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Da fragt man sich doch, was die von ihrer Kundschaft halten!![]()
Nochmal, alleine wegen der Sprachhygiene:
UFO hat keine Kundschaft, sondern Mitglieder. LH hat Kundschaft.
Da fragt man sich doch, was die von ihrer Kundschaft halten!![]()
Und wie ist dann nach Deiner Meinung der aktuell angekündigte bundesweite Ärztestreik einzusortieren? Legitimer Widerstand einer benachteiligten Berufsgruppe?
Nochmal, alleine wegen der Sprachhygiene:
UFO hat keine Kundschaft, sondern Mitglieder. LH hat Kundschaft.
Nochmal und hoffentlich nun auch für dich verständlich: Der Arbeitskampf durfte ofiziell NUR über Tarifthemen geführt werden. Die offensichtlichen Gründe waren jedoch andere. Recht und Gerecht sind jedoch nicht immer die selben Schuhe.
Immerhin geht es um einen de facto voll regulierten Sektor. [...] Aber das ist jetzt komplett OT.
Wer es nicht schafft, alleine im Alter von bsp.weise 23 Jahren mit 1.700 EUR ein "normales" Leben zu führen, hat entweder kranke Vorstellungen von "normal" oder ist grundsätzlich unfähig.
Deswegen ist UFO ja auch der einzige Gewinner.![]()
Quark! Als Angestellter eines Dienstleistungsunternehmens sind dessen Kunden auch meine Kunden.
Also sagt der Gesetzgeber "Du hast das Recht zu streiken aber nur für mehr Kohle" ... da steh ich auf der Leitung bzw kann diese Interpretation des Grundgesetzes nicht nachvollziehen dort kann man lesen "Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen"
...
Quelle : Art9 GG
Also sagt der Gesetzgeber "Du hast das Recht zu streiken aber nur für mehr Kohle" ... da steh ich auf der Leitung bzw kann diese Interpretation des Grundgesetzes nicht nachvollziehen dort kann man lesen "Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen"
Ausserdem kann man dort lesen (in einer ziemlich klaren Formulierung) "Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig."
Das interpretier ich mal so "Wenn Dir einer sagt, Du darfst nur für Kohle streiken so lass ihn quatschen, denn ich - das Grundgesetz - erlaube Dir auch für Bedingungen zu streiken"
Es gibt auch keine Ausnahme für UFOs denn man kann weiter lesen "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet." und ich gehe mal davon aus, dass man UFOs auch zu jedermann zählen kann.
Aber es könnte ja sein, dass ich verschiedene Nebenabkommen zum GG ausser Acht lasse.
Quelle : Art9 GG
Wenn Du Die 1.700 EUR als netto hast stimme ich dir zu, brutto sieht das aber ein bischen anders aus. Von 1.100 EUR kannst Du heute kaum leben, geschweige eine Familie ernähren, schon gar nicht in Frankfurt.
Falsch gelesen. Im GG geht es nur um das Recht Vereinigungen zu bilden, nicht um das Recht zu streiken. Die Rechte der so gebildeten Vereinigungen kann der Gesetzgeber sehr wohl begrenzen.
Oh je... Der Mann ist den ganzen Tag mit dem Kram beschäftigt, und damit ist er schlecht vorbereitet?Sie hatte gut recherchiert b.z.w war im Gegensatz zu ihm gut vorbereitet.
Ich hatte mich an Dein Statement gehalten...Welche Fehler hat er benannt?
Kurios. Da hätte man gleich am Tage der Bestellung der ersten 58 EK-A380 die Gehälter senken sollen? Und die Neue Art Zu Reisen™ erfinden und ausrufen? Eine Gegenbestellung tätigen? Sich von Airbus Unterlagen kommen lassen, was eigentlich dieser ominöse "A380" ist? Nie gehört... Die Vorstandsgehälter halbieren um kompetente Kräfte anzulocken?Er hat zugegeben, dass man eben zu spät reagiert hat.
