Flugbegleiter stimmen für Streiks und streiken ab 31.8.

ANZEIGE
P

pmeye

Guest
Und wie ist dann nach Deiner Meinung der aktuell angekündigte bundesweite Ärztestreik einzusortieren? Legitimer Widerstand einer benachteiligten Berufsgruppe?

Das ist ja nun ein wenig OT. Aber soweit ich weiß, geht es bei der Auseinandersetzung doch darum, bis viel von den Versichertengeldern die KV für sich verbrät und wie viel an die Leistungserbringer gehen. Ich kann das im Moment nicht pruefen, aber ich habe ein Interview im Ohr, wo ein Aerztevertreter klarstellt, dass es nicht nur um die persoenlichen Einkommen der Aerzte geht, sondern auch um die Mittel zur Entlohnung der Angestellten.
Aber ja, auch an der Stelle wäre eigentlich die Politik gefragt. Immerhin geht es um einen de facto voll regulierten Sektor.
Daher ist meine Position zu diesem Streik ähnlich.
Ich frage mich allerdings schon, was eigentlich die GKV mit den Milliarden treibt, die die Versicherten zwangsweise in das System spülen. Aber das ist jetzt komplett OT.
 
P

pmeye

Guest
Nochmal, alleine wegen der Sprachhygiene:
UFO hat keine Kundschaft, sondern Mitglieder. LH hat Kundschaft.

Quark! Als Angestellter eines Dienstleistungsunternehmens sind dessen Kunden auch meine Kunden. Sonst habe ich den falschen Job!

EDIT: Du hast natuerlich Recht, UFO hat keine Kunden. Deswegen ist UFO ja auch der einzige Gewinner. ;)
 
  • Like
Reaktionen: danix und paspriv

paspriv

Reguläres Mitglied
16.06.2011
88
5
Nochmal und hoffentlich nun auch für dich verständlich: Der Arbeitskampf durfte ofiziell NUR über Tarifthemen geführt werden. Die offensichtlichen Gründe waren jedoch andere. Recht und Gerecht sind jedoch nicht immer die selben Schuhe.

:doh: Also sagt der Gesetzgeber "Du hast das Recht zu streiken aber nur für mehr Kohle" ... da steh ich auf der Leitung bzw kann diese Interpretation des Grundgesetzes nicht nachvollziehen dort kann man lesen "Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen"

Ausserdem kann man dort lesen (in einer ziemlich klaren Formulierung) "Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig."
Das interpretier ich mal so "Wenn Dir einer sagt, Du darfst nur für Kohle streiken so lass ihn quatschen, denn ich - das Grundgesetz - erlaube Dir auch für Bedingungen zu streiken"
Es gibt auch keine Ausnahme für UFOs denn man kann weiter lesen "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet." und ich gehe mal davon aus, dass man UFOs auch zu jedermann zählen kann.
Aber es könnte ja sein, dass ich verschiedene Nebenabkommen zum GG ausser Acht lasse. :confused:

Quelle : Art9 GG
 
  • Like
Reaktionen: TAPulator

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Immerhin geht es um einen de facto voll regulierten Sektor. [...] Aber das ist jetzt komplett OT.

Nö, da ist nix mit Vollregulierung. Ärzte haben die Kassenpauschalen genauso wie Anwälte die BerH- und PKH-Gebühren. Daneben haben Ärzte die GOÄ und Anwälte das RVG. Und darüber hinaus haben beide Berufsgruppen noch die zusätzlich offen stehende Variante der Vergütungsvereinbarungen.

Also bitte nicht Maracujas mit Äpfeln vergleichen und daher wieder zurück zum ureigensten Art. 9 GG nebst TVG... ;)
 

GART

Erfahrenes Mitglied
09.01.2011
594
1
TXL
Wer es nicht schafft, alleine im Alter von bsp.weise 23 Jahren mit 1.700 EUR ein "normales" Leben zu führen, hat entweder kranke Vorstellungen von "normal" oder ist grundsätzlich unfähig.

Wenn Du Die 1.700 EUR als netto hast stimme ich dir zu, brutto sieht das aber ein bischen anders aus. Von 1.100 EUR kannst Du heute kaum leben, geschweige eine Familie ernähren, schon gar nicht in Frankfurt.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.333
3.028
FRA
:doh: Also sagt der Gesetzgeber "Du hast das Recht zu streiken aber nur für mehr Kohle" ... da steh ich auf der Leitung bzw kann diese Interpretation des Grundgesetzes nicht nachvollziehen dort kann man lesen "Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen"
...
Quelle : Art9 GG

Falsch gelesen. Im GG geht es nur um das Recht Vereinigungen zu bilden, nicht um das Recht zu streiken. Die Rechte der so gebildeten Vereinigungen kann der Gesetzgeber sehr wohl begrenzen.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.315
1.140
:doh: Also sagt der Gesetzgeber "Du hast das Recht zu streiken aber nur für mehr Kohle" ... da steh ich auf der Leitung bzw kann diese Interpretation des Grundgesetzes nicht nachvollziehen dort kann man lesen "Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen"

