeugend ist. Muss ich jetzt den (Vornamen des Innenministers) extra anrufen? :D
 
Wie war das neulich beim Comedy-GrandPrix: "Mir scheißegal wer dein Vater ist! So lange ich hier angel´ geht hier keiner übers Wasser!" :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Das dürfte den Beamten ebenso geläufig sein. Kommt zwar etwas prollig, doch hat mir schon in brenzligeren Situationen beim Zoll mit Stirnrunzeln geholfen, wenn man überzeugend ist. Muss ich jetzt den (Vornamen des Innenministers) extra anrufen? :D

Ich wüsste ja nicht mal den Nachnamen! :eek:
 
Passt wahrscheinlich nicht mehr so ganz hier rein, aber innerhalb der EU (nicht Schengen) kann man ganze Seesäcke voller Taler mit sich führen, auf Nachfrage muss dann angegeben werden wieviel und warum. Die 10000er Regelung gilt nur an EU Aussengrenzen.

Und da gilt die gleiche Regel, nur dass Du die Seesaecke bei Einreise in die EU deklarieren musst (nicht erst auf Anfrage). Gesamt-Summe und woher das Geld stammt reicht....
 
Er heißt Wolfgang und wohnt in Gengenbach, wenn er nicht gerade in Berlin ist. :D Zoll=Bundespolizei.
 
Aber eigentlich ist der gute Wolfgang ja mittlerweile Finanzminister, betroffen davon wäre er gleichermaßen. Aber nun bin ich leise, sonst heimse ich mir noch nen Bundestrojaner ein und werde bei der nächsten USA-Reise mit Kastenwagen verfolgt. :D
 
Früher hieß das ja auch mal Bundesgrenzschutz. Nun aber sind nur noch Zöllner unterwegs. Zumindest haben sie den Bundesadler am Ärmel und kein Landeswappen. Oder hat sich da was geändert?

Es gibt die Landespolizei, die Bundespolizei (ehem. BSG) und den Zoll.
 
Er heißt Wolfgang und wohnt in Gengenbach, wenn er nicht gerade in Berlin ist. :D Zoll=Bundespolizei.

Zoll ist ungleich Bundespolizei. Die Bundespolizei untersteht dem Bundesinnenministerium, der Zoll dem Bundesfinanzministerium. Es gab und gibt immer mal wieder Bestrebungen, gleichartige Dienste dieser Behörden im Sinne von Effizienzsteigerungen zusammenzulegen, aber das lassen einflußreiche Gewerkschaftskreise nicht zu.
 
Tipp an den überdoktor
Solange du auch belegen kannst, dass der fünfstellig Betrag aus d stammt.

Richtig! Das ist der entscheidende Punkt! Man muss beweisen können, dass das Geld aus DE kommt, nach DE geht und dann ist gut. Ansonsten kann man dir anhängen, dass du das Geld am Flughafen im Transitbereich von einer Drittpeson erhalten hast, und schnell kann man dir dann auch Geldwäscherei anhängen. Also unbedingt den Beweis mitbringen!
 
Man muß überhaupt nichts beweisen, sondern eben deklarieren.

Unbeachtet einer unbeanstandeten Deklaration sollte jedoch immer mit einer Kontrollmitteilung des Zolls an das zuständige Finanzamt am Wohnort gerechnet werden.

Letztendlich steht doch unter dringendem Verdacht der Steuerhinterziehung vor allen Dingen derjenige, der offensichtlich große Mengen Bargeldes vorsätzlich in "Geheimverstecken" deponiert hat, um es die Landesgrenzen passieren zu lassen.

Der Rest sind alberne Verschwörungstheorien, die die Bringeschuld des Unschuldsbeweises als ihre Daseinsberechtigung definieren.:sick:
 
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