Aha? Also hatte Weber im Jahre 2002 oder spätestens 2003 einen Fehler begangen, infolgedessen der Umsatz zunächst um 75% stieg, bevor der Fehler zum Vorschein trat?Außerdem ging der Seitenhieb auf Weber...
Nö, da ist nix mit Vollregulierung. Ärzte haben die Kassenpauschalen genauso wie Anwälte die BerH- und PKH-Gebühren. Daneben haben Ärzte die GOÄ und Anwälte das RVG. Und darüber hinaus haben beide Berufsgruppen noch die zusätzlich offen stehende Variante der Vergütungsvereinbarungen.
Also bitte nicht Maracujas mit Äpfeln vergleichen und daher wieder zurück zum ureigensten Art. 9 GG nebst TVG...![]()
Heute waren die Gewinner die Fluglärmgegner...
Quark! Der Angestellte kann Kunden nicht schröpfen. Dieses Privileg steht nur dem Unternehmer zu.![]()
Warum hast Du denn nicht den ganzen Artikel zitiert? Auf die Reihenfolge der Sätze kommt es auch anLesen. Ich verlange ja noch nich mal mehr verstehen. Einfach nur lesen. Und zwar den ganzen Artikel. Und nicht verkürzend und dabei verfälschend zitieren.![]()
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht [also das Recht Vereinigungen zu bilden] einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Sieh es so: Wenn man sachlich nichts entgegnen kann, heißt das, man hat keine Argumente.Mal ehrlich: Versteht ihr das unter einer sachlichen Diskussion? Das sind drei Antworten auf Beiträge von mir. Im ersten wird einfach mal der Sinn der Aussage ignoriert (warum da wohl ein "de facto" stand???) im zweiten und dritten irgendwas dahingeblubbert, nur um irgendwas zu widersprechen. Was bringt euch das???
Ja, so kann man jede Diskussion zerstören. Ziel erreicht!![]()
Wir in Deutschland haben einfach nicht die richtige Einstellung zu Dienstleistern, in anderen Ländern werden sie hofiert und gut bezahlt (auch mit Trinkgeldern). In D sind die 4,50€/Std. eh schon viel zu viel (die hätten ja was richtiges lernen können).
Na ja, vielleicht bin ich zu müde. Lese morgen nochmal.Wobei ich das jetzt von den Antworten gar nicht wirklich geschreddert fand.
Eine Begrenzung der Arbeitskämpfe aus anderen Gründen ist sehr wohl zulässig.
Ich bin auf jeden Fall dankbar das ich durch diese öffentliche Diskussion gelernt habe wie akzeptiert und selbstverständlich Jobs im Niedriglohnbereich sind. Das hat mich zwar erschreckt, aber es scheint je einen großen Konsens zu geben das Einkommen von +/- 1000€ OK sind (wenn man nix gelernt hat). Es gibt ja auch einen großen Konsens das Mieten zwischen 12€ und 15€/QM OK sind. Glücklicherweise gibt es die Aufstockung und das Wohngeld usw. usw...
Allerdings frage ich mich warum dann so über die hohen Steuern und Abgaben gejammert wird - irgendwie mus das doch alles bezahlt werden.
Ähm, und die Trinkgelder zahlt man dort deswegen, weil sie "gut bezahlt" werden? Oder ist es nicht vielmehr so, daß man die deswegen zahlt, weil in diesen Ländern Dienstleister so schlecht bezahlt werden, weil sie ohne die Trinkgelder TATSÄCHLICH nicht überleben könnten?
Und ja, wir haben in Deutschland nicht die richtige Einstellung zu Dienstleistern, das Problem liegt aber eher auf Seiten des Dienstleisters als auf Seiten des Kunden. Aber das ist ein anderes Thema.
Als Schüler hatte ich früher für 5 DM Regale bei Edeka bestückt, heute macht das der Leiharbeiter, bei 24 stündiger Rufbereitschaft am nächsten Tag für 3,50 EUR. Aber nur 2 Stunden, danach kann er auf die SMS warten - für seinen nächsten Arbeitseinsatz.
Willkomen in unserer neuen Welt.![]()
Gleicher Zeitraum, Berlin