Ausserdem kann man dort lesen (in einer ziemlich klaren Formulierung) "Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig."
Das interpretier ich mal so "Wenn Dir einer sagt, Du darfst nur für Kohle streiken so lass ihn quatschen, denn ich - das Grundgesetz - erlaube Dir auch für Bedingungen zu streiken"
Es gibt auch keine Ausnahme für UFOs denn man kann weiter lesen "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet." und ich gehe mal davon aus, dass man UFOs auch zu jedermann zählen kann.
Aber es könnte ja sein, dass ich verschiedene Nebenabkommen zum GG ausser Acht lasse. :confused:

Quelle : Art9 GG

Nach irgendwelchen Bestimmungen darf aber nur gestreikt werden, wenn der entsprechende TV gekündigt ist, aktuell ist aber nur der Gehalts-TV aber nicht der MTV gekündigt, so mein Verständnis.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Wenn Du Die 1.700 EUR als netto hast stimme ich dir zu, brutto sieht das aber ein bischen anders aus. Von 1.100 EUR kannst Du heute kaum leben, geschweige eine Familie ernähren, schon gar nicht in Frankfurt.

Brutto, Netto, Zulagen, Spesen da kann man schon eine Menge durcheinander bringen.

Ich bin auf jeden Fall dankbar das ich durch diese öffentliche Diskussion gelernt habe wie akzeptiert und selbstverständlich Jobs im Niedriglohnbereich sind. Das hat mich zwar erschreckt, aber es scheint je einen großen Konsens zu geben das Einkommen von +/- 1000€ OK sind (wenn man nix gelernt hat). Es gibt ja auch einen großen Konsens das Mieten zwischen 12€ und 15€/QM OK sind. Glücklicherweise gibt es die Aufstockung und das Wohngeld usw. usw...

Allerdings frage ich mich warum dann so über die hohen Steuern und Abgaben gejammert wird - irgendwie mus das doch alles bezahlt werden.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Falsch gelesen. Im GG geht es nur um das Recht Vereinigungen zu bilden, nicht um das Recht zu streiken. Die Rechte der so gebildeten Vereinigungen kann der Gesetzgeber sehr wohl begrenzen.

Lesen. Ich verlange ja noch nich mal mehr verstehen. Einfach nur lesen. Und zwar den ganzen Artikel. Und nicht verkürzend und dabei verfälschend zitieren. ;)

"Maßnahmen [...] dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden."
 
  • Like
Reaktionen: economyflieger

747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
Sie hatte gut recherchiert b.z.w war im Gegensatz zu ihm gut vorbereitet.
Oh je... Der Mann ist den ganzen Tag mit dem Kram beschäftigt, und damit ist er schlecht vorbereitet?

Welche Fehler hat er benannt?
Ich hatte mich an Dein Statement gehalten...

Er hat zugegeben, dass man eben zu spät reagiert hat.
Kurios. Da hätte man gleich am Tage der Bestellung der ersten 58 EK-A380 die Gehälter senken sollen? Und die Neue Art Zu Reisen™ erfinden und ausrufen? Eine Gegenbestellung tätigen? Sich von Airbus Unterlagen kommen lassen, was eigentlich dieser ominöse "A380" ist? Nie gehört... Die Vorstandsgehälter halbieren um kompetente Kräfte anzulocken?

Außerdem ging der Seitenhieb auf Weber...
Aha? Also hatte Weber im Jahre 2002 oder spätestens 2003 einen Fehler begangen, infolgedessen der Umsatz zunächst um 75% stieg, bevor der Fehler zum Vorschein trat?
 
  • Like
Reaktionen: GoldenEye
P

pmeye

Guest
Nö, da ist nix mit Vollregulierung. Ärzte haben die Kassenpauschalen genauso wie Anwälte die BerH- und PKH-Gebühren. Daneben haben Ärzte die GOÄ und Anwälte das RVG. Und darüber hinaus haben beide Berufsgruppen noch die zusätzlich offen stehende Variante der Vergütungsvereinbarungen.

Also bitte nicht Maracujas mit Äpfeln vergleichen und daher wieder zurück zum ureigensten Art. 9 GG nebst TVG... ;)

Heute waren die Gewinner die Fluglärmgegner...

Quark! Der Angestellte kann Kunden nicht schröpfen. Dieses Privileg steht nur dem Unternehmer zu. :)

Mal ehrlich: Versteht ihr das unter einer sachlichen Diskussion? Das sind drei Antworten auf Beiträge von mir. Im ersten wird einfach mal der Sinn der Aussage ignoriert (warum da wohl ein "de facto" stand???) im zweiten und dritten irgendwas dahingeblubbert, nur um irgendwas zu widersprechen. Was bringt euch das???

Ja, so kann man jede Diskussion zerstören. Ziel erreicht! :mad:
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.333
3.028
FRA
Lesen. Ich verlange ja noch nich mal mehr verstehen. Einfach nur lesen. Und zwar den ganzen Artikel. Und nicht verkürzend und dabei verfälschend zitieren. ;)
Warum hast Du denn nicht den ganzen Artikel zitiert? Auf die Reihenfolge der Sätze kommt es auch an ;)

Also lesen wir doch den kompletten Text gemeinsam:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht [also das Recht Vereinigungen zu bilden] einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Mit anderen Worten: Gegen Arbeitskämpfe sind im GG lediglich Maßnahmen nach bestimmten aufgezählten Artikeln verboten, wo es größtenteils um die Landesverteidigung geht. Eine Begrenzung der Arbeitskämpfe aus anderen Gründen ist sehr wohl zulässig.

Ein typischer Fall ist das Streikverbot für Beamte.
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Mal ehrlich: Versteht ihr das unter einer sachlichen Diskussion? Das sind drei Antworten auf Beiträge von mir. Im ersten wird einfach mal der Sinn der Aussage ignoriert (warum da wohl ein "de facto" stand???) im zweiten und dritten irgendwas dahingeblubbert, nur um irgendwas zu widersprechen. Was bringt euch das???

Ja, so kann man jede Diskussion zerstören. Ziel erreicht! :mad:
Sieh es so: Wenn man sachlich nichts entgegnen kann, heißt das, man hat keine Argumente. ;)

Wobei ich das jetzt von den Antworten gar nicht wirklich geschreddert fand.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Wir in Deutschland haben einfach nicht die richtige Einstellung zu Dienstleistern, in anderen Ländern werden sie hofiert und gut bezahlt (auch mit Trinkgeldern). In D sind die 4,50€/Std. eh schon viel zu viel (die hätten ja was richtiges lernen können).

Ähm, und die Trinkgelder zahlt man dort deswegen, weil sie "gut bezahlt" werden? Oder ist es nicht vielmehr so, daß man die deswegen zahlt, weil in diesen Ländern Dienstleister so schlecht bezahlt werden, weil sie ohne die Trinkgelder TATSÄCHLICH nicht überleben könnten?

Und ja, wir haben in Deutschland nicht die richtige Einstellung zu Dienstleistern, das Problem liegt aber eher auf Seiten des Dienstleisters als auf Seiten des Kunden. Aber das ist ein anderes Thema.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Übrigens, wusstet ihr schon: Im Universum herrscht Friede. :)

Gute Nacht und ein entspanntes Wochenende allen!
 

GART

Erfahrenes Mitglied
09.01.2011
594
1
TXL
Ich bin auf jeden Fall dankbar das ich durch diese öffentliche Diskussion gelernt habe wie akzeptiert und selbstverständlich Jobs im Niedriglohnbereich sind. Das hat mich zwar erschreckt, aber es scheint je einen großen Konsens zu geben das Einkommen von +/- 1000€ OK sind (wenn man nix gelernt hat). Es gibt ja auch einen großen Konsens das Mieten zwischen 12€ und 15€/QM OK sind. Glücklicherweise gibt es die Aufstockung und das Wohngeld usw. usw...

Allerdings frage ich mich warum dann so über die hohen Steuern und Abgaben gejammert wird - irgendwie mus das doch alles bezahlt werden.

Als Schüler hatte ich früher für 5 DM Regale bei Edeka bestückt, heute macht das der Leiharbeiter, bei 24 stündiger Rufbereitschaft am nächsten Tag für 3,50 EUR. Aber nur 2 Stunden, danach kann er auf die SMS warten - für seinen nächsten Arbeitseinsatz.
Willkomen in unserer neuen Welt.;)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Ähm, und die Trinkgelder zahlt man dort deswegen, weil sie "gut bezahlt" werden? Oder ist es nicht vielmehr so, daß man die deswegen zahlt, weil in diesen Ländern Dienstleister so schlecht bezahlt werden, weil sie ohne die Trinkgelder TATSÄCHLICH nicht überleben könnten?

Und ja, wir haben in Deutschland nicht die richtige Einstellung zu Dienstleistern, das Problem liegt aber eher auf Seiten des Dienstleisters als auf Seiten des Kunden. Aber das ist ein anderes Thema.

Wenn man in Deutschland Trinkgelder wie z.B. in der USA zahlen würde, was meinst du wie gut der Service wäre :)

Hast du eine Vorstellung wieviel man in in den USA in einem halbwegs guten Restaurant als Bedienung an Trinkgeldern einstreicht. Da verzichtet man auf das Gehalt des Chefs schon fast freiwillig.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Als Schüler hatte ich früher für 5 DM Regale bei Edeka bestückt, heute macht das der Leiharbeiter, bei 24 stündiger Rufbereitschaft am nächsten Tag für 3,50 EUR. Aber nur 2 Stunden, danach kann er auf die SMS warten - für seinen nächsten Arbeitseinsatz.
Willkomen in unserer neuen Welt.;)

Wie lange ist das her? Ich habe als Schüler 10 DM gekriegt, das war Ende der 70er / Anfang der 80er.